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für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgcgend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehördcn zu Pulsnitz und Königsbrück. WO. 82. Mittwoch, den 12. Oktober 18B4. Bekanntmachung. Die beim diesjährigen Fischen der beiden am hiesigen Malz Hanse gelegenen Communteiche gewonnenen Fische und zwar die kleinen Speisefische sollen den 13. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, . die größeren dagegen den ' 5. desselben Monats Vormittags 9 Uhr, , im Einzelnen an Ort und Stelle gegen Baarzahlung verlaust, beziehentlich versteigert werden. Pulsnitz, am 8. Oktober 1864. er Ä t a d t t' a t l). Dietrich, Rihm. Edic tail adun g. Auf erfolgte Jusolvenzauzeige ist hier zu dem Vermögen des Hausbesitzers und Handelsmannes Christian Gottlieb Jüngling in Königsbrück der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger Jünglings, sowie alle Die jenigen, welche aus irgend einem Grunde an kessen Vermögen Ansprüche zu machen haben, hierdurch geladen, den 6. Dr.cmber 1804 in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Vormittags 10 Uhr au hiesiger königlichen Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forder ungen unter der Verwarnung, daß sie außerdem von diesem Schuldenwcsen für ausgeschlossen sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sür verlustig zu achten, anzumelden und zu bescheinigen, über deren Richtigkeit mit dem bestellten Coucursvedtreter sowie des Vorzugs wegen unter sich zu verfahren, sodann deu l O. Ftbruar 18k 5 der Publication eines Ausschlteßungöbescheides gewärtig zu sein, demnächst aber den 28. Februar 1865, welcher als Verhörstenuin festgesetzt worden ist, des Vormittags IO Uhr anderweit bei fünf Thaler Strafe für die Person an gedachter Amtsstelle zu erscheinen, womöglich einen Vergleich abzuschließeu, bezüglich dessen diejenigen, welche gar nicht oder nicht legal vertreten sind, oder über die ausgestellten Berglcichsvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in den Beschluß der Mehrzahl einwilti- grnd', werden angesehen werden, dasern jedoch ein Vergleich nicht zu Stanke lvmmen sollte, den 20. März 1865 der Jnrotulation der Acten und dell 25. April 1865 des Vormittags der Bekanntmachung eines Locationserkenutnisses entgegen zu sehen. Auswärtige Liquidanten haben zu Annahme künftiger Ladungen bei Vermeidung einer Einzelstrafe von 5 Thalern — - —- Be vollmächtigte an hiesigen Orte zu bestellen. Königsbrück, den 2. September 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Zeitereignisse. Dresden, 6. Oct. Das „Dr. I." berichtet: Se. Majestät der König hat den Ankauf des Bildes von Hugo Oehmi chen, „des Großvaters Segen", welches auf der letzten Kunst- auöstelluug ausgestellt war, für seine Privatsammluug zu befeh len geruht. Dem bescheidenen jungen Künstler, Schüler des Herrn Prof. Hübner, ist die hohe Ehre zu Theil geworden, Sr. Majestät am heutigen Tage das Bild persönlich vorstellen zu dürfen und dabei die wiederholten huldvollen Versicherungen des allerhöchsten Wohlgefallens entgegen zu nehmen. Möge diese so überaus ehrenvolle Aufmunderung, welche dem jungen Manne zugleich die materiellen Mittel zu ernstem Weiterstreben auf dem so glücklich betretenen Wege darbietet, demselben ein erneuter An trieb zu immer bedeutendern Leistungen werden. In den Künst- krkreisen Dresdens hat dieser neue königliche Act huldvoller Theilnahme an den Zuständen der vaterländischen Kunstentwick lung den freudigsten und allgemeinsten Anklang gefunden. Dresden, 7. Oct. Heute Mittag zwischen 12—2 Uhr ist