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Nr. LLS V«?og?pmt», MeüiMrU» in der »,Ich.iit»li«!>e »der vor, der Post -dge-olt «,»gade 1 mit wuftr. Setlag« IO.!tUF «„»«ab, « ».48 »». In Dredden und gmi, DeiUIchland Ire« Hau» «,»,ad, 4 10.88 av, «>»,abe » «.»« - Die ÜSchstZch» «ovs^ttung ersi-eint an allen «ochentagen nai-m. — LpreidsMndc der RedaMon II did 1» Uhr vorm. Mes»s!»es Auieigeai km,ahme von SetchastSauzetgen dt« 1» Uhr, von FamUtenanjeigen ö>S 11 Uhr dorr». — Preis >ür dl« Petli-Lpiltzeilc l.isa«, im iiieNamele» 3.SO Famtlten-Knzetgen 1.3« Für undeutlich getchrieden«, iviote durch Ferupiecher autgegedene «n,eigen tSimen wir die »eranwortltchlen br die Nichttgkett des Leiter nicht -dernehmi n Das Lied von gestern Die „Leipziger Neuesten Nachrichten" stimmen es an. Fünf Tage vor der Wahl greift auch dieses alldeutsche Blatt in seinen antiultramontanen Zettelkasten, in dem es die Giftpfeile gegen das Zentrum noch aus früherer Zeit konserviert hält. Was das Blatt in seiner Nummer 148 vom Dienstag den 1. Juni da aus einer Spalte zusammenphantasiert, steht auf einem so niedrigen politischen Niveau, daß es nur eines Hinweises bedarf und im übrigen diese Angriffe einfach niedriger gehängt werden müssen. Das Zentrum ist — „die eigentliche Umsturzpartei". Nun wissen wir es. WaS das Blatt eigentlich für eine politische Richtung hat, weiß im gegenwärtigen Augenblick niemand. Es hat in den letz'en Jahren in so vielen Farben geschillert, daß bei den „Leipziger Neuesten Nachrichten" wohl selbst keine Klarheit In politischen Dingen mehr vorhanden zu sein scheint. Bald war es mehr konservativ, bald mehr nationallibcral, bald noch mehr links und dann wieder rechts — aber immer mit einem starken alldeutschen Einschlag. Das ist das einzige, was geblieben 'st und sich nicht geändert hat. Jetzt behauptet das Blatt sogar, das Zentrum hätte den Konservaive» die preußische Wahlreform solange verschlep pen helfen bis es für ruhige Reformen zu spät geworden sei. Man greift sich an den Kopf, wenn man so etwas liest, denn dasselbe Blatt behauptet doch in derselben Nummer, daß das Zentrum die eigentliche Umsturzpartei sei. Wie sagt doch der Dichter: Jst's auch Wahnsinn, so hat es doch Methode! Dann kommt in dem Artikel der „Leipziger Neuesten Nachrichten" der Hauptschlager: „Wer vom Tisch« des Papstes ißt, stirbt daran." Die „Leipziger Neuesten Nachrichten" können be ruhigt sein. Niemand wird ihnen zumuten, davon zu essen, und sie werden daran nicht sterben. Wir würden dem Blatt aber doch emp fehlen, alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, damit sie nicht eines Tage» einem Giftmischer in die Hand fallen, der ihnen schließlich etwas vom Tische des Papstes in ihre Speisen mischen wird. Alle Getränke und Speisen, die in Zukunft in der Redaktion der „Leipziger Neuesten Nrch- richten" genossen werden, müßten von Rechts wegen erst einer chemischen Untersuchung unterzogen werden. Wir haben aufrichtiges Bedauern mH der großen Gefahr, In der dieses Leipziger Blatt schwebt und wür den Ihm dringend empfehlen, in seinen Räume» schleunigst ein chemi sches Laboratorium einzurichten; die Mittel dazu hat eS sa kn ausgkebi- gem Maße. Wir würden es nämlich aufrichtig bedauern, wenn durch das Zentrum, das sa nun erfreulicherweise auch in Leipzig zunimmt, dem Blatte das Schicksal anderer ebenfalls bereitete würde. Denn — man hör« und staune, die „Leipziger Neuesten Nachrichten" verkünden das Kaisertum Wilhelms II. habe von den fremden Früchten genossen welche die Zentrumpolitik Immer bereit gehabt habe, und es sei daran gestorben. Was soll man zu einer solchen Behauptung noch sagen? lind weiter verkündet das Matt, daß jede Koalition, die vom Zentrum abhängig wäre, den Todeskeim In sich trage. Furchtbar enlsetzsichl ist letzten Ende- daS alte Lied, da« Lied von gestern, daß die „Leipziger Neuesten Nachrich'en" anstimmen. Der antiultramontnnr Neichsverband In neuer Gestalt! Von rechts und von links stürzen In diesen Tagen die Gegner des Zentrums gerade bei unS in Sachsen über unsere Partei her. Daher müssen aber auch unsere Zentrums anhänger noch In den letzten Tagen vor der ReichStagswahl das L'ed von gestern anstimmen. Allerdings Ist eS ein anderes Lied, einmal ist unser Lied frei von aller Gehässigkeit, aber unser Lied von gestern ver- körpert die Geschichte der ZentrumSpartei In den letzten 80 Jahren. Und diese Geschichte widerlegt von Seite zu Seite die unerhörten Behauptungen und Verdächtigungen der „Leipziger Neuesten Nachrichten." Damm, Zentrumsanhänger, verbreitet noch überall den Zentrumsgedanken im christlichen Volke Sachsens stimmt überall das hohe Lied der Zentrum Sparte! an. krsl. Zentrumspartei, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene Von einem Zentrum-Parlamentarier Am 28. April hat die deutsche Nationalversammlung das Ges-H über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dicnstbeschädigiingen angenommen. Die Z e n t r u m S fr a kt i o n hat bei dem Zustandekommen dieses wichtigen Gesetze« hervorragend mitgewirkt Und gearbeitet. Mit Geld und Geldeswert lasten sich zwar die 2 Millionen Tote und die 114 Millionen Kriegsbeschädigte, nie 820 000 Kriegerwitwen, die 1 Million 200000 Waisen und 50 000 Doppelwaisen wie die bedürftigen Eltern gefallener Krieger nicht iür all daS entschädigen, was der Krieg ihnen an Leid gebracht hat. Die Toten werden nicht mehr lebendig! Ehrenpflicht des ganzen deutschen Volkes aber ist es, die Existenz; der Kriegsbeschädigten und Kriegs hinterbliebenen sicherzustellen. Diesen Standpunkt haben die Abgeord neten des Zentrums bei der Beratung dieses Gesetzes In ebenso ent schiedener, wie wirkungsvoller und nachhaltiger Weise vertreten. Die alte G"setzgebung unterschied zwischen dem Mannschastsver- iorgungsgesetz, dem Ofsizlerspensionsgesetz und dem Hinterbliebenenge- setz. Es waren drei Gesetze mit äußerst unzureichenden Leistungen, be trug doch die Vollrent« für einen gemeinen Soldaten nur 540 M., dabei fand keine Berücksichtgung des bürgerlichen Berufes statt. Da gegen wurde unterschieden, ob di« Schädigung im Felde oder in der Heimai vorgekommen ist. Die in der Heimat Getöteten bezw. deren Hinteibliebene wurden schlechter entschädigt, wie die Hinterbliebenen der im Felde Getötete». Die Kinderzulagen waren völlig unzureichend und wurden nach' oben bei fünf und mehr Kindern gekürzt. Es bestand kein Rechtsanspruch auf Heilbehandlung; das Verfahren war ein äußerst bureaukratisches und erfolgte ohne Mitwirkung der Betroffenen. Alle diese und andere Mängel wurden durch das neue Gesetz beseitigt und die Leistungen ganz be. deutend erhöht. > Nicht unter das Gesetz fallen die Opfer des Krieges, soweit es sich um internierte, nicht wehrfähige Anslandsdeuiiche, um die Opfer von Fliegerangriffen und der Zivilgcsangenschaft, wie der Nussenein- fälle handelt. Für diese Kreise wird der neue Reichstag im Anschluß an das »«»geschaffene Reichsversorgungsgesetz eine besondere gesetzliche Regelung treffen. Dienstbeschädigung ist jede gesnudhei.sichädigends Einwirkung dir durch militärische Dienstverrichtungen oder durch einen während der Ausübung des Militärdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Militärdienst eigentümlichen Verhältnisses herbeigcsüyrt worden .st. Zur Aiinkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Dienstbe- schädiguug genügt Wahrscheinlichkeit de? ursächlichen Zusam menhanges. Auch die in Kriegsgefangenschaft geratenen und dort ver unglückten Personeukreise fallen unter das Gesetz. Die Versorgung umfaßt Heilbehandlung, Kranken geld und Hausgeld, soziale Fürsorge, Renten- und Pflsgezulage, Beamtenschein, Sterbegeld und Ge- bührnisse für das Sterbevierteljahr und Hinter bliebenenrente. Die Heilbehandlung wnrde ent sprechend Anträgen der Zeulrumsabgeordneten N u d r e und der Frau Teusch auSgcbaut. Bei Krankheiten, die Folgen der Dienstlcschä- digungen sind, wird Krankengeld über die 26woch,'»llichc Unter- stützungSzeit hinaus gcwähi-t. Zur Duldung von Operationen, die einen erheblichen Eingriff In die körperliche Unversehrtheit bedeuten, kan» der Beschädigte nicht gezwungen werden. (Antrag Andre.) Kriegsblinde bekommen zum Unterhalt des Hundes in den Orten der Ortsklasse A jährlich MO M. B und C 240 M.. D und Z 180 M. (Antrag Andre und Genosten.) Auch Sieche und sonstige Schwerkriegs- beschädigte, deren ErwerbSuniähigkeit nicht mehr hergestellt werd'n kann, haben Anspruch auf Heilbehandlung, wenn deren körperliches Wohlbefinden erleichtert werden kann. (Anirag Andre und Genossen ) Die soziale Fürsorge erstreckt sich ans die Berufs ausbildung der Kriegsbeschädigten, denen hierauf ein Rechtsan spruch eingeräumt wird. Auch verwitwete Kriegerfrauen können eine Berufsausbildung erhalten. Die Fürsorgestellen der Kriegs hinterbliebenenfürsorge hab-n ihnen bei der Berufsausbildung und bei der Unterbringung im Erwerbsleben beiznstehen. Die 8Z 24—M handeln von der R e n t e n r e i ch n n g für Kriegsbeschädigte. Auf Grund eines Antrages Andre Dr. Luppe sind die Schwerkriegsbeschädigten; »lagen zu den Grundren ten wesentlich erhöht worden. Die Grundrente sellst beträgt bei 20 Prozent Erwerbsbeschränknng 4M M. und steigt bei voller Er werbsunfähigkeit aus 2400 M. Die Schwerbeschädigtenznkage wurde erhöht aus 150 M. bei 50 Prozent Erwerbsbeschränknng und sie steigt ans 900 M. bei voller Erwerbsunfähigkeit. Zu diesen Renten tritt Hinz» die Au § g ke i ch S z »l a g e, bei Schwerbeschädigten auch die Pflegczniage, bei allen die Kindeazulage, die Ortszulage und die Teuerungszulage. Der § 28. der von der A u s g l e i ch S z ul a g e bandelt erhielt durch einen Antrag Andre und Frau Teusch (Zentrum) eine we sentliche Verbesterung dadurch, daß derselbe auch auf die früheren aktiven Offiziere der Wehrmacht ausgedehnt worden ist. Ohne diesen Antrag wären die aktiven Offiziere des alten Heeres schlechter gestellt gewesen, wie die übrigen Ent'ebSd'giingsberech- tiglen. Auch bei den Uebergangsbestimmnngen Glrt. 90 bis 99) bar der Abg. Andre An räge zugunsten der Offiziere gestellt, und zwar der aktive» wie der Reserveoffiziere, die jedoch dadurch nicht nrr An nahme gelangt sind weil bei den entscheidenden Abstimmungen im Ausschuß die D e u t s ch n a t i o n a l e Volks Partei und die Deut''che Voll sparte, überhaupt nicht vertreten Ware». Nachher fiel die Dcmvlrcrtische Partei, die zunächst für den Antrag Andere gestimmt hatte um und stimmte mi' den Mehiheits- svzialisten und den Unabhängigen im Plenum der Nationalversamm lung gegen die Anträge Andre und Genoste». Die Offiziere haben sich also bei dielen Parteien zn „bedanken", daß sie mit ihren berecki'iglen Wünschen nicht rum Durchbruch gekommen sind. Das Zentrum hat auch hier versucht, einen gesunde,, Aus gleich zu schallen. Die Renten selbst sind derart daß einschließlich aller Zulagen ein lediger gelernter Arbeiter bei 50prozentiger Erwerbs beschränkung 2849 M. erhält, ist er verheiratet und hat ein Kind, so erhält er 9184 M., bei vier Kindern 8889 M. Ein Mann, der b-'idr Arme verloren hat, erhält mit einfacher Ansgleichzulage als Lediger 7711 M., als Verheirateter mit einem Kind 8408 M., als Vater mit vier Kindern 10 499 M. Handelt es sich »m einen hochqualifi zierten Arbeiter oder um einen Kriegsbeschädigten, bei dem der Be« ruf erhebliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert, so kommt die Leb« siung der doppelten AuSgleichszulage in Frage, und es erhöhen sich diese Sätze da»» bei einem Ledigen bei Verlust beider Arme aus 9114 M., bei einem Verheirateten mir einem Kind aus 10 096 M« und bei einem Verheirateten mit vier Kindern 12 445 M. Siech« Kriegsbeschädigte oder solche, die dauernd ans Krankenlager gefesselt sind, fremder Wartung und Pflege bedürfen, erhalien eure erhöhte Pflegezulage. Diese wirkt derartig, daß der Mann mit vier Kindern dann 13195 M. erhält. Durch Anträge der Abg. Andre und Genosten (Zentrum) ist die Ortszulage en sprechend de» tatsächlich bestehen den Teueritngsverhälinlssen ausgebaut worden. Desgleichen die Pflege; n läge. Die Erhöhung der Sch wer beschä digten; »lagen, der Ausbau der Ortszulage uni» der Pflegezulage bedingen nun. daß auch die Ren ten für die Kriegshinterbliebenen eine wesent liche Erhöhung erfahren haben. Ebenso ist durch einen An rag der Abg. Andre und Luppe das Sterbegeld wesentlich e» höht worden. Dasselbe beträgt jetzt in der Ortsklasse A 400 M., >n den Ortsklassen B und C 350 M., in der Ortsklasse D 300 M. und in der Ortsklasse E 250 M. Zu allen Rentenbeträgen und allen finan ziellen Leistungen des Gesetzes kommt noch der De n e r u n g § z ri sch l er g von 25 Prozent. Die Teuerungszulage ist der e l n z i g e be weg l i ch e F er k t o r. Sie kann erhöht oder ebentl. auch verkürzt oder beseitig! w-.rden. Die Hinterbliebenenversorgung hat durch Anträge der Abg. Andre und Teusch (Zentrum) ebenfalls wesentliche Verbesse rungen erfahre». Hinterbliebenenrente wird gewährt, wenn der Tod die Folge einer Dienstbeschädigring ist. Es werden gewährt Witwen», Waisen- und Elternrente. Tie Witwe erhält 30 vom Hun dert der Vvllrenie, die dem Verstorbenen im Falle der Erwerbsunfähig keit bei Lebzeiten zustehen würde. Die Wiiwe erhält 50 vom Hundert, solange sie erwerbsunfähig oder wegen der Pflege und Er ziehung von Kindern nicht in der Lage ist, einem Erwerb nachgehen zu können. Die Worte „und Erziehung" sind durch einen Antrag Andre Teuich in daS Geleh ausgenommen worden. Dieser Antrag ke- deuiet eine ganz erhebliche Verbesserung der Hinlerbliebenenversorgung. Wester gilt die Witwe mi« der Erreichung des 50. Lebensjahres schon als voll erwerbsunfähig. Die Waisenrente beträgt für jedes Kind, dessen Mutter noch lebt, 15 vom Hundert und für jede Vollwaise 25 Prozent der Vollrente des Verstorbenen. Eine Krie- gcrswitwe in der niedrigsten Ortsklasse mit , ineirr Kind erhält bei ein facher AuSgleichszulage des verstorbenen Mannes 2320 M.. in der Ortsklasse A aber 3133 M. Mit zwei Waisen bei doppelter Aus gleichszulage erhält die Witwe im kleinsten Torf 3713 M in der OrtSklaffe A aber 5113 M. Die erwerbsunfähige View« er hält durchweg 20 Prozent dieser Bezüge weiter. Der erwerbsnn'äh gen ist aber die Wiiwe gleichgestellt, die sich der Pflege und Er ziehung ihrer Kinder zu widmen hat. Sehr mnsirstten war noch der Art. 63 des Gesetzes, der eine Kürzung der Renten bei be- slimnsten Einkvmmenssätz'en Vorsicht. Auch hier hat das Zentrum wesentliche Verbeffernngsanträge gestellt. So wnrde beantragst !. Bei Berechnung des steirerpsti'ch.iqeii Jahreseinkommens des Beschädigten bleibt das Arbelseinkommen der Ehefrau außer An- satz. 2. Beträgt ein Zehntel der Rente mehr als '-'OO M. so ruh! in Stelle jedes Zehntels noch der Betrag von 800 M 3. Die Bersorgrmgsg-bühniisse werden bei der Frage des Ab zugs neben das reickiseiirkomincnstencrpflichtige Jobreseiniomrm» ge< stellt. 4. Di- ReichSr'giernng wurde ermächtigt, mit Zustimmung des NeichsetatS im Falle einer Erhöhung der Teuerungszulage zur Anpassung der Veränderung an die allgemeine Wirtichasislage die Grenze des einkomniensteirerpslichtigen Jahreseinkommens .P 68) '» er höhen. Durch die Anträge sind dem vieluinslri lenen A>t. 63 Ae Gift- mb ne ansgerogen mmden. Dir ivran Aba Tnn'ck' brackite noeb einen Vcrbcsserungsantrag ein, daß, wenn das einkonnnciislenervil btge Jahreseinkommen ans d-m A r b e i t s - i n? o in m e n der Witwe und Waisen unter iOOOO M. beträgt, die Wa''enrs>ste nngeärzt zu gewähren ist. Auf weitere Einrelbeiten t'S st-setzes kann hier nicht näher -ingegange» werden. Das Zentrum kann von sich sagen, daß es wie keine andere Bartei erfolgreich am Zu- standekommen des Gesetzes mitgearbeilet Da«. Beinahe sämtliche Anträge, die vom Zentrum gestellt worden sind, haben Amiabme gefunden Während die Parteien der äußersten Rech ten und äußersten Linie» nur wenige AgitatioidsontiSge gestellt baben, sofern und soweit diele Parckeien überhaupt die Mnbe genvmmen haben, im Ausschuß vertreten zn sein, bat das Zentrum das neue G-ietz' pralliscki schaffen helfen. Die Zentrnmspartei darf desbalb envaiten, daß die Kr-'egs- beschädigten und Kriegshinterbliebene» im bevorstehenden Wahlkamps geschloffen zum Zentrum stehen. Die Partei hat ihr Möglichstes go» tan. Mögen nun auch die Kriegsbeschädigten ihre Pflicht bei den Wahlen erfülle». Zentrumlsei die Parole.