Volltext Seite (XML)
Warandt, Wossen, Sieöenlehn und die Amgegenden. Amtsblatt Pr die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, «Ittanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf. Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildbertz. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Poft bezogen 1Rk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeüe. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berger daseM 63. Jahrs Ns. 32 Dienstag, -en 1S. März 1604 2. 3. 4. 5. 6. 7. G. Lossow. 92 L. 3 1 50 50 Die Herren Gemeindevorstände und von seiteu der Stadträte und bezw. Stadtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunfterteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 16. Februar 1904. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommifsion des Aushebungsbezirkes Rosten. Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, am 10 März 1904. Lossow. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dieusteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); daß alle etwa wegen käuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden An« träge aus Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzeren der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untun lich, so ist e n Zeugnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungs weise über die behauptete Arbeits- und Aussichtsunfähigkeit der betreffenden An- „ Heu, „ Stroh. . . Das dresfahnge Musteru»gsgesch im Aushebungsbezirke Roste» wird I pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens rn der nachstehend bemerkten Weife stattfinden: 'ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von Nlinwoül, Otn 16. 9Nävz 1004 i der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung). von vormittaas 8V Ubr an * ! Das Erscheinen im Losungstermine selten der Losungsberechtigten ist frei- für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommiss wird. des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz,! """ Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz,Birmenitz,Churschütz,Daubnitz,Dennschütz,Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lesten, Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Donnerstag, ven 17 Mä z 1004, gehörigen beizubringen: daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß aus alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßhert der Bestimmnng in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäft eingetreten ist; daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatzbehörde m. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben notig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einznwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zn stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und V«st eine bloste Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse von vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mess«, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schiesthause zu Lommatzsch; Freitag öen 18. März 1904, von vormittags 8 2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und Herzogswalde im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Sonnabend, den 10. Mä z 1904, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdrnff; Montag, den 21 Mä z 1904, - von vormittags 8'/- Uhr an ;ur die Militärpflichtigen aus deu Städten Nossen und Siebenlehn Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Rosten; Dienstag, den 22. März 1904, ... Min, von Vormittags 8 /2 Uhr an M die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, A^'en-Toppsthadel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, GotthelMledrlchsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg und Klessig im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Rosten; Mittwoch den 23. März 1904, MAMchtigenNossen: M Keula Na^ Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, MMewiü Raulm'MinKffK Db^rgruna Oberstüßwitz, Petersberg,Pinnewitz,Priesen, UdE, Lausi tz ^L^g mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saulitz, m^GallschE^ Wendlschbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta im Gasthofe „zum Deutschen Hans" in Rosten; Donnerstag, den 24. März 1904, von vormittags 8 /2 Uhr an Losungstermin für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „znm Deutschen Haus" in Rosten. Sämtlich- in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1884/1904, ingleichen die zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig Mlebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren Mlitarverhaltnis noch nicht ent- «ultig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der m 8 33 des Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- ordnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor gedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural- leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flgd.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise oeS Hauptmarktortes Meißen im Monate Februar d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate März I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 7 Mk. 19,25 Pfg. für 50 Kilo Hafer, „ 62,25 „ „ „ 99,50 „ „