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Verantwortlicher Äe-rcklem: V«ü Jedue. - Druck und Verlag: Earl Jrdrre tn Dtvvoldiawal-«. Sonnabend den 1V. September 1SS1 87. Jahrgang Nl.2l2 von Bedörde») dte Jett« 200Pf»— «n»taM «ch Diefes Blatl enlhütt die amtliche» Bekanatarach«-« der «mtshauptmannschaft, -es Amtsgericht» und -es Stadtrats zu Dippoldiswalde «ENLnraiL» Vierteljährlich ^JMK.obneZu. MMftSptr». tragen. - Einzelne Nummem gg Pf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Ar. S. Gem«iudev«rbands-Girvkonto Nr. 3. — Postscheck konto: Dresden 12548. WeitzeritzZeitung Taaeszewmg und Anzeiger siir DipsoMswalde, Schmiedeberg »U O «ellefle Zeiluug de» Dezlrk» vor koNedkvoUrtvdor üs» Lwt»z»xl«I>1» Q 255/21. Vrn«ki«chsn mc ch«mrtnd»t»-üors«n fertigt Äochdruikeret Cari Iehne. Sovoadaoö, öo» l- daptewdor 1-81, rormlttrg» 10 v-r sollen im vädsdols- rart»ar»ot ra MdoruSort 108 8od»odi»1o Sodadarow» öffentlich gegen Barzahlung r«r»t»tr»rt werden. Dippoldiswalde, den 9. September l92l. WMroak Sa» 14 Svplowdar 1981 von». U vdr öffentliche vezirksansschutzfitznng - im amtshauptmannschaftlichen Sitzungssaale. sehen, zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken sowie von Singspielen, theatralischen Vorstellungen, Schaustellungen pp. in bez. vor dem Grundstücke Nr. 19 der Ortsliste für Ber thelsdorf (Ueberkagung). — Gesuch -es Bäckermeisters Osk. Kretzschel—Geising um Erlaubnis zum Ausschank von alko- j holfreten Getränken in dem Grundstücke Nr. 212 der Orks- l liste für Geising (neue Konzession). — Gesuch des Dachdeckers Ernst Mai—Wittgensdorf um Erlaubnis zur Betreibung des Realrechts zum vollen Gasthofsbetriebe einschl. der Erlaubnis zur Abhaltung von Tanzmusiken sowie der persönlichen Be fugnisse zum Ausspannen, zum Krlppensehen sowie zur Ab haltung von Singspielen, theatralischen Vorstellungen, Schau stellungen pp. in bez. vor dem Grundstücke Nr. 5 -er Orts liste für Wittgensdorf (Uebertragung). — Gesuch des Gast wirts Alfred Naumann—Schellerhau um Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft während des ganzen Jahres, alfo auch für die Zeit vom 1. 4. bis mit Ende November jeden Jahres (Erweiterung). — Ein herrliches Wetter, Sonnenschein und doch nicht zu Heitz, recht zum Wandern geeignet, begünstigte am gestrigen Donnerstag den 2. diesjährigen Wandertag an unserer Bürgerschule. Während die Kleinen in der näheren Um gebung blieben, zogen die Trotzen weiter hinaus nach Dresden, ins Müglitztal, auch nach Moldau. Mit Trommelschall, singend und jauchzend kamen sie am Spätnachmittag und Abend, teils auch mit Eisenbahn' oder auf freundlichst ^ur Verfügung gestellten Wagen wieder heim. Viel gabs zu er zählen, bis der Schlaf kam und im Traum sie alles noch einmal durchleben lietz. — Der Sommer geht dem Ende zu, und unsere Turn vereine, die an den fast ununterbrochenen schönen Tagen fleißig auf den Turnplätzen im Freien turnen konnten, rüsten nun wieder zum Abturnen. Der Turnverein Dippoldiswalde wird in 8 Tagen sein Abturnen halten, das wie üblich, mit Wetturnen verbunden ist. Er hat sich aber auch, dies Jahr zum zweiten Male, eine Kinder-Abteilung angegliedert, in der gegen l 70 Knaben und Mädchen wöchentlich turnten. Auch für diese soll ein volkstümliches Wetturnen abgehalten werden, und da es natürlich unmöglich ist, alles an einem Tage zu veranstalten, wird dieser Wettkampf der Kinder- Abteilung bereits nächsten Sonntag, l l. September, stattfinden. Die Eltern sind dazu herzlichst eingeladen. (Siehe Inserat). Matter. Auf das Wohltätigkeits-Konzert zum Besten des Kriegerehrenmals der Gemeinden Seifersdorf, Malter, Paulsdorf und Paulshain im Gasthof zur „Talsperre" an, morgenden Sonnabend sei hierdurch nochmals aufmerksam gemacht. Schmiedeberg. Am l., 2. und 3. September war es den Eltern gestattet, den Schulunterricht ihrer Kinder bei wohnen zu können. Hiervon machten an diesen 3 Tagen in 17 Klassen 180 Besucher Gebrauch; durchschnittlich also in 1 Klasse pro Tag 3—4 Väter bezw. Mütter. In einer Klasse war überhaupt niemand anwesend. Nach dem Eifer, mit dem die Mitglieder des Elternrates im Namen der Elternschaft gerade diese Angelegenheit vertraten, hatte man eine allseitige Beteiligung erwartet. Schmiedeberg. Vom Gewerkschaftsbund der Angestellten (G. d. A.), Ortsgruppe Schmiedeberg, fand am Mittwoch abend im Saale des Schenkschen Gasthofes ein überaus hoch interessanter Vortrag statt, der leider nicht so besucht war, als es ein derartges Thema verdiente. Dasselbe lautete: .Weihe Kohle — die Ausnützung deutscher Wasserkräfte.' In redegewandter Meise führte der Referent, Herr Ingenieur Fromholz—Berlin, aus, daß Deutschland jetzt mehr denn vor dem Kriege genötigt ist, wegen Verteuerung und Knappheit der Steinkohlen Ersatz in der Nutzbarmachung noch brach liegender Wasserkräfte zu suchen. Gerade auf diesem Gebiete ist die Möglichkeit gegeben, für Deutschland eine Gesamt kraft von 3 Millionen Pferdestärken herauszuholen, währen- bis jetzt unr etwa 25 000 Pferdestärken davon für die Indu strie dienstbar gemacht sind. Durch die modernen Errungen schaften auf dem Gebiete der Technik und der Elektrizität kann man mit Hilfe ausgedehnter HochspannungsleitungS- nehe die in riesigen Kraftstationen, wo bisweilen 2V Wasser turbinen aufgestellt sind, erzeugte elektrische Energie in wett entlegene Industriegebiete verzweigen. Der Herr Vortragende veranschaulichte dies an der Hand vorzüglicher LichÄU-rr und besprach zunächst die Ausnützung der Wasserkräfte durch Oertliches ««- Sächsisches. Dippoldiswalde. 6000 M. nach Oberschlesien. Der am Schützenfest - Montag zum Auszug von der Privil. Schützengesellschaft gestellte sinnreiche Festzug «Oberschlesien muh deutsch bleiben' wird noch in gutem Gedächtnis sein. Dieser Festzug sollte nicht allein ein Schmuck des Schützen festes sein, nein, er sollte auch einen hohen und edlen Zweck erfüllen, nämlich durch die damit verbundene Gabenlotkerie, Verkauf von Karten, Blumen, Festzeichen usw. eine Spende an unsere so bedrängten deutschen Brüder und Schwestern in Oberschlesien aufbringen. Zur allgemeinen Freude ist dieser Wunsch tn Erfüllung gegangen. In der gemeinschaftlichen Sitzung des Vorstandes und des Dergnügungsausschufles der Echützengesellschaft am letzten Mittwoch fand der Vortrag der Abrechnung über den Festzug und das damit verbundene Sammelwerk durch Schützenbruder Schiller statt, und konnte derselbe die allgemein erfreuliche Mitteilung machen, -ah die Gesellschaft 6000 M. an dte Oberschlesierspende in Dresden abschicken könnte. Alle, die ein Herz und Gefühl für unsere Landsleute in Oberschlesien haben, werden sich über das edle Werk der Privil. Schützengesellschaft mit freuen, und allen, die durch einen Beitrag zur Erstehung dieser Spende mit ge holfen haben, sei hierdurch herzlich gedankt, ab^r auch nicht minder aufrichtigsten Dank allen denen, die ihre Person in den Dienst der Sache stellten, um das gute Werk zustande zu bringen. — Tagesordnung zur 12. Sitzung des Bezirksausschusses der Amtshaupkmannschaft Dippoldiswalde Mittwoch den 14. September 1921 vormittags 11 Uhr im amkshauptmann- schafklichen Sitzungssaale. Oeffentliche Sitzung: Durch führung der Getreideumlage auf die einzelnen Gemeinden und innerhalb dieser auf die einzelnen Landwirte. — Bericht über die Pferdezucht im amtshauptmannschaftlichen Bezirke nach dem Stade vom Jahre 1920. — Verordnung der Kreis hauptmannschaft vom 19. 8. 21, die Befugnisse des Flur schutzes betreffend. — Gesuch der Gemeinde Höckendorf um Erlaubnis zur Verminderung des Stammvermögens infolge verbilligter Gemeindelandabgabe zu Siedlungszwecken. — 7. und 9. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für Kreischa. — Nachtrag zum Ortsgeseh über die Umgehungsgebühr der Hebammen im Hebammenbezirk Seifersdorf. — Entscheidung der Kreishauptmasinschaft vom 5. 9. 21 in der Disziplinar- fache gegen Gemelndevorstand Kubenke in Kreischa. — Ge such des Sägewerksbesitzers Bruno Eberth—Obercarsdorf um Erlaubnis zur Wiederherstellung der Stauanlage in der Roten Weiheritz an der Flurgrenze zwischen Ulberndorf und Obercarsdorf in der Nähe der Flurstücke Nr. 446 und 449 für Obercarsdorf. — Gesuch der Frau Auguste verehel. Beyer—Glashütte um Erlaubnis zur Veränderung der Stau anlage in der Müglitz an der sogen. Brückenmühle. — Gesuch des Sägewerksbesihers Paul Müller—Schmiedeberg um Erlaubnis zum Einbau einer Franzisturbine in der Schneidemühle Ortsliste Nr. 35 6 von Schmiedeberg. — Umlagebeträge der Sächs. Baugewerksgenossenschaft auf das Jahr 1920. — Ortsgesetz der Stadt Frauenstein über Wahlen für die Gemeindeverwaltung. — Nachträge zu den Ortsge sehen von Geising, Frauenstein, Oberhäslich, Börnchen b.L., Dönschten, Börnchen b. P., Lungkwitz, Ammelsdorf, Kreischa, Niederpöbel, Friedersdorf, Borlas, Döbra, Ruppendorf, Hermsdorf b.D., Obercunnersdorf, Reinhardtsgrimma, Klein carsdorf, Breitenau, Bärenfels, Kleinbobrihsch, Hartmanns dorf, Hirschsprung, Obercarsdorf, Poffendorf, Falkenhain, Johnsbach und Nieerfrauendorf. — Gesuch des Verbandes sächsischer Händler und Schausteller zu Dresden um Beginn der Jahrmärkte in Geising schon am Sonntag. — Vertrag der Gemeinde Berthelsdorf ^Nik dem Staatsftskus wegen Stromabnahme und Uebernahme bleibender Verbindlich keiten. Nichtöffentliche Sitzung: Gesuch um Gehalts erhöhung beim Bezirksarbeitsnachweis Dippoldiswalde. — Rechnung des Hauptausschuffes für Kriegshilfe im Bezirk Dippoldiswalde - Land. — Wegebau - Unterstützungen aus Staatsmitteln auf das Rechnungsjahr 1921/22. — Rekurs des Buchhändlers Ernst Rechenberger in Dresden gegen die Abforderung einer Jagdpachksteuer. — Neuordnung der Ver gnügungssteuer. — Gesuch des Maurerpoliers Max Martln- Berthelsdors um Erlaubnis zum Beklebe der Gastwirtschaft einschließlich der Befugnisse zum Ausspannen, zum Krippen- Gesetzentwnrf über Sonntagsruhe. Wie schon berichtet, ist beim Landtag der Entwurf, eines Gesekes über Sonntagsruhe elngegangen. Der Entwurf Hal in seinen wesentlichen Bestimmungen folgenden Wortlaut: 8 1- An Sonn- und Festtagen hat jede gewerbliche Arbeit zu ruhen. Zulässig sind jedoch: , 1. Arbeiten, mit denen Arbeitnehmer nach den reichSrecht- lichen oder auf Grund des Reichsrechts erlassenen Be stimmungen an Sonn- und Festtagen beschäftigt werden dürfen, 2. Arbeiten, die vom Unternehmer selbst in seiner Wohnung oder Betriebsstätte verrichtet werden und nicht in der Ab gabe von Waren an Kunden bestehen, noch nach 8 41b der Relchsgewerbeordnung für unzulässig erklärt worden sind, sofern sie kein Dritte störendes Geräusch verursachen, 3. Arbeiten, insbesondere Reparatur- und Beschlagarbeiten, die nicht schon nach Ziffer 1 zulässig sind, sofern sie ohne Zuziehung gewerblicher Arbeiter für landwirtschaftliche Betriebe geleistet werden und ihre sofortige Bornahme zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung üer Ernte- oder Bestellarbeiten oder zur Behebung eines Notstandes unbe dingt erforderlich ist. Auf Messen und Märkten ist der Kleinhandel an einem Sonn- und Festtage nur in der Zeit und nur insoweit zulässig, als er für die in Frage kommenden Waren in den ständigen offenen Verkaufsstellen des betreffenden Ortes für diesen Tag erlaubt ist. 8 2. Landwirtschaftliche Arbeiten außerhalb der landwirt schaftlichen Gehöfte sind an Sonn- und Festtagen verboten. Er laubt sind jedoch: 1. dringende Ernte- und Bestellungsarbeiten, 2. die Einholung des Grünfutters, 3. das Aus- und Eintreiben des Viehs, 4. das Melken auf der Weide, 5. das Milchfahren, S. das notwendige Bewegen der Pferde, insbesondere an den zweiten Feiertagen, 7. dringende Arbeiten, deren sofortige Vornahme durch einen Notstand geboten ist, 8. die Ausführung des Flur- und Forstschuhes. > 8 3. Die Vornahme aller sonstigen weder gewerblichen noch landwirtschaftlichen Arbeiten ist an Sonn- und Festtagen unzu lässig, sofern sie ein Dritte störendes Geräusch verursachen. Die Polizeibehörde kann Ausnahmen bewilligen. Bei öffentlichen Behörden und Dienststellen darf dte Ver richtung von Dienstgeschäften an Sonn- und Festtagen nur ange ordnet werden, wenn ihre Vornahme an diesen Tagen im öffent lichen Interesse geboten ist. Vor der Anordnung soll die Be amten- oder Angestelltenverkretung gehört werden. Auf öffentliche Betriebe findet 8 1 auch dann Anwendung, wenn sie nur um deswillen nicht als gewerbliche anzusehen sind, weil sie nicht zur Gewinnung von Ueberschüssen bestimmt sind.' 8 4. An Sonn- und Festtagen sind nach Ablauf der Polizei- stunde des Vortages, mindestens aber von 2—11 Ayr vormittags Lustbarkeiten, Schaustellungen sowie alles Singen und Musizieren unzulässig, sofern hierdurch ein die Nachbarschaft störendes Ge räusch verursacht wird. Oeffentliche Umzüge werden von diesem Verbot nicht betroffen, soweit mit ihnen keine Stanbmustken ver bunden werden. Im übrigen kann die Polizeibehörde Ausnahmen bewilligen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen und Versammlungs räumen von Religionsgesellschasten haben während -er Zeit des öffentlichen Gottesdienstes jedes den Gottesdienst störende Ge räusch, insbesondere Umzüge mit Musik und Standmustken, zu unterbleiben. Die Polizeibehörden haben die erforderlichen An ordnungen zu treffen, um die Religionsübung in öffentlichen Gottesdiensten gemäß Artikel 135 der Aeichsversaffung vor Stö rungen von außen zu schützen. 85. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz, oder gegen die «mf Grund desselben erlassenen Anordnungen werden mit Geld strafe bis zu 800 M., Im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Wer wegen Zuwiderhandlungen im Sinne von Absatz 1 be- retls zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, wird bei erneuter Zuwiderhandlung, falls die Straftat vorsätzlich begangen wurde, mit Geldstrafe von 50—1000 M. oder mit Haft bestraft. Die Anwendung dieser Vorschrift bleibt ausgeschlossen, wenn seit der Rechtskraft der letzten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Skattat 3 Jahre verflossen sind. 8 6. Das Gesetz, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betr., »om 10. September 1870 und die Ausführungsverordnung hierzu vom 10. September 1870 werden aufgehoben. ber Pegründuna zum SonntagSrohegeseh wird o. a. aus- aeführt, baß das sächsische Gesetz vom 10. September 1870 mit . erlassenen reichsrechtlichen Bestimmungen vielfach nicht ttn Einklang steht und insoweit schon zum Teil gegenstandslos ist. 2« "brtgen entsprech« eS nicht mehr den gegenwärtigen Zeit- seerhältnissen, in sbesond«ren>cht den gegenwärtigen Anschauungen über da« Verhältnis des Staate- zu kirchlichen Einrichtungen. E^uptzweck des alten SonntoaSruhegesehes ist eS gewesen, ,-k Heilighaltong -er Sonn- und Festtage zu Ochern. Einen solchen Zweck habe jetzt der Staat nicht mehr zu verfolgen. Ins besondere sei deshalb auch die Vorschrift des Verhängens der Schaufenster zu beseitigen. Notwendig erscheint eS dagegen, dte Allgemeinheit vor Störungen ihrer Erholung durch RücksichtS- lollgkeit Dritter zu schützen. Der Schutz der ReligionSübung in öffentlichen Gottesdiensten beruh« auf d«r R«ichSv«rfassung.