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Großenhainer MtlhMmgü- M AyktzMatt. MmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. RedigirL, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. 46 Donnerstag, den 19. April 4866 Bekanntmachung. Die zum Kreditwesen des Kaufmanns Otto Nitzsche hier gehörigen Waaren- und Wein- vorräthe sollen den 4. Mai 1866 und die darauf folgenden Tage von Vormittags 9Uhr ab iw Saale des GafkbofA zu? Arone hier gegen sofortige Baarbezahlung versteigert werden, was mit dem Bemerken, daß Auctionskataloge im Gerichtsamte unentgeltlich zu erlangen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 5. April 1866. Das Königliche Gerichtsamt. Möhn, Aff. von Soeben. Bekanntmachung, die städtischen Promenaden betreffend. Nachdem die um die Stadt führenden Promenaden wieder vorgerichtet sind, sehen wir uns ver anlaßt, hierdurch wiederholt diese öffentlichen Anlagen dem Schutze des Publikums zu empfehlen und darauf hinzuweisen, daß namentlich das Tummeln der Kinder in denselben außerhalb der Wege, sowie das Abpflücken der Blatter und Zweige und spater der Blumen an den Baumen und Sträuchern unter keiner Bedingung gestattet werden kann, sondern in Gemäßheit der öffentlichen Anschläge bestraft werden wird; auch machen wir darauf aufmerksam, daß Eltern und Pflegeeltern, neben der Verpflichtung zur Ersatzleistung der durch die Kinder oder Pflegebefohlenen verursachten Schäden, wegen unterlassener gehöriger Beaufsichtigung derselben werden zur Verantwortung und Strafe gezogen werden. — Unsere Polizeiorgane wie auch die in den Promenaden beschäftigten Commun- arbeiter sind zur strengsten Beaufsichtigung und in Contraventionsfällen zur unnachsichtlichen Anzeige erstattung, nach Befinden zur sofortigen Arretur der etwaigen Contravenienten angewiesen worden. Großenhain, den 10. April 1866. Der Stadtrath. Heerklotz. Anher erstatteter Anzeige zu Folge ist im Laufe der vorigen «<-^4^444441444444/444 Woche aus einem hiesigen Wohnhause ein Sack mit 16 Pfund ge schweißter Wolle entwendet worden. — Zur Ermittlung der Thäter und Wiedererlangung des Ge stohlenen wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, den 17. April 1866. Die Polizeibehörde. Heerklotz. Tagesnachrichten. Sachsen. Auch in Dresden hat am 15. April unter Vorsitz des Professors vr. Wigard eine von etwa 1500 Personen besuchte Volksversammlung stattgefunden und folgende Beschlüsse gefaßt: Die Volksversammlung vom 15. April 1866 erklärt: 1) Es ist Pflicht des gesummten deutschen Volkes, mit vereinter Kraft sowohl die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht Schleswig-Holsteins zur Geltung zu bringen, als einem Kriege zwischen den Hausern Hohenzollern und Habsburg ent gegenzuwirken; 2) wir fordern zur Ein- und Durchführung der von der constituirenden Ver sammlung am 28. März 1849 rechtsgültig be schlossenen Reichsverfassung, sowie zu vorheriger Vornahme der notbwendig erscheinenden Abän derungen derselben die Einberufung eines deutschen Parlaments nach Maßgabe der Bundesbeschlüffe vom 30. März und 7. April 1848. — In Deutsch- Baselitz sind, wie man aus Kamenz meldet, am 11. April vier Garten- und Häuslernahrungs besitzungen mit zusammen 14 Haupt- und Neben gebäuden von einer Feuersbrunst zerstört worden. Es wird vermuthet, daß Kinder durch Streich hölzchen das Feuer verursacht haben. PreuHen. Die preussische Antwort auf die österreichische Note vom 7. April ist am 15. April nach Wien abgegangen und lautet in der Sache ablehnend, doch soll sie einen Weg offen lassen, welcher eine Wendung zum Frieden hoffen läßt, indem ein <Lchlußpassus derselben darauf hinweist, daß es in Oesterreichs Hand liege, zur Herstellung des statu8 quo ante die Initiative zu ergreifen. Hannover. Der Kriegsminister hat verord net, daß mit Rücksicht auf drohende kriegerische