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" Lj ISS 18V» Sonnabend, den IS, Dekoder 7> s- ut ein ne dkmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain Verzeichyitz der gestoUMen Machen. Ein halbes Schock MestlMwMd/eiBHHbesMDck feinere Leinwand, vier Dutzend neue weiße Taschentücher? se sechs Stück zusammenhängend, eine weiße MMche Glasschaa!^ mit Goldrand Und hohem MßvMei'Mne runde Mahag onitischchen drei Paar Barchent - Kinderhosen nehMwölf Paar Bekanntmachung. ' Die Fifchereinutzung im sächsischen Theile des Grödel- Heute ist auf erfolgte Anzeige das ErLVschM der Firma Franz Th eHhHHWMlMU M WiOHWÄ Mf Fol. 13 des hiesigen Handelsregisters derlautbatt werdet!. F Großenhain, am 14. Oetober 1872. - - - c. - ö K ^Das MpniBiche Gerichtsamt. ZU^>PechNann^ S. ^Kimze. Wtzschl. Großenhainer , liilterh aüungs und AyWMM i- —-— — - - Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmanv Starts irr Großenhain .. ^0 Mekanntü»a>A«ng, Äei Gelegenheit des in der Nacht vom 25. zmn 26..SepM d. Js. hier stc^tgefunhenen Brandes.siM. dje yMpehqnd ver- zeichneten GegDrstande entwendet worden, was wir hierdurch mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß bringen, Ms alle Wahrnehmungen / die zur ^Mittelung der Diebe bez. M Wieder erlangung der gestohlenen Sachen führen könnten, schleunigst mittheilen zu wollen.^^ z- U - 4-U Groß MWi n) 'M OcMer. 187Lr, werden. - - ' - Meißen, den 7^ Octobor 1872. ! . > Die Königliche Bauverwalterei daselbst; 7''". D.'Grimmer. eiu Knabeuanzug von blau -- wnd weißgrstreifter Leinwand mit zwei Paar Hosen, ein weißes Piquy-MwerUeid, Ms dergl./ roth besrtzt, drchwMe Kinderjä^chm^-zwer. dergl.^gelb besetzt, ein weißer Pappkarton, mit einem fchwa^äwd'M (Tuch), einem weißen Baschlick, schwarz und weiß besetzt, ein Paar schwarze Ueberziehhandschuhe M Wö., M Mr " mit Müll bezögen , Emer dergh 'mid dwem Bande, 'ein'Reisenecessaire Inhalt, eine lederne, Brieftasche, sechs seidsn^HerrenWvse> zwei gestrickte rothgerändeite' To^ etwas gelbes Hutband', eine p^aunMaestzMeue Lade mit zwei Dutzend lernten -Witidelü' sechs Bet'tüberzüMr neD zu- gehörigem KinderMg, ein Sitzkiffen nrit Roßhaaren', eM' QuääMat TM, Tarlatan re., ringewickelt in' ein großes wollenes Tuch, eilte kleiüe schwarze Hutschachtel mit einem runden braunen Strohhut mit breitens Bande Und gelbschattirter Strauß - und Reihnseder, ein großer schwarzer Hutkasten mit einem schwarzen Spitzenhut mDMHen Mohn4-And schwarzen Federn und Blumen, ein achter schwatzer SpM^ ein runder schwarzer Schleier, ein schwarzer . Dazenschleier ^.cin Respirator, ein schwarzseidner Promenaden fächer, ein schwarzkattunener dergl.,. ein blauer großer Hutkasten mit einem schwarzen Sämmethut nebst Ketteeinem grauen - Ripsbnt, zwei schwarzen Sammet-Kinderhütchen, eine braune dicke Knabenmütze (Astrachan)/ ein schwarzes Sammetbarret mit Pelz besetzt, eine weiß und lila carrirte achte Sämmetkatzrlze mit weißer Seide gefüttert und mit Schwanbesatz, ein großer bläue? PaWkasten^ 'ÄngWätteten Unterröcken mit Fälbelst und Stickerei, 15 Ellen neuen weißen Pique, eine Parthie Stickereien und Falbeln zu weißen Röcken, weiße Angora- und Buckskinstücke, eine roth- und eine weißwollue Zacke, drei Barchentjacken ohne Aermel, ein Wbrr Brautschleier, eine goldne Cylinderuhr mit Cecundenzeigern, goldner Mie und Medaillon,, eine Schachtel mit Herrenshlipsen, in einem derselben be findet sich eine Nadel mit goldnem Stiel und Malachitknopf, eine Papp schachtel mit neuen Handschuherr und Waschsblipsen, eine große ciselirk Scheere mit Lederfutteral, eine große englische Zuschneidescheere, eine dergl. Wit Scheerenband von Juchtenleder und Haken, Me Mn Juchtsu Mit Meßstrumpf, angefangener Strickerei und ungebleichter Baumwolle nebst silbernen Strickhütchen, eilt rundes Nähetui von braunem Leder mit Nah- sttenfmest, silbernem Fingerhut üstd eiü?r anMasttzenen Mickerei7 ein schottisches Schreibzeug mit Leuchter und anderen Utensilien , zwei Haar rindslederne Stiefeln und verschiedene einzelne StiM, eine tümsch BM- decke, ein weißüberzogener StroMt neuester Faoon. W Stück verschied^ Elsterwerdaer Canales soll Montag, den 28. Dctober ». e., " Vormittags Vr 11 Uhr - - - ' ' im Gasthofe zu Streumen ' auf die Jahre 187Z bis 1875 unter den im' Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend öffentlich verpachtet Bekanntmachung, betreffend die Vergütung von Kriegsleistungen^ die auf Grund des Gesetzes wegen der" Kr^ Vergütung vom 11. Mai 1851- in der Zeit vom k 6. Juli 1870 -is zum - - 30. Juni 1871 erfolgt find;; 5 vom lO. .^S t pt e m b e r '18 72. Nach § 2t dts durch Verordnung vom 18. Juli 1870 (Gesetz-und Ver ordnungsblatt Seite 242 flg.) noch besonders zur öffentlichen Kenntniß ge brachten Gesetzes wegen dtt Kriegslei^ und deren Vergütung vom 11. Mai 185 t verbunden mit dem. Schlußsätze/her angezogenen Verordnung vom 18. Juli 1870 sind alle Ansprüche auf Vergütung von Kriegsleistungen, mit den nöMgen Bescheinigungen versehen, bei- der Bezirks-Amtshauptmann- schast innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachung anKMeM und sollen die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche mit dreimonatlichem Präclustvtermine öffentlich ausgerufen Und nach Ablauf des letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldtt worden sind, von jeder Befriedigung ausgeschlossen werden. Nach Magßgabe dieser Bestimmungen ergeht mm, nachdem» von der vom Kriege der Jahre 1870/71 erfolgten Demobilmachung (30. Juni 1871) ab mehr als Jahresfrist verflossen, an alle Diejenigen, welche aus der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 187 t auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung' vom 11. Mai 1871 (Ges.- u. Ver.-Dl, v. I. 1870 S. 244 flg.) Ansprüche auf-Vergütung von Kriegs leistungen erheben zu dürfen glaubeu und dieselben bis setzt noch picht an gemeldet haken, hiermit der öffentliche AuftlM Wqgtt HhsDüch^ stWmehr binnen drei Monaten und spätestens arst 21. Deeembör 487K, mit den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bei der Amtshauptmannschaft ihres Bezirkes anzumelden, indem nach Ablauf des eben erwähntem Ternünes alle bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche von jeder Befried^ aus- . geschlossen bleibey.A a-,. />., HK.tz-»-, tz Hierbeü wird Zoch "zw PttmeidttNg. vvst Mißverstästdnissen äusdrücklich bemerkt, daß der gegenwättige Aufruf sich nicht bezieht auf Ansprüche, die auf Gewährung' von-Vergütungen für die itr der Zeit vom 16. Juki 1870 bis zur völligen Demobilistrung der einzelnen Truppentheile iftatt- gehabten Einquartierungen nach Maaßgabe des Gesetzes vom 28. März 1872 (Ges.- u. Ver.-Bl. S. 37 flg.) haben erhoben werden dürfen, indem auf Grund des Eingangs erwähnte rr - K v i e g sie istungs - Ge- setzes vom 11. Mai 1851 (§§ 1,3), auf welchem der gegenwärtige Auf ruf beruht, während der Zeit der Mobilmachung für Gewährung des Na- turalquartiers für Offiziere, Militärbeamte, Mannschaften und Pferde (Einquartierungen) Vergütung aus Staatskassen überhaupt nicht erfolgt. Rücksichtlich der Vergütung dieser Einquartierungen bewendet es viel mehr allenthalben bei den Vorschriften des angezogenen Gesetzes vom 28. März 1872 und der Ausftchrüugs-Ve^ demselben Tage. > Dresden, am 10. September 1872, - ;, - - j > . . . . - Kriegs-Ministerium. von Fabrice. ,, Eckclmüim.