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Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenleyn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag« und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. -z- Freitag, den 17. April 1874^ Seine Majestät der König haben aus Anlaß des auf den 13. buj. fallenden 25jährigen Gedenktages des Gefechts bei Düppel Aller- höchstsich bewogen gefunden, ein Erinnerungskreuz für die Theilnahme an dem Feldzuge 1849 in Schleswig-Holstein zu stiften und das Kriegs. Ministerium mit der Ausgabe dieser Kreuze allergnädigst zu beauftragen. ....... , Dieses Erinnerungszeichen besteht aus einem bronzenen Kreuze, dessen von Lorbeer- und Elchenkranzen umwundene Mrttelschllder auf der Vorderseite den Allerhöchsten Namenszug, auf der Rückseite die Jahreszahl 1849 zeigen. Dasselbe wird an einem gelben viermal blau gestreiften Bande getragen. Anspruchsberechtigt sind alle Offiziere, Aerzte, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften, welche an dem gedachten Feldzuge bei dem diesseits aufgestellten Contingente Theil genommen und sich durch ihre Führung dessen würdig gemacht haben. Die für den Verlust der Orden und Ehrenzeichen geltenden allgemeinen Bestimmungen finden auch auf diese Dekoration Anwendung. Alle der activen Armee nicht mehr angehörigen, zur Empfangnahme dieses Erinncrungskreuzes Berechtigten, werden hierdurch auf- gefordet, ihre Ansprüche bis zum 15. Mai L. h. geltend zu machen, und zwar die Offiziere, Aerzte und Diejenigen, welche ihren Wohnsitz außerhalb Sachsens genommen haben, direct bei dem unterzeichneten Kriegs-Ministerium, alle Uebrigen aber, unter Beifügung ihres Mili tärabschiedes und obrigkeitlichen Führungsattestes, bei dem Landwehr-Bezirks-Commando ihres dermaligen Aufenthaltsortes, welches seiner- seits das weiter Erforderliche wegen Verabfolgung der Kreuze veranlassen wird. Dresden, den 12. April 1874. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Bekanntmachung. Am 6. dieses Monats ist in Niederwarthe ein nach dem bezirksthierärztlichen Gutachten mit der Wuthkrankheit be haftet gewesener Hund, welcher mehrere Hunde gebissen hat, gelobtet worden. In Gemäßheit der Generalverordnung vom 27. September 1867 wird daher hierdurch angeordnet, daß im hiesigen Amtsbezirke während eines zwölfwöchentlichen Zeitraums, vom obbemerkten Tage an gerechnet, und sonach bis zum 30. Juni 1874 alle Hunde bei 1 Thlr. —- —- Ordnungsstrafe für jeden Contraventionsfall entweder eingesperrt zu halten, oder mit Maulkörben von starken Drahtstangen zu versehen sind. Es wird dies zur Nachachtung für Jedermann bekannt gemacht und zugleich den Local-Polizei-Organen Anweisung crtheilt, über die genaue Befolgung dieser im öffentlichen Interesse erlassenen Vorschrift streng zu Wachen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 15. AM 1874. Leonhardi. Tagesgeschichte. Berlin. Der Compromiß in der Militairfrage ist zu Stande gekommen. Der Kaiser hat auf das Aurathen des Reichskanzlers Fürsten Bismarck sich damit einverstanden erklärt, daß die im § I des Militairgesetzentwurfs geforderte Friedenspräsenz für das Reichs- Heer von 401,659 Mann auf die Dauer von sieben Jahren, also bis zum 31. December 1881 sestgestellt wird. Im Uebrigen ist den Ab änderungsvorschlägen der Militaircommission des Reichstages mit der Maßgabe jugestimmt, daß allein bezüglich der Communalbesteucrung der Militairpersonen keine Bestimmung getroffen, sondern die Regelung der ganzen Frage künftiger Reichsgesctzgebung Vorbehalten bleiben soll. Von den Gesetzentwürfen, die noch dem Reichstag vor liegen, werden und müssen noch folgende zur Erledigung kommen: Erstens das Neichsmilitärgesetz. Das Zustandekommen des Militärgesetzes ist gesichert, und damit ist denn, auch wieder freie Bahn gewonnen für die übrigen Bedenken des Reichstages. Zwei tens das Prcßgesetz. Wie das Militärgcsetz zu Schutz und Trutz, so ist das Preßgesetz nöthig für Friede und Freiheit. Drittens das Gesetz über die Reichscassenscheine. Dieses wird die Differenzen zwischen den Einzelstaaten ausgleichen. ES wird das Papiergeld der Einzelstaatcn abschaffen und durch Reichscassenscheine ersetzen. Zugleich wird das Papiergeld vermindert. Daneben wird das Gesetz über den österreichischen Thaler den Zweifeln, welche zu Verlusten führen, ein Ende machen. Unsere Maßregel gegen die österreichischen Gulden-, Halb- und Viertelguldenstücke haben diese zwar vertrieben, aber nur, nm an deren Stelle die österreichischen Thaler zu setzen. Wir müssen mit diesem Factor rechnen. Hoffent lich wird uns Oesterreich diese Rechnung nicht stören oder erschweren. So sorgt also die Gesetzgebung auch für Sicherheit des Geldumlaufes, woraus das Gedeihen von Handel, Wandel und Landwirthschaft be ruht. Dies sind die drei wichtigsten unter den Vorlagen, welche noch erledigt werden müssen. Berlin. Feldmarschall Graf Wrangel feierte am 13. d. M. in voller Rüstigkeit unter allgemeinster ehrender Theilnahme seinen 90. Geburtstag. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, das kronprinzliche Paar, Prinz Carl, Prinz Allexander K. H. gratulirten persönlich. Oberbürgermeister Hobrecht und Stadtverorduetenvorsteher Kochhann brachten dem greisen Ehrenbürger die Glückwünsche der Hauptstadt. Das 35. Infanterieregiment war durch den Obersten du Plessis vertreten. Briefe und Telegramme in großer Zahl erfreuten den Feldmarschall. Berlin, 15. April. Der Erzbischof Lcdochowsky von Posen ist heute von dem kirchlichen Gerichtshöfe auf Grund Z 24 des Ge setzes vom 12. Mai 1873 in oontumaoium zur Amtsentsetzung ver» urtheilt Warden. Aus Oberschlesien ist in Berlin auf telegraphischem Wege die Nachricht von tumultuarischen Bewegungen eingetroffen, die theils durch kirchliche, theils durch socialdcmokratische Motive herbeigeführt worden sind. Sie sind zwar ohne Schwierigkeit unter drückt worden, sind aber als ein charakteristisches Zeichen für die Absichten der reichsfeindlichen Elemente von besonderm Interesse. Unter den Demonstranten für den widersetzlichen Klerus thut sich jetzt namentlich der katholische Adel hervor. Nachdem schon früher der westphälische und rheinische Adel zu seinen Bischöfen gezogen war, sie seiner unverbrüchlichsten Devotion zu versichern, hat nunmehr auch der schlesische nicht Zurückbleiben wollen. In 20 Wa gen, so berichtet man der „Germania" aus Breslau, begab sich am 7. eine recht ansehnliche Anzahl von katholischen Edelleuten zu dem Fürstbischof Heinrich, „um — wie es heißt — dem schwer geprüften Kirchenfürsten ihre Liebe uud Verehrung sowie ihre unerschütterliche Treue von Neuem auszusprechen." In Graudenz ohrfeigte ein Unteroffizier einen Soldaten; er wurde angezeigt, in Untersuchung genommen und zu 6 Wochen 1 T. strengem Arrest und Verlust der Treffen verurtheilt. Zwei bekannte Berliner Wühler und Agitatoren der Social-