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WMMckMNgM Woche«- uu- Nachrichlsblott zugleich 8esch«ft§-A»;nztt str Hohndorf, RSSlitz, Bmsilsrf, Mors, Ft. KOien, Heimichstti, Maricmu mii> Mölseii. Amtsblatt fiir -e« Stadtrat zu Lichtenfteia. — — 40. Jahrgang. — —— Nr. 155. Dienstag, den 8. Juli 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sou«, und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die vierge>paltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Oesfentliche Stadtverordnetensitzuna Dienstag, den 8. Juli 18V«, abends /s8 Uhr. Tagesordnung: 1. Schleußenangelegenheit betreffend. 2. Gutachtliche Aeußerung, die Anstellung einer 3. Hebamme betreffend. "BekanntMachnng. Die Heberolle über die von den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe an die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im Königreich Sachsen zu zahlenden Beiträge für 1889 ist hierher gelangt und liegt zwei Wochen lang vom 8. bis 21. dss. Mts. in hiesiger Stadtsteuereinnahme zur Einsichtnahme für die Interessenten bereit. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Einhebung der ausgeworfenen Beiträge. Lichtenstein, den 5. Juli 1890. Der Rat zu Lichtenstein Fröhlich. -12 Uhr. ereignen können, mögen sie durch menschliche Schuld oder höhere Gewalt veranlaßt sein, zu versichern. Eine Versicherung in diesem Umfange, und namentlich auch für die von Eisenbahn-Verwaltungen nach obigem znrückgewiesenen Personen, bietet die „Viktoria zu Berlin", allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesell- schaft, welche auch deshalb empfohlen werden kann, weil gegen eine einmalige billige Prämie eine Ver sicherung auf die ganze Lebenszeit möglich ist. — Dem Schul- und Gesamt-Kirchenvorstande zu Schönberg mit Pfaffroda sind für die vakante Kirchschulstelle daselbst von . den 27 Bewerbern von Seiten des König!. Kultus-Ministeriums in Dresden der Lehrer Schubert in Wüstenbrand, der Kirchschul lehrer Sieber in Heinrichsort und der Lehrer Nestler in Johanngeorgenstadt vorgeschlagen worden, und werden dieselben heute Montag den 7. Juli ihre Probelektionen halten. Die Schnlprobe wird Herr Schulrat Gruhl, die Kirchenprobe nachmittags 2 Uhr Herr Superintendent Weidauer und Herr Musikdirektor Reichardt vom Seminar zu Waldenburg abhalten. — Infolge der vielen Regengüsse, die aber nunmehr wohl einem günstigeren Wetter gewichen sind, hat nicht blos das Heu sehr gelitten, auch die Kartoffeln und Rüben schossen übermäßig in's Kraut, ohne daß dabei die Qualität der Frucht etwas ge wonnen hätte, besonders in schweren Böden. In wiefern das Regenwetter nachteilig auf den Wein eingewirkt hat, wird erst die Zukunft lehren; doch soviel läßt sich schon sagen, daß eine verregnete Weinblüte immer einen schütteren Beerenersatz zur Folge hatte. Die Getreide, die so ausgezeichnet standen, haben sich zum großen Teil gelagert. Weizen mußte im Regen verblühen. Die Aussichten auf eine ergiebige Obsternte sind auch gewaltig zu rückgegangen. Äepfel und Birnen sind stellenweise stark abgefallen, ohne daß ein äußerlicher Grund sich angeben ließe. Pflaumen waren gleich in der Blüte sehr schwach. — Bei der gegenwärtigen Reisezeit machen wir auf die wichtige postalische Bestimmung aufmerksam, daß die Postanstalten Postsendungen, für welche die Postverwaltung Gewähr leistet, also Anweisungen, Wert- und Einschreibesendungen, sowie gewöhnliche Pakete an Fremde nur gegen genügenden Ausweis aushändigt. Es wird sich deshalb für Reiselustige, welche etwa in die Lage kommen könnten, den einen oder anderen der gedachten Gegenstände in Empfang zu nehmen, empfehlen, sich mit einer Paßkarte zu versehen, da das Vorzeigen von Briefen, Karten u^' als eine genügende Legitimation nicht ange sehen wird. — Im Jahre 1887 waren aus Anlaß eines Gesuches der deutsch-lutherischen St. Martinsgemeinde in Kapstadt an das evangelisch-lutherische Landes konsistorium in Dresden zum Besten hilfs bedürftiger Gemeinden in Südafrika auch in Sachsen Sammlungen veranstaltet worden, welche eine sehr erfreuliche Teilnahme fanden und einen erheblichen Ertrag ergeben haben. Nach einer von dem Landes konsistorium in Hannover, dessen kirchlicher Aufsicht die St. Martinsgemeinde untersteht, an die diesseitige kirchliche Oberbehörde gelangten Mitteilung, ist es nunmehr mit Hilfe des Ertrages jener Sammlungen gelungen, einen zweiten Prediger in der Person eines Städtische Volksbidliothek geöffnet Dienstag imd Sonnabend 11 Major von Witzmann s Rücktritt. Es wird nicht mehr bezweifelt, daß die seit Mitte voriger Woche aufgetauchte Nachricht, Herr von Wiß mann wolle aus dem überseeischen Reichsdienste aus scheiden, zutreffend ist. Der Reichskommissar ist bei seiner Heimkehr von der ebenso energischen, wie erfolg reichen Thätigkeit in Afrika mit so voller Herzlichkeit begrüßt worden, daß es allgemeines Bedauern erregen würde, wenn der verdiente Mann wegen einer Mein ungsverschiedenheit gänzlich aus dem Reichsdienste scheiden sollte. Wenn er auch schwerlich auf seinen Posten nach Afrika zurückkehren wird, so kann er doch in anderer Stellung dem Reiche und der Kolonial politik noch gute Dienste leisten. Wir haben bereits als zuständige Behörde für alle Kolonialangelegenheiten das direkt unter dem Reichskanzler stehende Kolonial amt; ein Kolonialrat, welcher wichtige Entscheidungen begutachten soll, wird neu geschaffen werden. In einer dieser beiden Behörden wird sich doch gewiß ein Platz für den Reichskommissar finden, und dieser wird sicher nicht gewillt sein, seine Kräfte dem Vater lande zu verweigern. Major von Wißmann ist heute erst 37 Jahre alt; er hat eine Laufbahn hinter sich, wie sie heute nur sehr vereinzelt dasteht. Der Kaiser hat den tapferen und umsichtigen Offizier mit Aus zeichnungen bedacht, wie sie nicht oft gewährt werden; aber diese Auszeichnungen entsprechen doch nur seinen Verdiensten und Leistungen. Und darum können wir von ihm noch mehr erwarten. Der Wechsel, welcher Herrn von Wißmann zum Rücktritt veranlaßte, ist außerordentlich Plötzlich ge kommen. Vielleicht liegt auch lein formelles Rück trittsgesuch vor, der Posten des Reichskommissars in Ostafrika soll vielmehr nur nach dem Willen der Reichsregierung so geändert werden, daß von selbst eine Uebertragung an eine andere Persönlichkeit zweck entsprechend ist. Major von Wißmann ist vor allem Soldat; die Reichsregierung neigt aber der Ansicht zu, daß fortan, nachdem auch England von weiten innerafrikanischen Strecken definitiv Besitz genommen, militärische Maßnahmen im deutschen Schutzgebiet in den Hintergrund treten und die Aufgaben der bürger lichen Verwaltung zur Hauptsache werden. Die Wißmann'sche Schutztruppe soll darum in Zukunft vermindert werden, also den Charakter einer Polizei truppe erhalten. Major von Wißmann steht wohl etwas zu hoch, um nur der Kommandeur einer Polizei truppe zu sein, auf der anderen Seite scheint ihm aber auch der mühesame Posten eines Zivilgouverneurs nicht zuzusagen. Ein Mann kann ja auf dem einen Gebiete Großartiges leisten, braucht sich aber darum doch noch nicht zu einer ähnlichen Thätigkeit hingezogen zu fühlen. Anders werden die Dinge kaum liegen, denn daß zwischen dem Reichskanzler und dem Reichs kommissar unüberbrückbare Differenzen sich heraus gestellt haben sollten, kann man wirklich nicht an nehmen. Die Finanzlage des Reiches ist nicht die rosigste, und Reichskanzler von üaprivi hat darum das offen bare Bestreben, die Koloniallasten so viel wie möglich zu vermindern, und zwar dadurch, daß er das ost afrikanische Schutzgebiet selbst zur Ausbringung der Ausgaben mit heranzieht. Das ist aber nur möglich, wenn der Handel dort in die Höhe gebracht, ein reger Verkehr eingeleitet, kurzum das gesamte wirtschaftliche Leben in Aufschwung gebracht wird. Von selbst er- giebt sich daraus, daß die bürgerliche Verwaltung von Deutsch-Ostafrika zur Hauptsache wird. Deutschland hat für diese Vertretung aber eine Person zur Hand, wie sie geeigneter nicht gedachtz werden kann: Emin Pascha. Das ganze Verhalten unseres Landsmannes beweist seine außerordentliche Uneigennützigkeit, die ohne Beispiel dasteht. Stanley ist nach Europa ge kommen und sonnt sich in dem Ruhme seiner Erfolge. Emin ist ohne Weiteres in das Innere des dunklen Erdteiles zurückgekehrt, um dort für Deutschland thätig zu sein. Major v. Wißmann hat durch seine That- krasl den Boden in Ostafrika für die Wirksamkeit Emin Pascha's geebnet. Sein Ansehen wird nicht darunter leiden, wenn ein Anderer fortsetzt, was er begonnen. Doch, daß er gänzlich aus dem Reichs dienste scheidet, das wünscht wohl Niemand, und wir hoffen, Herr v. Wißmann wird davon absehen. Tagesgeschichte. *— Callnberg, 7. Juli. Der Weber Rudolf von hier, welcher vor einiger Zeit feine Mutter mit Phosphor vergiften wollte, wurde vergangenen Sonn abend von dem König!. Landgericht Zwickau laut Wahrspruch der Geschworenen zu 5 Jahren Zuchthaus und 8 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Die Ehefrau Rudolfs wurde jedoch wegen unterlassener Anzeigeerstattung eines Verbrechens freigesprochen. — Für ihre Verdienste um kirchliche Angelegenheiten innerhalb ihrer Gemeinden sind seitens des evangelisch-lutherischen Landeskon sistoriums dem Gutsbesitzer Gärtner und dem Mühlen auszügler Opitz in Lommitz bei Radeberg, sowie dem Strumpfwirkermeister Zeh in Heinrichsort bei Lichtenstein Anerkennungsurkunden zuteil und durch den betreffenden Superintendenten, bezw. die Orts geistlichen überreicht worden. — Das alte Seitengewehr ist bei einem großen Teil der Infanterie wieder eingeführt. Die Gründe hierfür sollen darin zu suchen sein, daß das neue Seitengewehr, auf der Schußwaffe aufgepflanzt, nicht den genügenden, erfolgreichen Schutz gegen Kavallerie-Angriffe biete. Der Kavallerist reicht mit seiner Hiebwaffe weiter, als der mit dem neuen Gewehr ausgerüstete Infanterist. Die neuen Seiten gewehre, die vor diesen Erfahrungen nur für die Linie bestimmt waren, werden der Landwehr über wiesen werden, während bisher die Landwehr die alten Seitengewehre benutzte. — Bekanntlich ist eine Eisenbahn-Verwaltung nicht haftpflichtig für etwaige Unglücksfälle und Ver stümmelungen, wenn die Unglücksfälle durch elementare Gewalten veranlaßt werden. Nach einer Reichs gerichts Entscheidung brauchen die Eisenbahnen aber auch dann keinen Schadenersatz zu leisten, wenn durch die erlittene Verletzung die Erwerbsfähigkeit nicht be einträchtigt worden ist, mag auch die Arbeitsfähigkeit eine Schmälerung erlitten haben. Darum wird es angesichts obigen Präjudizes in allen ähnlichen Fällen jede Eisenbahn-Verwaltung ruhig auf einen Prozeß ankommen lassen, welchen sie wahrscheinlich auch ge winnt. Um. vor solch' schmerzlichen Enttäuschungen bewahrt zu bleiben, ist das sicherste Mittel, sich gegen alle Verletzungen, welche sich durch Eisenbahnunfälle