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Montag Nr SV7 A. November 1845. Deutschland. ^Ltipfig, I. No?. Unicr den Erscheinungen, welche der gestrige Tag mit den Erinnerungen an die Anfänge der kirchlichen Reformation des großen christlichen Glauben-Helden »r. Martin Luther's hier gebracht Kat, erwähnen wir eine kleine Schrift, welche nicht allein in wissenschaft licher Hinsicht, sondern einer zwiefachen praktischen Tendenz wegen, welche an sic geknüpft ist, Aufmerksamkeit und Unterstützung von allen Seilen in der evangelischen Kirche verdient. Sie führt den Titel: „Einladung an vr. Marlin Lulher'S-dcutschcS Vaterland zur dritten Säcularfeier sei nes Todestages am 18. Febr. 1846, herausgegeben von einem seiner Nach kommen, dem Professor Robbe in Leipzig". Der Ertrag ist zur Begrün dung einer Stiftung für Luther's leibliche Nachkommen bestimmt, deren jetzt dem Verfasser über 80 bekannt sind. Die gothaiscke Stiftung von >8l7 zur Unterstützung der Luther'schen Seitcnverwandtcn dient dieser Leipziger für Luther's leibliche Nachkommenschaft zunächst zur Richtschnur und soll den Nachkommen Luthers Stipendien zur Unterrichts-, Lehr und Studienzeit, bei Begründung eines bürgerlichen Geschäfts, bei Hci- rath und im Alter und bei sonstiger Hülfsbedürftigkcit gewähren. Findet die Idee Anklang und Beförderung in weitern Kreisen der evangelischen Kirche, so soll ein Stammhaus mit Druckerei zum Druck der Luther'schen Bibelübersetzung re. den Centralpunkt der Familie bilden, und ein Senio- rat unter Aufsicht eines Mitglieds des Gustav-Adolf-Stiftunqsausschusscs die Lutherstiftung verwalten. Die Schrift enthält nun zunächst die erste Lieferung von Nachrichten über Luther's Nachkommenschaft, welche als eine Fortsetzung der Nachrichten über Luther und sein Geschlecht von Fr. Siegm. Keil, dem Großvater des Verfassers, angesehen werden kann, je doch erst allgemeine Ucbersichlcn des Geschlechts in verschiedenen Abstu fungen und Gruppen gibt. Spcciclle genealogische Nachrichten wird erst die folgende Lieferung, die zur drillen Säeulartobtcnfeicr erscheinen soll, umfassen. Hier ist nur die Abstammung dcS Verfassers specicll ausgc- führt und bemerkt, daß die Legitimation dem hohen Kultusministerium vorlirge. Zu welchem Zwecke dies der Verfasser getban habe, hat er nicht gesagt. Zu vermuthcn steht aber, daß er dem in der Schrift erwähnten Ralbc des Hrn. StaatsministciS v. Lindenau zufolge um eine Collccte für die Stiftung an der dritten Säculartodtcnfcier nachgesucht hat. Aus der Schrift aber ist ersichtlich, daß der Verfasser schon seit 1822 eine ausgebrcitcte Corrcspondenz durch Deutschland geführt und genealo gische Notizen gesammelt hat. Man sieht daher schon aus diesen allge meinen Skizzen, daß der Verfasser nicht allein mehr als sein Vorgänger Keil, sondern auch weit vollständigere und genauer erforschte Nachrichten als die letzten Schriften bietet. Da nun in der neuern Zeit von verschie denen Personen nicht nur, sondern von ganzen Stämmen sogar ihre Ab kunft von Luther behauptet und sie namentlich an den ältesten Sohn des Reformators, Johanne- Luther, angeknüpft worden sind: so ist es gewiß eben so interessant als dankenswcrtb, daß der Verfasser an allen den Or ten, an depcn sich Johannes von 1549—75, wo er starb, erweislich oder auch nur muthmaßlich aufgehaltcn hat, Nachforschungen durch die glaub würdigsten Personen veranlaßt, aber nicht eine Spur gefunden bat, nach welcher die mit der allgemeinen Redensart des mit dem Thatbcstande wahrscheinlich nicht genau bekannten königsberger Leichenprogrammatistcn: „Gott tröste die Kinder des (in Königsberg als Gast) Verstorbenen (Johannes)" in dem entschiedensten Widerspruche stehenden sonstigen Nach richten, namentlich in den Briefen seiner fürstlichen Gönner Johann Fried rich'« des Mittlern von Sachsen und Albrecht's tl. von Preußen, daß Johannes Luther nur eine Tochter hatte, welche mit dem Pastor Böhme zu Eilenburg in kinderloser Ehe gelebt hat, als widerlegt zu betrachten sind. Demnach sind die drei Stammbäume der erfurter, der böhmischen und auch der dresdner dort nicht einmal mit einem Scheine historischer Wahrheit anzuknüpfen, wie dies Becker von dem erstern schon 18-10 in dem Allgemeinen Anzeiger der Deutschen nachgemiesen hat. Dasselbe hat der Verfasser auch von dem schleswiger gezeigt, der seinen Ursprung von einem Kaufmanne Marlin Luther in Soest, angeblichem Sohne des Jo hannes (Allgemeine Kirchenzeitung 184-1, Nr. 150 re.) ableitet, von wel chem in den sieben evangelischen Kirchen und in dem Bürgerbuche zu Soest sich nicht eine Nachricht findet. Wenn daher bis jetzt so vieles Interesse sich für Luther's Bruder kinder und für die erfurter Luther, deren Abkunft von dem Reformator mindestens sehr zweifelhaft ist, gezeigt hat, so wird dieses noch weniger der großen Anzahl Derer entgehen können, welche ohne allen Zweifel leib liche Nachkommen desselben sind, und das Unternehmen des Verfassers gewiß Eingang und Fortgang bei den Protestanten finden, welche dem Stammvater derselben den Besitz ihrer größten geistigen Güter zu ver danken haben. -»- ^US Württemberg, 29. Oct. In der zu Vollziehung des all gemeinen Sportelgefehcs von 1828 erlassenen Instruction vom 2I.Febr. >829 ist unter Anderm die Bestimmung enthalten, daß in bürgerlichen Recblsstreitigkciten für Ausländer, welche kein in Württemberg liegendes Gut besitzen, die Anwälte derselben zur Entrichtung der schuldigen Spor teln verbunden seien. Diese Bestimmung wird durch eine Mimsterialver- fügung vom 10. Oct. noch dahin ausgedehnt, daß jene Verbindlichkeit der Anwälte auch in Bezug auf diejenigen württembcrqischen Staatsangehö rigen, welche, ohne im Lande begütert zu sein, im Auslände ihren Wohn sitz aufgeschlagen haben, eintretcn soll. Da die Anwälte sich jedenfalls durch das Verlangen von Vorschüssen vor eignem Nachthcile schützen kön nen, so trifft die Maßregel nur die Rechtsuchcnden. — Die neueste Nummer des badischen Regierungsblattes enthält eine sehr ausführliche Verordnung über bas Verfahren und den Vollzug der Erkenntnisse in Forststrafsachen, welche durch die wesent lichen Abänderungen, die der dritte, von den Forstfrevel» handelnde Theil des Forstgesetzes vom 15. Nov. 1833 durch das Gesetz vom 6. März d. I. erlitten hat, nothwendig geworden ist. Bei der neuen Verordnung ist man von der Erwägung auSgegangcn, daß nur durch einen gehörig ge sicherten und raschen Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen ein wirksamer Schutz des Waldcigcnthums erreicht werden könne, und hat ein Dem ent sprechendes Verfahren, unter Aufhebung der bisherigen darauf bezüg lichen Verordnungen vom 15. Sept. 1834 und 21. Oct. 1837, normirt. — Die Oberrheinische Zeitung vom 25. Oct. enthielt eine der Frei burger Zeitung entnommene Nachricht aus .Konflanz, wonach Pfarrer Kuenzcr sich in einer Predigt mit großer Lebhaftigkeit gegen die Sache der Dcutschkatholikcn ausgesprochen haben soll. „Wir können, berichtigen die Seeblätter, diesen Bericht als gänzlich unwahr erklären, und er suchen die jesuitische Partei, nur für sich zu behalten, was ihr als Ange binde umgehängt wurde, denn ihr und ihren Handlangern, die sich bei Ronge's Anwefenheit so bübisch benahmen, galt Kuenzer's Weheruf." MannljMN, 29. Oct. Heute Mittags 12'/^ Uhr kam mit der badischen Eisenbahd die oslindischc Post über Alexandrien und Triest zum ersten Male hier an. Sie hatte den Weg von Triest hier her in 60 Stunden zurückgelegt. Seit zwei Tagen wartete hier ein stets geheiztes Dampfboot der Kölüischcn Gesellschaft auf dieselbe, und ging daher sofort nach Eintreffen der ostindischen Post nach Köln weiter. Von da wird sie durch einen Extrazug der Eisenbahn nach Ostende, und von dort durch ein bereit stehendes Oampsboot nach London weiter gebracht. Auf diese Weise versucht England seine Verbindung mit Ostindien durch Deutschland hcrzustcllcn. (Mannh. Ztg.) t^ormstadt, 29.Oct. Unsere deutsch-katholischeGcmcinde dahier ist nun endlich in das Stadium eines staatsrechtlichen Bestehens getreten. Nachdem nämlich der Vorstand im Auftrage derselben mit Hrn. Hicronymi auö Braunschweig einen Vertrag über das ihm übertragene Scclsorgcramt abgeschlossen und letztem, auf den Wunsch des Mimstc riumß, diesem vorgelegt hatte, erfolgte in diesen Tagen von da die Er klärung, man finde bei dem Vertrage nichts zu erinnern. Diese Srklä- MM Dnttsche Mlgemel«« Zett««!,. Zs-M u Wahrheit und Recht. Freiheit und Gesetz!» UeVerbliek. Deutschland. -L Leipzig. Luther'sNachkommen. ^-Aus Württemberg. Sportelwesen. — Badische Verordnung in Preßstrafsachen. — Pfarrer Kuenzcr. — Die ostindische Post auf der badischen Eisenbahn, s Darm stadt- Die Deutsch-Katholiken. *Äus Hessen-Homburg. Der Natu ralzehnten. Preußen. -t> Berlin- Die Vorsteherwahl der jüdischen Gemeinde. Di« Bischöfe Eylert und Dräsekc. Hr. Schulze. * Königsberg. Prof. Ro senkranz- Ballgesellschaften. Pestalozzifeier- Curiosum. Der Gewerbe verein. -»-Posen. Der Erzbischof. '"Breslau. Das Ehrengericht. — DaS Verfahren in Ehesachen. — Das Kloster Grüffau- — Die Deutsch- Katholiken in Friedland. svefterreich. c^Wicn. Der Studienplan. Tpqnien. Die Vermählungsfrage. Die Cortes. Don Enrique. Die Rekru- tirung in Catalonien. Narvaez. GrnDbritannie«. Das Ministerium. Repealdemonstration in Rathkeale- Die Kartoffelärnte in Irland. Der Gesandte von Venezuela. Canada- Der Brand in Kanton. Frankreich. Die Statue des Herzogs von Orleans. Die «Presse» über i Lschusan. Die Gazette dc France. Truppen nach Algerien. Der Erzbischof von Aix. * Paris- Die deutschen ReligionSwirrcn. Delgien. Opom khcin- Die belgische Colonisationscompagnie Schweiz. Fein und Daffner. Felsberg. Türket. * Konstantinopel- Circular in Betreff der Dampfschiffahrt. «»Pdawevtka. Das Berhältniß zu Mejico- Die Anti-Renters. H-apsaualnacheichte« Wtfsenschaft und Kunst, ck Berlin. Die Historienmalerei- * Berlin. Theater, s Leipzig. Concert. — Die Bildsäule der Königin Victoria— Hr. Korbes. Handel und Industrie. * Leipzig. Oelhandel. »Leipzig. Die Gesell schaft für gegenseitige Hagelschädenvcrgütung. — Berlin. Ankündigungen.