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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Ps. pr»n»w«r»nän. Änreiger für Inserate werden bis spätesten» Mittags de« vorhergehenden TageS des Erscheinens erbetei und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend Organ für den Sladlgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. LS.Donnerstag, den 19. April 1883. 8^Jabrq. Die kirchliche Feier des 4ttü. Geburtstages Dr. Martin Luther's. Vom evangelisch-lutherischen Landesconsistorium ist bereits jetzt in dankenswerther Weise bekannt gegeben worden, mit welchen Feier lichkeiten unsere Landeskirche, nachdem das königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zugestimmt hat und die in Lvan- xsliois beauftragten Herren Staatsminister die erforderliche Ge nehmigung hierzu ertheilt haben, die 400. Wiederkehr des Geburts tages Dr. M. Luther's am 10. und 11. November ds. Js. zu be gehen gedenkt. Zunächst wird das königl. Cultusministerium in den evangelischen Volksschulen, sowie in den Gymnasien, Realschulen und Seminaren für den 10. November Vormittags eine entsprechende Feier anordnen; der 11. November (ein Sonntag, Luther's Tauftag) aber soll als kirchlicher Hauptfeiertag früh mit Festgottesdienst für die Erwachsenen, am Nachmittag dagegen mit einem der Schuljugend gewidmeten Gottesdienste gefeiert werden. Wo die Füglichkeit vor handen, kann auch bereits am Sonnabend Abend ein vorbereitender Gottesdienst vorausgehen, welcher indessen nicht voller Predigtgottes dienst zu sein braucht, sondern als Betstunde, nach Befinden mit Beichthandlung sür eine am 11. November stattfindende Abendmahls feier oder als liturgischer Gottesdienst abgehalten werden kann. Der Hauptgottesdienst am Sonntage ist hinsichtlich des Glockengeläutes, der Altarbekleidung und der Abendmahlsfeier wie ein solcher an hohen Festtagen zu begehen, der Nachmittagsgottesdienst für die Jugend aber noch bei Heller Tageszeit und ohne Beeinträchtigung etwa eingeführter Abendgottesdienste abzuhalten. Am Reformations- feste und Sonntag den 4. November ist die Jubelfeier mittelst einer besonderen, s. Z. vom Landesconsistorium hinauszugebenden Ab kürzung zu vermelden und am 10. November die kirchliche Feier in drei langen Pulsen mit allen Glocken eine Stunde lang einzuläuten. Von weitergehenden Bestimmungen hat man Abstand genommen und vielmehr den Geistlichen überlassen, im Einvernehmen mit den Kirchenvorständen und Patronen und, soweit nöthig, unter Ge nehmigung der Kircheninspectionen, das Weitere zu ordnen. Be züglich geeigneter Texte und Leseabjchnitte für die verschiedenen Fest gottesdienste wird auf die neueste Nummer 6 des Consistorialblattes hingewiesen und noch hinzu gefügt, daß das Landesconsistorium auch noch darauf aufmerksam macht, wie, abgesehen von dem für die eigentliche Jubelfeier Angeordneten oder Empfohlenen, noch Manches in's Werk gesetzt werden könne, was zur würdigen Bereitung auf das Jubiläum und dessen dauernde Erhaltung im Gedächtniß späterer Zeiten dienen kann. Besonders ist hierher die Anschaffung von guten, auf Luther's Leben und Wirken bezüglichen Büchern für Kirchen-, Pfarramts- und Ortsbibliotheken, sowie Empfehlung guter Lectüre an Gemeindeglieder, sowie auch die Veranstaltung von Vor trägen in den der Feier vorangehenden Tagen und Wochen zu rechnen, wobei die Vortragenden namentlich darauf ihr Augenmerk zu richten haben würden, das Wesen und die Bedeutung des Werkes der Lutherischen Reformation noch in anderer Weise in's Licht zu setzen, als solches in den Predigten selbst geschehen kann. Da die Bedeutung Luther's für das geistige Leben unserer Nation weit über die Grenzen des Kirchlichen hinausragt, glauben wir mit Sicherheit annehmen zu dürfen, daß die Betheiligung an der Jubelfeier des Geburtsfestes dieses großen Mannes eine allgemeine werden wird, und müssen uns selbstverständlich vorbehalten, auf Vorstehendes und die sonst von anderen Behörden oder Corporationen in Aussicht ge nommenen Festlichkeiten seiner Zeit zurückzukommen. politische Kundschau. Deutschland. Das Land Mecklenburg ist durch den uner warteten Tod des regierenden Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, Friedrich Franz II., in die tiefste Trauer versetzt worden. Schon seit einigen Wochen kränkelte der nun verewigte Fürst, ohne daß man aber hierüber besonders beunruhigt war, bis plötzlich das Unwohl sein in eine heftige Lungenentzündung überging, welcher der hohe Kranke am Sonntag Vormittag erlag. Der dahingeschiedene Groß herzog wurde geboren den 28. Februar 1823 und trat die Regierung am 7. März 1842 an; er bekleidete verschiedene hohe Ehrenämter in der preußischen und deutschen Armee, die ihm anläßlich seiner ausgezeichneten militärischen Dienstleistungen verliehen worden waren. Schon 1864 nahm er, als preußischer General, an dem dänischen Feldzuge im Hauptquartier des Feldmarschalls von Wrangel theil; 1866 befehligte er die 2. preußische Reservearmee, mit welcher er bis Nürnberg vordrang. 1868 zum Jnspecteur der fünften nord deutschen Armee - Abtheilung ernannt, erhielt der Großherzog bei Ausbruch des deutsch-französischen. Krieges zunächst den Auftrag, die deutschen Küstenlande gegen eine eventuelle Landung französischer Truppen zu decken und folgte, als Letzteres nicht mehr zu befürchten stand, der Armee nach Frankreich. Hier übernahm er das Commando einer neugebildeten Armee - Abtheilung, an deren Spitze er an den heißen Kämpfen gegen die im Loire-Gebiete und im Westen oporiren- den französischen Heere den ruhmvollsten Antheil nahm. Am 16. Juni 1871, dem Einzugstage der siegreich aus Frankreich zurückgekehrten Truppen in Berlin, wurde Großherzog Friedrich Franz vom Kaiser zum Generalinspecteur der zweiten Armee-Jnspection des Reichsheeres und 2. September 1873 zum Generalobersten der Infanterie er nannt. Seinem Lande war der verewigte Fürst der beste Herrscher und namentlich suchte er, soviel ihm dies möglich war, die Härten der Feudalherrschaft zu mildern, wofür ihm die Bevölkerung in hohem Grade Dank wußte. — Am kaiserlichen Hofe in Berlin hat das Ableben des Großherzogs die tiefste Theilnahme erregt, da der selbe ein Neffe des Kaisers war; der greise Monarch begab sich am Montag mit Extrazug nach Schwerin, um der grobherzoglichen Familie persönlich sein schmerzlichstes Beileid zu bezeugen. Noch am Abend des genannten Tages kehrte der Kaiser aus Schwerin zurück; seine irrthümlich bereits für Montag gemeldete Abreise nach Wies baden erfuhr infolge dieses Trauerfalles einen 24stündigen Auf schub. — Im Namen des mecklenburgischen Thronfolgers, Friedrich Franz, welcher bis jetzt zur Cur in Mentone weilte, hat das Staats- ministerium eine Proklamation erlassen, in welcher der Erbprinz seinen Regierungsantritt ankündigt. Auch die übrigen Söhne des verblichenen Großherzogs weilen zur Zeit noch fern von der Heimath; der eine, Herzog Paul Friedrich von Mecklenburg, befindet sich in der Regentschaft Tunis auf Reisen, der andere, Herzog Johann von Mecklenburg, hält sich in Indien auf, wo ihn die Trauernachricht wohl erst sehr spät erreichen dürfte. Der Reichstag hat am Sonnabend, nachdem er noch den An trag auf Einführung der obligatorischen Arbeitsbücher mit geringer Majorität abgelehnt, sich bis zum Donnerstag den 19. April vertagt. An diesem Tage wird er jedoch nicht die Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung fortsetzen, sondern in die zweite Lesung des Krankencassengesetzes eintreten. Man darf dies wohl als ein Zeichen betrachten, daß der Reichstag gesonnen ist, dem in der kaiserlichen Botschaft ausgedrückten allerhöchsten Wunsche auf baldige Erledigung der socialpolitischen Gesetzentwürfe thunlichst zu willfahren. Wie es das Haus mit der ebenfalls in der Botschaft noch für diese Session gewünschten Berathung des Neichshaushaltsetats pro 1884/85 halten wird, läßt sich jedoch vorläufig noch nicht beurtheilen. Am Montag hat auch das preußische Abgeordnetenhaus seine Thätigkeit wieder ausgenommen, an welchem Tage es sich mit den . Petitionen gegen die Vivisection befaßte. Es lagen hierzu ver schiedene Anträge aus der Mitte des Hauses vor und wurde schließ lich der Antrag des Abgeordneten v. Minnigerode, die Regierung zu veranlassen, daß sie die Frage der Unentbehrlichkeit der Vivisection und Maßregeln gegen die Mißbräuche derselben in Erwägung ziehen möge, angenommen. A.n Dienstag trat das Haus in die weitere Berathung der Secundärbahn-Vorlage ein. Oesterreich-Ungarn. Seit vorigen Sonnabend beschäftigt sich das österreichische Abgeordnetenhaus mit der Novelle zum Volks schulgesetz und dürfte dieser Gegenstand die Aufmerksamkeit des Hauses die ganze laufende Woche in Anspruch nehmen. Die Novelle hat selbst in den Reihen der Rechten eine Spaltung hervorgerufen, denn während der Obmann des reichsräthlichen Czechenclub, Herr Dr. Rieger, sür dies Schmerzenskind der Regierung eintrat, erklärte sein Fractionsgenosse, der czechische Abgeordnete Tilscher, sich unter dem lebhaften Beifall der Linken dagegen. Es haben sich überhaupt viel mehr Redner gegen, als für die Novelle zum Worte gemeldet, was indessen nicht ausschließt, daß die Vorlage, wenn auch unter