Volltext Seite (XML)
«7 Weißeritz-Aeitung. Dienstag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. Amts- und Anzeige-Klatt der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde, /rauenstein und Altenberg. 29. August 1865. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile - 8 Pfg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. In der Sitzung des hiesigen Gewerbevereins am Sonnabend wurde über die (in vor. Nr. d. Bl. mitgetheilten) Fragen, Anträge und Berathungsgegenstände gesprochen, welche die Tages ordnung des am 3., 4. und 5. Septbr. in Chemnitz abzuhaltenden Congresses der Abgeordneten sämmtlicher sächs. Gewerbevereine bilden werden. Man beschloß zugleich, durch einen Abgeordneten den hiesigen Ge werbeverein vertreten zu lassen und wählte hierzu Hrn. Lohgerbermstr. und Rathmann Frosch, der in der, von unserm Vereine beschlossenen Weise die Abstimmungen über die Fragen und Anträge vornehmen wird. Ein Referat über den Chemnitzer Vereinstag wird Hr. Frosch nach seiner Rückkehr in der nächsten Versammlung unseres Vereines geben. — Die schon früher beschlossene Excursion des Gewerbevereins in den Plauenschen Grund soll nächsten Freitag, 1. Sept., stattsinden. Man will dieThode'sche Papierfabrik, die Türkisch-Rothgarnsabrik, Chamotte- waarenfabrik, sowie die Glasfabrik daselbst besichtigen. Es ist zu wünschen, daß recht viele Mitglieder (auch Gäste können sich anschließen) an dieser Exkursion sich betheiligenz — In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag ist in Ulberndorf ein Einbruchsdiebstahl verübt worden. Die Diebe sind in das Schnittwaaren-Gewölbe der verw. Fr. C. Steinich daselbst eingebrochen und haben Maaren im Werthe von 400 Thlrn., sowie circa 40 Thlr. baares Geld, entwendet. Die Untersuchung zur Entdeckung der Diebe hat bis jetzt noch nichts ergeben. — Morgen Mittwoch werden die Dresdner Frei handschützen uns besuchen und von Nachmittags 2 Uhr an in Gemeinschaft mit unfern Freihandschützen auf hiesiger Aue Schießübungen vornehmen. Großenhain. In der Nacht vom 23. zum 24. d. Mts. ist hier ein gräßlicher Doppelmord an dem schon bejahrten Glasermstr. Birnstein und seiner Ehe frau verübt wordeu. Nachts 3 Uhr bemerkt der Wächter in der Wohnung derselben Feuer; man weckt die im Parterre schlafende Tochter, welche das Haus öffnet, und nunmehr findet man in der von Rauch erfüllten Kammer die beiden alten Leute todt in ihren Betten liegend vor. Anfänglich glaubt man, daß sie durch den Qualm erstickt worden seien, bis man die gräßlichsten Wunden an denselben wahrnimmt. Beiden sind die Schläfe eingeschlagen, der Hals durchschnitten und außerdem zeigen die Leichen mehrere Stiche in der Brust. Daß ein Raubmord vorliegt, beweist der Umstand, daß 21 Thlr. aus dem Schreibsecretär fehlen. Jedenfalls mag der Mörder aber mehr Geld vermuthet haben; es war nämlich in der Stadt das Gerücht verbreitet gewesen, daß die Frau Birnstein 700 Thlr. vereinnahmt habe. Unter den Betten der unglücklichen Eheleute fand mau je einen zusammengeschmolzenen Leuchter, die der Mörder offenbar mit einem brennenden Licht darunter gesetzt hatte, um die Opfer seiner entsetzlichen That zu vernichten. Die Betten und zum Theil auch die Leichen waren bereits angebrannt. Ein drittes Licht hatte der Verruchte in den Kleiderschrank gestellt. Noch ist man ihm nicht auf der Spur, denn der erst gegen einen Ge sellen Birnstein's entstandene Verdacht hat sich voll ständig erledigt. Da übrigens das Haus sowohl bei der Heimkehr der Birnstein'schen Eheleute, als auch Nachts 3 Uhr bei Wahrnehmung des Feuers verschlossen war, so ist anzunehmen, daß sich der Mörder vor Schluß des Hauses in dasselbe eingeschlichen und nachmals die Verwirrung bei Entdeckung des Feuers zum Ent kommen benutzt hat. Berlin, 23. August. Die Uebereinkunft von Gastein ist veröffentlicht. Sie lautet folgendermaßen: Der König von Preußen und der Kaiser von Oe sterreich haben durch den Artikel 3 des am 30. Oct. zu Wien abgeschlossenen Friedensvertrags auf die Her- zogthümer Schleswig und Holstein gemeinsame Rechte erworben, deren gemeinsame Ausübungen zu Schwie rigkeiten führten. Zur Beseitigung dieser Schwierig keiten wurden zwischen den Regierungen von Oesterreich und Preußen Unterhandlungen angeknüpft, mit deren Führung der Ministerpräsident von Bismark und der österreichische Bevollmächtigte Graf Bloome beauftragt waren. Die Verhandlungen endeten mit einem am 14. Ang. in Gastein von den beiden Unterhändlern ge zeichneten Abkommen, welches am 20. Aug. in Salz burg von den Herrschern Preußens und Oesterreichs urkundlich genehmigt worden ist und dessen wesentlicher Inhalt in Folgendem besteht: Die Ausübung der Rechte auf die Herzogthümer wird fortan geographisch derart getheilt, daß dieselbe in Bezug auf das Herzogthum Schleswig von dem Könige von Preußen, in Bezug auf das Herzogthum Holstein von den: Kaiser von Oesterreich bewirkt wird. Die beiden Fürsten werden am Bunde die Her stellung einer deutschen Flotte in Antrag bringen und sür dieselbe den Kieler Hafen als Bundeshafen bestimmen. Bis dahin wird das Commando und die Polizei über denselben von Preußen ausgeübt, welches berechtigt ist, daselbst die nöthigen Befestigungen und Einrichtungen anzulegen und dieselben von preußischen Truppen be setzen und bewachen zu lassen.