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Mamndt, Massen, Sieöenlehn und die Umgegenden Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Moborn. Seeligstadt, Svechtsbanien, Laubenheim, Unkersdorf, Weistrovv, Wildbera. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Dienstag, den 29. Ium 1899 5? Jahrg W. hältnisse keine Verschiebung zu UngunstenDeutschlands crfüh gsvol rg, ei meindck^ 12 M licke luiod ffe Königliche Amtshauptmaunschaft hat wiederholt Veranlassung darauf hinzu- das Schlachten und Verpfänden von Schweinen und anderen l^Mchtigen Viehstücke»» auch dann schon als Gewerbebetrieb angesehen Ann, wenn nur ein oder zwei Thiere im Jahre verpfundet werden. ^.Ase Gewerbsmäßigkeit wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn das Ver- , "In öffentlichen Blättern vorher bekannt gemacht wird. ^!e Nichtbeachtung der gewerbspolizeilichen Vorschriften über Anmeldung des Abtriebes würde in diesen Fällen eine unnachsichtige Bestrafung nach § 148 ff Reichsgewerbeorduung zur Folge haben. Meißen, am 13. Juni 1899. öffentliche Ehrverletzungen, Verrufs-Erklärungen und der gleichen zu vermeiden. Ferner wird den Arbeitern durch den in Rede stehen den Gesetz-Entwurf ausdrücklich das Recht zugesprochen, Vereinbarungen zu treffen, die darauf gerichtet sind, bei bestimmten Arbeitgebern keine Beschäftigung zu nehmen. Es ist dies ganz dasselbe Recht, das den Arbeitgebern in den sogenannten „schwarzen Listen" gegeben ist. Das ewige Eifern wider die letzteren hat also keinen Sinn und beweist nur, daß die sozialdemokratisch gesinnten Arbeiter Rechte für sich in Anspruch nehmen, die sie den Arbeitgebern vor- enthalten wissen wollen. Was aber von Verabredungen zu bestimmten Zwecken gilt, das gilt auch von dauernden Koalitionen der Arbeiter. Auch hier bleiben alle gesetzlichen Mittel, solche Koalitionen zu schaffen und in die Höhe zu bringen, unangetastet. Alles Gerede, der Gesetz-Entwurf zum Schutze des Arbeits-Ver hältnisses wolle die Arbeiter der Mittel zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen berauben, beruht daher entweder ans Unkenntniß oder auf böswilliger Unterstellung. Bänmcn von den Besitzern und Inhabern bez. Wegebaupflichtigen ernstlich und unaus gesetzt augcwendet werden. Die Ortsbehördcn des hiesigen Verwaltungsbezirkes aber werden angewiesen, zur Vermeidung eigener Verantwortung nicht mir darüber zu wachen, daß die Besitzer und Inhaber von Obstbäumen die erforderlichen Vertilgungsmaßregeln in ausreichender Weise unverzüglich treffen, sondern auch innerhalb ihrer Zuständigkeit gegen Säumige selbst mit Geldstrafen einznschreiten und bez. wegen der Bestrafung von hier aus Anzeige Anher zu erstatten. Endlich haben sie mich dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Vertilgungsmaßregeln an den an Communikations- und Wirthschaftswegen stehenden Obstbäumcn gehörig zur Ausführung gelangen. Meißen, am 15. Juni 1899. , Gesetzliche Mittel. ffißt die Thatsachen vollständig auf den Kopf »Mnn d>e Sozialdemokratie und ihre Helfershelfer politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist am Freitag Abeud iu Hamburg eingetroffen, um in der nächsten Zeit verschiedenen wassersportlichen Veranstaltungen beizuwohnen, nach deren Beendigung der Monarch seine diesjährige Nord landsfahrt antritt. Der Reichstag hat mit der Verabschiedung auch der Novelle zum Jnvaliditätsversicherungsgesetz so ziemlich reinen Tisch mit den Vorlagen gemacht, welche, soweit sie nennens- wertherer Natur sind, unter allen Umständen noch vor der Sommervertagung des Hauses zur Erledigung kommen sollen. OV öUm. A ar»cte >8 5 Ssi»" erigods^l Lx.tr. ckm (Lxtr üsr tc. cens, pulm Belanntmaämua. Wegen Reinigung der Geschäftsräume ist die Raths- und Polizeiexpedition Ui avr» 27. «I M-, und die Stadt- und Sparkasse MiLlwvLk, klsn 28. IVI gsscklwsssn. Wilsdruff, 19. Juni 1899. Bursian, Bgmstr. Hefft wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf Zierate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Znsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. 1 en. -svoll näoiff. rk. Lr.U zier. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des Königl. Amtsgerichts hierselbst Sonnabend, den 24. Juni ds. Is. König!. Amtsgericht Wilsdruff, den 16. Juni 1899. Ov Gangloff. l m sink' 1611, ll ll^ mm, reu. Ferner beantragte Abg. v. Levetzow die bestimmte Be grenzung derDauerdcsverlängertenHandelsprovisoriumsbis zum31.Juli 1900; weiterbeautragte er verschiedene Resoluti onen betreffs der Beschleunigung der Aufstellnng eines neuen Generaltarifs ec. Staatssekretär Graf Posadowsky sprach sich gegen den erwähnten Antrag Wangenheim und Genossen aus, betonend, daß derselbe eine unverkennbare Drohnng gegen England enthalte; schließlich wurde der Antrag wieder zu rückgezogen. Auch Abg. v. Levetzow zog seine Resolutionen wieder zurück, dies aber nur in Rücksicht auf einen von seinem Fraktionsgenossen Grafen Kanitz angckündigten An trag betr. Ermächtigung der Regierung zur Einführung von Werthzöllen. Dagegen wurde der andere Antrag Levetzow — Festsetzung der Geltungsdauer des neuen Handelsprovisoriums mit England bis zum 31. Juli 1900 — vom Reichstage unter Zustimmung der Regierung angenommen. Im weiteren Verlaufe der Sonnabends sitzung genehmigte der Reichstag endgiltig die Verträge mit Uruguay und Brasilien, sowie die Vorlage wegen Ab änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und erledigte Wahlprüfungen und Petitionen. - Prinzeß Heinrich von Preußen ist am Sonn abend Vormittag mit den Prinzen Waldemar und Sigis mund von Kreuznach kommend, nach siebenmonatiger Ab wesenheit wieder in Kiel eingctroffen. Schwarze Listen alsKampfes-Mittel der Arbeiter. Daß auch die Arbeiter von den sogenannten schwarzen Liften, deren Anwendung seitens der Arbeitgeber sie nicht heftig genug zu verurtheilen wissen, in recht ergiebigem Umfange Gebrauch machen, beweisen die folgenden der amtlichen Denkschrift entnommenen Thatsachen: Das Amts gericht zu Itzehoe stellte in einem Erkenntnisse vom 16. Dezember 1897 fest, daß anläßlich des Hamburger Hafen arbeiter-Ausstandes Listen geführt wurden, in denen die Streikbrecher verzeichnet waren. Diese Listen waren, wie in demselben Erkenntnisse bemerkt wird, auch den Arbeitern in Itzehoe bekannt gegeben worden. Ebenso wird aus Liegnitz mitgetheilt, daß von Burg bei Magdeburg aus ein Handschuhmacher den Arbeitern in allen Handschuh fabriken namhaft gemacht und als Streikbrecher gekenn zeichnet worden sei. In Berlin ist im Jahre 1895 einem Amtsblatt die Rgl. Amtshauptmaunschaft Aleißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Milsdruß sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, 1 I kimpti' I icmt z Misst u null Kun Ä s r daS'^ eilen, ff Mig!"' »ii Ml" l/ufffung des Gesetz-Entwurfs zum Schutze des ge- b, Arbeits'Vcrhältnisses stets behaupten, der Ent- Me Arbeitern sämmtliche Mittel rauben, mit Uffe sie ihr Koalitionsrecht und das Recht zu streiken k A handhaben vermöchten. Davon ist ganz und i? Rede, vielmehr bleiben diese Rechte in vollstem ini Affffteu, ja, sie erfahren eine Verstärkung, indem E "fft derjenige, der eine ungesetzliche Schmälerung süffle unternimmt, mit besondern Strafen bedroht E bisher nicht der Fall mar. Man braucht sich den Absatz 3 des § 4 einmal anzusehen, um zu G'i daß der Gesetzgeber nichts weniger als einen bestehenden Rechte der Arbeiter beabsichtigt hat. Arbeitern ist es nach dem Entwurf nach wie vor streiken, ja, der Entwurf steht nicht einmal e„j "Ee Ahndung oder überhaupt schärfere Bestrafung ^Ebrachs vor, der ja leider die gewöhnliche Be- m""vg von Ausständen zu sein pflegt. Ebenso , f Arbeiter aber auch den Entschluß, ausständig iiEf" wollen, den Arbeitgebern vorher ankündigen. , d ff beißt es au der erwähnten Stelle des Ent- es nicht als eine Verrufs-Erklärung oder Droh- 'oll, wenn Jemand die Vornahme einer Hand- berechtigt ist, in Aussicht stellt. Das ", Central-Organ, der „Vorwärts", thut v; hätte es diese Stelle gar nicht gesehen, und ig "w Arbeiterschaft gegen den Entwurf in Harnisch ih„' vus; „Jede Ankündigung eines Streikes dem Ä gegenüber soll strafbar sein, denn jede solche ij," ff ist eine Drohung." Nein, das ist sie eben lj> ^ Gesetzes nicht, 'wie Text und Begründung 4 ff zum Ausdruck bringen, und wenn der bdem eine solche Behauptung in die Welt ?it sl' ff macht er sich eines Verstoßes gegen die ei . ff. in a Arbeiter irgendwo oder -wann ansständig ^in» > HEI auch späterhin dieselbe Reihe ge- heute zur Verfügung, um den Ausstand durchzuführen. Sie können von Person Ak ^.Mrend und überzeugend wirken, sie können "Reri, M abhalten und sich der Presse in - Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Landberg, Huhndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleiuschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- ffimeberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, h. Aonigliche Amtshauptmaunschaft. <4^. von Schroeter. Schreiber. ^ik Vertilgung der Blutlaus betr. —h ffst neuerdings wieder mehrfache Klagen über das llcberhandnchmcn der Blut- ffie darüber laut geworden sind, daß sich die Besitzer und Inhaber von Obst- iij!'ff hiesigen Verwaltungsbezirke in der Ergreifung von Vertilgungsmaßregeln erweisen, so findet sich die Königliche Amtshauptmaunschaft veranlaßt, den ' Ä'ffd Inhabern von Obstbänmen unter Hinweis auf die dem Obstbane durch ^ffMsing drohenden Gefahren hiermit anderweit die Befolgung der zu Be- k k der Blutlaus im Frühjahr 1897 in Plakatform im hiesigen Vcrwaltungs- twU »-^breiteten Anleitung dringend zur Pflicht zu machen, mit dem Bemerken, I'dst Säumigen nunmehr mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. eventuell entsprechender vorgegangen werden wird. fff bemerkt, daß auch die fortgesetzt von der Königl. Straßenbauverwaltung an den Bäumen der Staatsstraßen solange erfolglos Efffen, als diese Maßregeln nicht auch an den im Privateigenthum befindlichen muß dabei die Form des Gesetzlichen gewahrt werden, ung auf den Fall beschränkt werden sollte, daß im britischen Es sollte doch aber wirklich nicht so schwer halten, sich vor Reiche oder in Theilen desselben die Meistbegünstigungsver- der Oeffentlichkeit gewisse Schranken aufzuerlegen und hältnisse keine Verschiebung zu UngunstenDeutschlands crfüh- Rouigliche Amtshauptmaunschaft 2427 -V von Schroeter. Am Sonnabend erledigte der Reichstag den Ge setzentwurf über die Verlängerung des Handelsprovisoriums mit England in zweiter Lesung. Die Debatte gestaltete sich im Wesentlichen zu einer Wiederholung der General debatte vom vorangegangenen Tage. Die Führer des Bundes der Landwirthe, Abgeordneten v. Wangenheim, Dr. Rösicke-Kaiserslantern und Dr. Hahn beantragten und an uopunrn unv nm ocr Piepe IN vertheidigten einen Antrag, durch welchen die Ermächtig- "aaße als Agitationsmittel bedienen. Nur ung des Bundesrathes zur Gewährung der Meistbegünstig-