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WocheMatt ' für Reichenvmnd. Siegmar, NeustM, Rabenstein and Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichmbrand, Nmoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispalttge Petttzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Ilmfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Unzeigert-Armahme irr der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 14 Sonnabend, den 8. April 1916 Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank- lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt: Montag, den 10. April 1S1« Brotmarkenheft Nr. 1 — 400 nachm, von 2 — 3 Uhr. - - 401- 800 - . 3 — 4 Uhr, ^ ^ ^ ^ - - 801 — 1200 - . 4 — 5 Uhr. Risotto (Konseromreis) 1 Büchse 75 Pf. Speck, geräuchert 1/2 lcx 240 Pf. Dienstag, den 11. April ISIS findet Heringsverkauf s Stück 22 Pf. bez. 20 Pf. im Steigerhausraume (hinterm Rathaus) wie folgt statt: Brotmarkenheft Nr. 1— 600 nachm, von 2 — 3 Uhr - - 601 — 1200 - . 3 —4 Uhr. Abgabe unbeschränkt. Die Einwohnerschaft wird ersucht, vorstehende Zeiten genau einzuhalten. Die Abgabe von Nahrungsmitteln erfolgt nur für eine Haushaltung und ist daher der Einkauf für eine andere Haushaltung nicht zulässig. Der geringen Vorräte halber kann von Speck nur Vo Pfund an eine Haushaltung abgegeben werden. An Buttererzeuger wird Speck nicht abgegeben. Wegen Mangels an Kleingeld wird erneut darauf hingewiesen, daß abgezahltes Geld mitzu bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 6. April 1916. Der Gemeindevorstand. Reichenbrand. Kontroll-Versammlung. 1. Alle Unteroffiziere vom Offizierstellvertreter einschließlich Offiztersaspiranlen abwärts, alle Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, einschließlich Ersatzreserve, 2. Alle ausgebildeten Mannschaften des Landsturms II. Aufgebots, 3. Alle Rekruten, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen, ferner alle aus gehobenen, unausgebildeten Landsturmpflichtigen mit Ausnahme des Jahrganges 1897 erhalten hierdurch Befehl, zur Kontrollverfammlung am Montag, den I«. April LSL«, »/zio Uhr vormittags im Hotel Clans, Grüna pünktlich zu erscheinen. Zur Beachtung. An den Kontrolloersammlungen haben nicht teilzunehmen 1. Die als unabkömmlich erklärten Beamten, Unterbeamten und Arbeiter der Könlgl. Staats eisenbahn und der Kaiser!. Post, 2. Der Jahrgang 1897 des unausgebildeten Landsturms. 3. Die vor dem 15. 8. 1869 geborenen Gedienten und die vor dem 3. 12. 1869 geborenen Ungedienten, 4. Diejenigen Personen, welche als letzte Entscheidung in ihrem Militärpaß die Entscheidung „dauernd untauglich, ausgemustert" erhalten haben. Anmerkung: I. Befreiung erfolgt nur wegen Krankheit (Marschunfähigkeit), wenn durch die Orts- bezw. Polizei behörde oder ärztliches Zeugnis bescheinigt. II. Die Personen, welche an ein- und demselben Tage zur Musterung und Kontrolloersamm- lung geladen sind, haben an der Musterung teilzunehmen und sofort nach erfolgter Musterung den Paß zur Vermeidung des Kontrollstempels beim Bezirks-Kommando vorzulegen oder einzusenden. III. Nichtbefolgung des Erscheinens zur Kontrollverfammlung wird unnachsichtlich bestraft. Stöcke, Schirme, brennende Zigarren und Spirituosen dürfen in das Versammlungslokal nicht gebracht werden. IV. Militärpapiere sind mttzubringen. V. Die an der Kontrollverfammlung Teilnehmenden stehen während des ganzen Kontrolltages unter Wirkung der Militärgesetze. VI. Die bereits zum Dienst eingezogen gewesenen Landsturmpflichtigen haben beim ungedienten Landsturm, ihrem Jahrgang entsprechend, teilzunehmen. Gediente Leute, welche bei einer anderen Waffengattung eingezogen waren, oder zu einer solchen gemustert sind, haben bei ihrer ursprünglichen Waffengattung tellzunehmen. Chemnitz, 18. März 1916. Königliches Bezirka-Kommando Chemnitz. Schule zu Reichenbrand. Die im Laufe des Schuljahrs von den Mädchen gefertigten Handarbeiten liegen Sonntag, den 9. April, vorm. 10»/,—12 und nachm. 3—6 Uhr im Nahsaale zur Besichtigung aus. Die feierliche Entlassung der Konfirmanden erfolgt Donnerstag, den 13. April, vorm. 10 Uhr Am Palmsonntage findet im hiesigen Gasthofe für die Konfirmanden und die werten An gehörigen derselben ein Famttienabend statt. Zum unentgeltlichen Zutritt berechtigen allein die von den Konfirmanden für Eltern und erwachsene Geschwister überbrachten Vortragsordnungen. Andere Personen finden nur gegen 0,50 Eintrittsgeld zum Besten der Stiftung für arme Konfirmanden Einlaß. Anfang punkt 7'/< Uhr. Zu zahlreichem Besuche dieser Veranstaltungen wird hierdurch freundlichst eingeladen. Reichenbrand, am 8. April 1916. Piegel, Schuldirektor. Brandkaffenbeiträge betr. Die am 1. April d.J. füllig gewesenen BrandkassenbeitrSge I.Term. 1916 sind bis längstens den 10. April ISIS an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 1. April 1916. Der Gemeindevorstand. Am 1. d. Mon. ist der 1. Termin der Gemeinde-Einkommensteuer fällig gewesen. Derselbe ist bis spätestens den 15. April dieses Jahre, an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 6. April 1916. Der Gemeindevorstand. Schulgeld betr. Der am 6. d. M. fällige 1. Termin Schulgeld 1916 ist bis längstens dm 20. April 1S!6 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar» 1. April 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Gemeinde Siegmar hat aus ihren Kriegsvorräten nur einm kleinen Posten Weizengrieß abzugeben und deshalb beschlossen, dmselben nur an hiesige Familien mit Kindern bis zu 2 Jahren sowie, an kranke bedürftige Einwohner abzugeben. Die nach vorstehmdem in Frage kommenden Haushaltungen werdm deshalb, um einm Überblick zu gewinnen, gebeten, sich im hiesigm Rathause — Meldezimmer — unter Vorlegung der Impfscheine der Kinder bez. des Familienstammbuchs bis spätestens Montag nachmittag 6 Uhr zu meldm. Siegmar, 6. April 1916. Der Gemeindevorstand. Klinger. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel im allgemeinen beendet ist, werden auf Grund von § 46 des Einkommensteuergesetzes diejenigm Beitrags- pflichtigen, welchen ihr Zettel nicht behändigt werden konnte, hierdurch aufgefordert, wegm Mitteilung des Einschäkungsergebnisses sich bei der hiesigm Ortssteuereinnahme zu meldm. Neustadt, am 5. April 1916. Der Gemeindevorstand. Kartoffelland. der Instandsetzungs-, Bestellungs- rc. kosten abgegeben werden. Interessenten wollm sich Montag, den 10. Aprll 1916, vormittags von 11—12 Uhr im hiesigm Rathause melden. Neustadt, am 6. April 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Infolge neuexdings wiederholter Unfuge an dm Höckericht-Teichen und Schädigungen an der Höckericht-Ziegelei. sowie Nichtbeachtung erlassener Verbote, betr. das Betreten der HöckerichtHluren, wird nochmals darauf hingewiesm, daß jede Übertretung unnachsichtig nach dem Feld- und Forstpolizei-Gesetz mit 30 Mark Geldstrafe geahndet wird. Eltern hasten für ihre Kinder. Gleichzeitig wird noch bekannt gemacht, daß das Begehen des Eichelbergweges nur be- »chtlgkn P--s°n«- ist. M«z. wlw-ttr, Zur Ueberwachung des Verkaufs von ausländischen Schweinefleisch ^ ^ s ss Gutsbesitzer Adolf Bonitz, Fleischbeschauer Emil Fischer, Fleischermeister Eduard Hoppert und Privatmann Hugo Schilling gebildet worden, die den Verkauf des ausländischen Schweinefleisches je nur für Donnerstag, nachm. 4—6 Uhr, und die Entfernung der übrigen gleichen Inlandsware aus den Verkaufsläden währmd dieser Zeit bestimmt hat. Dm Anordnungen ist zur Vermeidung hoher Strafm nachzukommm, auch habm die Kommissions- Mitglieder das Recht, strenge Kontrolle zu übm. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 4. April 1916. Holzverkauf. Ab Gemeindelagerplatz, Ecke Ritter- und Gartmstraße, wird Donnerstag, den 13. April 1916, von früh 8 Uhr ab gespaltenes Holz an die ärmeren Einwohner zum Preise von 1,10 Mk. für den Korb verkauft. Brothefte, abgezähltes Geld und Transportmittel sind mttzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. April 1916. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirksunterstützungen an bedürftige Familim der zum Heeresdienst einberufmen Mannschaften für dm Monat April soll ausnahmsweise Freitag, am 14. Aprll 1916 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2 — 5 Uhr für die Markminhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar gmau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. April 1916. Fundamt Rabenstein. verloren: 1 Paar Stiefel Gr. 33. Gefunden: 1 Garderobehalter. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein» am 6. April 1916. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 12. bis 18. April d. I. erfolgen. Rottluff, am 3. April 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die feierliche Entlassung der Fortbildungsschüler in Rottluff, an der sämtliche Fortbildungs- schüler teilzunehmen habm, findet Montag, den 10. April, von 8—9 Uhr statt. Die Herren Mitglieder des Schulvorstandes, sowie Arbeitgeber und Freunde der Schule werden dazu hiermit eingeladm. Rottluff, dm 9. April 1916. Hunger, Oberlehrer. Weidauer, Pfarrer, dtrtg. Lehrer. Ortsschulinspektor. Sitzung des Gemeiuderats zu Reicheubrand vom 4. April 1916. Öffentliche Sitzung. 1. wird Kenntnis genommen von dem Entwürfe der hiesigen Ortskrankenkasse, Einführung der hausgewerblichen Krankenversicherung betreffend. Der Gemeinderat erhebt gegen etwaige Aenderung von Ziffer 14 und 15 des Ent wurfs keine Einwendungen. 2. erfolgt Richtigsprcchung der 1915er Schulsparkaffen rechnung. Beschlußfassung über Ausschreibung der 1916 Gemeinde anlagen. Der Gemeinderat beschließt, die Anlagen für 1916 mit 120 °/« des Normalsteuersatzes auszuschreiben. Von diesen 120°/« sind 44°/« für Gemeindesteuern, 63«/« für Schul- stcuern und 13°/« für Kirchensteuern zu erheben. 4. werden für ein Baugesuch die erforderlichen Be dingungen gestellt.