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Die WirtschaftS» und Schlächtereiabwässer de» Gasthofes „Zum Schützenhaus" in Niederschlema sollen nach Durchlaufen einer biologischen Klär» anlage dem Schlemabache zugeführt werden. (88 23, 33 de» Wassergesetzes.) Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme auö. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bet der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen privatrechtlicheu Titeln beruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Nr 627 Die Königliche Amtshauptmaunschaft Schwarzenberg, am 3. Mai 1913, Nachstehende Bekanntmachung des von der Königlichen Kretshauptmaunschast Zwickau bestellten Kommissars für die Errichtung einer ZwangStnnung für da» Korbmacher» gewerbe wird hierdurch zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Nr. 912H.H. Zwickau, am 3. Mat 1913. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Zwangsinnnng für das Korbmachergewerbe betreffend. Bon einer Anzahl selbständiger Korbmacher in Zwickau und Umgebung ist beantragt worden, anzuordnen, daß innerhalb des Bezirkes der Königlichen Amts- hauptmannschaft Zwickau einschliesslich der Städte Crimmitschau, Werdau und Kirchberg und der Stadt Zwickau sämtliche Gewerbetreibende, welche das Korbmachergewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreiben, der neu zu errichtenden Zwangsinnung angehören müssen. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau mit der kommissarischen Vorbereitung deren Entschließung beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung dieser ZwangStnnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 8. bis mit IS. Mai ISIS bet mir abzugeben sind Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeit raum» an den Werktagen zu den üblichen GeschäftSstunhen auf dem Rathause in der Stadtschreiberei, Zimmer Nr. 25, l. Obergeschoß erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche in einem der in Frage kommenden Orte das Korbmachergewerbe betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußttung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Hierbei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bet Entscheidung der Frage, ob die Mehrheit der Beteiligten zusttmmt, nur die innerhalb des behördlich geordneten Verfahrens und Zeitraumes bei mir eingegangenen Aeußerungen für oder gegen die Errichtung der ZwangStnnung gezählt werden und daß demnach von Erlaß der Zwangsverfügung auch dann abzusehen ist, wenn auf die Bekanntmachung innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Beteiligter überhaupt nicht eingrhen. Zwickau, am 30. April 1913. Der Kommissar für die Errichtung eiuer Zwangsinnung für das Korbmachergewerbe. Keil, Oberbürgermeister. Im Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist eingetragen worden auf Blatt 37, die Firma F. E. Weidenmüller in AntonSthal mit Zweig» Niederlassung in Dreiwerden und Liebenhain betr-, daß dem Kaufmann Hermann August Finke in Schönborn Gesamtprokura in der Weise erteilt worden ist, daß der Genannte die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen ver treten darf- auf Blatt 556, die Firma Günther K Pässler betr., die Handelsniederlassung ist von Leipzig nach Schwarzenberg verlegt worden- Inhaber sind der Ingenieur Rudolf Gotthelf Güuther und der Kaufmann Max Georg Pässler, beide in Schwarzenberg. Schwarzenberg, am 5. Mat 1913. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Materialwarenhändlers August Rudolf Käding in UnterritlerSgrün ist infolge eines von dem Gemein» schuldner gemachten Vorschlag» zu einem Zwangsvergleiche Vergieichstermin auf de« SS. Mai ISIS, vormittags V Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Abt. L, Zimmer 4, anberaumt worden. Schwarzenberg, den 5. Mai 1913.Königliches Amtsgericht. steigerung findet reicht statt. Aue, den 6 Mai 1913. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. hat sich die auf den 7. Mat 1913 in Raschau an beraumte iS/NcvM Versteigerung. Dev Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, d. 6. Mat 1913. > Schneeberg. Stadtvermeffung. Mit der Ausführung der auf Antrag der hiesigen städtischen Kollegien vom Königlichen Finanzministerium beschlossenen Neuaufnahme der Flur Schneeberg soll nunmehr unverzüglich begonnen werden. Es ergeht daher hiermit an sämtliche Grundstücksbesitzer Aufforderung, zur Vermeidung von Bestrafung unverzüglich, und zwar längstens bis IS. Mai d. I., nach Maßgabe der unten ersichtlichen Anweisung, etwaige Mängel in der Berainung ihrer Grundstücke in Gemeinschaft mit ihre« Nachbar« zu beseitigen. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Die Grenzen sämtlicher Grundstücke und die Grenzen der Kommunikation»- wege sind durch feste Grrnzmale dauernd und sicher abzurainen. Ebenso sind die Grenzen zwischen solchen nebeneinanderliegenden, in einer Hand befindlichen Flurstücken, die auf verschiedenen Blättern de» Grundbuch» sich eingetragen befinden, abzurainen, wenn nicht die Uebertragung der betreffen den Flurstücke auf 1 Grundbuchblatt erfolgt. Soweit die Grenzen nicht durch Flußufer, Mauer«, mit steinernen Säulen versehene Gartenzäune oder gemauerte Gräben gebildet werden, sind zur Abmarkung durchgängig geeignete Grenzsteine von nicht unter «S vw Länge zu verwenden. Sie sind derart in di« Erde einzusetzen, -atz sie nicht mehr als IS—IS om aus dem Boden herausragen und gehörig zu befestigen " Alle etwa -erfnnkenen oder mit Erde bedeckte» alten Grenz steine sind freizulegen und aufzurichten oder, soweit fie ihrer Bex stimmung zu diene« nicht mehr geeignet find, durch neue z« ersetze«. Sämtliche Grenzsteine müsse« auf der Kopfstäche mit einem eingemeisselten Kreuz versehen fein. Derartige Kreuze sind auch, soweit erforderlich, an Mauern und Steinsäule» auzubringe«. 2. Bet der Abrainung sind den Grenzsteinen unverwesliche Merkzeichen, wie Schmiedeschlacken, GlaS- oder Topfscherben, «nterzulegen. 3. Sämtliche Grenzsteine, sowohl die alten noch brauchbaren, als auch die neu- eingesetzten, sind mit Weihkalk anzustreichen. 4. Dle Grenzzüge innerhalb der Gehölze sind dergestalt zu lichte», daß von einem Stein bis zum andern ohne Hilfsmittel, wie Stangen oder Balken gesehen werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Berainung keineswegs durch das Ver messungsamt erfolgt, sondern vor Beginn der Vermessung durch die Grundstücksbesitzer selbst bewirkt sein muß. Säumige Grundstücksbesitzer haben außer ihrer Bestrafung zu gewärtigen, daß da» BerainungSgeschäft auf ihren Grundstücken durch die vom Stadtrat noch zu bestellen den Beztrkskommissare und die von diesen angenommenen Arbeiter in die Wege geleitet wird und die hierdurch entstehenden Kosten von ihnen im Zwangswege beigetrieben werden. Grenzsteine werden gegen Erlegung des Selbstkostenpreises von 85 H das Stück in dem hiesigen Bauhofe abgegeben. Den Mitgliedern der BeratnungSkommiffione«, den BezirkSkommiffaren und de« mit der Vermessung beauftragten Beamten haben die Grundstücksbesitzer jede in betreff der Grenzen erforderliche Auskunft zu erteilen, insbesondere das Betreten der Grund stücke und die Aufstellung von VermeffungSsignalen zu gestatten, sich selbst aber jeder eigenmächtigen Hinwegnahme oder Verletzung der Signalstangen und Absteckpfähle zu enthalten. Die Nichtbefolgung vorstehender Anordnungen wirb mit Geldstrafe bi» zu 150 oder entsprechender Haft bestraft. Schneeberg, den 5. Mai 1913. Dev Stadtrat. Wegesperrung. Infolge auszuführender Bau» und Walzarbeiten ist der CommunikatiouSweg vo« Grünstädtel nach Pöhla vom 7. bis I«. Mat d. I. für alles Fahr werk gesperrt. Dasselbe wird auf die Staatsstraße über Raschau—Pöhla verwiese». Grüaftädtel, am 5. Mai 1913. 2 Der Gemeinderat. Weigel, G.-V. Die veränderte Lage. Da» Einlenken Montenegro» ist im wesentlichen ein Erfolg des festen Auftreten» Oesterreich-Ungarn» und Italien», deren Haltung von Deutschland ebenso nachdrücklich wie entschieden gestützt worden ist, In der Haltung de» Drei bundes in dieser Angelegenheit ist auch die einzige Ge währ dafür zu erblicken, daß es hinsichtlich der Räumung SkutariS nicht »ur bet der Zusage MontenegroS bletben wird. Auch der Dreiverband, besonder» Rußland, ist i» den letzten Tage» energischer al» zuvor für das Rachgeben Montenegro» etngetretew Die Südslawische Korrespon denz meldet aus Cetin-e darüber: Die Gesandten Ruß land», Frankreichs und England» unternahmen einen ge meinsamen Schritt beim König von Montenegro, um ihn zu veranlassen, Skutari sofort zu räumen. Sie erklärten, ihre Kabinette würden sich nachdrücklich für gewisse terri toriale und finanzielle Kompensationen einsetzen. Der italienische Gesandte ergänzt« diesen Schritt de« Gesandten der Entente-Mächte durch einen separaten Schritt und riet dem König dringend, sich den Forder ungen der Mächte zu unterwerfe«. Wie in diplomatischen Kreisen verlautet, überbracht« de« russische Gesandte dem König von Montenegro ein« direkt« Mitteilung de» Kaisers von Rußland, di« ein, Antwort auf da» Handschreiben de» König» Nicolau» darstellt, worin der König die Ent scheidung in die Hände des Kaiser» von Rußland gelegt wissen wollte, jedoch die Forderung aufstellte, daß er beim Nachgeben auch äußerlich durch Rußland gedeckt würde. Dieser Schritt der Gesandten, sowie di« neuer lichen freundschaftlichen Ratschläge Serbien» und Bulgarien» veranlaßten den König, «ine» außerordentliche» Rat in den Konak zu berufen, der nach stürmischen Auftritten da» gemeldete Ergebnis gezeitigt hat. Au» amtlicher montenegrinischer Quelle wird über die Lösung der Skutarifrage gemeldet: Di« Krise bezüglich der Forderung.»ach Räumung der Stal» Skutari ist in dem von den Großmächte« gewünschten Sinne gelöst worden. Da sich Montenegro einer großen Pression Europa» gegrnüber befand «nd kein« Möglichkeit sahj daß a» durch einen verlängerten «tderstand ^ltn gen