Volltext Seite (XML)
Redaction, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. 1873 Dienstag, den 8. Juli Wdlg. Wdlg. a. Wdlg. i zu - de utsche Zer- in der sen." ver- naen aden übte, rem »rz- ider incr :iot, luch »zu licht »für der ein lache der lling eral, in'S Uten nicht 2 . a , o . en, >er- alu ar- teht suß -lle. ist ka lt«« ist >er- ne- aus »ase tige den elbe äste ad" gen chs. für- om- trde oor- stale nrch chste -gen der- ebe- nal- ich den der und Auf Grund der Anzeige vom 30. Juni und dec Registratur vom 1. Juli dieses Jahres ist heute auf Fol. 52 des hiesigen Handelsregisters das Erlöschen der Firma E. F. Grellmann in Riesa verlautbart worden. Riesa, am 5. Juli 1873. Königliches Gerichtsamt. Caspari. Königliches Gerichtsamt. Caspari. Königliches Gerichtsamt. Caspari. 54 Dieses Blatt „Eibebmtt und Anzeiger" erscheint in Riesa wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Post- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annonce» find ferner bevollmächtigt Haasenftein und Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Messe in,Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Auktion. Von dem unterzeichneten König!. Gerichtsamte sollen de« IS. dieses Monats, 11 Uhr Vormittag-, im Amthause eine Rahmenuhr, ein Spiegel mit Goldrahmen, mehrere Stühle, ein kleines Schreibepult, ein Kleiderschrank, eine Kommode und mehrere Frauensachen gegen Baarzahlung versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Riesa, am 4. Juli 1873. Königliches Ge^richtsamt. Caspari. 2) 3) Um nommen werden. Riesa und Großenhain, den 30. Juni 1873. Königliche Medicinal-Polizeibehörde im Gerichtsamtsbezirke Riesa. Caspari. vr. Gruner. Bekanntmachung. Wegen Führung der Steuerlisten, Ausführung der Bestimmungen des Unterstützungswohnfitzes u. s. w. ist es nothwendig, daß sich alle in Riesa zuziehende Personen ohne Unterschied des Geschlechtes und Standes und ohne Rücksicht darauf, ob sie sich im Stadtbezirke bleibend niederlafsen oder daselbst nur vorübergehend verweilen wollen, nach erfolgter Meldung bei der Polizetexpedition des unterzeichneten Gerichtsamtes auch in der Expedition des hiesigen Stadtrathes persönlich anmelden. Obschon in dem Wohnungsanmeldescheine, welcher dem Meldepflichtigen bei unterzeichnetem Gerichtsamte ertheilt wird, der Verpflichtung der gleichzeitigen Anmeldung bei hiesigem Stadtrathe gedacht ist und in der Regel auch bei Aushändigung dieses Anmeldescheins die betreffenden Personen noch mündlich darauf aufmerksam gemacht werden, so ist doch dieser Weisung in vielen Fällen keine Genüge geschehen. Auf Antrag des Stadtraths zu Riesa wird daher hiermit bekannt gemacht, daß diejenigen Personen, welche binnen 3 Tagen nach erfolgter Meldung bei unterzeichnetem Gerichtsamte sich bei dem gedachten Stadtrathe nicht angemeldet haben, in eine Geldstrafe bis zu 5 Tylr., oder in ver- hältnißmäßige Haftstrafe verfallen. Riesa, am 7. Juli 1873. Bekanntmachung. Nachdem in dem Regierungsbezirk Dresden Fälle von Cholera-Erkrankungen neuerdings vorgekommen sind, so wird, um die Gefahr der Weiter verbreitung tbunltchst zu vermindern, für den Bezirk der unterzeichneten Medicinal-Polizeibehörde hiermit Folgendes angeordnet: Alle Lokalitäten in Wohngebäuden oder deren Umgebung, in denen eine Anhäufung übelriechender und gesundheitsschädlicher Ausdünstung verbreitender Stoffe sich vorfindet, müssen gereinigt und die Abtritte, insbesondere in den Schulen, Bahnhöferi, Gasthöfen, Restaurationen und Fabriken gehörig und täglich desinficirt werden. Als die wirksamsten Mittel der Desinsecnon von Abtritten und Senkgruben sind Eisenvitriol, Carbolsäure oder auch die Süvern'sche Mischung — Chlormagnesium, Aetzkalk und Stcinkohlentheer —, zu derjenigen geschlossener Räume Chlorräucherungen — 1 Theil Chlor kalk in irdener Schaale mit 1'/, Theil roher Salzsäure übergossen —, oder auch Carbolsäure zu empfehlen. Die Ortsvorstände haben auf Auswahl derjenigen Räumlichkeiten, welche sich zu Unterbringung von Kranken eignen, rechtzeitig Bedacht zu nehmen, auch daß dies geschehen, bei dem Königlichen Gerichtsamt anzuzeigen. Von allen Erkrankungsfällen, welche Symptome der Cholera an sich tragen oder deren verdächtig erscheinen, ist durch die OrtSgerichten sofort dem mitunterzeichneten König!. Bezirksarzt Meldung zu machen. sich von der Befolgung der Anordnung unter 1 zu überzeugen, werden durch die Polizei- und Ortsgerichtspersonen Revisionen vorge- EIMall und AMger. «mlstlatt für die Kömgl. Gerichtsämter sowie die Stadträthc zu Riesa und Strehla Bekanntmachung Nachdem am 26. Juni d. I. in der Nähe des Dorfes Schieritz ein der Tollwuth verdächtiger Hund getödtet und in Folge dessen für die auf dem linken Elbufer unterhalb Meißen und recht- der Meißen-Nossener Straße gelegenem, unter ida- König!. Gerichtsamt Meißen gehörigen Ortschaften die Hundesperre bis zum 20. September dieses Jahres angeordnet worden ist, wird in Gemäßheit § 12 des Mandat- vom 2. April 1796 sowie der Grneralverordnung vom 7. November 1865 Folgendes «cheordnetk -> 1) In den Ortschaften Leutewitz, Heyda, Kobeln, Pahrenz und Prausitz find alle Hunde mindesten- ,'l 2) daS Herau-lassen der Hunde^äu- Ptn Behausungen pdrr Gehöften chrrr'EigenthümÄk- ist nur unter der Bedingung gestattet, daß der Hund mit einem gut construirten Maulkorbe von starken Drathstangen oder Drathgrflechte versehen ist. * Auch Fleischerhunde dürfen nur MMGeser Voraussetzung mitgeführt werden. t n - ' . 3) JMcherhandsimgen gegen die ßlnordmWen unter 1 und 2 «erden mit S LHlr. IS Ngr. Geld- oder mit verhältnißmäßiger Haftstraft geahndet. Königliche- Gerichtsamt. ^ 8 Caspari. Wdlg. Auf Grund der Anzeige vom 30. Juni und der Registratur vom 1. Juli dieses Jahres ist im Handelsregister für hiesigen Gerichtsamtsbezirk auf Fol. 82 die Firma G. Ponsong in Riesa und als deren Inhaber Herr Gustav Albert Ponsong in Riesa heute eingetragen worden. Riesa, am 5. Juli 1873.