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Königsbruck, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l. Illustr. Sonntcrgs- k>latt (wöchentlich), 2. Kine larrdrvirth- sktzastNrHe Weitcrge (monatlich). Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchvruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An» noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvalidrn- dank" in Dresden, Rudolph Mofse in Leipzig. Zu H'uksnih Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Wkvnndvikvffgstev Jahrgang. D-E"Ech-r R-d-'^sust»« H-b-ria» Mittwoch. Rr. 34 Z7. Avril I8VL. Bekanntmachung. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten für die Armee freihändig ankaufen zu lassen. Zu diesem Zwecke soll ein Remoutemarkt in auf dem Marktplatze am 6. Mai a. c., Vormittags 9 Uhr stattfinden. Die hierzu vom Kriegsministerium entsendete Kommission wird zu Remontezwecken geeignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankaufen. Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen gezüchtet sind. 2 ., Die Pferde sollen 5— 6 Jahre alt sein; Pferde zwischen 4 und 5 Jahren werden nur ausnahmsweise angenommen, wenn sie dabei besonders gut und kräftig entwickelt sind. Das Mindestmaaß der anzukaufenden Pferde muß 1 Meter 54 Centimeler betragen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht gekauft. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewähresfshler nach Maßgabe der ßK 899—929 des Bürger!. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Ges.- und Verordn.-Bl. v. I. 1863, Seite 109 flg.), sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kückens auf die Dauer von 14 Tagen, Garantie zu leisten. 5 ., Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6 ., Zu jedem angekauften Pferde sind seitens des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: 1 rindslederne haltbare Trense, 1 Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 23. April 1892. K r i e g s - M i n i st e r i u m. - von der Plattig P r e u s k e r. Freiwillige OrunDiiFs-Verfteigerung! Von dem unterzeichneten König!. Amtsgerichte soll Montag, den 2. Mai 1892, (nicht Dienstag, den 3. Mai) Bormittags 10 Nhr, das im gemeinschaftlichen Eigenthum der Erben des Bauerguts- und Ziegeleibesitzers Herrn Johann Carl August Haufe in Großröhrsdorf und des Baumeisters Herrn Adolph Theodor Nitsche daselbst befindliche, auf 11,200 Mark — gewürderte Feld- und Miesengrnndstück Fol. 366 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 1106 des Flurbuchs für Großröhrsdorf, gelegen an der sogen. Dammstraße, an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden. Sammelplatz zur Versteigerung ist die Dammschänke in Großröhrsdorf. Das Grundstück, eine gejammte Fläche von 2 Hektar, 51,g Ar umfassend und mit 75,gg Steuereinheiten belegt, kommt entweder im Ganzen oder in einzelnen, bereits ab- Aesteckten Baustellen-Parzellen, deren ungefähre Größe jedesmal vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben wird, zum Ausgebote. Der Ersteher hat den zehnten Theil der Erstehungssumme sofort im Termin zu erlegen oder sicher zu stellen. Die sonstigen Versteigerungsbedingunyen sind aus den an der Gerichtstafel hier und in der Dammschänke zu Großröhrsdorf befindlichen Anschläge» zu ersehen, werden auch aufMerlangen abschriftlich mitgetheilt. Pulsnitz, am 11. April 1892. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. Ko. Die Reform des Hausirhandels. Detailreisenden. In der That erscheint eS an der Zeit, daß die Regierungen und gesetzgebenden Factoren ihre Aufmerksamkeit ernstlich dem Umstande zuweuden, daß die Kaufmann und Gewerbetreibenden durch den Hausirhan- del gemacht wird. Seit Jahren ertönen sich immer stei gernde Klagen des seßhaften kaufmännischen Geschäftes Die Schulvorstände des Bezirks werden hiermit angewiesen, darüber, ob in ihren Schulbezirken unter den in das schulpflichtige Alter zu Ostern d. I. eingetretenen ändern sich blinde, nicht vollsinnige, schwach- oder blödsinnige, verwahrloste Kinder befinden, Anzeige beziehentlich Fehlanzeige bis zum 5. Mai d. I. anher zu erstatten. Kamenz, am 21. April 1892. . Königliche Bezirks-Schul-Jnspektron. von Erdmannsdorff. Fink. , Die moderne Gewerbefreiheit hat neben ihren aner- —- , - , — - , . «nuten zahlreichen Segnungen auch nicht wenige Zweifel- und Kleingewerbes in Landorten, wie in kleinen bis mitt- genannten, für den Staat doch durchaus nicht nnwlchtlgen '°!e Uebelstände und Auswüchse gezeitigt, und hierher ge- leren Städten über die zunehmende geschäftliche Schädigung Berufsklassen durch die Ausdehnung, welche der Haustrhan- Mt auch die übermäßige Concurrenz, welche dem kleinen dieser Kreise durch den Kleinhandel und die sogenannten del gewonnen hat, und durch die rücksichtslose Art feiner Bekanntmachung, Baumfrevel betreffend. In der Nacht vom Sonnabend zum 1. Osterfeiertag d. I. sind auf der Kamenz-Bautzner Straße, jenseits des Thonberges, in der Nähe der Kreuzung des Jauer-Miltitzer ^eg<s eine Anzahl jüngerer Obstbäume abgebrochen oder sonst beschädigt worden. Demjenigen, welcher den oder die betreffenden Baumfreoler zur Anzeige bringt, so daß eine Bestrafung erfolgen kann, wird hierdurch eine Belohnung von tlrvüssüjx "»rli zugesichert. Kamenz, am 21. April 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung der Kamenzer Wochenschrift vom 24. März 1892 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von der ged. Stau- und Dafferradanlage des Bandfabrikantcn Friedrich Julius Schäfer in Oberlichtenau die in derselben erwähnten Grundstücksparzellen Nr. 70 und 80 der Lina Wilhelmine Inders und der Wittwe Schaaf gehören, daß aber außerdem Parzelle Nr. 262, der Gemeinde Oberlichtenau gehörig, betroffen wird. Nach 8 17 Abs. 2 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 15. Juli 1883 wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Anwendungen gegen die obenged. Stau- und Wasserradanlage binnen 14 Tagen, vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Königlichen ^Nitshauptmannschaft anzubringen. Kamenz, am 22. April 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Erdmannsdorff.