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Donnerstag Nr. 34. 3. Februar 1848. Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» (H. C.) (Ledebur, Buddenberg und Holling) gefallen seien. (Schw. M.) nehmigt wurde. geblicher Formfehler, die lediglich dem die Wahl leitenden Commissar zur Last fallen sollen, cassirt und die Vornahme neuer Wahlen ange- ordnet sein. Es heißt weiter, daß diese neuen Wahlen auch bereits vorgenommcn und wieder auf die früher gewählten drei Abgeordneten Ltlpziz. Di« zaeunz «rsch«i»t täglich abend«. Zn bezieh«» durch alle Postämt« d«» An- und Autland««. Stuttgart, 29. Jan. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten ward ein Antrag des Abg. Binder, betreffend eine Volksvertretung beim Zollverein, Forderung des innern und äußern Verkehrs desselben und Revision des Zolltarifs, angezeigt. Der Präsident schlägt die Verweisung einerNcihc von Petitionen an die betreffenden Com missionen vor. Abg. Schädler entwickelt zwei Motionen-, in der ersten will er von der Regierung die Einführung einer neuen Gewerbeordnung er bitten, welcher Freiheit von der Einwirkung der Staatsbehörden zur Grundlage diene. In der zweiten beantragt er, die Regierung um ei nen Gesetzentwurf zu bitten, durch welchen Verehelichung und Ueber- siedelungsgesuche unter Beachtung des allgemeinen Wohls und ohne Gefährdung der Autonomie der Gemeinden zur Erledigung kommen. Sofort entwickelte Abg. Fetzer seine Motion, betreffend die Hebung des Credits, insbesondere der gewerbtreibenden Klassen des Volks, und be antragte, um einen Gesetzentwurf zu bitten, der enthielte: die Aufhe bung aller Vorzugsrechte der vierten Klasse; die Beschränkung der Vorzugsrechte der Ehefrauen für ihre Beibringensfoderung und der der Kinder für das in Verwaltung ihrer Aeltern, beziehungsweise ihres Stiefvaters befindliche Vermögen auf den Fall des Eintrags derselben in ein zu diesem Zweck anzulegendes öffentliches Buch. Weiter beantragte er das Mitcrbrccht der Gemeinde des Verstorbenen bei Hinterlassen schaften, welche eine gewisse Größe übersteigen, zu einem bestimmten aufsteigenden Theil, sowie die Aufhebung des Jntcstaterbrechts der Sei- tenverwandten vom fünften Grade römischer Berechnung inclusive an, zu Gunsten der betreffenden Gemeinde, ohne jedoch hier daS testamen tarische Erbrecht, dort die Dispositionsbefugniß unter Lebenden zu be schränken. Der Druck der drei Motionen wird beschlossen. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung führt auf die Berathung der Antwortsadreffe auf die Thronrede. Abg. Frhr. v. Berlichingen stellt den Antrag, die Sitzung in eine geheime zu verwandeln. Mehre Mit glieder unterstützen ihn. Der Präsident läßt, um über diesen Antrag zu berathen, die Galerien räumen. Da um II Uhr die Galerien noch nicht wieder geöffnet sind, ist wol anzunehmcn, daß der Antrag ge Deutschka«-. »Aus Siiddeutschland, 30. Jan. Einer der berliner Corre- spondcnten dieser Zeitung meldete unlängst (Nr. 12), in Folge einer Unterhandlung das Papstes mit dem Jesuitengeneral Roothan stehe dem Orden des Letztem eine Reform bevor, durch welche derselbe dem römischen Stuhl als Werkzeug zur Durchführung seiner politi schen Reformen dienen könnte. Daß eine desfallsige Unterhandlung zwischen beiden Hierokraten stattgefunden habe, glauben wir gern; da gegen bezweifeln wir es, daß in dieser Richtung eine Vereinbarung zu Stande gekommen sei. Wohl schließt sich der Jesuitenorden an die verschiedenartigsten politischen Bewegungen an; wir finden seine Hände in den reactionairen Wirren weiland Dom Miguel's in Portugal und in den demagogischen Umtrieben in Belgien zur Zeit der belgischen Re volution; beide Zustände hoffte er nämlich zu seinen Zwecken auszu- beutcn. Allein welchen Nutzen könnte er aus den Reformen Pius' IX. für sich zu ziehen hoffen? Sagt ihm nicht die bisherige Erfahrung, die Natur der Sache und der so unverkennbar sich aussprcchende In stinkt des römischen Volks, daß sie jesuiteüfcindlich sind? Es ist sehr die Frage, ob die römische politische Reformation dem Papstthum als solchem zum Heile gereichen wird; daß sie dem Jesuitenthume nicht heil sam sein kann, ist offenbar und bedarf keines Beweises. Sollen die Jesuiten in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen, so müssen sic ihre bisherigen Regeln behalten. Dies fühlte jener ihrer Generale, der vor Ihrer Aufhebung, als ebenfalls von Reformen des Ordens die Rede war, sprach: 8int ut sunt aut non sint! (Sie sollen bestehen wie sie lind, oder gar nicht bestehen.) Gleicher Geist beseelt ihre Obern und den ganzen Orden noch jetzt. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, ^aß sie ihre Gesetze irgend einer Autorität, wäre cs auch die Pius' IX., «opfern würden. s — Einem Gerüchte zufolge sollen die Abgeordnetenwahlen der n-nabrückischen Landgemeinden vom königl. Cabincte wegen an Oois für »a« Viertel jahr 2 Ttzlr. — 3nftrti»n«g«vühr für ve» Naum einer Zeile 3 N,r. UeV-rbliek. Deutschland. *Aus Süddeutschland. Die Jesuiten. — Die osna- brückischen Wahlen. Stuttgart. Landtag. — Bürgerversammlung in Hanau. *Vvn der Nirderelbe. Die schleswig-holsteinische Ritterschaft. Circular. — Der Militaireid in Schleswig-Holstein. — Versamm lung in Kiel. — Der Spielpacht in Wiesbaden. Preußen. *^Aertin. Verhandlungen des Bereinigten Ausschusses. ^Scr- lin. Feuer. Theatralische Vorstellung der Offiziere.— Die Bevölkerung von Berlin. Desterreich. Das Bombardiercorps. — Der Herzog von Bordeaux. — Manin's Papiere. — Das ncozrader Comitat. Schweiz. Die Lagsatzung. Sir Stratford Canning. General v. Son nenberg. Der Nuntius. Die Kirchengüter in Wallis. Obscrvationscorps. Italien. Oesterreichischer Handelsvertrag. Die Ccnsurcommission. Die Demonstrationen. Livorno. Exceffe. — Adresse an die römische Staats- consulta. Gewehrkauf. — Die neapolitanischen Decretc. — Die Vorgänge in Sicilien. Frankreich. Deputirtenkammcr. Der König von Dänemark. Der Pro- ceß Warnery. Notar Duval. Die Elektrotelegraphen. Die Seine. Großbritannien. Das Parlament. Der König der Belgier. Ban ket in Manchester. Das Geschwader von Malta. Generalmajor Bell. Hr. Bancroft. Theeverbrauch. Brieftransport. Die Times über den Pctit'schen Stellenhandel. Dänemark. Ein Erbprinz. Die Leiche Christians VIII. Hr. v. Bar denfleth. Die Demonstrationen. Dänisches Hoch. Rußland und Polen. Preßpolizei. Die katholischen Geistlichen. Die Bauern. Falschmünzerbande. Wissenschaft und Kunst. * Dresden. Der pädagogische Verein. Handel und Industrie. ^Leipzig. Börsenbericht. Loudon. Die Bank. Petersburg. Die Salamander-Assccuranzcompagnic. * Lübeck. DieLü- beck-Büchener Eisenbahn. — Berlin. — Leipzig. Ankündigungen. Beilage. Die dadifch« Dkrifabrtkenfrage. — Preußen. **Äerlin. Der ständische Ausschuß. — Wissenschaft und Kunst. ° Leipzig. Der Ein fluß der Chemie auf Künste und Gewerbe. — Handel und Industrie. HAus dem Erzgebirge. Eisenbahnverbindung von Chemnitz nach Dres den — Ankündigungen. — Wie man aus Hanau vernimmt, fand dort am 25. Jan. unter der Form einer Restauration wieder eine äußerst zahlreich besuchte B ür- g ervcrsammlung statt, bei welcher Vorträge über die Verfassung gehalten wurden. (B. Z.) * hon der hiederelde, 29. Jan. Am 4. Febr. wird sich in Kiel das Plenum des Corps der schleswig-holsteinischen Prälaten und Rit terschaft auf bereits ergangene Einberufung durch den Vorsitzenden und Vertreter des adeligen Stifts von Itzehoe, Grafen Moltke, versammeln. — Von Kopenhagen ist an die dänischen Gesandten und Geschäftsträger im Auslande ein Circular erlassen, in welchem sie daraufaufmerksam gemacht werden, wie das königl. Rescript vom 24. Jan. (betreffend die Niederschlagung aller Preß- und politischen Processe), zeige, wie König Friedrich VII. Milde mit Gerechtigkeit zu verbinden gedenke und für alle Landestheile gleiche väterliche Liebe hege. Besonders bemerkenswcrth ist, daß in diesem diplomatischen Circular die besondere Bedeutung des königl. Rescripts vom 24. Jan. für die dabci bctheiligten Individuen hervorgc- hoben wird; wird man nun Bcseler den bisher verweigerten Urlaub nach träglich ertheilen? Dann müßte man ihm auch seine Ädvocatcnbestallung wieder zurückgeben. Die dänischen Geschäftsträger werden aufgcfodert, in obigem Sinne für die Veröffentlichung des königl. Rescripts zu sor gen. Den außerordentlichen Einfluß, welchen man also in Kopenhagen diesem Rescript auf die öffentliche Meinung beilegt, hat , es wenigstens bis jetzt bei uns keineswegs gehabt. Man erkennt in demselben nichts weniger als eine Amnestie, sondern nur einen Act gewöhnlicher Klug heit, da der Ausgang sämmtlichcr politischen Processe in den Hcrzog- thümern unsicher war, ja höchst wahrscheinlich ungünstig für die Re gierung ausgefallen wäre, da ferner die Hauptabsicht der Anklage, Bcfc- ler unfähig für die Ständevcrsammlung zu machen, dadurch, daß der selbe seine Advocatenbestallung der Regierung zurückgab, wcggefallen.