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A?0.28 Sonnabend, den 5. Februar 1876 Verordnungsblatt der Kreishauptmmmschaft Bautzen zugleich als Consistorialbehörde der OSerlausttz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaft Bautzen, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. In dem Handelsregister der Stadt Bautzen ist heut auf dem neu angelegten Folium 156 in Folge Anzeige vom 27. Januar 1876 die Firma Gustav Poser und als deren Inhaber Herr Gustav Herrmann Poser, Kaufmann zu Bautzen, eingetragen worden. Bautzen, den 31. Januar 1876. Köntgl. Handelsgericht im Bezirksgericht. Dür1sch. Tpl. Der von hier aus unter'm 6. November vorigen Jahres hinter dem Handarbeiter MattheS Helas aus Dürrbach erlassene, in Nr. 265 des hiesigen Amtsblattes vom Jahre 1875 abgedruckte Steckbrief hat sich erledigt. Königliches Gerichtsamt Bautzen, am 26. Januar 1876. Michler. Rchnr. Bekanntmachung, die Vergebung eines Schleußenbaues im Submissionswege betreffend. Vom Neugraben aus soll nach den östlich gelegenen Wiesen No. 394 und 395 des hiesigen Flurbuchs eine 618 Meter lange Schleußt gebaut und dieser Bau dem Mindestfordernden zur Ausführung übergeben werden. Diejenigen, welche diesen Bau zu übernehmen gesonnen sind, werden hiermit ersucht, ihre Offerten unter gleichzeitiger specieller Angabe der Einheitspreise für Boden-, Maurerarbeiten u. s. w. spätestens bis zum 14. dieses Monats in der Rathscanzlei verschlossen mit der Aufschrift „Schleußenbau-Angebot" einzureichen. Die bei der Bauausführung zu beobachtenden Bedingungen liegen in hiesiger Rathscanzlei zur Einsicht aus, werden aber auch auf Verlangen gegen Bezahlung der Copiaiien in Abschrift abgegeben. Die Auswahl unter den Bewerbern wird ausdrücklich Vorbehalten. Bautzen, am 4. Februar 1876. Der Stadtrath. Buchheim. Offene Polizeiinfpeetorftelle. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe soll ein Polizei-Jnspector mit einem Gehalte von jährlich 2000 Mark angestellt werden. Bewerbungsgesuche sind allhier bis spätestens Seit 1. März dieses Jahres einzurnchen; es wird indeß ausdrücklich bemerkt, daß nur solche Be werber Berücksichtigung finden können, welche sich im Polizeidienste bereits Erfahrungen gesammelt haben und Solches durch gute Zeugnisse nachzuweisen vermögen. Bautzen, den 1. Febmar 1876. Der Stadtrath. — Buchheim, z. Zt. Vorsitzender. Bekanntmachung. Der hiesige Kirchenvorstand besteht dermalen aus folgenden Mitgliedern: 1) Herrn Rittergutsbesitzer Heydenreich auf Ober-Bischdorf, 2) - Kramer Eichler, i 3) - Ortsrichter Kern, l . §12! s 4) - Bauer Döke, ! sammtlich m Bischdorf, 5) - Tischler Wauer, l 6) - Mühlenbesitzer Rentsch in Rosenhain, 7) - Hausbesitzer Hothas in Dolgowitz, und . 8) dem unterzeichneten Pfarrer als Vorsitzenden. Bischdorf, am 3. Februar 1876. Carl Gottlob Temper, p. 01 Köln, 3. Febr., Nachm. Der „Kölnischen Zeitung" geht aus Paris der französische Text der Note des Grafen Andrassy <1. ä. Ofen-Pesth, 30. Decewber 1875, zu. In derselben heißt eS: Von Anbeginn der Unruhen in der Herzegowina haben die europäischen Ca- binete in ihrem Interesse an dem allgemeinen Frieden ihre Blicke auf Ereignisse richten müssen, welche denselben zu gefährden drohten. Die Höfe von Oesterreich- Ungarn, Rußland und Deutschland haben sich nach einem Austausch ihrer dies bezüglichen Ansichten zu gemeinsamen Bemühungen Behufs Friedensstiftung ver einigt- Dieser Zweck schien dem allgemeinen Wunsche zu sehr zu entsprechen, als daß die anderen Cabinete auf die Einladung, sich durch ihre Vertreter in Kon stantinopel demselben anzuschließen, sich nicht beeilt hätten, ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu verbinden. Die Mächte haben sich in Einvernehmen gesetzt, um allen ihnen zu Gebote stehenden Einfluß zu dein Zwecke aufzubieten, den Kampf zu localistren, sowie die Gefahren und das Elend desselben zu vermindern, indem sie Serbien und Montenegro verhinderten, sich an der Bewegung zu be theiligen. Die Note erwähnt dann die Mission der Eonsuln und fährt fort: Alle Cabinete haben sich darauf beschränkt, der Regierung des Sultans den Rath zu geben, sich nicht an bloße militairischc Maßregeln zu halten, sondern daraus auszugehen, das Uebel durch moralische Mittel zu bekämpfen, welche zukünftigen Ruhestörungen vorzubeugen bestimmt sind. Die Cabinete hatten, indem sie so handelten, die Absicht, der hohen Pforte die moralische Unterstützung, deren sie bedurfte, zu leisten und außerdem die Zeit zur Beruhigung der Gemüther in den aufständischen Provinzen zu gewähren, weil sie sich der Hoffnung Hingaben, daß jede Gefahr einer weiteren Verwicklung in dieser Weise beseitigt sei. Leider seien ihre Hoffnungen getäuscht worden. Einerseits schienen die von der Pforte ver öffentlichten Reformen nicht die Beschwichtigung des Volkes in den aufständischen Provinzen in's Auge gefaßt m haben und auch nicht zur Erreichung des wesent lichen Zweckes zu genügen. Andererseits sei es den türkischen Waffen nicht ge glückt, dem Aufstande ein Ziel zu setzen, daher sei der Augenblick gekommen, einen gemeinsamen Weg zu beschreiten, um einer Störung des europäischen Friedens vorzubeugen. Es folgt sodann die Prüfung des Jrade vom 2. October und des Fermans vom 12. December, sowie eine Schilderung der Mißstände in den auf ständischen Provinzen; daran schließt sich die Auszählung der zur Herstellung des Friedens nothwendigen Punkte. Als solche werden genannt: Die volle und unverkürzte Religionsfreiheit, die Abschaffung der Verpachtung der Steuern, ein Gesetz, welches verbürgt, daß der Ertrag der direkten Steuern von Bosnien und der Herzegowina zum Besten der Provinz selbst unter Aufsicht der im Geiste des Fermans vom 12. December eingesetzten Organe verwendet werde; ferner die Einsetzung eines besonderen Ausschusses, der in gleicher Airzahl aus Muselmännern und Christen besteht, um die Ausführung der von den Mächten vorgeschlagenen sowie der in dem Jrade vom 2. October und im Ferman vom 12. December ver kündigten Reformen zu überwachen; endlich die Verbesserung der wirthschaftlichen Lage der Landbevölkerung. Die ersten Punkte könnten und mußten unverzüglich durch die hohe Pforte Angeführt werden, der fünfte Punkt dagegen stufenweise und sobald wie irgend möglich, wenn, unabhängig von jenen Bedingungen, welche uns als die wesentlichsten erscheinen, Bosnien und die Herzegowina noch die folgenden Reformen erhalten, die auch in den: jüngsten Ferman angedeutet sind, nämlich einen Provinzialrath und Gerichtshöfe, frei gewählt durch die Einwohner, Unabsetzbarkeit der Richter, Laien-Iustiz, Gewährleistung der persönlichen Freiheit, Bürgschaft gegen Mißhandlungen, Umgestaltung der Polizei, deren Verfahren so viele Klagen hervoraerufen hat; ferner Aufhören der Mißbräuche, zu welchen die Leistungen von Arbeiten zum öffentlichen Nutzen Anlaß geben; eine gerechte