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WMlt für Wilsdruff 1 Tharandt. Men, Menlehn und die UMMden IwtsbIM No. 44 Donnerstag, Zen 11. April 18V5 Meißen, am 4. April 1895. Wilsdruff, den 6. April 1895. Sekretär Ger.-Vollz. 8 w 7 9 7 4 2 50 50 50 50 50 50 50 84 65 57 88 91 11 58 Weizen, Weizenmehl, Roggen, Roggenmehl, Hafer, Heu, Stroh. Pf- »/ für lk kk Kilo »/ M. rr /r Sünde gegen das sechste Gebot, an der bisher alle Völker, die zu Grunde gingen, zu Grunde gegangen sind, und die auch am Marke unseres Volkes zehrt. Nun, das Kreuz ist noch eine Macht im Leben des Einzelnen und der Völker, und darum eben hat sich auch ein Toben, ein Aufruhr, eine Wuth gegen das Kreuz erhoben, wie sie die Welt seit den Tagen der Ver folgungen der alten Kirche nicht wieder gesehen hat. Darum ja fübren die Mächte der Finsterniß seit Jahren einen erbitter ten Kampf, daß die Gesetzgebung frei werde von Rücksichtnahme auf das Christenthum, daß höhere und niedere Schulen ihres christlichen Charakters immer mehr entkleidet, die Ehe ein rein irdischer, ja fleischlicher Kontrakt werde. Und, die göttliche Vor sehung läßt ja oft das Unbegreifliche zu, wir können cs nicht leugnen, daß weite Kreise das Kreuz verworfen haben, daß dieser Abfall immer mehr um sich greifen wird, und daß diese Tbatsache schon mit lähmendem Schrecken auf zahllose Ge- müther zu wirken beginnt. Aber darum freuen wir uns auch der Wiederkehr der Woche mit dem großen Tage, den man Charfreitag nennt. Da muß punkt in der Flucht der Zeiten, der Angelpunkt der Weltge schichte, die Ruhestatt für heilsverlangende Seelen, das Zeichen dem seit Jahrhunderten widersprochen wird, und das dennoch ein Triumph- und Siegeszeichen ist und bleibt in all den großen Kämpfen die noch ausgestritten werden sollen. Heute, ivo die Grunvvesten aller menschlichen Ordnung beben, bedarf man besonders eines starken Halts. Der einzige Halt, der sich bewährt hat im Leben und im Sterben, ist das Kreuz. Da rum muß es in den Kämpfen der Gegenwart das Feldzeichen werden, um das sich alle sammeln, welche nach Heil, Rettung, Glück, Seligkeit Frieden, Trost und Kraft verlangen. In diesem Zeichen werden sie siegen. Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Dienst tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen f Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern HO Pf. Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, am 10. April 1895. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags s2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O Pf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. ZUM Charfreitag. Golgatha. Immer muß ich wieder blicken Glaubensvoll nach Golgatha; Immerdar wird mich beglücken, Was am Kreuze dort geschah! Das Kreuz von Golgatha. Welch' ein Gegensatz! — einst waren Obrigkeit und Volk, Pilatus und Herodes, Sadduzäer und Pharisäer geschäftig, das Kreuz aufzurichten, jetzt giebl cs Leute in allen Ständen und Schichten der Bevölkerung — und ihre Zahl nimm! von Tag zu Tag zu —, die das Kreuz stürzen wollen. Woher kommt dieser Widerspruch in der Menschenbrust? Daö Kreuz, einst ein Zeichen der Schmach, hat sich die! Welt erob.rt; es hat sich die Völker unterworfen, es hat, was noch seliger ist, Herzen bezwungen und erneuert, es ist zum l Zeichen der Ehre geworden. Es erhebt sich nicht blos auf den Dienstag, den 16. 9. M., 19 Uhr Bormittags gelangen in hiesiger Stadt 169 Stück erlne Klötzer, 2 Nußbaumklötzcr und eine Parthie Pfosten und Bretter u. a. m. zur öffentlichen Versteigerung. Versammlung der Bieter in der Rost'schen Gastwirthschaft hierselbst. Der Schulvorstand Ficke»-, Brgmstr. Vreni,hoLzverstetserung auf Naundorfer Staatsforstrevier. Mittwoch, den 17. Avril 1895, Nachmittag von 3 Ubr ab slllen auf dem Holzschlage in Abtheilung 2, an» Iägerhsrn und Flügels bei Hetzdorf — und Stelle 82 WUHrdt. weiches Krennreistg, 300 'Nm. ungeschneideltes weiches ürennreckg, 300 Nm. weiche Stöcke und 2 Nm. weiche Stockspane versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbedörden und in den Schankstallen der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. FontrcvicrvmmUtuttn Naundorf und Königl. Forstrcntamt Tharandt, am 8. April 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Bekanntmachung. Diejsauf die Zeit bis zum 1. April 1896 maßgebenden Durchschnittspreise der Luudlieferungeu für die bewaffnete Macht im Mobilmachungsfalle am Hauptmarkt orte Meißen betragen: Bekanntmachung, die Wiedereröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betr. 1 ., Verpflichtet zum Besuch der hiesigen Fortbildungsschule sind alle jungen männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1893 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind; 2 ., die Anmeldung neueintretender Schüler hat am Sonntag, den 2s. April -. I-, von Vormittags 10 bis 11 Uhr, bei dem Herrn Schuldirektor Gerhardt hier und zwar in der Exped. No. 7 persönlich zu geschehen; 3 ., die hiesige Fortbildungsschule wird Montag, den 22 April ds. Js., Nachmittags 6 Uhr, wieder eröffnet; 4 ., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; 5 ., ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt 8 Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 8 11 der Ausführungs verordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; ... . „ 6 ., die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigcn haben ihre KcNulentlassungSscherne bei der Aufnahme vorzulegen; 7 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Crzwher, Lehr- oder Dienstherren und Ar beitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Dlszipunarmatzregeln der Mehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; . 8 ., die erforderlichen Rechen- und Zeichenhefte, Schreib- und Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schuler zu beschaffen und mit in die Die Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Allären und Thürmen der Stätten christlicher Anbetung, nein, d e Fürsten tragen es auf ihren Kronen, die Würdenträger auf ihrer Brust. Es ehrt die Tapferkeit des Kriegers, als Schmuck von edlem Metall und kostbaren Steinen gilt es viel lei unsern Frauen. Als Bundeszeichen eint es in rother Farbe liebende Herzen mitten im Getümmel des Krieges zu Werken! des Friedens und der Liebe, als blaues Kreuz führt es den^ Kampf gegen den noch blutdürstigeren Feind der Menschheit, sich die Welt^ ob su will oder nicht, davon überzeugen: Das die Trunksucht, als weißes Kreuz ruft cs auf zum Streit wider! Kreuz steht unerschütterlich fest und keine Gewalt der Erde und die verderblichen Ausschweifungen der Sinnenlust, wider die der Finsterniß kann es zu Fall bringen. Es ist der Wende-' für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt Druck und Verlag von Martin Berger in Firma L A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaklion N.Werger doielbst.