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putsmherAyeblalt Bezirksanzeiger Bank - Komm: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V Cy bRR RRRTRRR Commerz- und Privat-Nank, Zweigstelle Pulsnitz Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertftraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) 77. Jahrgang Morttag, den 14. Dezember 1925 Nummer 217 ?Ul8Nitr8I- ksnk 6. 6. m. b. !-l. 2^V61A8t6ll6 ^uIsnItL ?ulsnil2 und Odlorn Sas Lulodusungliick bki Wschwitz am Die Namen der Schwerverletzte» sind: Frau Auguste Schuster, Ehefrau aus Kamenz und das zweijährige Kind; Hermann Matthes, Gotha; Arthur Müller, Neugersdorf; Elsa Menger, Bautzen; das Ehepaar Robert Ratze, Uhyst a. T.; Anna Kotzur, Weidlitz; Magda lene Schmole, Schweinerden; Georg Rößler, Schirgiswalde. Während sich Frau Schuster bei dem Sturz einen Armbruch zuzog, erlitt das Kind eine Kopsschwartenverlctzung. Erfreulicherweise sind die umlaufenden Gerüchte über das Kind unbegründet. Es be findet sich, wie uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, verhältnis mäßig wohl; Lebensgefahr besteht nicht. Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Peltrzeiie (MossösZevemncssec 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50 «/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung Bis ff,I0 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme steigen wird mit Bahnsteigkarten nur gestattet nach Oeffnung der Sperre vor der Abfahrt oder Ankunft von Zügen. — (Kartoffeln nndAepfel Nachsehen!) Als Folge des regnerischen Nachsommers weist die diesjährige Kartoffel- und Aepfelernte eine nur verminderte Haltbarkeit auf. Vor allen Dingen bei großen Lagerbeständen ist es deshalb geboten, eine öftere Untersuchung vorzunehmen und Faulendes zu beseitigen. Nur so läßt sich einem größeren Verluste Vorbeugen. — (Verschärfung der Strafbestimmungen für Fischfrevel.) Wie die Pressestelle der Landwirt schaftskammer mitteilt, haben in Sachsen die Uebergriffe an Objekten der Binnenfischerei in den letzten Jahren so zuge nommen, daß ihre nachteiligen Rückwirkungen auf die gesamte Fischereiwirtschaft unverkennbar sind. Die Landwirtschafts kammer hat deshalb das Verlangen des Deutschen Fischerei vereins nach einer Verschärfung der Strafbestimmungen für Fischfrevel dringend befürwortet. Es ist erwiesen, daß Be sitzer Neubesetzungen ihrer Teiche wegen der Gefahr des Diebstahls und der Beraubung nicht mehr vornehmen und ihre Fischereibetriebe lieber unbewirtschaftet liegen lassen. Sowohl vom forstlichen, wie vom jagdlichen Standpunkt wird der beantragten Verschärfung in vollem Umfange zu gestimmt. Bannewitz. (Zwei Kraftwagen im Straßen graben.) Infolge der außerordentlichen Glätte, die durch den Witterungsumschlag einsetzte, kam am Donnerstag der um 8 Uhr abends nach Bannewitz bestimmte staatliche Kraftwagen der Linie Dresden—Possendorf oberhalb des Vorortes Kaitz ins Rutschen und fuhr mit seinem Vor derteil in den Straßengraben, die Straße zum Teil sperrend. Der zu Hilfe gerufenen Dresdner Feuerwehr wurde das gleiche Schicksal zuteil. Etwas oberhalb der Unglücksstütte kam auch ihr Rettungswagen ins Gleiten und saß ebenfalls im Straßengraben fest. Erst nach vielen Mühen konnten die beiden Wagen wieder freigemacht werden. Freiberg. (Neuer Domorganist.) Für die Dom- organistenstelle wählte die Domkirchengemeindevertretung den Lehrer A. Eger in Berthelsdorf bei Freiberg. Zu dem Autounglück aus der Kraftwagenlinie Bautzen—Kamenz Donnerstagnachmittag erfahren wir noch folgendes: Die zehn Schwerverletzten wurden zum Teil nach dem Bautzner Krankenhaus gebrachr; ihr Zustand war den Verhältnissen entsprechend am Freitag zufriedenstellend. Ueber die Ursache des Unglücks konnte eine an der Unfallstelle sofort eingetroffene Untersuchungskommission feststellen, daß an der steil abfallegden Straße die Handbremse gerissen ist und daß der Wagen mit der Fußbremse allein nicht mehr zum Stehen gebracht werden konnte. Der vollbesetzte Wagen fuhr auf der Straße, die dort eine rechtwinklige Kurve macht, in ziemlich scharfem Tempo in der Richtung nach Kamenz. Er fuhr den kurzen Graben hang hinunter über die vor dem dortigen Gehöft gelegene Wiese, riß einen Ast mit sich und fuhr mitten in den Gutshos hinein, wo er um stürzte und bis kurx vor der Scheune weiterrutschte. Die in dem Wagen eingeschlossenen Fahrgäste mußten durch eines der Hinteren großen Fenster herausgezogen werden. Eine Frau war mit der Hand unter dem Wagen festgeklemmt, sodaß dieser erst leicht gehoben werden mußte, um die laut Schreiende aus ihrer Lage zu befreien. Aerztliche Hilfe war sofort znr Stelle. Sowohl auS Kamenz als auch aus Bautzen trafen mit Kraftwagen eine Anzahl Aerzte und die freiwilligen Sanitätskolonnen ein. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amrsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M- S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmanusdorf Kommerr- unä k^ivat-ksnk — — — Erscheint an jeoem Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Befördcruugseinrichtuvgen — hat der Bezieher leinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend 12. ordentl. ev.-luth. Landessynode Ueber bas Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse der landeskirchlichen Beamten berichtete am Donnerstag für den Derfaffungsausschuß Syn. Meier. Das Gesetz wird notwendig durch die bevorstehende Trennung vom) Staat und tritt erst mit dieser in Kraft. Es gilt für die Beamten und Unterbeamten de» Landes Konsistoriums und der Bezirkskirchenämter und läßt die Möglichkeit offen, später vielleicht auch die der Epho- rien cinzuschlteßen. Die Vorlage gründet sich auf die Kirchen- versafsung und lehnt sich in den Einzelheiten an das für Reichs und Staatsbeamte geltende Beamtenrecht an. Die Synode entschied in beiden Lesungen entsprechend dem Antrag des Aus- schuffes. Syn. Krumbiegel hatte eine Interpellation an das Kir- chenregtment eingebracht, wann es den Entwurf eines Pfarr besetzungsgesetzes vorzulegen beabsichtige, die von Präsident Böhme dahin beantwortet wurde, daß der Zeitpunkt noch nicht bestimmt angegeben werden könne. Die zweite Lesung der Vorlage über die Bezirkskirchen- ämter brachte einen Umschwung insofern, a's nunmehr der ur sprüngliche Mehrheitsantrag des Ausschusses auf Schaffung von vorläufig S hauptamtlichen Beziiksktrchenräten angenom men wurde. Als letzter Verhandlungsgegenstand kam ein Antrag des inneren Ausschusses, vertreten durch Syn. Reimer, über die Konfirmationssrage zur Verhandlung. Cs find von 7 oerschie- denen Stellen Gesuche um Erleichterungen des Konfirmations- gesetzes eingegangen. Der Berichterstatter glaubte, den ernsten Willen zu seelsorgerlichem Verständnis, der durch das Konstr- mationsgesetz entstandenen Schwierigkeiten am besten Ausdruck geben zu können durch den Vorschlag einer Erklärung. 1 .) Die Synode hat Verständnis sür die Gewissensnot, die aus den eingegangenen Gesuchen spricht. 2 .) Sie muß jedoch an dem Konstrmationsgesetz sesthalten, umsomehr, als es erst vor einem Jahre beschlossen worden ist. 3 .) Sie muß aber auch erwarten, daß man zunächst dieses Gesetz, das der Anschauung weiter Kreise unsere» Kir chenvolkes durchaus entspricht, und dessen Abänderung in diesem wiederum große Beunruhigung schaffen würde, sich auswirken läßt. 4 .) Sie richtet an das Lande«Konsistorium und inssondere an den Hern Laudesbifchof die Bitte, auch weiterhin auf dem Wege persönlicher Aussprache, mit aller seel- sorgerlichen Liebe denen zu begegnen, die mit ihrer Gewiflensnot zu ihm kommen. 5 .) Sie bittet das Landeskonfistorium, auch Ausnahmen »on dem Gesetze im einzelnen Falle nicht grundsätzlich zu versagen, soweit dadurch der in diesem Paragraphen festgelegte Charakter der Konfirmation als einer Be kenntnis- und Gelöbnishandlung nicht berührt wird. Landesdischof o. Jhmels nahm Gelegenheit zu eine grund sätzlichen Aenßerung. Die Entscheidungen, vor die das Landes- Konsistorium gestellt werde, bedeuteten häufig für dies.s eine «raste Belastung, da jede gefällte Entscheidung weitere nach stch ziehen könne. Er bat daher, dotz auch die Mitglieder der Synode dahin wirken, daß da» Landeskonfistorium nicht vor Das Wichtigste ?>Ie Verhandlungen über die Regierungsbildung find bisher er- -solglos gewesen. xn Zinsen sür öffentliche Gelder sollen herabgesetzt werden. uw preußischen Landtag gebraucht« der sozialdemokratische Ministerpräsident beleidigend« Arußerungen gegenüber der Landwirtschaft. «V Sonnabend nachmittag? lief auf d«r Deutschen Werst in Hamburg das zweite von fünf sür englische Rechnung in Auftrag gegebenen Motorschiffen glücklich vom Stapel Das 10000 Tonnen »roß« Schiff erhielt den Namen .Malayan Prince'. 3» dem ersten Drittel de« Dezember hat stch die wirtschaftliche Zersetzung d«» Reiches im Eiltempo fortgesetzt. 213 Konkurse, ZaHlunasrinstellungen und Geschüftsaujstchten werden in diesem Zeitraum gemeldet. Der Automobilomnibus ist am Freitag nachmittag wieder ab transportiert worden. Infolge der einbrcchenden Dunkelheit konnte am Donnerstag nichts wesentliches mehr an seiner Bergung unternommen werden. Er blieb die Nacht über umgestürzt im Gehöft von Schkade liegen, was ein ziemlich trauriges Bild bot. Die Aufräumungsarbeiten nahmen den ganzen Freitag vormittag in Anspruch, es war ziemlich schwierig, den Wagen in die Höhe zu bringen, letzten Endes wurde es mit Flaschenzügen fertiggebracht. Er war namentlich im Vorderteil übel zugerichtet, die Scheiben waren zertrümmert, die Federn zersprungen und die Räder verbogen (wahrscheinlich beim Aufstauchen im Graben), Schutzbleche und Lampen demoliert u. a. m. Er wurde mittels Kraft wagen nach Bautzen abgeschleppt, was noch einmal viele Zuschauer an- gelockt hatte. Ein Augenzeuge des Unfalles, ein im Schkadeschen Gute Be schäftigter, erzählt folgendes: „Ich hatte gerade am Scheunentor zur tun, als ich Plötzlich vor mir im Gutshofe ein donnerähnliches Krachen vernahm. Schmutz und Aauch stoben, auf, daß man zunächst gormchts sehen konnkü^und erst, als- sich diese legten, offenbarte sich das ganze Unglück. Da klang aber^auch schön au» dem'Wagen das Hilfegeschrei und furchtbare Schreien und Stöhnen der Verwundeten. Wir spran gen sofort hinzu, öffneten die Tür und schlugen die Fenster ein und befreiten so die Aermsten Auch die Unverletzten legten, sobald sie sich vom Schreck erholten hatten, Hand an zur Bergung der Verwundeten. Es spielten sich herzzerreißende Szenen ab." Sittliche mi> sächsische Welegenyeilen. Pulsnitz. (Diebstahl.) In der Nacht vom 10. bis 12. Dezember, wahrscheinlich in der Nacht vom Freitag Zum Sonnabende, sind einer hiesigen armen Familie zirka 4 Zentner rote Speisekartoffeln aus einem verschlossenen schuppen gestohlen worden. Sachdienliche Angaben hierüber Kolle man der nächsten Polizei- oder Gendarmerie-Station Melden. — (Die Gültigkeit der Sonntagsfahr- lartn für den Weihnachtsverkehr) erstreckt sich bon Mittwoch, den 23. Dezember, mittags bis einschließlich jUm 3. Weihnachtsfeiertag, 12 Uhr nachts. — (Für die Aufhebung desRevolutions- Heiertags.) Wie aus Dresden gemeldet wird, richtete oie Dresdner Kaufmannschaft an den Landtag eine Eingabe Um Aufhebung des 9. Novembers als Feiertag, da er in anderen Ländern nicht gefeiert wird und daher eine Schädi- Sung des sächsischen Wirtschaftsleben bedeutet. — (Heimarbeiter-Löhne und Fürsorge- Nnterstützung) In einer amtlichen Verordnung an die Hursorgeverbände hat das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium ffneut auf den unhaltbaren Zustand hingewiesen, daß nicht mten Hausarbeiter, selbst bei fleißiger Arbeit nicht den not- kendigsten Lebensbedarf verdienen, mithin fürsorgebedürftig ) Kien. Das Hausarbeitsgesetz vom 30. Juni 1923 sei von dem Gedanken geleitet, dem Hausarbeiter die Beschaffung des wichtigsten Lebensbedarfs durch eigene Arbeit zu sichern. Die Wohlfahrtsämter müßten daher sorgfältig feststellen, ob Mrsorgebedürftige oder deren unterhaltungspflichtige Ange- horige Hausarbeiter sind und sich gegebenenfalls mit dem zu ständigen Gewerbeaufsichtsamt verständigen, um festzustellen, ob die gezahlten Löhne „zulängliche Entgelte" im Sinne des 8 20 des Hausarbeitsgesetzes sind. Die Gewerbeaufsichts- amter würden ihrerseits nötigenfalls eine Lohnregelung oder ^u Bußverfahren anzuregen haben. Man hofft, daß mit solchen Maßnahmen es gelingen wird, einen beträchtlichen <eil der Hausarbeiter aus der Fürsorgededürftigkeit heraus zuführen. — (Wie lange gelten dieBahn steigkarten?) Bahnsteigkarten gelte« nur zur einmaligen Benutzung an dem <Kge, an dem sie vom Bahnsteigschaffner mit der Lochzange entwertet worden sind. Sie sind nur für die Station gültig, °uf die sie lauten. Die zwischen 11 und 12 Uhr nachts entwerteten Karten sind noch am folgenden Tage gültig. «Kun bei Betriebsstörungen, z. B. bei Zugverspätungen, der kü dem Betreten des Bahnsteigs beabsichtigte Zweck nicht ^reicht wird, werden die bereits gelochten Bahnsteigkarten °om Aufsichtsbeamten handschriftlich oder mit Stempel wie- aer gültig gemacht. Di« Geltungsdauer d«r Karten wird hierdurch aber nicht verlängert. Der Zutritt zu den Bahn Ssrsinlsgsn LU günuligun SSTLUU -^uskükrunA sämtlicker kank^esckätte ru kulantesten 8eckin§un§en. — 8ack§emä6e UeratunZ kostenfrei