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Hall« a. S. Steinwärdu ; in Leipzig Leipzig eink ag in Ham chc ich im in Ml-2j len Wäschen > Ngr., das i, Hausflur agen sowie cht wegen ein Unter - ine frühere Oesterreichs uo L. V., ,224-25, g in Leipzig arl Steudi hr. Friedrich auf. — Hr eid Pcholi gern bereit ;u ertheilen . Gasthofs-, der Art von kmälern nd Zimmer- tUtmghrgar ind reellsten s l64-66f iabrik s116-l8j Gemüts ige zu Villa 'nahmen im khlr. Statt, -Pensionäre n. ran mit Frl. aurermeistcc : Stein in Pulsnitz mit der-Burkau- kcnberg mit Hr. Julius : Krasselt eipnK, nann, geb. elmine verw bei Leipzig, ßdvn. — Hr. ig. —. Fran! ister Gaeb anna Mari- Döbeln. - iichorius, in chSchesfel S Bernhart verw. Ober HH. Fabri- e.vo.n Com- adschaft im r Absatz!«- . »I an die m. j«o-W . .l.t i^ > Maschinen- llusdehnung .mögen von '»re,- m«NN ein könnte, den. - VoMchr s187-88. Sonntag. LpipNg. Dt- Seil»«, «r- schtln« »it Ausnahme r«« tüglich -rachmittag« für den folgenden Tag. Prei» für das Vierteljahr l>/, Thlr. j jede einzelne Nummer 2 Ngr. — Nr 20. — Dklitschk AIlz«mc Zkitmg. -Wahrheit and Recht, Freiheit nud Gesetz!» 24. Januar 1858 3a beziehen durch alle Pag amler de« In - und Audlaude«, sowie durch die lirpeditian in ^kiptlg (Querstraße Nr. v). Lnsertionogebühr für de» Raum einer Zeile 2 Ngr. Die Freiheit der Donau. /V Au« Oesterreich, 21. Jan. Nach der Auffassung der französischen Hof- und einiger englischen CiH-Publicisten sollte die Donau in dem Sinne frei sein, wie die offene See eS ist, d. h. die Donau sollte herrenlos wer den. Warum erlaubt man sich einen so unerhörten, allem natürlichen und Politischen Recht widerstreitenden Anspruch? Weil eS sich eben um einen deutschen Strom handelt, und weil Frankreich und England sich der alten Gewohnheit noch nicht entschlagen können, Deutschland für einen offenen Schauplatz ihrer Kriegs - und Friedensspeculationen zu halten. Das Verdienst des ZustandebringenS der Konvention der Uferstaaten wird von der gegnerischen Presse der österreichischen Regierung als Schuld zugerechnct. Was den Thatbestand betrifft, hat man Recht. Oesterreich hat bei dieser wichtigen Verhandlung allerdings eine hervorragende Rolle ge spielt; aber nur die naturgemäße, als der größte und mächtigste Donau staat. Die Donau durchströmt Oesterreich in einer Länge von 180 Mei len, sie ist die wichtigste und natürliche Straße und zugleich ein mächtiges Einigungsband des Reichs. Hat nun wirklich jemand gehofft, Oesterreich «erde sich aus diesem wichtigen Besitzthum durch eine Congreßacte gleich sam erpropriiren lassen, so war dies in der That eine sehr schwindelhafte Hoffnung. Aus Oesterreich aber strömt die Donaü in Länder, deren Zu stände und Lage eS für die österreichische Politik zur unbedingten Noth- Wendigkeit machen, dort jedem vorherrschlustigen fremden Einfluß mit aller Energie entgegenzutreten. Die Aeußerung der Times über die untere Donau ist doch gar zu naiv. Das Citpblatl ist zwar so gütig anzuerkcn- nrn, daß Oesterreich, Baiern und Württemberg zu der autonomen Conven tion vollkommen berechtigt waren; aber die türkischen Donauländcr hätten in den Vertrag nicht mit einbezogen werden, die untere Donau von Sem- lin oder wenigstens von Orsowa an hätte völlig frei sein sollen! Die weit blickende Absicht dieses scheinbar bescheidenen Verlangens ist klar, und sie wurde auch von Oesterreich und der Türkei schon im voraus errathen. Beide Staaten haben eS schwer zu beklagen gehabt, daß Rußland die Mün dung der Donau beherrschte; beide haben große Opfer gebracht, um diese Herrschaft zu beseitigen. Und man wird zugcben müssen, daß Rußland nur durch Oesterreich und die Türkei von der Donau verdrängt worden ist. Nun dieS aber erreicht ist, sollen beide Staaten darein willigen, daß in Zukunft nicht bloS die Mündung, sondern der ganze untere Lauf der Donau von England und Frankreich und dazu voraussichtlich auch noch von Rußland beherrscht würde! An Rußland freilich scheint man bei dieser Frage in Paris und London gar nicht zu denken; und doch klopft dieses Reich bereits wieder mächtig an das Gedächtniß Europas. Wenn die Donau im französisch-englischen Sinn frei würde, so gälte diese Freiheit auch für Rußland. Man wende nicht ei», Rußland sei in Industrie und Haydel so weit zurück, daß sein Auftreten von keiner Bedeutung sein könne. Es liegen genug Beispiele vor, daß Rußland unter dem Vorwand mercan- tiler Unternehmungen kostspielige Etablissements gründet, welche ihm als Stationen seiner politischen Agitation dienen. Die ggnze Opposition gegen die Convention der Uferstaaten ist über haupt rein politischer Natur. Die merkantilen Interessen werden vorgescho ben, um dahinter die politischen Absichten zu verbergen. Dem gegenüber nehme» wir keinen Anstand, offen auszusprechen, daß auch der Convention der Uferstaatcn abwehrend ein politisches Motiv, zu Grunde liegt. Die mer kantilen Interessen aber sind durch oie Convention hinlänglich gesichert; und wenn dies in einzelnen Punkten nicht der Fall sein sollte, so kann darin vertragsweise nachgebessert werden. Wenn die Donau in ihrem gan zen Laufe von alle» natürlichen und unnatürlichen Hemmnissen und Be lastungen, befreit ist, so ist sie ein freieS Verkehrsmittel des Welthandels, wenngleich die Uferstaaten die direkte Benutzung des Stroms zunächst sich und den Ihrigen Vorbehalten. Daß aber diese Staaten auf und an ihrem Strome fremde exterritoriale Unternehmungen dulden sollen, wird ihnen niemand zumuthen, wer so ehrlich ist, einzugcstehen, daß er eine ähnliche Zumüthung an seinen Staat gewiß zurückweisen würde. « Es ist also die Polemik gegen die abgeschlossene Convention völlig eitel. Die Berufung auf das Urtheil der Konferenz muß entweder als völlig be deutungslos bezeichnet werden, oder sie enthüllt die Absicht eines Attentats auf die bisherigen SouveränetätS - und internationalen Rechte. Oesterreich und die Pforte haben sich durch den Pariser Vertrag verpflichtet, die Donau in der herkömmlichen Praktischen Weise für den soeialcn Verkehr zu be freien. Baiern und Württemberg haben sich dieser Verpflichtung angeschlos- srn , obwol sie auf dem Pariser Kongreß gar nicht vertreten waren. Die vier Staaten haben dadurch den allgemeinen Interessen und der die Zeit beherrschenden Idee des freien Verkehrs eine Conccssion gemacht. Kraft ihrer Souveränetckt hätten fie diese Concession auch verweigern können. Dadurch, daß sie dies nicht gethan, haben sie keineswegs auf ihr fouvcrä- ueS Recht überhaupt verzichtet. Der Kongreß hat blos das Recht, die prineipiell vertragsmäßig bewilligte Freiheit der Donau zu verlangen; die Bedingungen und Modalitäten aber, unter welchen diese Freiheit ausgeübt werden kann, haben die Eigenthümer deö Stroms und nur sie zu besinn men, weil sie Herren im eigenen Hause sind und bleiben wollen. Deutschland. ' Frankfurt a. M., 21. Jan. In einer Korrespondenz a»S Paris theilt die Jndependanee belge den Antrag mit, welchen der Ausschuß des deutschen Bundestags in Betreff der holstein-laucnburgischen Frage der Beschlußfassung desselben vorgelegt hat. Derselbe lautet diesem als au thentisch bezeichneten Wortlaute nach also: Hohe Bundesversammlung w olle beschließen: durch Vermittelung des königlich dänischen Herrn Gesandten für Holstein und Lauenburg 1) der königlich dänischen, herzoglich Holstein- und laucnburgischen Regierung kundzugeben, daß sie a) im Hin blick auf die Bestimmung des Art. 56 der Wiener-Schlußactc die Verordnung vom 11. Juni 1854, betreffend die Verfassung für das Herzogthum Holstein, insoweit Bestimmungen derselben der Berathung der Provinzlalständc des genannten Herzog tums nicht unterbreitet worden sind, wie die allerhöchste Bekanntmachung vom '23. Juni 1856, eine nähere Bestimmung der besonder» Angelegenheiten des Hcr- zogthumS Holstein betreffend, dann daß Vcrfassungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der dänischen Monarchie vom 2. Oct. 1855, insoweit (dasselbe auf die Hcrzogthümec Holstein und Lauenburg Anwendung finden soll, als in verfas sungsmäßiger Wirksamkeit bestehend nicht erkennen könne und b) in den zum Sc hüfe der Neugestaltung der Verfaffungsverhältnisse der Herzogthumer Holstein und Lauenburg uüd der Ordnung ihrer Beziehungen zu den übrigen Theilen der könig lich dänischen Monarchie und ihrer Gesammtheit seither erlassenen Gesetzen und An ordnungen die allseitige Beachtung der in den Jahren 1851 und 1852 und nament lich durch die allerhöchste Bekanntmachung vom 28. Zan. 1852 in Bezug gpf Ab änderung der Verfassungen der genannten Hcrzogthümer wie auf die denselben in der Gesammtmonarchie einzuräumende gleichberechtigte und selbständige Stellung ge gebenen bindenden und das damals erzieltt Einverständnis begründenden Zusichirun gen vermisse, c) auch das Verfassungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenhei ten der dänischen Monarchie nicht durchweg mit den Grundsätzen des Bundesrechts vereinbar erachte; 2) demzufolge aber an die königlich-herzogliche Regierung das Ansuchen zu stellen, s) in den Hcrzogthümern Holstein und Lauenburg einen den Bundesgrundgesetzen und den ertheilten Zusicherungen entsprechenden, insbesondere die Selbständigkeit der besonder» Verfassungen und der Verwaltung der Herzogthü- mer sichernden und deren gleichberechtigte Stellung wahrenden Zustand hcibeizufüh- ren und b) der Bundesversammlung baldigst über die zu diesem Zweck getroffenen oder beabsichtigten Anordnungen Anzeige erstatten lassen zu wollen. Preußen, t Aeriin, 22. Jan. Die außerordentliche Thcilnahme, welche sich in allen preußischen Landen für die Vermählung deS dereinsii- gen Thronfolgers mit einer englischen Prinzessin bekundet, hat unstreitig auch ihre politische Seite, indem das preußische Volk es unverhohlen zu erkennen gibt, daß es von der inniger» Annäherung Preußens und Eng lands für die Entwickelung deS preußischen Staats Ersprießliches hofft. Inwiefern die Hoffnung des preußischen Volks in dieser Beziehung erfüllt werden wird, kann nur von der Zukunft beantwortet werden. Bedeutsam bleibt es aber immerhin, daß das preußische Volk seine politische Richtung sowol nach außen als nach innen bei dieser Gelegenheit klar anzudeute» bestrebt ist. Faßt man dieses ins Auge, so möchte dem Drange des Volks zu irgendeiner Betheiligung an den bevorstehenden Bermählungsfeierlich- keitcn auch über die Grenzen Preußens hinaus eine Bedeutung beizumcffen sein! In einzelnen hiesigen diplomatische» Kreisen scheint man sich über diese Richtung nicht gerade angenehmen Betrachtungen zu überlassen — Der augsburger Allgemeinen Zeitung wurde kürzlich Folgendes geschrie ben: „Berlin, 10. Jan. Ritter Bunsen weilt wieder in unsern Mauern, und seine Wiederberufung in die diplomatische Laufbahn ist fast ausgemachte Sache. Rußland läßt seine früher» Gesandten in ihre alte Stellung nach London und Berlin zurückkehren; über dem orientalischen Krieg ist verfchiedentli- ches GraS gewachsen, dessen Geschmack man in Paris etwas bitter gefun den hat; warum sollte Ritter Bunsen nicht gleichfalls seinen londoner Po ste» zurückerhalteü! Als die Zerwürfnisse mit Rom seine zeitweise Ber setzung nach Bern zur Folge hatten, ward ihm kurz darauf die Genug thuung zu Theil, die für ihn erwünschteste Stellung am londoner Hofe zu erlangen, und so steht nichts im Wege, daß Bunsen, der es in der Zwi schenzeit bis zuM ordentlichen Mitgliede der berliner Akademie gebracht hat, wieder nach seinem lieben London übersiedelt, während Graf Bernstorff den Posten in Wien erhält. Vorläufig hat Ritter Bunsen eine Einladung zu der Vermählung erhalten. Eine Genugthuung war man ihm unter allen Um ständen schuldig, und Ritter Bunsen ist in der That der Mann, das herzliche Einverständniß zu befestigen."- Obwol wir diese Mittheilungen gleich in keiner Weise für richtig hiel ten, zogen wir doch, da dieselben mit solcher Bestimmtheit qustraten, beim Geheimrath Bunsen selbst Erkundigungen über den Sachverhalt ein, und erhielten in Folge dessen nachstehende Zuschrift, die wir wörtlich mittheilens An Hr». vr. Eduard Brockhaus in Leipzig. Ich bin Ihne» recht dankbar, baß Sie durch die londoner Ente von meinen angebliche» Reisen und diplomatisch-» Bestimmungen sich ebenso wenig haben irre machen lassen, als vor feiaigen Monaten