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8MMU zm AWe» ZiNtztilmz Nr. 165. pl Nr. ISS d« Hauptbl-tteS. 1922. Beauftragt mit der -erau-gabe: Regierungsrat Loeuge» tu Dre-d«tt Laadtagsverhandlmgen. 120. Sitzung. Mittwoch, den 23. August 192L Präsident Fräßdorf eröffnet die Sitzung 2 Uhr 14 Minuten nachmittag-. Am RegierungStifche Ministerpräsident Buck, die Minister Fellisch, Fleißner und Heldt mit Regierung-Vertretern. E» erfolgen zunächst einige Mitteilungen- Dem Landtag ist folgende Zufchrist de- Hrn. Ministerpräsidenten zugegangen: Dresden, den 7. August 1921. In der Anlage überreiche ich den Entwurf einer Verordnung des Ministeriums des Innern wegen Änderung des Gesetzes über die Bess» rung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Heb ammen mit der Bitte, ihn gemäß z S des be- zeichneten Gesetzes dem Landtag zur Kenntnis nahme vorzulegen. Die im Berordnungsentwurf oorgeschlagene Erhöhung der Sätze rechtfertigt sich ohne weitere- au» der seit dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetretenen Minderung de» Geld- wertes. Der Ministerpräsident (gez.) Buck. Anlage. Verordnung wegen Änderung de» Gesetzes über die Besserung der wirtschaftlichen Berhält- niffe der Hebammen. Vom 1922. I. Es werden ersetzt: t. in § 1 Abs. 3 de« Gesetzes über die Besse- eung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Hebammen vom 6. Oktober 1921 (GBl. S.(3l7) die Ziffer 9000 durch die Ziffer 2. in § 6 unter a des Gesetzes die Ziffer 1000 durch 2000 und die Ziffer 3000 durch 6000, 3. in 8 6 unter d des Gesetzes die Ziffer 1500 durch 3000, 4. in der Ausführungsverordnung vom 10. Dezember 1921 zum Gesetz (GBl. S. 427) unter zu 8 1 Abs. 5 die Ziffer 4500 durch 9000. II. Diese Änderungen gelten vom 1. Juli 1922 an. Dresden, am 1922. Ministerium de» Innern. Der Abg. Ziller (Dtschnat) hatte am 8. Juli 1922 folgende kurze Anfrage an die Regierung gerichtet: Au» Anlaß der wiederholten, fast regelmäßigen Demonstrationen in Dresden, die nächste soll programmäßig am kommenden Dienstag abge halten werden, sind einzelne Trupps in Hotels und Schankwirtschaften eingedrungen und haben daselbst unter Drohungen unerhörte, wie dreiste Forderungen gestellt und die Hotelbesitzer, deren Angestellte und Hotelfremde bedroht. So sind unter anderem Eingriffe in da» Hotel Bellevue, Hotel Deutscher Hof und Neues Union-Hotel Ruschin unternommen worden, die nicht nur jeder Sicherheit für Leben und Eigen- tnm hohnsprechen, sondern auch da» Ansehen Dresden«, als einer Fremdenstadt, aufs gröb lichste schädigen. Tumultschäden von vielen Hunderttausenden von Mark sind in den letzten Monaten den Hotelbesitzern zugesügt worden, ohne daß ihnen eine Entschädigung zugebilligt wuide. Durch das Bekanntwerden der nächsten Demonstration haben viele Fremde Dresden verlassen und zum Teil auf längere Zeit abge- schlosscne Pension-Vereinbarungen gelöst. Ist die Staatsregierung in der Lage, und wenn ja, auch gewillt, die Staatsautorität an- zuwcnden, damit solche Exzesse in Zukunft ver mieden werden und welche Schritte hat sie unternommen, um den Hotel-, wie den Fremden Schutz zu gewähren? Ist die Regierung bereit, die wegen ihrer Lage von den Demonstranten besonder» begehrten Hotel» bei auftretenden Unruhen ohne weiteres durch Beamte in Zivil zu schützen? Im Verlauf der letztn Demonstration haben ferner zwei höhere Beamte de» Polizeipräsi dium» Dresden durch Besonnenheit und Takt die Auswirkung diese» Unfuges verhindert und damit oie angegriffenen Personen geschützt. Diese beiden Beamten sind versetzt worden. Es wird behauptet, daß die Veranstalter und Berterdiger der Demonstrationen eine solche Strafversetzung gefordert hätten. Trifft diese Behauptung zu, so würde diese Handlung de« Hin. Minister« des Innern, Lipinski, als zuständigem Polizeiminister, eine Verbeugung vor der Strohe bedeuten und eine völlige Preisgabe und Verzicht auf die Staat-autorität sei». Ist der dem Landtag allein verantwortliche Lr^ Ministerpräsident gewillt, solch- Maßnahme« eine» Ressortmmifter», dre, wenn sie zutreffen ollten, da» Ansehen der Staatsgewalt schwer schädigen müßten, in Zukunft unmöglich zu machen? E» genügt mir eine schriftliche Antwort. Die schriftliche Antwort darauf lautet: Dresden, den 2. August 1922« Die kurze Anfrage von Nr. 794 de» Hrn. Langtag»abg. Ziller vom 8. Juli 1922 wird w,e folgt beantwortet: Die Regierung ist in der Lage und auch gewillt, den Fremdenhöfen und Schankwirt schaften den nötigen polizeilichen Schutz gegen ungesetzliche Gewalttaten zu gewähren. Der Schutz wird nach Maßgabe der vorhandenen Polizeikräfte und sonstigen polizeilichen Hilfs mitteln geleistet. Er tritt für Fremdenhöfe und deren Bewohner in demselben Umfange wie für anderes Privateigentum und dessen Besitzer ein. Die polizeilichen Notwendigkeiten verbieten es, den Fremdenhöken von vornherein einen besonderen Schutz zuteil werden zu lassen. In Dresden stehen in den über die ganze Stadt verteilten Bezirkswachen dienstbereite poli zeiliche Vollzugsbeamte zu jederzeitigem polizei lichen Einschreiten zur Verfügung. Diesen wer den nötigenfalls die Beamten der Lande-Polizei zur Unterstützung beigegeben. Die Bezirks- wachen sind auch durch Fernsprecher erreichbar. Bei Demonstationen sind die Polizeibeamten in erhöhter Bereitschaft, um diese zu beobachten und erforderlichenfalls sofort einschreiten zu können. Im Anschluß an die Demonstration vom 27. Juni ist lediglich vom Polizeipräsidium eine Amtsenthebung verfügt worden. Bon einer Versetzung zweier höherer Beamter des Polizei präsidiums im Anschluß an diese Demonstration ist dem Ministerium des Innern nicht» bekannt. Der Ministerpräsident, (gez) Buck. Schließlich wird noch folgende- Schreiben zur Verlesung gebracht: Dresden, den 25. Juli 1922. Dem vom Landtage angenommenen Anträge Barthe» (Berichte Nr. 573) entsprechend, ist dre sächsische Staatsregierung durch ihre Gesandtschaft rn Berlin beim Reichsverkehrsministerium dringend dahin vorstellig geworden, daß bei der Eisenbahn die Schülerkarten für einzelne Wochentage zu er mäßigten Fahrpreisen wieder eingeführt werden. Dieser Schritt der sächsischen Regierung ist von der badischen und thüringischen Regierung unter stützt worden. Ruch mehrfachen Verhandlungen hat das Reichsverlehrsministerium erklärt, daß es jetzt an diese Frage nicht herautteten könne, da die gegenwärtig geltenden Per- soncntarife, wie allgemein anerkannt werden müsse, im Hinblick aus die fortschreitende Geld entwertung ohneh n sehr niedrig seien. Auch ständen der Einführung solcher Schülerkarten er hebliche technische Schwierigkeiten entgegen. Das Reichsverkehrsministerium werde aber bei der nächsten Erhöhung der Personentarife die Frage der Einführung von Fahrpreisermäßi gungen für Fach- und Fortbildungsschüler erneut prüfen. Den Hrn. Landtagspräsidenten bitte ich er gebenst, dem Landtage hiervon Kenntnis zu geben. Der Stellvertreter des Minister präsidenten: lgez) Lipin»ki). Der Landtag nimmt davon Kenntnis. Präsident: Ich habe den Landtag 6 Tage früher, als bei unserer Vertagung am 13. Juli in Aussicht ge- nommen war, berufen. Die inzwischen ein- gegangene Vorlage Nr. 156, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Pflichten der Beamten usw., muß alsbald verabschiedet werden, über die Vorlage der Regierung über da» Volks begehren muß ebenfalls alsbald Entscheidung herbeigeführt werden. Inzwischen ist noch ein Antrag Arzt zu demselben Gegenstände eingegangen, wenn er auch eine Änderung der Verfassung mit sich bringt. Er soll eine Lücke in der Verfassung ausfüllen, und diese Aktion würde nach den Wünschen der An tragsteller schneller eine Neuwahl herbeiführen, als durch den Volksentscheid möglich wäre. Da- hat mich veranlaßt, den Landtag um 6 Tage früher einzuberufen, und ich werde nun heute die Vorlage Nr. 153 und den Antrag Arzt ge meinsam behandeln lassen, weil beide sachlich d m gleichen Ziele zustreben, wenn auch aus verschiedenen Wegen. ES wird heute nur die erste Beratung e» folgen können, und beide Gegenstände werden nach 8 1? der Verfassung und Z 28 der Geschäfts ordnung in AuSschußberatung genommen werden müssen, da die Regierung dies wünscht. Weiter ist mir nahegelegt worden, beim Land tage zu beantragen, die Vorlage Nr. 156, den Entwurf eines Gesetze« über die Pflichten der Beamten und Lehrer usw. betr., ohne Vorberatung an den Rechteousschuß zu überweisen. (Wider- pruch recht».) Da au»reichender Einspruch er »oben wird, kann da» nicht erfolgen. Abg vl»tzer (Dtsch.Bp.) l»ur Geschäftsordnung): Wir gehen davon au», daß die Beratung der sogenannten Vorlage Nr. 153 mit dem Anträge de- Hrn. Abg. Arzt nicht» zu tun hat und daß die beiden Sachen getrennt erledigt werden müssen. Da-, was unter der Vorlage Nr. 153 vorgelegt wird, ist keine Vorlage der Regierung im Sinne von Art. 17 der Verfassung und § 28 der Geschäftsordnung, sondern es ist lediglich eine Mitteilung darüber, , daß mehr al» 800000 Wahl berechtigte das Begehren nach Auslösung de- Landtage» gestellt haben und daß nunmehr nach Art. 36, 3 der Landtag darüber zu entscheiden hat, ob er dem Volksbegehren stattgeben und damit einen Volksentscheid entbehrlich machen will (Zustimmung recht».), und wir halten e» für die Pflicht de- Landtages, ohne jede Säumnis nunmehr darüber zu entscheiden: soll da» Ver fahren wegen de» Volksentscheid» weiter ftrt- gehen oder will der Landtag diese» weitere Ver fahren deS Volksentscheid» dadurch entbehrlich machen, daß er selbst seine Auslösung beschließt. Die Verweisung an den Ausschuß hat bei der Frage des Volksbegehrens überhaupt gar keinen Sinn, sondern hier kann nur das Plenum ent weder ja oder nein sagen, etwas andere- gibt eS bei dem Volksbegehren überhaupt nicht. Und wenn von der Regierung oder von anderer Seite gesagt wird, die Sache soll an den Ausschuß gehen, so können wir darin nur einen Versuch erblicken, die Frage der Auflösung des Landtage» weiter zu verzögern und zu verschleppen (Zu stimmung recht».), und dazu werden wir unter keinen umständen die Hand bieten. (Bravo l rechts.) Präsident: Ich erachte die Vorlage Nr. 153 al» eine Bor- läge nach der Bestimmung des 8 17 der Ver fassung, die nach der Verfassung und Geschäfts ordnung behandelt werden muß. Ich muß also gegen die Ausführungen des Hrn. Abg. Blüher Widerspruch erheben. Mit dem, was die Fraktion Arzt u. Gen. erstrebt, wird eine schnellere Neu wahl erreicht al- durch einen Volksentscheid. Also die Absicht einer Verschleppung liegt, so weit ich unterrichtet bin, unter keinen Um ständen vor. Ministerpräsident Buck: Gestatten Sie, m. D. u. H., daß ich noch ein mal kurz das Verlangen, zu siem ich resp. die Regierung nach ß 28 der Geschäftsordnung und Art. 17 der Verfassung berechtigt bin, be gründe. Die Vorlage Nr. 153 konnte erst von der Regierung aufgestellt werden, als derLandeS- abstimmungSieiter das Resultat des Volksbegeh rens festgestellt hatte. Der Landeswahlausschuß ist am 12. Juli zusammengetreten, an dem Tage, wo der Landtag seine letzte Sitzung hatte; am 14. Juli ist das Resultat in der „StaatSzeitung" verkündet worden. Unmittelbar darauf, sobald die erste Möglichkeit dazu vorlag, das Ministerium zu einer Sitzung präsent zu machen, ist im Ge samtministerium dann das Ergebnis beraten und die Vorlage ausgestellt worden, die Ihnen unter Nr. 153 zugegangen ist. Selbst, wenn es richtig wäre, daß die Vorlage nur eine Mitteilung wäre, so ist diese Mitteilung in die Form einer Vorlage gekleidet (Zuruf: Ahal rechts.), und die Verfassung und Geschäftsordnung kennen bei der Herübergabe von Entschließungen der Regierung eine andere Bezeichnung nicht al» die Bezeichnung ^Vor lage", und als eine solche haben wir die Vor lage herübergegeben, die das Nähere mitteilt. Wir haben das Verlangen gestern dem Hrn. Präsidenten und auch dem Ältestenausschuß unterbreitet, und ich erneuere hiermit das Ber- langen, diese Vorlage einem Ausschuß zur Be ratung zu unterbreiten. Diese AuSschußberatung ist notwendig, m. D. u. H., weil wir in dieser AuSschußberatung Gelegenh.it haben werden, auch die noch folgenden geschäftlichen Notwendig- keilen eingehend zu erörtern und auch in dieser Beratung einmal zu prüfen, ob der Antrag Arzt, wenn er angenommen wird, die Einleitung de» Bolksentscheide» nicht unnötig macht. Denn ich will e« nicht unterlassen, in diesem Zusammenhangs gleich zu erklären, daß die Einhaltung der gesetz lichen Fristen bei Durchführung des Volksent scheid- die darauffolgende Landtagswahl ehesten» Ende Januar 1923 ermöglicht. E» würde meiner Ansicht nach unverantwortlich sein, wenn man die Einleitung de» Volksentscheid» vorbereiten und damit den Behörden in Sachsen Arbeiten und Kosten verursachen würde, und mittlerweile würde der Antrag Arzt u. Gen. in Schlußbera- tung genommen und angenommen; da» würde die Arbeiten und Ausgaben für den BolkSent- scheid gänzlich unnötig machen. Ta» kann in einer AuSschußberatung noch eingehend erörtert werden; mittlerwelle kann die Regierung noch die notwendigen vorliegenden Arbeiten erledigen, und dann können wir einen gewissen Abschluß zu den notwendig werdenden Neuwahlen erzielen. Ich erneuere also das Verlangen der Regierung, die Vorlage Nr. 153 einer AuSschußberatung zu unterstellen. Präsident: E» stehen folgende beiden Gegenstände zur ge meinsamen Beratung: Punkt 1: Erste Beratung der Vorlage Nr. 153 über ein Bolk-begehren wegen Auflösung de- Landtag-. Die Vorlage Nr. 153 lautet: Der Rechtsanwalt vr. Kurt Philipp i« DreSden-A. und der OberlandeSgerichtSrat vr. Fritz Gutmann in DreSden-Blasewitz haben a« 10. Mai 1922 Anträge eingereicht, ein Volks begehren zuzulassen, daß ein Volksentscheid über die Auflösung deS Landtag» herbeigeführt werde. Jeder Anttag war von mehr al» 1000 Stimmberechtigten unterzeichnet. Da» Gesamtministerium hat durch Verord nung vom 13. Mai 1922, veröffentlicht in der „Sächsischen StaatSzeitung" Nr. 112 vom 14. Mai 1922, dieses Volksbegehren aus Grund der 8§ 1 und 2 de» Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid vom 8. März 1921 (GM, S. 62) zugelassen. Die Abstimmung hat in der vom Gesomtministenum dafür festgesetzten Frist vom 6. bis mit 19. Juni 1922 stattgefun den. Der Landeswahlausschuß hat das Ab stimmungsergebnis am 12. Juli 1922 festge stellt, und der Landeswahlleiter hat es in der „Sächsischen Staatszeitung" Nr. 162 vom 14. Juli 1922 veröffentlicht. Es sind insgesamt 818778 gültige Unterschriften für das Volks begehren abgegeben worden. Die Zahl der Stimmberechtigten der Land tagswahl vom 14. November 1920 betrug 2967974. Ein Zehntel davon ist 296798. E» haben also mehr als ein Zehntel der Stimm berechtigten der letzten Landtagswahl die Auf lösung des Landtags begehrt. Damit ist die Voraussetzung, die in Art. 36 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung für das Zustande kommen des Volksbegehrens sestgelegt ist, erfüllt. Das Gesamtministerium bittet, gemäß Ar tikel 36 Abs. 3 der Verfassung einen Beschluß des Landtags darüber herveizuführen, ob der Landtag dem Volksbegehren stattgeben will oder nicht. Punkt 2: Erste Beratung über den An trag des Abg. Arzt (Soz.) u. Gen. auf Abänderung der Verfaffung (Art. K und 9). (Drucksache Nr. 820.) Der Antrag Arzt lautet: Der Landtag wolle beschließen: 1. Art. 6 Abs. 2 der Verfassung deS Frei- staates Sachsen erhält folgenden Aort- »mrt: Die Neuwahl sinket vor Ablauf der Wahlperiode statt. Wird der Landtaa durch Volksentscheid aufgelöst oder löst er sich selbst mit sofortiger Wirkung auf, so muß die Neuwahl spätesten» am 60. Tage nach der Auslösung stattfinde». Löst sich der Landtag befristet aus. so sind die Neuwahlen vor dem Ablauf der Auflösungsfrift so rechtzeitig vor- zuuehmen, daß der neugewählte Land tag an dem Tage, der dem Auflösung»- tage folgt, zusammentreten kann. 2. An Stelle von Satz 1 des Art. 9 Abs. 1 tritt folgende Vorschrift: Der Landtag kann sich selbst entweder mit sofortiger Wirkung oder befristet auflösen. Im letzteren Fall ist der Zeitpunkt der Auslösung so sestzusetzen, daß inzwischen Neuwahlen erfolgen können und der neugewählte Landtag an dem Tage, der dem Auflösungstage folgt, zusammentreten kann. Abg. Vlützer (Dtjch. Bp.) (zur Geschäftsordnung): Da Widerspruch gegen di« Verbindung dieser beiden Sachen vorliegi, muß nach meiner Auf- fassung ein Beschluß de» Landtag» herbeigesühr: werden. Damit kein Zweifel über die Notwen digkeit der Befragung de» Hause» vorliegt, stelle ich den Anttag, diese beiden Gegenstände ge trennt zu behandeln. Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Linksparteien abgelehnt. (Zuruf bei den Soz.: Wieder nischtl — Große Heiterkeit.) Hierauf wird in die Tagekordnung ein zetteten. Abg. WlnNer (Soz.): Wenn man in der letzten Zeit einen Teil der bürgerlichen Presse verfolgt, insbesondere jene Artikel, die sich mit dem Antrag Arzt u. Gen. beschäftigen, so könnte man der Meinung sein, daß die Sozialdemokratische Fraktion weiter gar keine Absicht hätte, als recht lange die Frei fahrkarten einzustecken. Wenn da» wirklich so wäre, dann müßten wir allerdings auf den Volksentscheid zusteuern (Sehr richttg! bet den So-.), denn wir haben aus dem Munde des Hrn. Ministerpräsidenten gehört, daß die Wahl sich bi» in daS Jahr 1923 hinausziehen würde. Das wollen die beiden Sozialdenwlraiischen Fraktionen und, ich glaube, auch die Kommuni stische Fraktion nicht; wir wollen sobald al- möglich eine Bolk»befraaung herbeiführen, denn da-, was das Volksbegehren selbst in sich birgt, ist keine Entscheidung darüber, ob die Mehrheit de» sächsischen Bolle» hinter den Antragsteller« zum Bolk-begehren sieht. (Sehr richttg! bet den Soz.) E- kann auch bei einem großen Teil der jenigen, die unterschrieben haben, daß der Bolk«. entscheid stattzufinden hat oder daß sich de«