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„Hoch hinaus und tief hinab." (Eine Mittelstandsbetrachtung.s „Hoch hinaus!" — Wir möchten uns hier mit dem Setzer auf freundschaftlichen Fuß stellen, damit er ja nicht durch einen Druckfehler dies Wort in das scheinbar fast gleich bedeutende: „Hoch hinauf" verwandele. Denn für unsere Betrachtung ist ein himmelweiter Unterschied zwischen beiden fast gleichlautenden Worten. Die letztgenannte Wortform drückt etwas Gutes aus, besonders wenn man sie auf die höchsten idealen Menschheitsgüter bezieht. In dieser Beziehung muß der Wahrspruch jedes Christen sein: »Itiora psto, d. h. ungefähr: immer höher hinauf. Aber auch in dem irdischen Gebiete hat es seine Berechtig ung, besonders auch für den Mittelstand, für Handwerk und Kleingewerbe. Es ist doch eine sehr erfreuliche Er scheinung, die gottlob! auch jetzt unter dem Druck mammo nistischer Konkurrenz noch vorkommt, daß ein Mann mit sehr mäßigen Mitteln ein kleines Geschäft anfängt, durch redliches Bemühen aber und kluge Ausnutzung aller neuen Erfindungen dieses Geschäft immer höher bringt, so- daß er nach 10, 20 Jahren schon als Fabrik-Herr auftreten kann, ohne sich seines bescheidenen Anfangs zu schämen. Wird das in der rechten Weise von seinen Söhnen und Enkeln fortgesetzt, so kann eine Familie — unter Gottes Segen — schon in der zweiten Generation sehr hoch hinauf kommen und dabei doch vor einem jähen Absturz in die Tiefe bewahrt bleiben, der sonst nur zu leicht auf ein rasches Aufsteigen folgt. Es kommt eben alles auf die Gesinnung an. Ein redliches Vorwärtsstreben, bei dem man auch von höheren sittlichen Beweggründen geleitet wird, und bei dem man nie vergißt, daß an Gottes Segen alles gelegen ist, darf in keiner Weise verwechselt werden mit dem „hoch hinaus wollen", wie es geradezu ein verhängnisvoller Krebsschaden der modernen Jugend ist, der schon viel Unheil angerichtet hat — besonders bei Familien des Mittelstandes. Der Sohn eines Handwerkers, selbst eines gut stehenden, hat keine Lust in das väterliche Geschäft einzutreten oder auch ein anderes Handwerk zu lernen. Er will höher hinaus, hat hochfliegende Pläne, bei denen aber nur niedere Beweggründe die treibende Kraft bilden. Die Lehrlingzeit paßt dem jungen Burschen nicht. Er will recht bald eine Art von Selbständigkeit erringen, will bald Geld verdienen, um der Vergnügungssucht frönen zu können, will sich auch für die Wochentage mit noblen Kleidern versehen, und statt etwa Schuhmacherlehrling oder sonst wie zu heißen, sich schön eine Art von „Titelchen" Verordnungsblatt der Kreishanptmannschaft Bautzen zugleich als Konsistorialbehörde der Oberlausitz. A m 1 s ti l a t t -d- Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriU des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde uud Weißenberg. Organ der Handels« »nd Gew er bekam in er zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. 51. Lie Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Malich abends. Preis des »irrteljShrlichen Abonnement« 3 >l JnsertlonSqebühr für den Raum einer HM» Epaltzeile gewöhnlichen Satzes I2>/, in geeigneten Füllen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachwctSgcbühr für jede Anzeige neck Insertion 2« Plll. sür briefliche AuSkmchScrtcilunn 10 Pfg. «und Porto). MW- Nur bis früh 1« Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahine. Jnfer«»« men die Geschäftsstelle des Blattes uud die Annouccnbureaus au, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippilsch in Schirgiswalde, Gustav Kröltng in Beruft«»», Buhr in Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdors und von Lindenau in Pulsnitz. «r. 244. Donnerstag, den 2V. Oktober, abeudS. 1898. Auf Antrag der VSckrrinnuug zu Bautzen wird in Gemäßheit von §8 100, 100b der Gewerbeordnung in der Fassnng des Rcichsgcsctzes vom 26. Juli 1897 hiermit un geordnet, daß sämmtlichc Gewerbetreibende, welche im Amtsgcrichtsbezirke Bautzen mit Ausnahme der Ortschaften Dtehmeu und Naundorf das Bäckerhandwerk uusübcn, vom 1. Januar 1899 an der neu zu errichtenden Blickeriunuug zu Bautzen mit dem Sitze in Bautzen anzngehvrcn haben. Bautzen, am 14. Oktober 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben. M. Bekanntmachuntt. Ans Antrag der Biickerinuuug zu SchtraiSwalde wird in Gemäßheit der 88 100, 100b der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 hiermit ungeordnet, daß sämmtliche Gewerbetreibende, welche im Amtsgerichtsbezirk Schirgiswalde mit Ausnahme der Ortschaften Steinigtwolmsdorf, Weis« und Tautcwalde das Bitcker- haudwerk ausüben, vom 1. Januar 1899 an der neu zu errichtenden Biickertunuug zu Schirgiswalde mit dem Sitze tu Schirgiswalde anzugehören haben. Bautzen, den 14. Oktober 1898. Königliche Kreishauptman nscha ft. von Schlieben. M. Bekanntmachung, die Prüfung der Apothekergehilfen betreffend. Bei der hierselbst errichteten Prüfungsbehörde für Apothekergehilfen wird die nächste Prüfung im Monat Dezember dieses Jahres stattfinden. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind nnter Beifügung der vorgcschricbcncn Nachweise spätestens bis zum 15. November dieses Jahres von dem betreffenden Lehrhcrrn bei der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen Krcis- hauptmannschaft cinzurcichen. Bautzen, am 17. Oktober 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben. M. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Amtsräume werden Freitag, den 21., und Sonnabend, den 22. dss. Mts., Sei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Bautzen, am 14. Oktober 1898. Königliche Amtsbauptmann schäft. Dl. Hemvel. Aufgebot. Das unterzeichnete Amtsgericht hat zur Herbeiführung der Todeserklärung 1. des am 8. November 1834 zu Neudlehmen geborenen, vor 40 Jahren nach Rußland aus gewanderten und seit länger als 20 Jahren verschollenen Ernst Gotthelf Jäger, 2. deS am 23. Dezember 1833 in Neu-Jeßnitz geborenen, im Jahre 1807 vorübergehend in Königsfeld bei Rochlitz aufhältlichen KohlenarbeUers und Nachtwächters Johann Karl Böhme, 3. des am 30. September 1837 in Schirgiswalde geborenen, seit November 1877 verschollenen Schlossers Karl Scntncr, 4. des am 23. April 1832 in Bautzen geborenen, im Jahre 1832 nach Amerika ausgewanderten Buchbinders Karl Ernst Franz Milotta, van deren Leben feit mehr als 20 Jahren weder durch sie selbst noch durch Andere Nachricht vorhanden ist, »us Antrag zu 1. der Ernestine Wilhelmine verehel Thomas geb. Jäger in Neudiehmen, zu 2 der Anna Böhme geb. Pech in Bautzen, zu 3. des Handelsmanns und Schuhmachermeisters Franz Anton Sentner in Dresden, zu 4. der Clara verehel. Jentsch geb. Haberland in Bautzen daS Aufgebots-Verfahren einzuleiten beschlossen und als Aufgebotslermin den 10. Dezember 1808, Vormittags 1k Uhr anberaumt. Die unter 1., 2., 3. und 4. genannten Ernst Gotthelf Jäger, Johann Carl Böhme, Karl Sentner und Karl Ernst Franz Milotta werden aufgefordert, spätestens bis zum Ausgebotstermine Nachricht von ihrem Leben hierlur gelangen zu lassen, andernfalls sie auf weiteren Antrag für todt erklärt werden sollen B autzen, den 24. Februar 1808. Königliches Amtsgericht. Arnold. Höfer. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Andreas BiSkop eingetragenen Grundstücke, als: 1) HäuSlcrnahrung No. 11 des Braudversicherungskatasters, No. 218, 22V, 245, 246 des Flur- und Fotium 3 des Grundbuchs sür Neupuschwitz, nach dem Flurbuche 1 Hektar 39,7 Ar — 2 Acker 157 H R groß, mit 40,81 Steuereinheiten belegt und aus 2100 Mark geschätzt, 2) Feld, No. 234 des Flur- und Fotium 20 des Grundbuchs für Ncupuschwitz, nach dem Flur buche 21,8 Ar — 118 j-R. groß, mit 3,24 Steuereinheiten belegt und aus 300 Mk. geschätzt, lallen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und cs ist der 18. Rovcmber 1898, Bormittags 11 Uhr, als Anmcldctcrmin, ferner der 3. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, als BcrstcigcnmgSlcrmin, sowie der 1t». Dezember 1898, Vormittags 11 Uhr, al» Termin zu Verkündung des VcrthcilungSplans anberaumt worden. Die Realberechüglen werden ausgeiordert, die aus den Grundstücken lastenden Rückstände an wieder- kchrenden Leistungen sowie Kostensorderunqen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht ver auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschretberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bautzen, den 14. Oktober 1898. Königliches Amtsgericht. KüuigSdörffer, Ass.Höfer. Die Firma Hermann Bulnhcim in Bautzen beabsichtigt auf dem Ihr gehörigen Grundstücke an der Wilthenerstraße, Parzelle Nr. 221 des Flurbuchs, eine Fabrik sür eiserne Bauconstructionen, Brücken re. zu errichten. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage, soweit sie nicht aus privatrechtlichen Titeln beruhen, binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzubringen sind. Bautzen, am 20. Oktober 1898. Der Stadtrath. vwKaeublcr. Bürgermeister. N. Die zur Herstellung der Ncbcnaulagcn zum Kascrncmcnt sür VaS 2. Bataillon dcS 13. Jnf.-Rcg. Nr. 178 in Kamenz erforderlichen Arbeiten, und zwar: Loos I. vinebnnugS- und Befestigungsarbeiten (Erd- u. Steinsetzerarbeiten), - II. vrd-, Maurer- und StetametzarbeUen (Granit), - III. Schmiede- und Visen-, sowie Schlosserarbetten, einschließlich Lieferung der Materialien, sollen öffentlich vergeben werden. Verdingungsanschläge können von der unterzeichneten Geschäftsstelle (Holzmarkt 4,1) gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Die zeichnerischen Unterlagen liegen im Kasernen-Baubureau in Kamenz zur Einsicht aus, woselbst auch alle weiteren Auskünfte erlheilt werden. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: Kaserneu-Neubau Kamenz, Rebenanlagen, Loos I, bezw. II oder III, versehen, bis Donnerstag» den 3. November dieses Jahres, für Loos I Vormittags 10 Uhr, - - II - 10'/. . - - III - 10'/, - postirei an den Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bieter erfolgen wird. Zuschlagssrlst 4 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Königt. Harnison-Waubeamter Aautzen. beilegen. Da ist denn unter anderen die Thätigkeit als Hilfsschreiber bei einem Notar ein sehr versuchliches Ideal (!) für solche junge Leute, die eben aus der Schule entlasten sind. Es kann ihnen nach ihrer Meinung gar nicht fehlen, caß sie einmal Gerichts beamte (!) werden, wie es der »nd jener geworden ist. Daß von allen als Schreiberlehr linge emgelretenen jungen Burschen, wegen der übermäßigen Konkurrenz nur ein ganz geringer Prozentsatz zu diesem für sie höchsten Ziele gelangen kann, das bedenken sie nicht und vollends haben sie keine Ahnung davon, daß gerade solche junge Burschen, die hoch hinaus wollen, dies Ziel am wenigsten erreichen. Aehnlich ist es mit dem „ Kaufm an «werden *, was ja auch manchen jungen Leuten aus dem schlichten Mittel stände als überaus wünschenswert erscheint. Die Konkurrenz ist vielleicht hier noch größer und es kommt noch der be sondere Umstand hinzu, daß, um einmal selbständiger Kauf mann zu werden, Geld, ja recht viel Geld gehört — oder mindestens als Ersatz dafür ein unbeschränkter moralischer Kredit, den aber solche, die hoch hinaus wollen, niemals erlangen werden — es müßte denn sein bei Leuten, „die nie alle werden", und die sie um ihre kleinen Erspar nisse bringen. Wie ist es aber mit dem Studieren? So