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Marandt, Wossen, Siebenl'eßn und die Mmgegendm tsi 2 S > Dnrck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruss. — Berantwortlick für die Redaktion Martin Berger daselbst. Dienstag, den »2 Dezember ^165«/. Tz. von Schroeter Tr. -O Anden Hilfspersonen, falls das regelmäßige Jahres' * Mseinkommen hx,. Genannten 2000 Mark nicht über- „il-" , in A., welche ein regelmäßiges Arbeitsverdienst von über 7 Alark bis 3000 Mark jährlich besitzen, ferner Ge- l für lne leit ev, soferli sie die Beiträge weiter zahlen und sofern sie ü Versichernden gilt. Bezüglich der Vertheilung der .'"nen eine nicht nnerhebliche Erweiterung erfahren wird , es fallen unter das neue Jnvaliditätsversicherungs- § iämmtliche Lehrer und Lehrerinnen an Privatschulen, Hauslehrer, Erzieher, Gouvernanten, Privatsecre- Hausbeamte und alle sonstigen in diese Kategorie . Die auf Erhöhung des Heringszolles gerichteten Petitionen hätten jedenfalls eine längere Erörterung hervorgerufeu, , da die Kommission diesmal nicht den Uebergang zur Tages ordnung, sondern die Ueberweisuug als Material empfohlen hatte, angesichts der schwachen Besetzung des Hauses zog man indessen vor, den Gegenstand nicht zu verhandeln. Im Reichstage beginnt an diesem Montage die erste Lesung des Etats, nach deren Beendigung das Haus in seine WeihnachtSferien geht. Erfahrungsmäßig pflegt im Reichstage bei der Generaldebatte über den Etat von letz terem selbst am wenigsten die Rede zu sein, da nach altem parlamentarischem Brauch diese Diskussion auf alle mög lichen Gebiete abschweift, und so wird es zweifellos auch diesmal werden. Einen breiten Raum in der diesmaligen allgemeinen Etatsberathung dürften die Betrachtungen über die Flottenfrage entnehmen, welche ja die gesummte inner- politische Situation beherrscht. Vermuthlich werden schon hierbei die einzelnen Fraktionen durch die vorgeschickteu Redner Gelegenheit nehmen, ihren Standpunkt gegenüber der geplanten abermaligen Flottenverstärkung in Hinblick auf die bereits veröffentlichten Grundzüge des neuen Flotlen- programms zu keunzeichnen, vielleicht lasse» sich dann die parlamentarischen Aussichten der signalisirte i Marineoor- lage schon einigermaßen bcurtheilen. Im Zusammenhang mit dem neuen Flotteuplane wird wohl auch die koloniale und die auswärtige Politik des Reiches mehr oder weniger eingehend berührt werden, wozu auch die Ereignisse der letzten Zeit, wie der deutsch-englische Samoa-Vertrag, der Kaiserbesuch iu England, der Boerukrieg usw. hinlängliche Anhaltspunkte abgebcn. Jedenfalls wird sich in den am Montag anhebenden Etatsoerhandlungen die Stimmung des Reichsparlaments gegenüber der Gesammtpolitik der Negierung erkennbar genug widerspiegeln und werden jene somit schon einigermaßen einen Schluß auf den weiteren Verlauf der Session gestatten. Die Uebernahme der Karolinen-, Marianen- und Pa- laosinseln in die deutsche Verwaltung ist durch den Gouver- Daneben dehnt aber das neue Gesetz das Recht der Migen Vcrsichernng ganz erheblich aus, indem es Be- Aeamten, Werkmeistern, Technikern, Handlungsgehilfen ^"iut wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Po» bezogen 1. Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsprets 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist am Spätabend des Sonnabend von seinem Jagdbesuche am fürstlichen Hofe von Bückeburg und dem nachgefolgten Aufenthalte n Hannover wieder im Neuen Palais bei Potsdam ein getroffen. Prinz Heinrich von Preußen ist vom Kontreadmiral tragshälften ihrer verstorbenen und mindestens 200 Wo chen versichert gewesenen Väter oder Mütter erstattet. Ziemlich umfangreich 'ind die Control- und die Strafbe stimmungen des neuen Jnvaliditätsversicherungs-Gesetzes, aus letzteren mög hier nur im Allgemeinen wiederholt werden daß dieselben Arbeitgeber und unter Umständen auch deren Vertreter, resp. Angestellte mit empfindlichen Strafen, die Geldstrafe bis zu 3000 Mark und daneben auch Gefängnißstrafe einschließen, bedroht werden, wenn sie sich irgendwie gegen die Bestimmungen des neuen Ge setzes vergehen, besonders, wenn hierbei rechtswidrige, oder direkt betrügerische Absichten obwalten. Im Großen und Ganzen kann von dem in Kraft tretenden anderweitigen JnvaliditätSversicherungsgesetz gesagt werden, daß es eine ganze Reihe mehr oder weniger große Mängel des bis herigen Gesetzes beseitigt und dabei eine den Versicherten vorwiegend günstige Tendenz zur Schau trägt, hoffentlich wird es sich darum baldigst einleben. . sinter ocn Viehbeständen der Gehöfte Cal.-Nr. 85 von Neukirchen und Cai.- von Helbigsdorf ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Königliche Amtshauptmannschaft Meitzen, am 9. Dezember 1899 Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge m hiesiger Hausflur zu ersehen. Königliche Amtshanptmannschaft Meitzen, an, 9 Dezember 1899 von Schroeter. sos! kws ks len. Das neue ^vali-itätsversicherungsgesetz. Zinnen wenigen Wochen, am 1. Januar 1900, tritt Au jetzigen Reichstage beschlossenes Gesetz soziulpo- Ai Charakters in Kraft, dasjenige über die Abänder- !^s bisherigen Jnvalidiläts- und Allersversicherungs- M. Bei der Wichtigkeit, welche das neue Juvalidi- ^rsicherungsgesetz für weite Bevölkerungskreise besitzt, 'k es daher augezeigt erscheine», nochmals die Keru- Anuugcn desselben Revue passiven zu lassen, denn Mupt alle irgendwie wesentlichen Bestimmungen ge- Au Gesetzes im Rahmen eines mäßig großen Zeitungs- ^Is aufzuführen, das würde einfach unmöglich sein. Ast wäre da hervorzuheben, daß künftig der Kreis 'n die staatliche Invalidenversicherung einbezogenen onnersiag, Sen 2t. M., Borm. Uhr ^im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses er zum Empfang einer Rente berechtigt wird, beträgt bei der Invalidenrente im Minimum 200 Beitragswochen, bei der Altersrente 1200 Beitragswochen, Invalidenrente kann schon einem Versicherten gewährt werben, der 26 Wochen hintereinander erwerbsunfähig ist. Die Invalidenrente schwankt innerhalb der verschiedenen Lohnklassen mit 119 Mark jährlich auf de'- ersten Stufe der ersten Classe und mit 390 ans der letzten Stufe der fünften Classe. Die Altersrente schwankt zwischen 140 M. und 230 M. jährlich. Kranke, bei denen Erwerbsunfähigkeit infolge der Krank heit zu befürchten steht, dürfen von den Versicherungsan stalten in fürsorgliche Obhut genommen werden, die Ver sicherungs-Anstalt kann in solchem Falle anorduen, da ein Erkrankter in einem Krankenhause oder in einer An statt für Genesende untergebracht werde. Was die Beitrags erstattung anbelangt, so sei hervorgehoben, daß Mädchen und Wittwen, die infolge Verheirathung aus der Versicher ung ausscheiden, Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für sie gezahlten Beiträge besitzen, sofern sie miudestens 200 Wochen versichert waren. Wittwen sind berechtigt, die Beitragshälfte ihrer verstorbenen und miudestens 200 Wochen versichert gewesenen Ehemänner zur Rückerstattung zu fordern. Waisen unter 15 Jahren werden die Bei- c die m Betannnnacyung. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß die Königliche Amtshauptmanuschast Meißen die Aufhebung der Ortsfperre über Wilsdruff angeordnet hat Der Ferkel markt ist noch bis auf weiteres verboten. Wilsdruff, am 9. Dezember 1899. Der Bürgermeister. Bursian. - S" seiner Mitglieder zu prüfen habe. Der Dienstag in erster und zweiter Berathnug angenommene, von dem Abg. Bassermann (natl.) eingebrachte Gesetz-Entwurf wegen Aus hebung des Verbindungsverbots für politische Vereine wurde mit derselben Mehrheit ohne Erörterung in dritter Lesung genehmigt; auch die dritte Berathung der von den Abgg. v. Heyl (natl.), Hitze (Ceutr.), Zacvbskötter (dk.) bean tragten Novelle zum Kranken-Versicherungsgesetz passirte ohne Debatte. Den Rest derZSitzung füllte die Berathung von Petitionen aus. Auf Antrag seiner Petitiouskommlsstou erklärte sich der Reichstag für eine Aenderuug des Straf gesetzbuchs in dem Sinne, daß bei Vergehen im Straßen bahnbetriebe, soweit mildernde Umstände vorliegeu, diese Straßenbahnen nicht als Eisenbahnen im Sinne des Ge setzes angesehen werden und demgemäß auch Geldstrafen bis 900 Mk., nicht lediglich Gefängnißstrafen zulässig sein sollen. Von allgemeiner!!! Juteresse waren noch Petitionen, welche die Beibehaltung der sogenannten Fremden-Trau- ungen auf Helgoland nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches wenigstens bis zum Jahre 1910 wünschten. Während die Petitionskommission Uebergang zur Tages ordnung beantragte, befürwortete Abg. Stadthagen (Soc.) Entschädigung der Gemeinde Helgoland von Rechtswegen. Die Mehrheit beschloß nach dem Kommissions-Antrage. ^treibenden und BelriebSunternehmern mit mehr als . ! Lohnarbeitern, sowie Hausgewerbetreibenden, die nicht ^lck Mrungspflichtig sind, endlichPersonen in vorübergehend, ^ersicheruugspflichtiger Beschäftigung und in Stellen, Men als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt, gestattet, ln jede beliebige Lohnklasse und zu den auch für die cherungspflichtigeu geltenden Beiträgen aufnehmen zu A nur muß der freiwillige Eintritt in die Versicherung tAllenduug des 40. Lebensjahres geschehen. Schließ- Wunen sich auch Personen, die aus einer versicherungs- U/ Beschäftigung ausscheiden, freiwillig weiter ver- sofern sie die Beiträge weiter zahlen und sofern sie ' -jlj, ?Mb zweier Jahre mindestens 40 Beiträge verklebt welch letztere Vorschrift überhaupt für alle sich frei- . zum Viceadmiral befördert worden, welche Beförderung gleichzeitig auch den bisherigen Kontreadmiralen Staats sekretär Tirpitz und Bendemann zu Theil wurde. Der Reichstag überwies am Donnerstag den schleu nigen Antrag des Abg. Kopsch (frs. Vp.) und Genossen, betreffend die Frage des Erlöschens des Mandats des Abg. Jacobsen (frs. Vp.) wegen der Eröffnung des Kon kurses über sein Vermögen, nach seiner stehenden Praxis , — der bestehenden Gescväftsordnungs-Kcmmüssion, nachdem alt wird, zusteht. Die Wartezeit, also diejenige Staatssekretär Graf von Posavowsky erklärt hatte, daß welche Jemand in der Versicherung sein muß, bis > nach seiner Auffassung der Reichstag allein die Legitimation Amtsblatt die Agl. Amtshcruptrnclnnschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stcrdtrath zu Wilsdruff sowie für das Agl. Lorstrentarnt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, ^erncyernoen gm. Bezüglich der Bertyeuung der ist 1" werten in den einzelnen Lohnklasseu verbleibt es im svoll...v,"'"iuen dabei, daß in die erste Lohnklasse die Ver- zu 350 Mark, in die zweite Lohnklasse die A , Aerten bis zu 550 Mark, in die dritte Lohnklasse der ! Arte» bis zu 850 Mark, iu die vierte Lohnklasse Arsicherten bis zu 1150 Mark Jahreseinkommen und Anfte Lohnklasse die Versicherten mit über 1150 y'Mhresverdicnst gehören. ü Alangend die Quittungskarten, so ist da zu bemer- -iAß dieselben künftig eine bedeutend beschränktere hcAzeit haben werden, als bisher. Quittungskarten auf jeden Fall innerhalb zweier Jahre n^ck dem Karte verzeichneten Ausstellungstage zum Umtausch -At werden. Hinsichtlich Ler Rente ist zu erwähnen, V^er Versicherte, der Invalid wird, eine solche erhält Rente ferner jede»! Versicherten, der über 70 Alttcmneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Oswalde mit Landberg. Hühndorf, Kauibach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, New tcumeberg, Niederwartha, Oberhermsdori, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Zachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Moborn, Seelicfftadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdo'ff, Weistropp, Wildberg.