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Voigtländifekreo Anzeiger. ^o. 38. Plauen, Sonnabends den 20. Septbr. 1834. Der Landtag. Zweite Kammer. Sitz. 283. Sollen die zu den Bergwerken gehörigen Tagewerke den Fabriken gleichgestellt werden? Gegen 2 St. Ja. Sollen die Conimrmgrbäude, als Schul häuser, Krankenhäuser, Hospitäler, wie in der 1. K. beschlossen, nach dem beßten Jlcker- lande, den Stockwerken und vermiethrten Wohnungen besteuert werden? Einst. Ja. Die Frage: Sollen auch die Pfarrgcbäude steuerfrei bleiben? bejaht v. Klien, weil sie die Nutznießer füglich nicht treffen könnten, sondern aus dem Kirchenärar und subsidiarisch von den Parochieen erhalten werden müßten; soauch Sachse. Dagegen Kuhn, Runde, Seck.Richter, a d. Winkel. Richter a. Iw- äußerte, daß wenn die Besteuerung Len Nutznießer träfe, er nichts dagegen haben würde; außerdem aber man den Gemeinden nicht zumuthe« könnte, noch für einen Zweck, der ihnen fremd sey, (?) besteuert zu werden. Richter «.Lengenfeld und Runde glaubten, daß sie den landwirtbschaftlichen Gebäuden, den Schlössern und Rittergütern gleich zu stellen seycn, und daß also hier nur von den städtischen die Red, seyn könne, welche, da sie nicht vermiethet werden dürften, auch, wie die Schulhäuser, nur nach dem Areal bri- zuzieben seyen. Heyn stimmte dem bei, so- wieKlien, weil dieWohnung als Besoldungs theil zugewirscn. Frage: Sollen die Pfarr wohnungen von der Grundbesteuerung befreit seyn? Mit 44 St. Nein. Auf Anlaß des Min. v. Jeschau: Sollen die lan^virthschaftlichrn wie die übrigen betrachtet werden? Gegen 6 St. Ja. Sollen die nicht dahin gehörigen Wie Commun - und Schulgebäude behandelt werden? Gegen 2 St. Ja. Bei dem Punkte: daß die Ausschußpersvnen der Gemeinden bei dcr Abschätzung eine berathende, waS schon angenommen, bei dem Einschätzungs- Werke aber eine entscheidende St. haben sollen, weil sich da bloß vom Ausführen der von dem Abschätz. Comm gegebenen Vor schrift und dem Unterordnen der Flur unter die Normalstücke handele, wird Kliens Vor schlag, auch dies, wie schon früherso manches, der Reg. anheimzugeben, sogleich einst, an genommen. Die Revision der Grundsteuern. Das DTA. schlug sie bet städt. Grundstücken aller und bei ländl. aller 10 Jahre vor, um darnach zu erhöhen oder zu vermindern; doch würde bei ländl. Gdst. nur dann eine Steuer- Veränderung erfolgen, wenn eine Cultur- vcr Wandlung oder neue Urbarmachung ge schehen , weil ja die Industrie auch jetzt schon mit besteuert werde. Dies fand bei Mehren Bedenklichkeiten, weil u. A. der, welcher sein Gruudsiück verbessert, und dadurch einen höher» Ertrag erlangt hat, also der bessere Landwirts) zu Gunsten des schlechter«, d r sein Gdst. an Werth verringert hat, belastet würde. Beschl. g. nur 1 St. die Ausführung der Reg. zu überlassen. — Entschädigung für die aufzuhebenden Realbefreiungen. DGA. gegen das der t.K. Keine provis. Besteuerung und Entschädigung, sondern erst nach defini- tiver Feststellung der Grundsteuer, oder äußersten Falls, wenn die vorgeschlagene kurze Methode der Grundsteuerreguli eung von beiden K. genehmigt und zur Ausführung ge bracht würde, schon auf jetzigen LT. definitive Beschlüsse zu treffen. Dagegen Richter a.