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ZlhimblllM Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. rr«d aldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SV Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Eolporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Leite 10 Pf., unter EingsMdt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. 149. Sonntag, den 1. Juli 1883. Das auf das zweite Vierteljahr 1883 fällige Schulgeld ist spä testens bis zum 18. künftigen Monats an hiesiger Rathsexpeditionsstelle zu bezahlen. Schulkassenverwaltung Waldenburg, den 30. Juni 1883. Versteigerung. Donnerstag, den 5. Juli 1882, Vorm, vo« S Uhr an sollen in der Lein'schen Restauration in Altwaldenburg die dorthin zu bringenden Pfandstücke, als: 3 Frauenpelze, 48 Stück Müffe, eine große An zahl Filzhüte, Strohhüte, Mützen, Kaninchenfelle, Spazierstöcke, Sonnenschirme und dergleichen mehr gegen Meistgebot und Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Waldenburg, am 29. Juni 1883. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Löschner, Rend. "Waldenburg, 30. Juni 1883. Die neue Gewerbeordnungsnovelle hebt bekanntlich die absolute Gewerbefreiheit auf und erweitert die bisher bestandenen Controlbestimmungen noch mehr hinsichtlich einer ganzen Reihe von Gewerbetreiben den. Artikel 5 des Gesetzes besagt darüber Folgendes: § 35. Die Ertheilung von Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht als Gewerbe, sowie der Betrieb von Badeanstalten ist zu untersagen, wenn That- sachen vorliegen, welche die Unzulässigkeit der Ge werbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Unter derselben Voraussetzung sind zu untersagen: Der Trödelhandel (Handel mit ge brauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder ge brauchter Wäsche, der Kleinhandel mit altem Melall- geräth, mit Metallbruch oder dergleichen), sowie der Kleinhandel mit Garnabsällen oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen, und der Handel mit Dynamit oder anderen Sprengstoffen. Dasselbe gilt von der gewerbsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbesondere der Ab fassung der darauf bezüglichen schriftlichen Aufsätze, von dem Geschäfte der gewerbsmäßigen Vermitte lungsagenten für Jmmobiliarverträge, Darlehen und Heirathen, von dem Geschäfte eines Gesindever- miethers und eines Stellenvermittlers, sowie vom Geschäfte eines Auctionators. Denjenigen, welche gewerbsmäßig das Geschäft eines Auctiona- lors betreiben, ist es verboten, Immobilien zu versteigern, wenn sie nicht von den dazu befugten Staats- oder Communalbehörden oder Corporationen als solche angestellt sind. Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichen- ten Gewerbe beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen." So der Wortlaut des Gesetzes, welches die ganze Klaffe der vorstehend genannten Gewerbetreibenden wesentlich schärfer bedroht, als dies früher der Fall war, wo nur auf Grund begangener Vergehen oder , Verbrechen die Concessionsentziehung eintreten konnte, i Wie aus dem § 35 hervorgeht, kann die letztere jeder Zeit erfolgen, bei Beginn oder schon bei längerem Betriebe des Gewerbes, sobald die Be hörde aus bestimmten Thatsachen die Unqualificir- barkeit der betreffenden Person zur Ausübung des Gewerbes folgert. Daß besonders im Gewerbebe triebe der Commissionäre, Agenten, Winkelconsulen- ten, Trödler, zu denen nicht selten bestrafte Perso nen zählen, eine gründliche Säuberung nothwendig ist, muß anerkannt werden, aber ebenso ist auch darauf Bedacht zu nehmen, daß hier eine ganze Reihe durchaus reeller Geschäftsleute vorhanden ist, die in ihrer Existenz bedroht werden können, wenn ein nichtsnutziges Subject einen Racheact ausübt und irgend einen erdichteten Geschäftsvorfall zur Anzeige bringt, derdieConcessionsentziehung zur Folge haben kann. Das Gesetz verlangt für diesen Fall durchaus nicht criminell strafbare Handlungen, son dern nur Thatsachen, welche die Unzulässigkeit dar thun, eine Bestimmung, von der erst abgewartet werden muß, wie sie näher ausgelegt wird. Zur gröberen Vorsicht wird der Paragraph jdie betreffen den Persönlichkeiten gewiß anregen; das Damokles schwert der Concessionsentziehung, das beständig über sie schwebt, kann plötzlich niederfallen. Unter allen den Gewerbetreibenden, welche § 35 nennt, sind am meisten zu beachten: Die Volks anwälte oder Winkelconsulenten, durchaus ehren- werthe und achtbare Männer von bedeutendem Ver stands zählen dazu, sowie Personen, die schon mehr als eine Familie unglücklich gemacht. In Bezug auf die letzteren hätte das Gesetz ein Uebriges thun und die Bestimmung enthalten sollen, daß es jedem Gericht gestattet ist, auf Grund solcher Thatsachen einen Winkelconsulenten von der Praxis am Gericht auszuschließen, ihnen überhaupt den Zutritt zu ver wehren. Das würde vielleicht einen noch heilsameren Schrecken zur Folge gehabt haben. "Waldenburg, 30. Juni 1883. Politische Rundschau. Deutsches Reich. DieKaiserinhat dem Vorstande des Vaterländischen Frauenvereins in Breslau 1000 Mark als Beitrag zu der Sammlung für die vom Hochwasser Geschä digten überwiesen. Vom Feste der Installation des Prinzen Albrecht von Preußen als Herrenmeister des Johanniter-Ordens wird nachträglich noch das Fol gende bekannt: Bei der Tafel gedachte der Kron prinz in kerniger Rede der Verdienste des Johanniter- Ordens und brachte ein Hoch auf den neuen Herren meister aus. Prinz Albrecht toastete auf den Herzog von Edinburg. Vor der Entlassung der Ritter hielt der Prinz noch eine Ansprache an dieselben und bemerkte dabei, daß er sich erlaubt habe, dem Kaiser vor Antritt seiner Regierung des Ordens die An schauungen und Absichten varzulegen, welchen er soeben Ausdruck gegeben. Der Kaiser habe darauf eine allerhöchste Ordre an ihn erlassen. Es heißt in derselben: „Ew. Kgl. Hoheit haben es verstanden, die statutenmäßige Aufgabe des Johannitec-Ordens bedeutend zu vertiefen und damit seine Ziele in einer Richtung zu erweitern, welche ein weites Feld corporativer Fürsorge eröffnet, indem seine Thätig- keil außer der seither schon segensreich geübten Wirk samkeit auf dem Gebiete der Krankenpflege fortan auch der dringend erforderlichen Abhilfe der socialen Nothstände unter der arbeitenden Bevölkerung zu gewendet wird, welche ein wesentlicher Gegenstand meiner landesväterlichen Fürsorge ist. Den Bestre bungen, welche nach Ew. Königl. Hoheit Intention die Ordenszwecke mit umfassen werden, zolle ich wie als Landesherr, so insbesondere als Patron der Ballei Brandenburg Meine volle Anerkennung; Ich begleite ihre Ausführung mit meinen innigen Wün schen zu ihrem Gedeihen und werde dieselben fort dauernd mit der regsten Theilnahme begleiten." Ueber die bezüglichen socialpolitischen Pläne des Orderns dürften nun wohl ebenfalls bald nähere Nachrichten zu erwarten sein. Dem Erbgroßherzog von Weimar ist bei einer Spazierfahrt von Dornburg aus der Unfall zuge- stoßen, daß sein Wagen umfiel. Der Erbgroßherzog selbst, wie Graf Leiningen, ein Forstmeister, ein Lakai und der Kutscher erlitten sämmtlich leichte Verletzungen. Die Vectheilung der goldenen und silbernen Medaillen wird an die von der Jury der Hygiene-Ausstellung zur Prämiirung vorgeschla genen Privatpersonen am 5. Juli erfolgen und zwar durch den Kronprinzen selbst. Seitens des Aus schusses sind alle Prämiirten eingeladen worden, am gedachten Tage von Vormittags 11 Uhr an sich im Vestibüle der Ausstellung einzufinden. Der Kriegsminister General Bronsart v.Schellen dorf ist zur Besichtigung des Terrains, welches für die zum Zwecke der Landbefestigung Kiel's geplan ten Forts in Aussicht genommen ist, in Kiel einge troffen. Der Chef der Admiralität, General v. Caprivi, weilt ebenfalls dort. Die Session des Bundesrathes wurde am Freitag durch den Staatssekretär von Bötticher ge schlossen. Der Wiederzusammentritt erfolgt wahr scheinlich Ende September. Der Abschluß der Literarconvention mit Belgien wurde genehmigt. Der vom Reichstag beschlossene Entwurf eines Ge setzes, wodurch der Zoll auf harte Kammgarne herabgesetzt wird, wurde dagegen abgelehnt. Endlich fanden die bekannten Ausführungsbestimmungen zum deutsch-italienischen Handelsvertrag Annahme. Am 2. Juli d. I. wird auf Veranlassung des kaiserlichen statistischen Amtes zu Bertin im gejamm ten deutschen Zollgebiete eine Aufnahme der in den öffentlichen Niederlagen und in den Privat lagern befindlichen Mengen an Getreide, Oel- saaten und Mehl durch die Organe der Zollver waltung vorgenommen werden. Diese Bestands aufnahme hat den Zweck, das Material zu einem zuverlässigen Urtheit über die Bebauung der Con- currenz de» Auslandes auf dem inländischen Markte in Bezug auf die besagten Artikel zu gewinnen. Der Jahresbericht der Handelskammer zu Mannheim äußert sich in seiner Einleitung u. A. wie folgt: „Was die Entwickelung unserer kommer ziellen und industriellen Hilfsanstallen betrifft, so hat dieser Verkehr auf allen Gebieten reichlich zuge nommen. So ist insbesondere der Güterversandt auf der hiesigen Eisenbahnstation, der lange Jahre zwischen 3, 4 und 5 Millionen Doppelcentnern ge schwankt hatte, in dem letzten Jahre auf 6'/» Millio nen Doppelcentner gestiegen. Es dürste vielleicht bei diesem Anlasse mitzutheilen von Interesse sein, daß nach einer vergleichenden Uebersicht des Antheils der Binnenschiffahrt an dem Güterverkehr 28 deut scher Handels- und Jndustrieplätze (bearbeitet von Gust. Berger, Secretär des deutschen Handelstages) Mannheim nicht nur bezüglich der Binnenschiffahrt, sondern auch absolut in Bezug auf den Gesammt- verkehr (Ein- und Ausfuhr von Handelsgütern) be reits 1880 an vierter Stelle, d. h. unmittelbar nach Berlin, Königsberg und Hamburg rangirte. In Folge dieses Aufschwungs ist eine bedeutende Er weiterung der Bauten der Mannheimer Lagerhaus gesellschaft beschlossen worden, beziehentlich Erwei terungen an dem augenblicklich im Bau begriffenen, siebenstöckigen Lagerhaus mit Dampselevatoren, Dampfkrahnen und Silos-Einrichtungen, wie sie bis jetzt in Deutschland in gleichem Umfang (es handelt sich um mehr als 125,000 Meter-Centner