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WocheMsLL für Wilsdruff und Llmgegend. Erscheint feit dem Jahre 1844. — Inserftonsprels PH. für die s-gespallen- Koepn«zeIIe oder deren Kaum, LokalprsiS pfg., Reklamen pfg., akieS m!i Teuerungszuschlag. Z «raub und tabellarischer Sah mit SO"/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Iahresun. rhen enisprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil <nur von Behür. die Spaltzeile' so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«, und Offertengebühr ro be». pfg. / Telephonische Zißeraten-Aufgabe schließt jedes Rektamationsrecht au«. /> Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Mt., ür die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plähen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Dis Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar. Zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeisen- Preises. / Sofern nicht schon früher auSdrückttch oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. für die Amtshauptmarmschaft Meitze«, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. v. fOWse fÜß d«s Da« »Wilsdruffer Tageblatt* erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung »»n der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; »el den deutschen postanstolten vierteljährlich Mk. ohne Zusteüungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Fm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinritztungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung d-S Bezugsprelses. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls dir Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nickt erscheint. / Einzel« »erkaufspre!« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schrlstleituug oder die Geschäftsstelle. Anonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. Amtsgericht ««d den Stadtrat zu Wilsdruff reAtamt zu THaraudt. P»ftsch-«.N». s««» Nr. 177 Mittwoch den 4. August 192V 79. Jahrg. Amtlicher Teil SteuMzU M WMO SetteW. Anordnungsgemäß wird nachstehend das Gesetz zur ergänzenden Regelung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn vom 21. Juli 1920 bekannt gemacht. Ausführungs bestimmungen sind noch nicht erschienen. Es wird besonders hervorgehoben, daß die vor dem 1. August 1920 einbehaltencn Beträge nur insoweit anrechnungsfähig sind, als sie gegenüber dem Gesetze vom 21. Juli 1920 bisher zuviel einbehalten worden sind. Meißen, am 2. August 1920. bin Finanzamt (Bezirkssteuereinnahme). Artikel I. Zur ergänzenden Regelung des Steuerabzugs vom Arbeitslöhne werden hinter 8 45 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) folgende Bor schriften eingefügt: 8 45 u. Bei den ständig beschäftigten Arbeitnehmern, deren Erwerbstätigkeit durch das Dienstverhältnis vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird, hat der Ab zug gemäß § 45 a) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Tagen für 5 Mr. täglich, d) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen für 30 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Monaten für 125 Mk. monatlich zu unterbleiben. Der abzugsfreis Betrag erhöht sich für jede zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende Person im Sinne des 8 20 Abs. 2 in dem Falle des Abs. 1a um 1,50 Mark, in dem Falle des Abs. 1b um 10 Mark, in dem Falle des Abs. 1c um 40 Mark. Ob und inwieweit die Vorschriften der Absätze 1, 2 im einzelnen Falle anzuwendsn sind, ist von dem Arbeitgeber festzustellen. Auf Antrag des Arbeitnehmers ist in Be trieben, in denen ein Betriebsrat besteht, der Betriebsausschuß oder der Betriebsobmann gutachtlich zu hören. Auf Anrufen eines Beteiligten entscheidet das Finanzamt endgültig. Ist die Enischeidung des Finanzamtes nicht binnen einer Woche nach dem Zahlungs lag angerufen, so ist der Abzug im vollen Umfang des 8 45 vorzunehmen. 8 45b. Arbeitnehmer, die nicht unter 8 45a fallen, können bei dem Finanzamt die Aus stellung einer Bescheinigung über den Hundertsatz des Arbeitslohns verlangen, der von jedem Arbeitgeber bei der Lohnzahlung in Abzug zu bringen ist. Das Finanzamt hat den Hundertsatz nach dem mutmaßlichen Jahresbetrage des Einkommens zu ermitteln. Wird eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt, so hat der Arbeitgeber 10 vom Hundert des Arbeitslohns in Abzug zu bringen. 8 45 c. Uebersteigt der Arbeitslohn auf das Jahr umgerechnet und unter Berücksichtigung des 8 45a den Betrag von 15000 Mark, so gilt für den einzubehaltenden Betrag nach stehender Tarif: von 15000 bis 30000 Mark 15 vom Hundert von mehr als 30000 bis 50000 Mar! 20 — /ft 50000 /ft 100000 25 100000 150000 30 - »» 150000 200000 35 /ft 200000 300000 40 /ft /ft 300000 /ft 500000 /ft 45 M V 500000 1000000 50 /ft /ft 1000000 /ft 55 /ft Artikel H. Dieses Gesetz tritt am 1. August 1920 in Kraft. Die bis zum 1. August 1920 auf Grund von 88 45 bis 52 des Einkommensteuergesetzes einbehaltencn Beträge werden auf die nach diesem Gesetze einzubehaltenden Beträge angercchnet. Artikel III. Der Reichsminister der Finanzen erläßt die näheren Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes. Bekanntmachung. Um den zahlreichen aus der Bevölkerung heraus geäußerten Wünschen auf Zu« teilung vo« Land zur Hebung der Erzeugung von Nahrungsmittel« noch mehr als bisher zu entsprechen, beabsichtigt das Finanzministerium, geeignete kleinere Stücks aus dem staatlichen Forstbesitz der landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Benutzung zuzuführen. Die Stücke sollen pachtweise gegen einen mäßigen Pachtzins überlassen werden. Als Pächter kommen in Betracht: a) staatliche Forstbeamte und Waldarbeiter, b) kleinere anliegende Landwirte, c) andere Privatpersonen, die ausreichende Gewähr für sachgemäße Bewirt schaftung des überlassenen Bodens bieten, ä) gemeinnützige Körperschaften, die das Land zur gärtnerischen Benutzung in kleinen Stücken weitervergeben. Anträge auf Pachtung sind unter genauer Angabe des gewünschten Landstückes bis spätestens den 1. September an die Revieroerwaltunzen zu richten, bei denen auch die näheren Pachtbedmgungen zu erfahren sind. Dresden, am 31. Juli 1920. Finanzministerium. Or. Reinhold. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Reichstag hat das Gesetz über die Entwaffnung der Zivilbevölkerung in allen drei Lesungen angenommen. * Die erst kürzlich gebildete „Brigade Däberitz" wird in folge der Heeresverminderung aufgelöst. * Wie verlautet, beabsichtigt auch England demnächst einen eigenen Geiandten nach München zu entsenden. * Die Differenzen zwischen den deutschen Eisenbahnern und der Regierung dürften auf gütlichem Wege beigelegt werden, so da» ein Streik als ausgeschlossen gelten kann. * Die fremden Gesandtschaften in Warschau haben ihre Staatsangehörigen aufgefordert, die Stadt zu verlassen und sich m Sicherheit zu bringen. * knapp zwei Monaten wmden in Sowjetrußland WO Todesurteile vollstreckt. * Der französische Senat hat die gemäß dem Abkommen oon Spa an Deutschland zu leistende Vorschüsse genehmigt. * Die spanische Regierung wird ebenfalls an der Finanz- konferenz m Brüssel teilnehmen. * Infolge der Bedrohung Warschaus ist das amerikanische Konsulat von dort nach Vosen verlegt worden. Die 2. und 3. Internationale. In Genf und in Moskau sind sie zu gleicher Zeit ver sammelt die Vorkämpfer des internationalen, revolutionären Proletariats. In Genf die Führer und Anhänger der so genannten zweiten Internationale, die schon vor dem Weltkriege bestanden, in ihm aber schmählich Schiffbruch gelitten hat. In Moskau die Verkünder der allein selig machenden Diktatur des Proletariats, die von den Trümmern der zweiten Internationale ebenso wenig etwas wissen wollen wie von ihren Ansichten und Absichten, und die des- halb eine neue, die ganze Welt umfassende revolutionäre Vereinigung ins Leoen gerufen haben, in die nur aus genommen ' ."Er vor den unerbittlichen Augen von Lenin und Trotzki Gnade findet. Mit einer totsicheren Unfehlbarkeit, gegen die jeder Ausspruch des Papstes nur wie sckückternes Stammeln wirkt, wird hier zwischen Böcken und Schafen unterschieden. Was Deutschland betrifft, so kommen die Mehrheits sozialisten für die Herren von Moskau schon längst nicht mehr in Betracht. Ihnen sind schon die Unabhängigen höchst verdächtige Leute. Sie unterscheiden bei ihnen zwischen rechtem Flügel, Mitte und radikaler Linken, und ziehen allenfalls das letztgenannte Drittel für eine Zulassung in den Bund von Moskau in Betracht. Lenin hat sich durch Crispien und Däumig den Standpunkt der deutschen Unab hängigen eingehend vortragen lassen, ihn aber dann mit kühler Handbewegung adgelehnt. Diese angeblich so radikalen Deutschen wollen sich noch immer nicht rein und unbedingt zum Terror und zur Gewaltanwendung bekennen. Weshalb sie als Anhänger des Opportunismus verworfen werden. Ohne Terror und Gewalt keine Diktatur des Pro letariats, sagt Lenin, worauf einer der deutschen Führer, Herr Stöcker, Mitglied des Reichstages, demütiglich versicherte, die Unabhängigen würden Revolutionäre bleiben, was man auch in Moskau über sie beschließe, sie würden Hand in Hand mit den Kommunisten gehen — und diese Kommunisten, das erst sind die Leute nach dem Herzen Lenins, mit denen für ihn recht eigentlich erst der Mensch, wenigstens der revolutionäre Mensch anfängt. Also, wenn auch vielleicht noch nicht heute, so werden unsere Unab hängigen doch sicherlich morgen in die" dritte Internationale ausgenommen werden; wie es scheint, das höchste Erdenglück, das sie sich denken können. Auch die Mehrheitsfozialisten haben in Genf um ihre Zulassung zum Kongreß der zweiten Internationale zu kämpfen. Ganz so leicht wie die Unabhängigen in Moskau vermögen sie sich nicht jeder nationalen Gewandung zu ent kleiden. Zunächst suchten sie in einer Denkschrift die Schuld frage, von der sie wußten, daß sie als erste auf die Tages ordnung gestellt werden würde, in einer immerhin noch historisch haltbaren Recht und Unrecht einigermaßen objektiv verteilenden Art und Weise zu behandeln. Den hier ver tretenen Standpunkt gaben sie noch in Genf sehr bald zu einem guten Teile preis. Dort entschlossen sie sich zur Ab gabe folgender Erklärung: .1. Das Bismarcksche Deutschland hat, wie schon Marr und Engels erklärt haben, den Weltfrieden auf das schärfste erschüttert, indem es Elsaß-Lothringen im Jahre 1871 mit Gewalt annektiert bat. Für diLkdrutfLe Sozialdemokratie, i gibt es keine elsaß-lothringische Frage mehr. 2. Das kaiser liche Deutschland habe ein neuerliches Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen, als es im Jahre 1914 üie Neutralität und die Unabhängigkeit Belgiens verletzte. 3. Das repu blikanische Deutschland selbst fühlt sich verpflichtet, zur Wieder gutmachung der Folgen des Angriffs, den das kaiserliche Deutschland ausgelöst hat, nachdem es das noch am Vor abend des Konfliktes mögliche Schiedsgericht abgelehnt hatte." Man sieht, hier ist lediglich davon die Rede, daß Deutschland, das Bismarcksche wie das kaiserliche, gegen den Weltfrieden gefrevelt bade. Von irgend welchen Schuld trägern außerhalb des Reiches ist mit keinem Sterbens wörtchen mehr die Rede. Mit Wonne hat der zur Vor prüfung der Frage eingesetzte Ausschuß dieses Schuldbekenntnis in den Mittelpunkt seiner Beschlußfassung gestellt, es mit einigen Selbstbezichtigungen der sozialdemokratischen Denk schrift umgeben, dann noch ein Wort über das kapita listische System hinzugefügt, das durch die Übertreibung seiner Jnteressenpolitik und seiner Rachsucht eine der tiefsten Ursachen des Krieges sei, und die Urheber der abscheulichen Schlächterei, die Europa und die Welt in Blut gebadet hat, dem Abscheu der Völker preisgegeben. Daneben wurde nicht unterlassen, aus der deutschen Denkschrift auch noch den Satz besonders herauszuheben, daß der unmittel bare Anlaß des Krieges hauptsächlich, wenn auch nicht aus schließlich, bei der mit Kopflosigkeit gepaarten Gewissenlosig keit der jetzt gestürzten deutschen und österreichischen Macht haber gelegen häbe. In dieser Fassung wurde nach schwierigen Verhandlungen die Resolution einstimmig angenommen und wird nunmehr die Vollversammlung des Kongresses be schäftigen. Der bis Kahm allein anwesende deutsche Vertreter Dr. Adolf Braun hat sie gleichfalls gutgeheißen; ob seine noch erwarteten deutschen Parteigenossen ihm darin beitreten werden, steht dahin. Vorläufig verwahrt sich der Vorwärts gegen diese einseitige Beurteilung der Deutschen und erhebt schon jetzt Einspruch dagegen, daß die Resolution einzelne Sätze aus der deutschen Denkschrift herausgreift, dagegen andere ebenso wichtige einfach unter den Tisch fallen läßt. Hier spricht also noch ein Rest deutschen Schamgefühls, was immerhin anerkannt werden soll. Aber dem Drucke der