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eine von rn. Pre, nA, jm nnt 2^ öeiganzz llM, 11. Rai! iner vn- lonceM Bautz« art 3»f, lichub in fler 8 h Trögn amilbnu) Svrl I -f, Hts-Rch skr. Lotz, litglicdki Nicilich n 10 M, t>-Conin tz 20 MMN! m.Nn. >Srmsim eit mnd ür durch ;eus ev rstcin. Iren von «der nub mil- bcr- ' Kr i. M 'aM. iariba .A iäau. kneu- wrs. tFrl. Felix c ged. w.A. Nun- ulius nbach Nsnz Obrr- Hln. hru. ors. r.W- Leip- lüble Fra« > Eu ¬ pener u«dr. Ks.202 Freitag, den L. September L87N» Aauhener E Aachrichten- Z Kreisblatt M dm Lrels-Dirertions-Lesirk LantzW. » Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bantzen, Schirgiswalda, Königswartha, § WMMberg, HerrnhnL, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. ReLacteur und Verleger: G. M. Mouie in Bautze«. " >_ .^.s — 5,4 Telegraphische Correspondenz. M stt-Ä tMSup -st 5 A M morgen erscheinende Bekanntmachung festgestellt.Die Schulen Stadt und des Landgebietes bleiben am Festtage geschlossen. Darmstadt, 30. August. (W. T. B.) Nach Beschluß des engiM Ausschusses findet der fünfte Protestantentag hier am 4. uhd 5. October statt. Gegenstände der Tagesordnung: Stellung des Pro- Verordnung, die Becher'sche Cemerttdachuug betreffend. BekauutmachnNg Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen Coburg, 30. August. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien sind heute hier eingetroffen und am Bahnhofe vom Herzoge und der Herzogin empfangen worden. Vom Königlichen Ministerium des Innern ist nach dem Gutachten der technischen Deputation die dem Werkmeister Johann Gottfried Bechn i» Freiberg patentirte Cemcntdachung als harte Dachung, nicht blos als Surrogat der letzteren, anerkannt worden. Da jedoch der Cemcnt mehr wie anderes Material eine äußerst sorgfältige Behandlung erheischt, um das Aufrcißen und Abblättern des duM denselben hergestellten Ueberzuges zu verhindern, so wird den Baupolizeibehörden in allen Fällen, wo die Becher'sche Deckung gebraucht wird, die sorg? samste Beaufsichtigung der Ausführung als nothwendig empfohlen. Bautzen, am 28. August 1871. Königliche Kreis-Direktion Edelman«. v. Dörings deu II. September 1871 n F die dem Weber Andreas Eißler in Wilthen zugehörigen Grundstücke, die Häuslcrnahrung Nr. 55 des Catasters, Nr. 52 des Grund- und Hypothekenduchs M Mchen und die Felder k'ol. 245 und kM. 246 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, welche Grundstücke am 29. Juni 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten beziehentlich aus 876 Thlr. 7 Ngr. 5 Ps., 200 Thlr. und 400Thlr. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf'den im Ervschel'schen Gasthofe zu Wilthen auehängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 30. Juni 1871. In Stellvertretung: Lehman«, Ass. An die Herrett Gemeindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Weiszenberg. Nach Maßgabe der Bestimmung in K 9 des Gesetzes, die Bildung der Geschwornmlistcn und der Geschwornenbank betreffend, vom 14. September 1868, sind die Urlisten über olle zu dem Amts eines Gsschwornen befähigten Ortseinwohner aller drei Jahre neu cmzufsrtizen und ist daher im lausenden Jahre, mir welchem die erste Schwurgericht-Periode abschließt, zu Aufstellung «euer Gcschworncnlisten zu Verschreiten. ' In Besolqung einer unter dem 31. Juli ds. Js. diesfalls ergangenen Ministerial-Verordnung werden sämmtliche Herren Eemeindevorstände der Lasit^ gemeinden hiesigen Amtsbezirkes aus diese ihnen obliegende Verpflichtung ganz besonders hierdurch aufmerksam gemacht, dieselben erhalten zugleich auch die auS> drückliche Weisung, die neuen Listen rechtzeitig und dergestalt anzufertigen, daß sie noch in, Monate October d. Js., wie vorgeschrieben, vierzehn Lage lang öffentlich ausgelegt werden können. .... z, Uebrigens ist in jedem Orte, Satz und wo die neuen Listen zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen, in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, nicht minder ist dabei darauf, daß Diejenigen, welche nach H 5 des Gesetzes vom 14. September 1868 vom Amte des Geschworenen befreit zu werden wünschen, ihre be< Wichen Gesuche, bei sonstigem Verluste derselben, innerhalb der nämlichen vierzehntägigen Frist schriftlich einzureichcn haben, hinzuweiicn; nach Ablauf des gestellt^ Dunin es aber und jedenfalls noch im Monat October l. I. sind die Listen nebst etwaigen Bejreiungsgesuchen und Recursen bei Vermeidung von Fünf Thalern Simse hier einzureichcn. Den Herren Gemcindevorständen wird überdies in nächster Zeit noch ein aus Anordnung des Königlichen Justizministeriums ausgearbeitetes Schecks When, das sie bei Ausstellung der neuen Listen sowie bei den späteren Revisionen derselben zu benutzen haben, und versieht man sich, daß dies geschehen, auch sonst den getroffenen Anordnungen werde gebührend nachgcgangen werden. Weißenberg, den 28. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt. 7^ - F-urtch. An die Stelle eines dispcnsirten Geschwornen ward in einer heut abgehaltenen nachträglichen Auslassung r r Nr. 27 der Jahresliste: Gocht, Carl Friedrich August, Brctmühlenbesitzer zu Oybin, zum Geschwornen sür die 111. diesjährige Sitzungsperiode durch das Loos ernannt. Bautzen, am 30.August 1871. Der Präsident des Königs. Geschwornengerichts daselbst. L Gareis/ Tpl:^ — Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 12. September 1871 das dem Hausbesitzer Johann Traugott Model gehörige „ HanSgrundstitck r Z Ao. 1L8 des Katasters No. 115 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Kemnitz, welches Grundstück am 4. Juli 1871 ohne Berücksichtigung der/Oblasten auf Dreihundert und Vierzig Thaler — Ngr. — Ps. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch beMnt Macht wird. ZrS Bernstadt, am 5. Juli 1871. Königliche« Gerichtsamt. > K Thomas. Hoffmamr. < !K> rt<Mnt«ive«ins gegEber d«n Borgehen Roms (Referent Lluntschli), WMtMHuWyßcMÄrE eUMtzjGdSsMeK'M BsskÄuaO»' tn«-rtzvlb der MrnGwDMMchMb«- protestantischen KirOKMf«WtnL»MlGs«)rm «i-m t-o ckup-