Suche löschen...
Dresdner Journal : 11.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186905110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690511
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-05
- Tag 1869-05-11
-
Monat
1869-05
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 11.05.1869
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^V1O«. Dienstag, de» II Mai. !» »«rää. >»»ä. ^»krUvd: «^klr.-Hxr 1 ,. IL „ Uoo«Uiek:— „ IS „ l»?r,n»»«» tritt zHürllod i l'KIr. 8t»iop«I^«düür, »u»»«ril»Ib ä» tziorckä. Lunite» koit u»ä 8t«iop«Iruickl»xt>ill»n. >«srratrnprrisr: kür ä«o k»ow «iorr »«,p»It«oen Lell»: 1 K^r. v»t«r „Liox«»»r>at" äi« 2«il«: 3 H?r. Srschrinni: lAxllck, wit Xo,i»km« ä«r 8o»s »oä kel«rt»U«, ^b«uä» kür ä«o solxevä«» I'»x. DreMerÄlMMi. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. I8(w. -nseratrnannahmr auswärts: äe> Hre««In«r 3vurn»I»; «d»»<i«,.: 8. L«ol.p«, kV»«!, t'oirr; S»olditr,-I«rU» Vi,ll-I.»>p«ix-L»»«I-rr»ll^t»rt ». H linsüloirLi» t Vool.»i«, UvrUüi O»uriv»'»cli« Uueüü., Ki-rr>-Lr>ilt'» Nur«»», livovl-r» kl»«»»: Lrewoui k. 8c»i.<>rr»; Lr«»l»u: I., 8rmon«'»XuiiooLeiidur<!«u, Ni»k L k«»:v»lv! kr»»keurt ».N.: ck»»o^it'-i«ü« NucUIi.; Löl»: ^v. N»v»»rii, k»ri»i K»v»», I^xrrirü, Nvi-l.!,;» L c!o., (8, kl««« äs I»Lour»s); kr»xi k» Nuui-ic»'» Nucüü.z Vis»: ^i.. OrrLl.1^ Hrrausgrbrr: Kouixt. Krpsckitio» äs» vr«»äu«r ^uur»»,^ Vr«»üvll, Ll»riv»»tr»i>»« Li». 7. Amtlicher Theil. Dresden, 30. April. Se. Majestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der öko nomische Specialcommissar Eduard Dietrich zu Leip zig da« ihm verliehene Prädicat als fürstlicher Reuß» Greiztscher Oeconomierath in hiesigen Landen führe. Bekanntmachung die Entrichtung des EhausseegeldtS betreffend. Zur Erleichterung des PublicumS bet Erhebung drS Ehausscegeldes sollen vom 1. Juli dieses Jahres an, mit Coupons versehene Chausseegeldzettrl bei allen Hebrstellen des Landes im Voraus käuflich abgelassen wrrden. Diese Zettel können von dem gedachten Zeitpunkte au in drei Sorten zu 6 Pf., zu 1 Ngr. 2 Pf. und zu 2 Ngr. 5 Pf. tn halben oder ganzen Bogen zu je 16 beziehentlich 32 Stücken entnommen werden, sie gelten bet allen Chausseegeldhebestellen im Lande, für den auf den Zetteln angegebenen Betrag, sind von den Pas santen zu productren und von dem Einnehmer zu stem peln und coupiren. Den Coupon behält der Einneh mer, der Zettel selbst bleibt im Besitze des Passanten und ist, wie jeder andere Chausseegrld-Zettel, bei der nächsten Einnahme abzugeben. Die gegenwärtige Bekanntmachung ist in sämmtliche Amtsblätter aufzunehmen. Dresden, den 29. April 1869. Finanz - Ministerium. v. Friesen. Hartmann. NWamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. TageSgesänchte. Dresdner Nachrichten. Provinzialuachrichten. Statistik und Lolkswirthschaft. Feuilleton. Inserate. Tagtskalender. Börsen- nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Montag, 1V. Mai, Nachmittags. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Reichs tags wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ein führung der allgemeinen deutschen Wechselordnung und des Handelsgesetzbuchs als Bundesgesetze, in dritter »erathung angenommen. Es folgte die zweite Brrathung deS Gesetzentwurfs über die Be schlagnahme der Arbeits- und Dienstlöhne. tz 1 wurde nach zweistündiger Debatte in der Fassung der Commission (wonach eine Beschlagnahme noch nicht verdienter Löhne nicht stattfindet) angenommen. Die übrigen Paragraphen wurden ebenfalls nach den CommisfiouSantragen angenommen. Agram, Sonntag, 9. Mai, Nachmittags. (W. T. B) Soeben ist der Prinz Napoleon, von Triest kommend, hier ringetroffen. Paris, Montag, 10. Mai. (W. T. B.) Das „Journal officiel" meldet, daß der Kaiser gestern die landwirthschaftliche Ausstellung in ChartreS besucht und in Erwiderung auf die Ansprache deS dortigen Maires eine auf die bevorstehenden Wah len für den gesetzgebenden Körper Bezug nehmende Rede gehalten hat. Der Kaiser erinnerte zunächst an den Empfang, welchen er als Präsident der Republik in Chartres gefunden, als er den ersten Aufruf zur Versöhnung der Parteien ergehen ließ, und tagte dann: „Heute wie im Jahre 1848, aber ausgerüstet mit höherer Autorität und größerm Vertrauen, wende Ich Mich an die ehren- wrrthen Männer aller Parteien, indem Ich dieselben auffordere, Meine Regierung auf dem liberalen Wege, welchen sie verfolgt, zu unterstützen und den anschei nend wieder auslebenden Leidenschaften, welche Umsturz zwecke verfolgen, unüberwindlichen Widerstand entgegen zu stellen." Schließlich sprach der Kaiser die Hoffnung aus, das Volk werde die Wahlen in einer der civili- satorischrn Mission Frankreichs würdigen Weise voll ziehen. Nur wo wahrhafte Vaterlandsliebe herrsche, fänden die besten Garantien für Ordnung, Fortschritt und Freiheit ihre Stätte. Florenz, Sonntag, 9. Mai, AbendS. (W. T. B.) Die Bildung des neuen CabinerS ist folgen dermaßen erfolgt: Menabrea, ConseilSpräfident; Minghetti, Auswärtiges; KerrariS, Inneres; Cam- bray Digny, Finanzen; Bertold-Biale, Krieg; Mor dini, öffentliche Arbeiten; Mirabelli, Justiz; Ri- boty, Marine; Largoni, Ackerbau und Handel; Broglio, Unterricht. (Aus dem vorigen Cabinet sind demnach verblieben der Ministerpräsident, der aber das Portefeuille des Auswärtigen abgegeben hat, der Fi- nanzministcr, der KriegSmintster, der Marineminister und der Unterrichtsminister.) Athen, Sonntag, 9. Mai. (Corr. Bür.) Mi nister DelijanniS, sowie alle Gesandten reisen Mitt woch nach Korfu ab. Tngesgeschichte. k. Berlin, 8. Mai. Heute wurden im Reichs tage zwei wichtige Gesetze berathen: Das, welches die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe unter den Bun desstaaten anordnct, und das, welches die Portobesrei- ungcn aufhebt. Das erstere wnrdc nur zur Hälfte im Plenum berathen, indem der Abschnitt, welcher die Rechtshilfe aus das Strafrecht ausdehnt, an eine Com mission verwiesen wurde. Hingegen fand der erste Ab schnitt, der die Rechtshilfe in Civilrcchtssachen festsctzt, Annahme, und die namentlich von Seiten eines säch sischen Abgeordneten vertheidigte Ansicht, daß man diese Hilfe vor der Hand nicht auf den Concurs ausdchncn solle, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Das Ge setz, das die Portobesreiungen aufhebt, wurde im Gan zen wenig verändert angenommen; die Ausdehnung der Aufhebung auch auf die Tclegraphengebühren wurde abgeworfen. Die Mehrheit ließ sich von den vom Bundesrathe entwickelten Gründen leiten, daß die Te- legraphengcbühren kein Gegenstand der Gesetzgebung, sondern der Verwaltung seien und nicht mit dem Brief porto auf eine Linie gestellt werden dürften. Die Fort schrittspartei führte gegen den Fortbestand der Ge- bührenfreihcit gewisser Telegramme die Finanzlage vor. Eine ausführliche Debatte rntpann sich über die Porto- freiheit der regierenden Bundcsfürsten und ihrer Fa milienmitglieder, welche mit großer Mehrheit anerkannt wurde. — Der Reichstag genehmigte am Schlüsse der Sitzung den Präsidialvorschlag, bis incl. Freitag zu tagen, nahm jedoch den v. Hcnnig'schen Vorschlag an, die Sitzungen erst am 20. k. wieder zu eröffnen. — Der Bundeskanzler erschien in Mitte der Sitzung und verweilte, wie vielseitig bemerkt wurde, in längerm Ge spräch mit dem Abg. v. Forckenbcck. — Der Abg. Mende ist wieder in den Reichstag eingetrcten. — Die Com mission zur Brrathung des Wcchsrlstempclgesctzcs hat sich unter dem Vorsitze des Abg. v. Bodelschwingh (des frühern preußischen Finanzministcrs) constituirt. Ihr gehört auch der sächsische Abg. Eysoldt an. — Man tritt heute sofort in die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Gewährung der Rechtshilfe, ein und genehmigt nach kurzer Debatte zwischen dem Abg. Reichensperger, welcher den zweiten Satz des nach stehenden Paragraphen gestrichen wffsen will, und dem Bundcsccmmisiar geh. Oberjustizrath vr. Pape, 8 1 unverändert dahin: „Die Gerichte des Bundesgebietes babin sich in bürger lichen RechlSsireiligkeiten gegenseitig Rechtshilfe zu leisten. Es macht keinen Unterschied, cd das ersuchende und des ersuchte Gericht demselben Bundesstaate, oder ob sie verschiedenen Bun desstaaten angehören. Das ersuchte Gericht darf die Rechtshilfe selbst dann nicht verweigern, wenn es die Zuständigkeit des ersuchenden Gerichts nicht für begründet hält." Nachdem tz 2 bis 8 ? unverändert genehmigt sind, geschieht dasselbe mit 8 2, nachdem Abg. vr. Schwarze (Dresden) eine authentische Erklärung über die Be deutung desselben von dem Bundcscommissar cxtra- hirt hatte, tz 8 überweist hiernach der Zuständigkeit des Executionsgerichts alle Einreden, seien es materielle, seien es formelle, welche aus dem Executionsricht ent nommen sind. Gegen die 13, 14 und 15 erhebt sich Abg. vr. Schwarze. § 13 lautet nämlich: „Das in einem Bundesstaate ei öffnete Concursversahren (Falliment, Debitverfahrev, concurSmäßigk Einleitung u. s. w.) äußert in Bezug auf das zur Conemsmasse gehörige Ver mögen seine Wirkung in dem gesammten Bundesgebiete. Dies gilt insbesondere von den Beschränkungen, welche die Ver- sügungs- nnd Verwallungsrechte des Gemeivschuldners er ¬ leiden, und von dem Uebergange dieser Rechte auf die Gläu- bigerschast." (Die 88 14 und 15 enthalten weitere darauf bezügliche Festsetzungen.) Abg. vr. Schwarze (Sachsen) bemerkt daß dieser Para graph den Schwerpunkt der ganzen Rechtshilfe in bürgerlichen RechlSsireiligkeiten bilde. Leider solle das ConcnrSverfahreo auf das gelammte Bundesgebiet ausgedehnt werden, ehe noch die Verschiedenheiten der einzelnen Laudesgeseygebungeu über das Concursrecht selbst beseitigt und namentlich die Besinn- mungcu über die Vorzugsrechte eiuheulich festgestellt worden sind Hierdurch würde nur eine Rechtsungleichheit herbeigeführt. Dapiit nothige man die Particulargesetzgebunzen ber einzelnen Länder, Aushilsegesetzt zu erlagen, was dann den Anschein ge winne und den Vorwurf Hervorrufe, als triebe man eine Art Eonderbündelei, während diese Staaten doch nichts thun, als der dringenden Nolhwcndigkeit nachzugeben, eine Uebercinstim- mung zwischen den Bundes- und den Landesgesetzen zu schaf fen. Trotzdem das vorliegende Gesetz die außerordentlichen Verschiedenheiten der Particulargesetzgebungen beizubehalten ge statte, bestimme man ein einheitliches Verfahren. Beim Eon- cur- sei dieser Widerspruch nun besonders empfindlich, denn im Coucursproceß seien die Formen, wie man sein Recht gel tenb mache, sehr wichtig für daS Recht selbst. Die Motive schlüpften über diese großen Schwierigkeiten sehr leicht hinweg. Redner beleuchtet nun die außerordentlichen Schwierigkeiten und die Rechlsunsicherheit, welche durch ein solches sich selbst wider sprechendes Verfahren hervorgerufen werden müßten; die drei Paragraphen seien in allen ihren Theilen äußerst bedenklich. Er resümirt sich dahin, daß man im Interesse einer geordneten Rechtspflege gegen diese drei Paragraphen stimmen müsse, deren Einführung übrigens gar nicht so dringend sei. Der Buodescommissar erwidert: Diese Paragraphen gehören zn den wichtigsten des Gesetzes. Gerade die Gewäh rung der Rechtshilfe in Concurssachen ist ein überaus drin gendes Bedürfniß. Sie ist gegenwärtig nicht angemessen ge regelt und dies wird überaus schmerzlich empfunden. Eine angemessene Regelung ist allerdings mit erheblichen Schwierig keiten verbunden, sie ist aber im Entwürfe gelungen. Diese Paragraphen werden sodann mit großer Ma jorität angenommen. — Mit 8 20 beginnt der zweite Abschnitt dieses Gesetzes. Er handelt von der Rechts hilfe in Strafsachen. Abg. Kanngießer beantragt, diesen Abschnitt, sowie den dritten, „Allgemeine Bestimmungen", an «ine Eommission zu verweisen. Redner hebt das Gefährliche der gegenseitigen AuS- lieferungspflicht hervor, die gegen Bundesausländer erheblich ungünstiger sei, ass gegen Bundesinländer. Abg. Graf Bassewitz: Man habe gegen diesen Theil deS Gesetzes eingewendet, daß man es nicht dulden dürfe, daß nun mehr ein Preuße nach Mecklenburg zur Abstrafung ausgeliescrt werde, wo die Prügelstrafe florire. Namentlich habe Abg. Reichensperger sich gegen den dieses festsetzenden Abschnitt der Vorlage ausgesprochen. Er constatire nun, daß in Mecklenburg bei gerichtlichen Untersuchungen die Prügelstrafe unter keiner Bedingung mehr stattfinde, am allerwenigsten sei von einem „Flor" der Prügelstrafe die Rede. Diejenigen, denen die meck- lenburgschen Dinge nicht bekannt sind, pflegten sich damit zu helfen, daß sie behaupten, dort läge Alles im Argen. Aus alle solche Angriffe zu antworten, gehöre viel Laune und Lunge. Abg. Reichensperger: Ader bei polizeilichen Bestrafun gen sei die Prügelstrafe doch noch zulässig? Und nach den Be flimmnngen des Entwurfs sollte auch behnss polizeilicher Be strafungen Auslieferungen zwischen allen Bundesstaaten statt finden. (Beifall links.) Abg. Graf Bassewitz: Das erstere ist allerdings wahr! (Aha!) Ader die Prügelstrafe fiude nur in Mecklenburg in zwei Fällen statt: bei wiederholt bestraften Trunkenbolden, bei denen keine andere Strafe mehr hilft, ausnahmsweise (Hört, hört!), und denn noch in einem Falle, der aber durch Jeden abgewendet werden könne, nämlich wenn die Persönlichkeit sich aauz besonders dazu eignet (Schallendes, langes Gelächter). Bei kleineu Diebstählen, die polizeilich bestraft werden, finde körperliche Züchtigung statt, es stehe aber dem Betroffenen frei, daious anzutragen, daß die Sache an den ordentlichen Richter abgegeben werde, und dann sei die körperliche Züchtigung nicht erlaubt. (Große Heiterkeit.) Abg. Ur. Schwarze schließt sich dem Anträge auf Ver weisung dieser Abschnitte an eine Commission au. Die An sichten über diese Abschnitte gingen sehr weit auseinander, es müsse erst Las wissenschaftliche Material beschafft werden, ehe man sich bierin einigen könnte. Namentlich würte man zu müsen haben, ob man nicht mtt ter rmläufigcn Regelung Lie fer Fragen lieber warten könne, bis gemeinsame Strafgesetze für Norddeutschland erlassen seien. Das Hans beschließt in ditsem Sinne, weist die Abschnitte ll nnd lll an eine Ccmmifsion und geht üb«r zur Berathnnq des Gesetzes, betreffend die Auf hebung der Portobesreiungen im norddeutschen Bundesgebiete. Hierzu hat nun vr. Becker (Dort mund) einen erweiterten Gesetzentwurf ansgearbcitet, welcher auch die Befreiungen von Tclegraphengebühren aufgehoben wissen will. Bei 8 1 ergreift Abg. vr. Wigard (Dresden) das Wort. Der vorliegende Eniwurf will alle Portosreibeiten ausheben mit drei Ausnahmen: sür die Häupter nnd Mitglieder ter regie- reudcn Familien; sür die Bundesdieustangelegenbeiten in ihrem weitesten Umfange (bei der Marine und dem Miliiär wie bei dem Bundesrathe und Reichstage), endlich für die Mililäiper- sonen. Ich wüßte aber keine einzige Ursache in der Natur der Verhältnisse zu finden, warum den Häuptern der regierenten Familien die Portobesreiungen belasten werden soll,». Man kann sür die Portosreiheiten derselben weder das Staatswohl, noch Das ansübreu, daß diese Freiheiten litul» »»«r»»» crwor den wären. Eher könnte man an eine Prärogative der Krone denken. So lange wir einmal regierende Fürsten in Deuttch land haben, bin ich auch nicht gesonnen, irgendwie in die Prä- rogativen derselben eiuzugreifen. Daß aber die Portofreiheit keine Prärogative der Krone ist, ergiedt sich daraus, daß die Kö nigin von England die Portosreihei! nicht besittt. Auch sind die Eivillisten so groß, daß solche Zuschüße, wie Portofreiheiten darsteüen, nicht io Anspruch genommen zu werden brauchen. Ich glaube auch kaum, daß die regierende» Häupter überhaupt noch eine solche Begünstigung in Ausvruch nehmen werden. Es wird gewiß nur einen angenehmen Eindruck aas sie machen, wenn wir sie vou einer so unbedeutenden Begünstigung in ihrem Privalintereffe befreien. WaS von den Häuvtern der regierenden Familien gilt, gilt in noch größern! Umfange von deren Mitgliedern. Sie rangiren m allen pr vatrechtlichen Be ziehungen allen andern Staatsbürgern gleich und sind mit Apa nagen und Privatvermögen aus jede Weile iu die günstigste Situation gestellt. Hier ist gerade der Ausfall nicht unwesent lich, man braucht nur den genealogischen Kalender anzusehen. Nicht minder muß tue Portosreiheit sür Sendungen in Staals- und Bundesangelegenheilen aufgehoben werden. Diese Porlo- freiheit schadet einer geregelten Buch und Staatssührung. Erst wenn ein Etat nicht mit Nebentiteln beschwert ist, kann eine richtige Uebersicht über den Etat emtrelen. In Sachsen und ander» Staaten hat man sich analogerweile für die Besteuerung der Staatsbeamten ausgesprochen und den Einwand, daß da durch die Regiekosten vermehrt würden und man nur mit der einen Hand gäbe, waS man mit der andern nähme, nicht be rücksichtigt. Gerade so ist eS mit der Portosreiheit sür den Bundesratb. Nur sür die Portosreiheit der Militärpesoucn kanu ich mich aussprecheu, denn der Soldat ist nicht sreiioillig an dem Orte seiner Bestimmung, sondern zwangsweise, und dafür muß ihm eine Vergünstigung gewährt weiden. Ich komme zu dem Schluffe, daß, wenn man einmal einen besetz entwurs vorlegt, man auch seinen Grundsatz rein durchführen und alle Portosreiheiten ausheben muß. Deshalb trage ich ans Streichung der 88 1, 2 und 4 an. Abg. Graf Kleist: Wenn Wigard die 88 >.2 und 4 ge- strichen haben will, so kommt dann folgendes Gesch zu Stande: „Wir Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen, ver ordnen: Auf Fahrpostsendungen zwischen den hohcnzollern'chen Landen und den übrigen Theilen des norddeutschen Postge biets finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung". (Grobe Heiterkeit.) Abg. vr Wigard: Gras Kleist hat mir die Antwortsehr leicht gemacht, denn er hat nur nur einen redactionelleo Einwurf gemacht. Nimmt man meinen Antrag aus Streichung der §8 1 und 2 au, so ist ci»e andere Fassung des 8 3 natürlich nöihig- Abg. vr. Becker iDortmuud): Fallen die Poitobefre-un- gen, ohne daß die gebührenfreien Telegramme aufgehoben wer den, so werden Die, denen man die Portosreihe.t nimmt, die Telegraphenfreihcit aber läßt, von selbst die letztere mehr be nutzen. Außer den neulich erwähnten Grafen zur Lippe giebt eS z B. auch 4b Prinzen und Prinzessinnen von Reutz. Die Summen, welche deren Porlvfre heilen ausmachen, rep äsemi ren eiue» größern Ausfall, als daS gesummte Postwesen anS den reußischen Staaten überhaupt etunimmt. (Hört, hört! Die Blicke richten sich nach der Hosloge, wo em Fürst von Reuß den Verhandlungen beiwohnt.) Die Zahl der Tele- gramme, welche zwar unter dem Rubrum der Staatstelegramme laufen, aber in keiner Weise dem öffentlichen Interesse dienen, wird mir aus den besten Quellen auf 25,Out» pro Jahr ange geben! (Staunen. Hört, hört!) Nehmen Sie daher 8 1 in folgender Fassung an: „Den regierenden Fürsten des Norddeutschen Bundes verbleibt sür ihre Person die Befreiung von Porto- und Te- legiaphengebühren iu dem bisherigen Umfange". Damil streichen Sie außerd»m die mißbräuchliche Portosreiheit der Mitglieder fürstlicher Familien. Präsident Delbrück: Nach Art. 48 der Verfassung ist die Regelung der Telegrarhengebühreu kein Gegenstand der Gesetz gebung, sondern der Verwaltung. Will also der Abg. Becker die Telegrapbeusrciheit gesetzgeberisch behandeln, so ist dies eine indirekte Aeuderung der Veriasjung durch Beschränkung der der Verwaltung zustehevden Rechie Aus diese Beschränkung der Verwaltung und eine so beiläufige Veränderung der Verfassung wird der BundeSrath nicht eingeheo. Abg. Ziegler: Wenn wir heute nicht den Beschluß sassen, die Telegraphenfreiheil anszuheben, so ist nichts natürlicher, als daß wir es bei dem Budget thun, wo wir uns ganz rer sassungkmäßig über die Höhe der Elnkünste aus den Telegram men auszusprechen und zu untersuchen haben, ob dieselben N'cht durch Aushebung der Gebührenfreiheit gewißer Telegramme erhöht werden können. Wenn wir aber jetzt förmlich aus die Jagd noch neuen Steuern auSgehen (Hört, Höri!), wenn man wegen deS Teficils die wichtigsten Ausgaben leiden laßen will, so ist es doch unmöglich, daß wir solche Mißbräuche, die sich in der Gebühr« sreiheit gewisser Telegramme eingeschlichen ha ben, bestehen laßen. Sollen denn diese Mißbräuche gegenüber der aukgelprvchencu Noth conservirt werden? Nimmt man es uns in Scheffeln so soll man es uns wenigstens in Löffeln wieder geben! (Sehr gut! links.) Halten wir das Bischen zu sammen, was zusammevzubalten ist! Wigard's Ansicht, daß den Souveränen keine Portosreiheit zustehe, ist eine ganz sin guläre. Ich theile sie in keiner Weise Denn, hätten wir selbst die Coutrole darüber, ob ein Souverän als LandeSiürst oder als Privatmann schreibt, so wäre die Ausübung dieser Eonttole dem Souverän gegenüber völlig unstatthaft. Präsident Delbrück weist aus dem ersten Reichstag nach, daß man damals die Telegraphengebühren als reine Verwal- tungssache bezeichnet habe. Feuilleton. K. Hoftheater. Sonnabend, 8. Mai, wurde neu rinstudirt das Lustspiel in zwei Acten „Die Mäntel oder: Der Schneider in Lissabon" frei nach Scribe von K. Blum gegeben. Der Stoff desselben ist so trefflich erfunden als dramatisch gestaltet und von drastischer Wirkung; daS Sujet mag vielleicht von Scribe dem Spanischen entlehnt sein. Seiner Behand lung desselben hat jedenfalls Blum's nach eigenem Geschmacke und dem seiner Zeit frei umformende Be arbeitung eine andere Haltung gegeben und einen Theil ihre- Reizes entzogen. Das possenhafte Element ist in derber Weise verstärkt, und der Dialog erweist gar wenig mehr von dem Esprit und den feinen Wen dungen drS geistreichen Scribe. Aber trotz dieser jetzt veralteten und nicht geschmackvollen Umarbeitung be hauptet doch der Kern deS Stückes seinen heitern Ein druck, denn die possenhafte Zeichnung ist nicht in- Un natürliche gezogen; nur müssen die beiden Hauptper sonen eine iv gute Darstellung finden, wie durch Hrn. Seiß — der Schneider, und Frl. Wolff — seine Braut Brigitte: Diese spielten natürlich, frisch, voll realer Leben-Wahrheit; des Erstrrn vielbeweglicher, em pfindsam verliebter und von Aenasten gequälter Sim pel FrancitcuS, durchaus im Charakter deS frühern Bolk-btlde- eines Ritter- vom Bügeleisen gehalten, war von ergötzlichster Komik und doch frei von unge hörigen Uebrrtreibungrn. Dir übrigen kleinen Rollen wurden befriedigend gegeben, ohne gerade ein Verdienst um die Hebung der Gesammtaussührung in Anspruch zu nehmen. Die Vorstellung begann mit dem reizenden Lustspiel vonScribe und Lemoine „Eine Frau, die sich aus dem Fenster stürzt", welchem die Wiederholung der Novität „Ein Ständchen" von G. zu Putlitz folgte. Bride Stücke wurden in recht gelungener abgerundeter Darstellung vorgesührt. In Bezug auf das erstgenannte seien noch die Leistungen der Frl. Langen Haun, Berg und Guinand hervorgehoben. C. Banck. 1 UnterhaltungSlitrratur. „Der Bockreiter. Eine Eriminalnvvcue von Adolph Mützelburg. Ber lin, Verlag von E. Mecklenburg (B. Brigl)." Nach der vorliegenden Erzählung hat es im vorigen Jahr hundert in der Gegend von Aachen, Jülich nnd Ma stricht eine Bande von communistischem Anstrich ge- aeben, welche viele geheime und unerklärliche Dieb stähle ausgesührt haben soll, und deren nächtliche Zu sammenkünfte unter abenteuerlichen Ceremonien statt fanden. Weil bei dieser glheimnißvvllen Verbindung ein schwarzer Bock eine Rolle spielte, nannte man die Gesellschaft die Bockreiter. Ein Hauptmann Fcsten- rath, der in Herzensangelegenheiten in daS Städtchen Hertogenrade kommt, wird der Entdecker der Bande, deren Meister ein höchst abgefeimter Chirurg ist, der bisher in allgemeiner Achtung stand und auf den kein Mensch einen Verdacht hatte. Mit Hilfe einer Dra- gonerabthrilung werden die Spießgesellen gefangen ge nommen und großrnthrilS durch das Rad oder den Strang ums Leben gebracht. Dies ist in aller Kürze der Inhalt der Criminalnovclle, welche bis zum Schluß einen gewissen Spannungsreiz ausübt und bezüglich der Charakterzeichnung eine sichere Hand verräth. Höhere geistige Ansprüche darf man an das fließend geschrie bene Buch nicht machen, da es dem Verfasser allem Anscheine nach nur darauf ankam, durch stoffliches In teresse zu wirken. — „Biarritz". Historisch-politischer Rcman aus der Gegenwart von Sir John Retcliffe. Erster Band. Berlin, Verlag von Karl Sigismund Lirbreebt. 1868." Der Verfasser, welcher seit dem Jahre 1856 mehrere Romane, wie „Sebastopol", „Nena Sahib", „Villa- franca" und „Puebla", geschrieben und gewandt und lebendig zu erzählen versteht, hat cs auch in dem vor liegenden Werke versucht, die Zeitgeschichte im G»wände des Romans darzustellen. Daß dies ein schwieriges Unternehmen, bedarf keines nähern Nachweises. In dem der pseudonyme Verfasser seine Leser diesmal nach Gaeta, Warschau und Düppel führt, giebt er ein Al bum von Genrebildern und Situationsgemälden; ein Kunstwerk zu bieten, das denn doch ein Roman im strengen S nne sein soll, hat Retcliffe wohl nicht be absichtigt, soweit sich dies aus dem ersten Bande er sehen läßt. — „Zwei Novellen von F. Brunold. Wis mar, Rostock und Ludwigslust. Vcrlog der Hinstorfs'- schen Hosbuchhantlung. 1868." F. Brunold, der seine erstcn Novrllcttcn in Grmrinschaft mit Cd. Ferrand, Arthur Müller und L. Kosarskh herauSgab, ist seit länger als einem Menschenalter als beliebter Erzähler thätig. (seine stimmungsvollen „Lieder und Roman zen" finden sich leider in keiner Literaturgeschichte ge nannt, und ebenso wenig haben die Blumcnlcsler, die aus zehn Anthologien eine elfte fabriciren, je Notiz von diesem Dichter genommen. Am glücklichsten be währt sich das Talent Brunold's in der Novellete, wie denn auch die jüngst erschienenen drei Bände, be titelt „Welt und Gemüih", von der K'ttik sehr gün stig beurtheilt worden sind. Der vorliegende Band enthält zwei Erzählungen, eine längere und eine kür zere, und man wird auch in diesen Arbeiten von dem lyrischen Gemütbe des Autor- sich wohlthuend berührt fühlen, obschon die Erfindungsgabe in der umfangrei chen Novelle nicht ausreichend erscheint. In den ein- arstrenten Gedichten bekundet F. Brunold eine große Belesenheit. * Berthold Auerbach ist in den letzten Tagen in Stuttgart ringetroffen und wird in Kannstadt auf län gere Zeit Wohnung nehmen. Der Dichter ist mit einer sorgfältigen Ucbrrarbeitung seines neuesten Romans „Das Landhaus am Rhein" beschäftigt, der bisher im Feuilleton der Wiener „Presse" veröffentlicht wurde und demnächst als selbstständiges Werk im Verlage der I. G. Cotta'schcn Buchhandlung erscheinen wird. f Am 4. Mai starb in Rom nach zurückgclegtem 74. Lebensjahre Heinrich Im- Hof, rin au- der Schweiz stammender namhafter Bildhauer.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite