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PUUiU »«» »»«Uri» I» tN»., I» «»UI«» «Ni »er «!°»m dn 1« »s«, in «»«.-«« ««»u,« W Tagsblatt und Amtsblatt M für Lis kal.unö sMirchsnIshSr-rn in Mo.Grimham.Lartens1«inSoham« asMM8taLt.<LssMtz.K«U8Msi.Ochnsebem.SLmvalZrnbsrabMWilLenf«k Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag und Sonnabend, den 2. und 3. Juli 1915 nur dringliche Sachen erledigt »erden. Die Königliche Arntshauptmannschaft Schwarzenberg, am 26. Juni 1915. Die neue Bahnhofstrasse in Bockau wird wegen Beschotterung vom 2. bis 5. Juli 1915 von der Muldenbrücke bis zum Gasthof „Reichsadler" für allen Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird auf die alte Bahnhofstraße verwiesen. Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 28. Juni 19 l 5. Freitag, den 2. Juli 1915, nach«». 2 Uhr sollen in Albernau 1 Teschin, 1 Truhwagen und 2 auseinandergenommene Leiterwagen gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: „Gasthof Sllbernau". Der Gerichtsvollzieher ves Kgl. Amtsgerichts Schneeberg, den 30. Juni 1915. Erhebung über die Ernteflächeu des feld- mäßigen Anbaues von Getreide und Kartoffeln findet nach der BunderratSverordnuug vom 10. Juni diese» Jahres in der Zeit vom 1. bis 4. Juli dieses Jahres statt. Unter Hinweis auf die Ministerialbekannt machung vom 16. Juni im Erzgeb. Volksfreund Nr. 144 werden die Inhaber oder Betriebsleiter der landwirtschaftlich benutzten Grundstücke deshalb ersucht, sofort die Crutefläche» von 1. Winterweizen, 2. Sommerweizen, 3. Spelz-Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), 4. Winterroggen, 5. Sommer roggen, 6. Gerste (Winter- und Sommergerste, 7. Menggetreide, Mischfrucht, 8. Hafer (allein), 9. Hafer im Gemenge mit Getreide oder Hülsenfrüchten und 10. Kartoffeln (ohne Frühkartoffel») — aber nur nach Hektar und Ar — sestzustetten, damit die mit der Erhebung beauftragten Schutzleute da» Ergebnis der Ernteflächen jeder einzelnen genannten Art in die OrtSliste ohne Schwierigkeit und ohne Zeit verlust eintragen können. Betrlebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebeinhabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zehn tausend Mark bestraft. Betrlebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie verpflichtet sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Neustädter, den 29. Juni 1915. Der Stadtrat. Or. Richter, B. Neuordnung unserer Dolksernähruvg Die Berbimdetert am Bugabschniit. — Weitere französische Angriffe nnter schweren Verlusten gescheitert. — Die neuesten Kämpfe bei Les Eparges. — Italienische Lumpereien. — Die Lebensmittelversorgung vor dem sächsischen Landtage. Neun Bundesrats-Verordnungen. Die Sicherstellung unserer Ernte. Berlin, 29. Jnni. Neun Verordnungen zur Sicher stellung unserer Ernte hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzsitzung erlassen. Ueber den Inhalt dieser Verord nungen erfahren wir von maßgebender Seite im einzelnen folgendes: Es bleibt grundsätzlich bei de», Höchstpreisen sowohl für Brotgetreide als auch für Futtermittel. Die Festsetzung dieser Höchstpreise erfolgt aber erst später, wenn man übersehen kann, welche Entwicklung unsere Ernte nimmt. Ebenso bleibt es bei der Be schlagnahme für alle diese Erzeugnisse. Die sämt lichen Verordnungen sind neu durchgearbeitet und möglichst in ein System gebracht. Bei Brotgetreide und Futter- Mittelu unterscheidet sich die neue Verordnung von der früheren dadurch, daß die Beschlagnahme zngnnfte» der Kommunalverbände erfolgt, Dies war nötig mit Rücksicht darauf, daß in diesem Jahre die ganz« Ernte zu bewirtschaften ist, so daß di, Aussonderung von Saatgut und dergl. nicht von einer Zentral- stelle au» erfolgen kann. Die Beschlagnahme durch die Kommunalverbände bedeutet also gewissermaßen eine Ent« lastnng der Kriegsgetroido Gesollschaft, aber auch I"' *7' -H?— Leit« «in Entgegenkommen » d B » , « t » ». Im Effekt wird nichts geändert, da für die K. G. sowohl wie für die neue Reichsgctreidestelle alle Handhaben und Sicherheiten gegeben sind, die eine prombte Ablieferung und angemessene Qualität sicherstellen. Die Beschlagnahme be deutet überhaupt nicht, daß das Getreide usw. in das Eigentum des Beschlagnehmenden übergeht, sondern vielmehr, daß der Beschlagnehmende die Verpflichtung zur sorgfältigen Verwaltung und Verwahrung übernimmt. Es muß nach wie vor seitens der K. G. bezw. der Rcichsgetreidestelle gekauft bezw. enteignet werden. Dementsprechend regelt sich auch die Abnahme de» Getreides nach den Regeln des Kaufs, nach Maßgabe der Qualität und der Berücksichtigung der Höchstpreise. Im übrigen könne» die Kommunalverbände wie bis her die Selbstbewirtschaftung ihrer Getreideanteile übernehmen. Die Voraussetzungen, unter denen dies ge« schehen kann, sind genau festgelegt. Ob sie vorliegen, ent scheidet die Landeszentralbehörde. Umgekehrt können die Kommunalverbände auch verlangen, daß die ReichSgrtreide- stelle die Bewirtschaftung und Finanzierung ihrer Ange» legenheiten übernimmt - ebenso können sich mehrere Zen» tralverbände, wie bisher zu gemeinschaftlicher Bewirtschaft ung zusammenschließen. Endlich können ebenso wie bisher die Bundesstaaten Landesverteidigung» stellen einrichten, welch« die Verteilung zwischen der Reich»getreidest«lle und den Kom munalverbänden und den Behörden der Bundesstaate» über nehmen. Die diesbezüglichen Bestimmungen de» H 46 der alten Verordnung sind unverändert neu ausgenommen worden. Voraussichtlich werden all« Bundesstaaten, wie eS bei der Mehrzahl bereits der stall ist, derartig« Brrt«ilungSst«ll,n simkiwttn. Zum Schluß ist noch zu bemerken, daß für Rogge« und Weizen das Verfütteruugsverbot aufrechter- halte» wird nnd daß ebenso die Beschlagnahmeverfügung für Hafer nnd Gerste bestehen bleibt. Ne» eiuge- führt werden soll demnächst eine Reichsfutterwittelstelle, ans die bereits in den einzelnen Verordnungen Bezng ge nommen wird. Rußland und die Friedensgerttchte. Was bei der Gerüchtemacherei über Friedenswünsche unserer Gegner nnd der Schrittmacherei der amtliche» Sozialdemokratie für die Interessen de» feindlichen Aus landes herauskommt, zeigt folgende Erklärung der amt lichen „Petersburger Telegraphen-Agentur*: Anstatt Rufe ausgelassener Freude wegen der Ein nahme von Lemberg dringen von den Ufern der Spree an die Ufer der Newa lächerliche Gerüchte übe« «ine angeblich in Petersburg vorhanden« yrtedensnetgung. Di«se Gerücht« befestige» in Pet«rsburg die Ueberzeugung, daß der Erfolg des Feindes in Galizien «i««n Pyrrhussieg bildet. Die Erfindung«»nordischen (oder Björnsonschen) Büros, die hier ein schdllM«» G«« lächter Hervorrufen, dürften nicht di« geringste Aufmerk samkeit verdienen, wenn sie nicht in ander« Ländern gewiss« Zweifel entstehen lasse« könnte. DaS thörichtst« unter den komische« Erzeugnissen der Einbildung diese« Organ» ist ei« sogenannter Bericht aus Prtersdmg VMM Das 11. und 12. Stück des diesjährigen Gesetz-und Verordnungsblattes sind erschiene» und liegen in den Expeditionen der unterzeichnete» Behörden 14 Tag« lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt 11. Allerhöchster Erlaß. Nr. 37. Verordnung zur Ausführung de» Allerhöchste» Gnadenerlasses. Nr. 38. Bekanntmachung, die Bildung katholischer Minder heitskirchgemeinden in Kamenz, Löbau, Zittau und NeuleuterSdorf betr. Nr. 39. Be kanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreich» Sachsen zu einem außer ordentlichen Landtage betr. Inhalt 12. Str. 40. Verordnung zur weiteren Abänderung- der Verordnung über die Einrichtung einer staatlichen Pferdeversichernng vom 29. Januar 1909. Nr. 41, Verordnung, die von der Kreishauptmanuschaft zu Dresden al» Generalkommission für Ablösung und GemeinheitSleistunge» bei der Begutachtung von Anträgen auf Gewährung Von Darlehen au» der Landeskulturrenteubank festzusetzenden Koste» betr. Nr. 42.^ Verordnung, die Anzeige- und Meldepflicht der nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeits nachweise betr. Nr. 43. Verordnung, die Fleischbeschau betr. Sir. 44. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. Die Stadträte von Aire, Lössnitz, Neustädtel. Schneeberg w S hwarze»berg, die Bürgermeister von Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstndt». Wildenfels, die Gemeindevorstände dcs amtshm»ptmau,»schaftlicheuBezirks Schwarzenberg» Der Rat der Stadt. an unsere Stadtkasse zu bezahlen. Schwarzenberg, am 28. Juni 1915. Aiißnktr Der Bezirts-Obstbauverein Schwarzenberg beabsichtigt, h,„ einen Obst- »tnd Gemüseverwertungskursus abhalten zu lassen. Der Kursus wird nur einen Tag dauern, aber frühzeitig beginnen. Die praktischen Vorführungen werden sich in der Hauptsache erstrecke» auf die Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven, die Bereitung von Marmeladen, Gelees, Säften und auf das Dörren und Einsäuren. Zur Abhaltung des Kursus sind mindestens 20 An meldungen erforderlich. Die Teilnahme ist für Vereinsmitgiieder und deren Angehörig« frei, Nichtmitglieder haben 1,50 Mk. zu entrichten Wir bitten, Anmeldungen bei un» zu. bewirken. DaS weitere wird später be kannt gegeben werden. Lössnitz, den 28. Juni 1915. Der Nat der Stadt. Die am I. April d. I. fällig gewesene,» Schaut- gewerbesteuer» sowie dis Feidpachtzinse» sind zur Vermeidung zwangsweiser Beiireibnng spätestens bis zum 5. Juli d» I.