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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Das „Wilsdnisier Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— AM. frei Haus, bei Postbestellung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten, Post- nehmcn'zu Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend NunN ^i gexN T-w-»', ' Krieg oder sonstiger Be- trievsstorungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises.— Rückfendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die «gesp oltene Manmzeile 2V Bpfg., di« jgespaltenc Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 10 Reich» Pfennige, die Zgespaltrne Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachweifungsgedühr 20 Reich-Pfennige. D,r» geschriebeneErfcheinung-» —. - . < er ov»- tage und Platzoorfchrist«» werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen» annahmebisvorm.ioiihr. > Fgx die Richtigkeit de« durch Fernruf übermittelten Anzeigen Ldern. wir keine Garantie. Jede, Rabattanlpruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerüt. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Amts- gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 250 — 91. Jahrgang seiest-Adr .AmlsdleM" Wilsdr-cks Dree-.lkU 'Postschecks Dresden 2i>4s Montag den 24. Oktober 1924 Genofsenschafisfanierung. Man spricht seit langem so oft von „f est g e fr o re ue n" K r e d i t e n. Darin steckt ein Optimismus, mit dem nun aber allmählich ausgeräumt werden mutz, wenn man eine wirkliche Sanierung der deutschen Gesamtwirt schaft durchführen will. Vielerorts werden diese „Eisblöcke" noch als Forderungen durch die Geschäftsbücher geschleppt, während sie tatsächlich nicht mehr „sestgefrorene", sondern verlorene Kredite darstellen. Es hat doch gar keinen Zweck, z. B. eine Hypothek auf der Habenseite der Geschäftsbücher des Geldgebers zu verzeichnen, obwohl feststeht, daß Zinsen dafür nicht gezahlt werden und bet einer Zwangs vollstreckung der Hhpothekengläubiger doch nur glatt „hinten herunterfallen" würde! Das ist dsnn keine „du biose", keine „faule" oder „oberfaule" Forderung mehr, sondern sie ist praktisch verloren. Und andererseits ist die Bilanz des Kreditgebers nach nutzen hin irreführend, wenn er solche Forderungen immer noch auf der Habenseite ver zeichnet und damit einen Geschäftsstatus zum Ausdruck bringt, der in Wirklichkeit äutzerst bröcklig ist und dem ersten schärferen Stotz erliegt. Wir haben bei der großen B a n k e n s a n i e r u n g im Frühjahr diese Abschreibungen durchaus nicht mehr „dubioser", sondern ganz unzweifelhaft nichteinbringlichcr Forderungen im Maßstab von vielen hundert Millionen erlebt. Wir erleben das noch täglich, wenn wir in der Zeitung von. „Kapitalzusammenlegungen" oder außer gerichtlichen Vergleichen lesen, bei denen dann „Abschrei bungen" in größtem Umfang erfolgen, die Aktionäre bzw. die Gläubiger also bisweilen den größten Teil ihrer Forderungen einfach verlieren und sich damit einverstanden erklären — aus Zwang —, weil sich diese Forderungen auf dem Papier vielleicht recht schön ausmachen, in Wirk lichkeit aber nichts davon zu holen ist. Bei der jetzt durch Notverordnung verfügten Sanierung des länd lichen Genossenschaftswesens, die bereits in verschiedenen Ministerreden angekündigt war, handelt es sich um eine grundsätzliche Streichung aller uneinbring lichen Forderungen, die die Genossenschaften dieser Art gegenüber ihren Schuldnern haben und die bisher als „Guthaben" durch die Bücher geschleppt wurden und werden mußten. Man schätzt den Betrag der Ausleihungen seitens der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die ja seit etwa sechs Jahren in der Preußischen Zentralgcnossenschafts- kasse („Preußenkasse") ihr Zentralkreditinstitnt besitzen, heute auf ungefähr 2,3 Milliarden Mark. Allerdings ist hier einzuschalten, daß es sich dabei keineswegs nur und allein um Kredit an die Landwirtschaft handelt, sondern diese Genossenschaften haben auch an andere Wirtschaftskreise, wie der Kleinindustrie, dem Gewerbe, ja sogar — Kommunen Kredite gegeben. Weiterhin sei auch noch vermerkt, daß die Ausleihungen der landwirt schaftlichen Genossenschaften in dem Gebiet westlich der Elbe fast noch einmal so groß sind wie auf dem östlich der Elbe, wo ja der Kredit der „Landschaften" eine sehr bedeutende Rolle spielt. Von jenen 2,3 Milliarden sind nun — die Schätzungen gehen noch etwas auseinander — etwa 250 bis 300 Millionen, also mindestens 10 Prozent, als tatsächlich uneinbringbar, als verloren zu betrachten. Hinzu kommen nun noch die wirklich nur „festgesrorenen" Kredite, die — vielleicht — auf dem Wege der Zwangs vollstreckung wenigstens teilweise eintreibbar wären. Doch würde natürlich eine derartige Methode zur Zerstörung zahlreicher wirtschaftlicher Existenzen und zu einer über aus schweren Erschütterung unserer Landwirtschaft in gar nicht absehbarem Umfang führen müssen. Wenn nun die einzelnen landwirtschaftlichen Genossen^ schäften zwecks Bereinigung ihrer finanziellen Lage jene verlorenen oder „dubiosen" Forderungen einfach auf der Habenseite zu streichen hätten, dann würde sich in überaus zahlreichen Fällen herausstellen, daß die betreffende Genossenschaft festgefahren, also die Summe unten auf der Sollseite beträchtlich größer ist als die auf der Haben seite. Dann aber müßten, um die Liquidierung des sonst vielleicht durchaus lebensfähigen Betriebes möglichst zu verhindern, zunächst einmal die Genossenschafter selbst mit ihrer Haftsumme herangezogen werden, — und das hätte unter den heutigen finanziellen Zuständen in der Land wirtschaft nur einen sehr teilweisen Erfolg! Auf alle Fälle wäre die Genossenschaft aber bewegungsunfähig. Aus dieser Lage soll nun das ländliche Genos senschaftswesen durch die Notverordnung Vom22. Oktobcrbefreit werden. Durch Reichs kredite werden über die umorganisierte Preußische, jetzt Deutsche Zentralgenossenschaftskasse jene Abschreibungen, also jene Verluste auf der Habenseite bei den einzelnen Genossenschaften ausgeglichen, um auf diese Weise zu erreichen, daß diese wesentliche Stütze der deutschen Land wirtschaft wieder kräftig und fest wird. Jederzeit kann mit dem Bezug auf das „Wilsdruffer Tageblatt" begonnen werden. Bestellungen nehmen fortlaufend unsere Zeitungsboten in Stadt und Land, sowie die Geschäfts stelle entgegen. Neue GeWnsUts- und Wilse. Zur Erhaltung lebensfähiger Genoffenschafien. Die „Deutsche Zentralgenossenschafts kasse". Die Verordnung über die Umwandlung der Preußi schen Zentralgenosseuschaftslasse in eine Deutsch« Zentralgen ossenschastskafse sowie die Ver ordnung über eine beschleunigte Durchführung derOsthilfe sind vom Reichspräsidenten unterzeichnet worden und werden der Öffentlichkeit übergeben. Amtlich wird dazu mitgeteilt: Die Reichsregierung hat für die verschiedenen Gruppen des Genossenschafts wesens bereits erhebliche Aufwendungen in der Form der Übernahme von Bürgschaften für Liquiditätskredite und in der Form von verlorenen Zuschüssen gemacht. Ohne eine solche Hilfe waren zahlreiche wirtschaftlich ge sunde Existenzen, die mit den Genossenschaften haftungs mäßig verbunden sind, vernichtet worden. Die Verluste, die bei de» Geuosseuschaften, insbesondere auch bei den landwirtschaftlichen, infolge der allgemeinen Wirtschaftskrise ausgetreten sind, haben es mit sich ge bracht, im Einvernehmen mit der preußischen Staats regierung der Reorganisation der Preußischen Zentral genoffenschaftskasse, des bedeutendsten genossenschaftlichen Zentralinstituts, näherzutreten. Reich und Preußen werden für die Durchführung des notwendigen Abschreibungsbedarfs sowohl bei der Preußischen Genossenschaftskasse als auch in genossen schaftlichem Mittel- und Unterbau erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. Die Preußische Zentralgenossen schaftskaffe, die schon bisher in größerem Umfange Mittel auch für außerpreußische Gebiete zur Verfügung gestellt hat, wird der Aufsicht des Reiches unterstellt werden und in Zukunft die Bezeichnung „Deutsche Zentralgenosienschaftskassc" führen. Ihr Kapital wird rund 100 Millionen Mark be tragen, zu denen noch 20 Millionen Mark an Reserven hinzutreten. Das Reich und Preußen werden an diesem Kapital mit je 42,5 Millionen Mark beteiligt sein. Es ist vorgesehen, daß hiervon je 2,5^ Millionen Mark an die Deutsche Rentenbankkreditanstalt über tragen werden. Die sonstigen eingezahlten Beteiligungen in Höhe von rund 15 Millionen Mark bleiben unberührt. Die über die neuen Kapitalbeteiligungen des Reiches und Preußens hinausgehenden Beträge der bisherigen Stammeinlagen bei der Preußischen Zentralgenossen schaftskasse werden, soweit sie eingezahlt sind, zur Deckung von Verlusten im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen und von Verlusten an landwirtschaftlichen Außenständen solcher gewerblichen Genossenschaften verwendet, die mit der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse in Geschäfts verkehr stehen; sie belaufen sich auf rund 4 0 Millionen Mark. Zu dem gleichen Zwecke werden zehn Mil lionen MarkReserven von der Deutschen Zentral genossenschaftskasse zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Reich und Preußen für Zwecke der Verlustbereinigung und der Rationalisierung des land wirtschaftlichen Genossenschaftswesens Beträge bis zur Höhe von insgesamt LOOMillioneuMarl zur Ver fügung stellen. Die Beträge sind für das gesamte Reichs gebiet bestimmt; Ziel der Aktion ist, die lebensfähigen Ge nossenschaften zu erhalten. Auf das Reich entfallen rund 127 Millionen Reichsmark, die in den Ncichshaushalts- plknen der Jahre 1936/38 bereit- und für die zunächst Schatzanweisungen zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse wird in Zu kunft der Aufsicht des N e i ch s m i n i st e r s d e r F i n a n- zen unterstehen. Ein Recht der Negierung zur Leitung, wie es bisher bestand, ist nicht vorgesehen. Dafür ist eine körperschaftliche Willensbildung geschaffen worden. Zu diesem Zwecke werden neben dem Direktorium, das die Geschäfte der Deutschen Zentral genossenschaftskasse führen wird, einAusschuß und eine Hauptversammlung gebildet. Der Ausschuß be steht aus dem Präsidenten der Deutschen Zentralgenossen schaftskasse, je drei Vertretern der Reichs- und der preußi schen Staatsregierung, zehn von der Hauptversammlung aus ihrer Mitte gewählten Personen, von denen sechs dem landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen, drei dem gewerblichen Genossenschaftswesen und eine dem K o n s u m g e n o s s e n s ch a f t s w e s e n an gehören müssen. Dem Ausschuß steht die laufende Über wachung der gesamten Geschäftsführung der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse zu. Die Geschäfte der Deutschen Zentral genossenschaftskasse werden von einem Direkto rium geführt, das aus dem Präsidenten und der erforder lichen Anzahl von ordentlichen und stellvertretenden Mit- Lliedern besteht. Der Präsident wird nach Anhörung des Ausschusses von der Rcichsregierung im Benehmen mit der preußischen Staatsregierung bestellt. Gleichzeitig wird die Reichsregierung durch die Not verordnung ermächtigt, in Änderung und Ergänzung des Genossenschaftsgesetzes gewisse näher umrissene Bestimmungen über Revision, Bi lanzen und Musterstatut der Genossenschaften zu erlassen, um im Interesse der Gesunderhaltung des Genossenschafts wesens eine wirksame Revision und eine sachgemäße Auf stellung des Jahresabschlusses der Genossenschaften sicher- zustellen. Schließlich wird das Reich zur Stützung von ge werblichen Kreditgenossenschaften und Bauge nossenschaften bis zum Gesamtbeträge von rund 14 Millionen Reichsmark Garantien übernehmen oder je weils bis zur Höhe von einem Drittel dieses Betrages Mittel in den Rechnungsjahren 1932, 1933 und 1934 zur Verfügung stellen. Oie Erweiterung -er Osthilfe. Erhöhung der baren Entschuldungsmittel. Die Verordnung über die b e s ch l e u n i g te D u r ch - führung des Ost hilseverfahrens, die so genannte zweite Entschuldungsverordnung, steht zunächst die Gesamtablösung der genossenschaftlichen For derungen gegen die Entschuldungsbctriebe im Osthilfe gebiet vor, zweitens die Erhöhung der baren Entschuldungsmittel. Das Gesamtvolumen der dem Naisfeisenverband an geschlossenen landwirtschaftlichen Genossenschaften, das auf 200 Millionen Mark geschätzt wird, geht mit dem Inkraft treten der Verordnung auf das Reich über» dafür erstattet das Reich den Gegenwert in Höhe von 70 Prozent, also 140 Millionen Mark. Von diesen 140 Millionen werden 50 Millionen von der Bank für Jndustrieobligationen als Beauftragte des Reiches aus Osthilfemitteln in Entschuld« ngsb-riefen, die übrigen 90 Millionen in Schatzanweisun gen gegeben, von denen 60 Millionen später aus Siche rungsmitteln abgelöst werden. Durch den Übergang der Forderungen auf das Reich wird bewirkt, daß die Land- st e l l e n mit den einzelnen Entschuldungsverfahren nichts mehr zu tun haben. Es soll dadurch eine wesentliche Be schleunigung herbeigeführt werden. Die einzelnen Genossenschaften werden von der Preußenkasse befriedigt. Die auf das Reich übergegangenen früheren genossen schaftlichen Forderungen werden von der Landstelle bis auf 25 Prozent herunterakkordiert werden. Dadurch wird die Akkordquote der übrigen Gläubiger wesentlich verbessert. Vorgesehen ist weiter, daß Betriebsinhaber, dieWechse l- akzepte gegeben haben, und solche, die im Entschul dungsverfahren gewesen sind, in voller Höhe von den Ver bindlichkeiten befreit werden. Die Sicherheiten, die für ge nossenschaftliche Forderungen bestanden, gehen auf das Reich über. Der zweite Teil der Verordnung behandelt die Erhöhung der baren Entschulduugsmittel. Bisher war das Verhältnis ein Sechstel zu fünf Sechstel. Bei einem, Gesamtvolumen von 600 ionen Mark waren 500 Millionen Entschuldungsvriefe und 100 Millionen Barzahlung. Dieses Verhältnis wird dahin geändert, daß das Vo lumen der Entschuldungsbriefe auf 350 Millionen her untergesetzt und das der Barzahlung von 100 auf 240 Millionen erhöht wird. Die Pächter werden durch be sondere Mittel entschuldet. Im Schluß teil der Verordnung ist vorgesehen, daß Forderungen von Gläubigern aus Warenlieferungen nach dem 1. Januar 1929 am Entschuldungsbetriebe nach näherer Entscheidung der Landstelle als Überhangs hypotheken eingetragen werden. Die Forderungen sind zunächst unverzinslich; sie werden getilgt nach Ablauf von drei Jahren nach dem Ergebnis der Betriebskontrolle. Für ein Viertel des etwaigen Ausfalls übernimmt die Bank für Jndustrieobligationen die Bürgschaft. Ohne Gleichberechtigung kein wahrer Frieden. Eine bedeutsame Rede Mussolinis. Mussolini hielt anläßlich der faschistischen Zehn jahresfeier in Turin vor einer etwa 200 OOOköpfigen Menschenmenge eine Rede, die sich vor allem mit den Kern fragen der Außenpolitik befähle. In dieser Grenzstadt Turin erkläre ich, sagle Mussolini, daß Italien den Frieden will, »inen wahren Frieden, der nicht von der Ge-