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Sind Mllttärpflichtige, welche fich hier zu melden haben, zeitig abwesend (auf der stellungen men verboten. und ist Erdm. ferner sowie Vorm. bestimmt worden. oder sich zu melden, widrigenfalls Schwotzer GareiS. Gareis. J.B. Geitner. 10 Uhr dessen unbekannte Erben aufgefordert, spä- behuss Einwägung ihrer Namen in die Rekmtirung-.Stammrolle an RathSexpeditionSstelle hier anzumelden und zwar, was di« nicht hier Geborenen anlangt, unter Vorlegung ihre- «8 Wohnsitz gilt derjenige Ort, an welchem de- Militärpflichtigen oder, sofern er der 11. März 1886, Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, Es werden daher Schwotzer event. testens im Aufgebotstermine zu erscheinen .auf Antrag für todt erklärt und sein hier verwaltetes Vermögen seinen hier bekannten 'Erben ausgeantwortet werden wird. Wildenfels, am 7. October 1885. Königlich Sächsisches Amts-Gericht daselbst Clauß. 2 Bekanntmachung. Der Stadtrath hat beschlossen, dasjenige Stück Klostersteig, welches, ohne von den Nachbargrundstücken dismembrirt und als öffentlicher Weg im Flurbuche selbstständig zu sein, bisher als öffentlicher Weg zwischen den Grundstücken der Stadtcäthe Herren Fabrikant Martin und Mühlenbesitzer Schro h beziehentlich des Herrn Fitzbleicher Rothe von dem Kirchhofssteig beziehentl. der demselben bet gedachten Herrn Rothe'S Grundstück kreuzenden. Steig bis zu den Wiesen des Herrn Carl August Poetzsch beziehenrlich der an denselben nach den Scheunen führender Weg benutzt wurde, seit Juni dieses Jahres aber durch die Zäune geschloffen ist, als öffentlichen Weg in Zukunst eivzuziehen und nicht mehr benutzen zu lasten. Gemäß 8 18, 14 Absatz 3 des Gesetze- vom 12. Januar 1870 wird die- mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche gegen die beabsichtigte Einziehung binnen 3wöchtger Frist vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, bei« Stadtrath anzu- melden find. Lößnitz, den 31. December 1885. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. von woydt. Bekanntmachung. Die hiesigen Militärpflichtigen, das sind alle in hiesiger Stadt aufhältlichen männlichen Personen, welche im Laufe dieses Jahres das 20. Lebensjahr erreichen und diejenigen, die zwar älter sind, über deren Militärdiensipflicht aber noch nicht endgültig entschieden ist, werden hiermit aufgefordert, sich in der Zeit von 15. Januar bis 1. Februar 1886 an Rathsstelle allhier zur Milüärttammrolle anzumelden. Auswärts Geborene haben einen Geburtsschein, Militärpflichtige au- früheren Jahrgängen den Loosungsschein vorzulegen. Zeitig abwesende Militärpflichtige, welche fich hier zur Stammrolle anzumelden haben, sind durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anzumelden. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Schwarzenberg, am 8. Januar 1886. he sich hier zu melden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlün-Ldtener u. s. wJ so haben ihre Etter«, Vormünder, Lehr-, Brod« oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Pflicht zur Anmeldung innerhalb der vorgedachten Frist erstreckt fich auch auf diejenigen Militärpflichtigen, bezüglich deren eine endgültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, fall- sie nicht für einen be stimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über da laufende Jahr hinau- zurückgestellt worden sind, sie haben den im ersten Militärpflichtjahre erhaltenen Loosungsschein bei der Anmeldung vorzulegen, auch etwa eiugetretene Verän derungen in Betreff de- Wohnsitze-, des Gewerbes, de- Stande- u. s. w. dabet anzuzetgen. Tritt nach hier erfolgter Anmeldung zur Stammrolle eine Verlegung de- dauern den Aufenthaltes oder de- Wohnsitze- eine- Militärpflichtigen im Laufe eines seiner Milt- tärpflichtjahre nach einem andern Aushebungsbezirk oder MusterungSbezirk ein, so ist dte- behufs Berichtigung der Stammrolle beim Abgänge hier zu melden. Unterlassung der Meldung zur Stammrolle oder zu deren Berichtigung zieht Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haftstrafe bis zu 3 Tagen nach fich, wenn sie nicht durch Umstände herbeigeführt worden ist, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Militär pflichtigen lag. Schneeberg, den 2. Januar 1886. Bekanntmachung. Nachdem der Mechaniker Herr Johann Gottlieb Emil Rahnring, allhier, nach vorgängiger Aufnahme in den sächs. Unterthanenverband unter'« 31. De zember v. I. in die Zahl der hiesigen Bürger ausgenommen worden ist, wird dies hieruM bekannt gegeben. Schwarzenberg, am 8. Januar 1886. Bekanntmachung. Die dem Königlichen Staatsfiscus gehörige, amtlich zu 550 M. abgeschätzte und 738 4m. Flächeninhalt fassende Parzelle Nr. 222 des Flurbuchs für Hartenstein wird auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums den 14. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr i« hiesigen Hauptsteueramtsgebäude öffentlich versteigert werden. Im Termine selbst werden die Bedingungen, unter denen der Zuschlag zu erfolgen hat, bekannt gegeben und ist von Demjenigen, dem die Parzelle zugeschlagen worden, der zehnte Theil der Entstehungssumme sofort baar zu erlegen. Zwickau, am 24. Dezember 1885. Königliches Obersteuerinspectorat. Oertel. 2 Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 15 M. geahndet werden. . Die Ortsbehörden werden aufgefordert, für strenge Durchführung dieser Verbotes besorgt zu sein. Zwickau, den 8. Januar 1886. Königliche Amtshauptmamrschaft. v. Bose. H^. - Nr. 14 des vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme auS: Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktievgesellschast ^Vereinigte Radeberger Glas hütten" in Radeberg betr. — Verordnung, die Mitwirkung der Polizei« und Gemeinde behörden bei Ausübung der militärischen Kontrole rc. betr. — Bekanntmachung, die Ver einbarung zwischen Sachsen und Bayern, die gegenseitige Verzichtlelstung auf die fernere Vergütung der Mr Einlieferung von Deserteuren rc. festgesetzten Prämien betr. — Ver ordnung, eine Ergänzungswahl für die 2. Kammer betr. — -Bekanntmachung, die Aus schließung von Bahnpolizeibeamten vom Schöffen- und Geschworenendienste betr. — Be kanntmachung, den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden betr. — Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1886 betr. — Be kanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft König Friedrich August Hütte in Gitter see betr. Die Stadträthe von Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg; die Bürgermeister von Aue, Grünharn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels. Auf Grund der Vorschriften der deutschen Wehrordnung .ergeht hiermit die Auf- forderung an diejenigen dem deutschen Reiche angehörigen Militärpflichtige«, welche im laufenden Jahre das 20. Lebensjahr vollenden und in hiesiger Stadt ihren dauernden Aufenthalt, oder ihren Wohnsitz haben oder welche, dafern sie innerhalb de- Reichsgebietes »Her einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz haben, hier geboren find, fich in der Zeit vom Zwangsversteigerung. Da- im Grundbuche auf den Namen des Fleischers Christian Ferdinand Merz eingetragene Grundstück Nr. 233 des BrandcatasterS, Nr. 234», 234d des Flurbuchs, Abth. Folium 228 des Grundbuchs für Wildenfels, geschätzt auf 6140,«. M., soll an Gerichtsstelle zu Wildenfels zwangsweise versteigert werden der 18. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr als Anmelde termin, der 23. März 1886, ' Vormittags 10 Uhr' als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechttgten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangver- HLltnlffeS kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Wildenfels, am 31. December 1885. Königliches Amtsgericht. I. V. . Franke, Aff. Aufgebot. Behufs Todeserklärung und Ermittelung etwaiger unbekannter Erben des am 21. April 1828 in Wildenfels gebornen, wegen Abwesenheit hier bevormundeten Lohgerb er- gesellen Hermann Louis Schwotzer ist auf Antrag der Frau Ernestine Linda verehel. Schmidt geb. Schwotzer in Crimmitschau, einer Schwester des Abwesenden, das Auf gebotsverfahren zu eröffnen beschlossen und als Aufgebotstermin der 22. Mai 1886