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Wochenblatt für WilS-ruf, Lharand, soffen, Sievenlehn «np die Umgegenden» Achtcr Jahrgang. Freitag, den 12. Mai 18-18. 19. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold, e Von d!k>» Zeitschrlfk erscheint all« Freitage «Ine Nummer. Der Preis für den Vlertetjabraang beträgt IN Nqr. EämmIIiche.ssömqI. Pof!» jkmter des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stuck erscheinen sollen, werden in WilSdruf brO Montag AbendS 7 Uhr, iuLharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr, und in Nossen bis Mittwoch Vormittags 1l Uhr angenommen. Auch es»"en biS Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Werlanacn durch die Poti an den Druckort befördert werden, so da- sie in der nächtien Nummer erscheinen. Mr erbitten uns dieselben unter den Adressen! „An tte Nedaction de« Wochenblattes in Wilsdrut", „,an die Aaentur deS Wochenblattes in rbarand " und „an di« Wochenblatts-Expedition in Nossen". In Meissen werden Auftrage und Bestellungen in der Buchhandlung von E. E. Kliukicht und Sohn besorgt. Etwaige Beitrage, welche der Tendenz der Blatt« entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Dre Ncdaction. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Vertilgung der Maikäfer betreffend. Unter Bezugnahme auf die untcrm 30. Marz 1840 wegen Vcrtlgung der Maikäfer erlassene Bekanntmachung und auf die beigefugte Belehrung über die Naturgeschichte und die Mittel zur Vertilgung der Maikäfer, sowie in Betracht, daß nach den vorliegenden Erfahrungen in dem jetzigen Frühjahre wieder um eine zahlreichere Wiederkehr der Maikäfer zu erwarten ist, werden die Landgemeinden und Grnndei- gcnthümer aufgcfordert, innerhalb der ersten vierzehn Tage, vom Erscheinen der Mailäfer an gerechnet, al lenthalben mit verumen Krähen für d.-en thnnüchst.-V.r.ilguni, Zorge zu tragen. Dies ist am geeignetsten dadurch zu bewerkstelligen, daß die Bäume in der Morgenkiihle, wenn der Käser -starr und unlhätig sitzt, geschüttelt, die Käfer in Gefäßen, die etwas Wasser enthalten müssen, aufgesammelt, und entweder durch ^stampien oder durch Aufgjeßen von kochendem Wasser getodtet werden. Das Ministerium des Innern darf euvarten, daß die Landgemeinden nnd Grundbesitzer durch besondere, in ihrem eignen Interesse liegende und ihnen zum Lobe gereichende Thätigkcit der -vorstehenden Aufforderung entsprechen werden. Cs versieht Sich Dasselbe insbesondere auch zu den Gntsherrschasten und den Mitgliedern der landwirthschaftlichcn Vereine, daß sie durch gutes Beispiel und Anregung Anderer zu Förderung der ge dachten Maaßregel vorzugsweise beitragen werden. Dresden, den 25. April 1848. Ministerium des Innern. Oberländer. Demuth. Aufruf des Ministeriums des Innern an alle Gemeinden und Gutsbesitzer des platten Landes. Das Ministerium des Innern hat bereits in seiner Bekanntmachung vom 22. März dieses Jahres auf die Nothwendigkcit hingcwicsen, der Bedrängnis' der arbeitenden Classc Lurch Gewährung lohnender Beschäf- tigung zu Hülfe zu kommen, und alle Besitzenden, ganz besonders den chrenwerthcn Stand der Landwirtbe, zur Mitwtrknng hierbei anfgefordcrt. Cs sieht sich jetzt veranlaßt, diesen Hüiferuf lauter und dringender ertönen zu lasten und sich damit unmittelbar an die sämmllichcn Landgemeinden und größeren Grundbe sitzer deö Landes zu wenden. Was damals nur gefürchtet wurde, ist seitdem wirklich cingetrcteu. Die allgemeine Erschütterung der Geld- und Creditverhältnissc hat ihren Rückschlag auch auf unser Vaterland geübt nnd zeigt ihre verderb liche Wirkung in dem fast völligen Erliegen der meisten Zweige dxr Gcwcrbchätigkcit, namentlich dcrjeni-