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Großenhainer NitnMuzs- md AitzchtdlM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 29. Sonnabend, den 12. März 1859. Wenn auch nicht im Wege der Anzeigeerstattung so, daß gegen die Contravenienten eingeschritten werden könnte, so ist doch auf andere Weise darüber Beschwerde erhoben worden, daß an den Sonn- und Montagen, wo nicht sämmtliche Bäckermeister frische Weizenwaarcn führen, diese Waaren oft genug nur in schlechter Qualität zu erlangen seien, ingleichen, daß wiederholt zu bemerken gewesen sei, daß die in den frühesten Morgenstunden, vor Tagesanbruch, verkauften Dreierbrode gegen das Targewicht zu leicht seien. Anlangend die erstere Beschwerde, so ist zu deren Beseitigung schon früher angeordnet worden, daß die Zahl der an den Sonn- und Montagen backenden Meister vermehrt werde, und wenn auch, aus nicht unbeachtlichen Gründen, davon abgesehen wurde, sämmtliche Meister zum Backen zu ver pflichten, so ist doch andererseits der Innung nachdrücklich untersagt worden, einen nicht an der Reihe befindlichen Meister irgendwie daran zu hindern, daß er freiwillig auch an diesen Lagen frische Weizenwaarcn führe und dieß besonders anzeige. Der zweiten Beschwerde aber kann nicht besser abgeholfen werden, als wenn das Publikum in seinem eigenen Interesse in der Art Controle mitführt, daß es Contraventionen gegen die Taxvor- schriflcn zur Anzeige bringt,' welchen Falls der Schuldige stets zur Bestrafung gezogen werden wird. Denn es würde nicht nur unausführbar, sondern auch hinsichtlich einer großen Anzahl Meister, die nie Derartiges verschuldeten, ganz ungerechtfertigt sein: von früh 4 oder 5 Uhr an, bei allen Bäckern gleichzeilig und täglich amtliche Revisionen zu halten. Zur Beachtung der Bäckermeister aber fügt man noch bei, daß beschlossen worden ist, künftig Diejenigen, welche wegen Herstellung zu leichter Waaren straffällig werden, in diesem Blatte dem Publikum den Namen nach zu bezeichnen. , d,» ,0. M-j .ssg, SZ-ktt Bekanntmachung. Nachdem beschlossen worden ist, im Laufe dieses Jahres ») die innere Meißner Gasse, sowie die Fahrstraße am Kirchplatze neupflastern, b) das Pflaster der inneren Naundorfer Gasse repariren, c) die Strecke vom Brunnen auf dem Hauptmarkte, durch den oberen Frauenmarkt bis an den Wasserbehälter daselbst, ferner 6) die obere Hälfte der inneren Dresdner Gasse, sowie endlich e) den Kirchplatz längs der Häuser Nr. 257 bis 264 des Brand-VersicherungskatasterS mit Hauptschleußen versehen zu lassen, so wird zur Beachtung seiten der Besitzer der an diesen Straßen liegenden Hausgrundstücke hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1) Bei Neupflasterungcn sind, zur Erlangung einer ordentlichen Fußpassage längs der Häuser, alle Hindernisse, ins Besondere Sitzsteine und wo irgend möglich die Stufen, zu entfernen; Grund stücksbesitzer, welche vor ihrem Besitzthum Trottoirs legen lassen, entledigen sich dadurch insoweit der Verpflichtung des Ersatzes der Pflastersetzerlöhne in der Breite von drei Ellen längs ihrer Grund stücke; jedoch müssen Trottoirlegungen ohne Ausnahme vorher dem Stadtbauinspector an- gczeigt werden; 2) wer Gas- oder Wasserleitungen sich anlegen lassen will, wird ersucht, das Nöthige vor Beginn der Pflasterung, möglichstzeitig im Frühjahre ausführen zu lassen; 3) wo Hauptschleußen hergestellt werden, ist für jedes anliegende Hausgrundstück eine Haus- schleuße sofort milbauen zu lasten. Das Ausgießen und Herausleiten der Hauswässer auf die Straße wird sodann keines Falls mehr geduldet und an dem Besitzer des betreffenden Hauses ebensowohl für sich selbst und seine Leute, als für sämmtliche andere Hausbewohner unnachsichtlich bestraft werden. Großenhain, am 10. März 1859. Der Stadtratb. S ch i ck e r t.