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Enk? lt. 5 ->Z ckaum d das cktung er. drich irg- unm- uf dem >n., jc- Waare cbon et Weizen Roggen )ne Um- - ) G tv rücli 3 vslauer 0- unä l' Intelligenz- und wochenmatt für , Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 40. Sonnabends, den 20. Mak. 1854» Bekanntmachung. Wegen nothwendiger Reparatur des Siraßenpflasters in der Freiberger Straße wird diese von Montag, den 22. Mai an, für Fuhrwerk gesperrt sein, das dann auf dem hinter dem Gottesacker wegführenden Wege durch die Leickqaste herein in die Stadt fahren muß. Frankenberg, den 17. Mai 18»4. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. kekunatmueliunK. Es erweisen sich viele hiesige Einwohner, welche Hunde halten, sowohl säumig in Entrichtung dtI Hundesteuer, als auch nachlässig in Beachtung der gesetzlichen Vorschrift, daß jeder Hund kaS für die Dauer eines Jahres bei Erlegung der Steuer gegebene Blechzerchen am Halsband befestigt eryal» ten soll. Wir erinnern nun die Säumigen an Abentrichtung der Steuer, widrigenfalls dieselbe vom I. Juni l. I- ab execulivisch eingelneben werden wird, und werden alle Hunde, welche das vorschriitmäßigt Blechzeichen nickt tragen, nack tz 2 des Regulativs vom 18. Dccember 1840 wegfangen lasten. Frankenberg, den 19. Mai 18L4. Der Stadtrath. Stöckel, Bürgermeister. GrmidcuPital: Am Millionen Thaler Preuß. Cour., übernimmt zu billigen, festen Prämien Versickerungen gegen Hagelschaden auf Bodenerzeugnisse «Vor Art, als: Getraide, Gräsereicn und Fullerkräuler, Hülsenfrüchte, Oel- und Handels-Gewächse, Kar toffeln, Rüben, Sämereien, Taback, Hopfen, Wein, Obst u. Vgl., auch auf Gärtnereien und Fenster scheiben. Mit der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft steht dieselbe in der innigsten Ver bindung; deren General - Bevollmächtigter ist zu gleicher Zeil ihr verwaltender Director; mit wenigen Ausnahmen sind die Agenten der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft auch die Agenten der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft. Dre Prämien sind fest, Nachzahlungen darauf finden also unter keinen Umständen statt.