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U Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. zu Wulsnih ms Beiblätter: 1 . IMustr. Sorrntorgs- blatt (wöchentlich), 2 Kin« kandrvirth- scHnftNche Meikcrge (monatlich). Abonnements - PreiS: »t-rteljährl.1M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Borm, S Uhr aufzageben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum, 10 Pfennige. KefchLftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n- steinL Vogler ».„Invaliden- dank" in Dresden, Rudolph Rosse in Leipzig. ^chenü/s/s ^fiir Pulsnitz, Lömgslnück, Uadeberg, Kedediirg, Moritzburg und Umgegend. Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in PulSnitz. Musundvienzigstre Hahr-gang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in PulSnitz. 18. November 1893. Sonnabend. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe betreffend. Im Hinblick auf den erweiterten Geschäftsverkehr,, welcher aus Anlaß der nächsten Sonntag, den 19. November d. I. in Meißnisch - Pulsnitz und Böhmisch- Vollung stattfindenden Kirmeß eintreten wird, wird für diesen Tag der Handel außer den in 8 6 unter b., o. und ä. der Bekanntmachung vom 1. Juli 1892, die Sonntagsruhe im Han- delSgewerbe betreffend, bestimmten Vormittags- und Mittagsstunden Nachmittags von >/r3 Uhr bis Abends 19 Uhr gestattet. Pulsnitz, am 17. November 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. einschließlich Wohnung, Beleuchtung und Feuerung. ii. Durchschnittswert- der Naturalbezüge für Personen, welche außerhalb der Land- und Forstwirthschaft beschäftigt find Volle Verpflegung einschließlich Woh- 235 215 kl b. G e s i n d e. männliche über 16 Jahre „ unter 16 Jahren Davon entfällt auf weibliche über 16 Jahre „ unter 16 Jahren 195 1 ., als Arbeiter, Gehilfen, Lehrlinge oder Dienstboten und zwar: für männliche Personen jeden Alters auf b., für weibliche Personen jeden Alters auf 2 ., als Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und -Lehrlinge a, bei einem baaren Gehalte von 750 Mark oder mehr auf b., bei einem baaren Gehalte von 500 Mark bis 750 Mark auf o., bei einem baaren Gehalte von weniger als 500 Mark auf Königliche Amtshauptmannschaft Von Erdmannsdorff. Durchschnittswert der Naturalbezüge: 260 Mark Nach den Bestimmungen a , in § 2 der Sächsischen Verordnung vom 23. Mai 1888 zur Ausführung der Gesetze, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftli- chen Betrieben beschäftigten Personen betr., b., in 8 3 Abs. 2 der Sächsischen Verordnung vom 2. Mai 1890 zur Ausführung des Neichsgesetzes, die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr., o., in 8 1 Abs. 5 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 werden die Durchschnittswerthe der Naturalbezüge der versicherten Personen wie folgt festgesetzt: i. Für die in land- und forstwirthschöstlichen Betrieben beschäftigten Personen. rr. Beamte. Durchschnittswerth der freien Wohnung für die der freien Beköstigung für die der Beleuchtung der Heizung Person des Beamten. Familie desselben. Person des Beamten. Familie desselben. Mark Mark Mark Mark Mark Mark 1., für Gutsvorsteher, Betriebsleiter, Oberinspektoren u. dergl. Beamte 75 85 510 405 15 100 2., für Verwalter, Geschäftsführer, Oberschw., Förster u. dergl. Beamte 40 45 345 200 10 50 3., für Schweizer, Wirthschaftsgehilfen, Vögte und dergl. Beamte 25 30 290 330 10 40 nung und Feuerung Wohnung Feuerung Mark Mark Mark 285 35 30 255 25 10 550 150 30 385 55 25 340 25 20 Kamenz, am 7. November 1893. Wegesperre. Durch die Ausführung der von der Gutsherrschaft Oberlichtenau beabsichtigten und von der Königlichen Amtshauptmannschaft genehmigten Verlegung des jetzt durch den Wirthschaftshof führenden Theiles des Oberlichtenau-Grotznauudorfer öffentlichen Verkehrsweges wird der von der Pulsnitz-KönigSbrücker Straße bei der Kaiserlichen Postagentur abzweigende und bis zum Einfahrtsthore des Rittergutsgehöftes führende Dorfwegetbeil gefährdet werden. Dieser Wegetheil wird deshalb für allen Verkehr von jetzt ab bis auf Weiteres hiermit gesperrt. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 14. November 1893. , von Er-mannsdorff. Sonnabend, den 25. dieses Monats, Vormittags Vrii Uhr findet ein Bezirkstag statt. Die Tagesordnung hängt in der Amtshauptmannschaft aus. Königliche Amtshauvtmannschaft Kamenz, am 13. November 1893. Von Erdmanusdorff. Sonnabend, den 25. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, öffentliche Sitzung des Bezirks-Ausschusses. Die Tagesordnung ist aus dem aushängenden Anschlags ersichtlich. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 13. November 1893. von Erdmaunsdorff. Landtagseröffnung. Mittwoch Mittag 1 Uhr erfolgte im König!. Schlosse zu Dresden die feierliche Eröffnung der 25. ordentlichen Ständeversammlung und -war in Vertretung Sr. Maje stät deS Königs, der durch ein leichtes Unwohlsein be hindert war, durch Se. König!. Hoheit den Prinzen Georg im Beisein Ihrer König!. Hoheiten der Prinzen Friedrich August und Johann Georg. Se. König!. Hoheit Prinz Georg verlas im Auftrage Sr. Majestät folgende Thron rede: Meine Herren Stände! Ich habe Sie heute zur Wiederaufnahme Ihrer ver fassungsmäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie herzlich Willkommen. Dabei drängt es Mich, dem von Mir bereits öffent lich ausgesprochenen Dank für die Mir zur Meinem 50 jährigen Militärdienst-Jubiläum aus allen Theilen des Landes entgegengebrachten Zeichen der Treue und An hänglichkeit auch noch Ihnen, als Vertretern des Landes, gegenüber den wärmsten Ausdruck zu geben. Der Landtag, der jetzt zur 25. ordentlichen Tagung zusammentritt, kann auf einen langen bedeutsamen und erfolgreichen Abschnitt in dem konstitutionellen Leben der Staates zucückblicken. Ist dieser Rückblick auf eine lange Zeit fruchtbringenden Wirkens auch geeignet, Anlaß zur Freude zu geben, so gereicht es Mir um so mehr zu leb haftem Bedauern, daß Ihr diesmaliger Zusammentritt gerade in eine Periode fällt, in welcher die Verhältnisse auf dem Gebiete der Volkswirthschaft und der Staats finanzen nicht eine so günstige Gestaltung aufweisen, wie in den letztvergangenen Perioden. Die Lage des gesammten wirthschaftlichen Lebens im