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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend po«isch-«i°°i°r»«i4 Erschein« »glich mit AuSnohm« der «»nn- »>d §rjNa«e nachmittags - Uhr für »e, f»Ige«den Tag. 2e,ug«rre!» »k« 8-IbsIabholung m»»att,ch 4 MH, durch unsere Austräger ,u,-tragen in »er Stad« monatlich 4.4, MH, auf dem Lande 4^0 Mt., durch die Pest he,agen vierteljährlich 12 MI. »hne ZusteNun,»gebühr. Alle Pestanstollen und Pestbeten sowie unser- Austräger und »eschästsstelle nehmen jeder,««« Bestellungen entgegen. Im Salle h,derer «-Welt, Krieg »der sonstiger Letriebesttrungen hat der Bezieher «einen Anspruch auf Lieferung »er Zeitung »der Kürzung de» B«zug»preit-». Gegründet im Lahre 4844 Inf»istion»pr-!<! so Pfg. fgn die «gespaltene Korpuszelle »der deren Naum, L»>alpreis 7S pfg., Reklamen r Mk. Bei Wiederholung und Iahresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behörden) die 2--spalten- Korpuszeile 2.50 Mk. Rachweisungs-Getühr L» Pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen «»«-nehmen mir kein« Garantie. Ze»er Rabatt» «nspruch -rlM, wenn der Betrag durch Klag- etngez»g-n werde» muß »der der Auftraggeber in Konkurs g-r«. Gegründet im Lahre 4844 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff sowie des Forstrentamts Tharandt. Herausgeber, Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Schriftleitung: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Nr. 203. Freitag den 3. September 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Das Ministerium des Innern — Landeswohnungsamt — hat mit Zustimmung des Reichsarbeitsmmisteriums die Gemeindevorstände zu Kesselsdorf und Grumbach zu folgenden Maßnahmen ermächtigt: 1. Der Gemeindevorstand ist berechtigt, dem Verfügungsberechtigten einer be nutzten Wohnung, die der Behörde im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und zu der am Orte herrschenden Wohnungsnot nicht genügend ausgenützt erscheint, für solche entbehrlichen Teile der Wohnung, die ohne erhebliche bauliche Aenderungen zur Verwendung als selbständige Wohnungen abgetrennt werden können, einen Wohnungssuchenden zu bezeichnen, mit dem er einen Mietvertrag abzuschließen hat. Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, so setzt auf Anrufen des Gemeinderats das Einigungsamt, falls für den Ver fügungsberechtigten kein unoerhältnismäßiger Nachteil zu besorgen ist, einen Mietvertrag fest. Das Einigungsamt kann dabei anordnen, daß die Gemeinde an Stelle des Wohnungssuchenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Miet- räume dem Wohnungssuchenden weiterzuvermieten. 2. Auf Anfordern des Gemeinderats hat der Verfügungsberechtigte der Gemeinde Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räume, die im Verhältnis zur Größe des Betriebes nicht genügend ausgenützl er scheinen, zur Herrichtung von Wohnräumen gegen Vergütung zu ül erlassen. Das Einigunzsamt bestimmt die Höhe der Vergütung und die Zahlungs- bedingungen, wenn eine Einigung hierüber nicht zustande kommt. Die Ge meinde ist berechtigt, den Gebrauch der hergerichteten Räume einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten. Für die Rückgewährung gelten die Bestimmungen in Z 5 der Bekannt- machung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23? September 1918 (RGBl. S. U43). Ist der Verfügungsberechtigte selbst nur Mieter der in Anspruch genommenen Räume, so wird die Erlaubnis seines Vermieters, die Sache weiter zu vermieten, ge gebenenfalls durch die Festsetzung des Einigungsumtes ersetzt. Die Festsetzung des Mietvertrags durch das Einigungsamt ist ein Verwaltungsakt und als solcher von der Behörde durchzuführen. Zur Durchführung der Befugnisse unter 1 und 2 kann der Gemeindevorstand anordnen, daß der Verfügungsberechtigte aller in Betracht kommenden Räume seinen Beauftragten über diese Räume und die Art ihrer Benutzung Auskunft zu erteilen und tue Besichtigung zu gestatten hat. Wer die geforderte Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder eine Besichtigung nicht gestattet, wird gemäß § 1» Ziffer 2 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 28. September 1918 mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. 3. Dem Gemeindevorstand wird die Befugnis erteilt, anzuordnen, daß die Ver mietung, Ueberlassung und Ingebrauchnahme von Wohnräumen, insbesondere auch von möblierten Zimmern, nur mit seiner Zustimmung zulässig ist. Meißen, am 26. August 1920. Nr. 51L 11 v r/20. »r» Die Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Zur Beseitigung der Betriebsstörung der Zentrale Lauchhammer sind umfangreiche Jnstandsetzungsarbeiten erforderlich, die etwa noch 14 Tage in Anspruch nehmen werden. Während dieser Zeit erfolgt die Stromlieferung für die landwirtschaftlichen Betriebe nur nach Maßgabe der Dreschordnung, für die Großabnehmer nach dem telephonisch bekannt gegebenen Verteilungsplan. Zur Sicherstellung des für die Beleuchtung erfarderlichen Stromes wird ferner auf Anordnung des Landeskohlenamtes verfügt: 1. Die Entnahme von Kraftstrom in der Zeit von 7 bis 10 Uhr abends ist allen Stromabnehmern verboten. 2. Die Beleuchtung ist unbedingt einzuschränken. Die gleichzeitige Benutzung von mehr als zwei Lampen im Haushalt ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen wird das Leitungsnetz ausgeschaltet. Der Vertrauensmann Les Reichskommissars für die Kohlenverteilung. Korff. esx Versteigerung. Am Sounubeud de« 4. September vormittags 10 Uhr sollen in der städtischen Turnhalle verschiedene alte Wohnungseinrichtungsgegensiände, Kleidungsstücke usw. aus alten Nachlässen an Meistbietende versteigert werden. Wilsdruff, am 1. September 1920. errs Der Stadlrat. ^^4*28481 Die Herbstlartoffelernte unterliegt nicht mehr der Zwangs- tits-b bewirtschaftung. Jeder Versorgungsberechtigte hat sich darnach seinen Bedarf an Kartoffeln selbst sicher zu stellen. Die Personen, denen das nicht gelingen sollte, haben ihren Bedarf bis spätestens den 15. September 1920 im Gemeinde amts zu melden. Die Gemeindeverwaltung wird alsdann bemüht sein, diesen Versorgungs berechtigten den Bedarf zu decken. Nach dem 15. September 1920 eingehende Meldungen können jedoch schon von vornherein keinesfalls berücksichtigt werden. bis? Grumbach, am 2. September 1920. Der Gemeindevorstand. Kleine Zeitung für eilige Leser. ' Die deutsche Regierung hat sich bei der Warschauer Re- gierung wegen der Bortalle in Breslau entschuldigt. * In Frankfurt a- M. versuchten Arbeitslose das Rathaus zu stürmen, wobei VH? der Sicherheitspolizei Feuer gegeben wurde, so ßab zwei Dote und drei Verletzte auf dem Platze blieben. * Die Danzigs Hafenarbeiter haben beschlossen, die für Polen bestimmten ^eunitionsdampfer zu entladen. * Zu der nächsten in Stresa in Italien stattsindenden Er- nähmngskonfcrenr Nat auch Deutschland eine Einladung er halten. * Alle Anzeichen deuten darauf hin. daß von Grodno aus eine neue russig Offensive bevorsteht. * Die ungarische Nationawersammlung bat die Anwendung der Prügelst^ mit einer Mehrheit von 25 Stimmen ange- nommen. Die Gühne. Di« Breslauer Krawalle, die zu bedauerlichen Aus- scbreitu^n gegen französische Amtspersonen und zu mehr oder inniger erheblichen Beschädigungen der Amtsräume des friesischen Konsulats in Breslau geführt haben, geben der friesischen Regierung erneuten Anlaß, ihren Macht- stanliE heroorzukehren. Sie hat an die deutsche Re- gieri eine Note gerichtet, in der sie in fünf Punkten ihre Süisorderungen zusammenfaßt. Sie verlangt Wieder- bersl^^g der Konsulatsräume, natürlich auf deutsche Kosten, eine Entschädigung von 100 000 Frank an die Konsulats- b^mten für die Verluste, die sie etwa erlitten haben und M den Schaden, der ihnen „entstanden sein könnte", also Mt etwa nachweisbar entstanden ist, ferner Bestrafung der schuldigen, disziplinarisches Einschreiten gegen Lie fahr lässigen Ortsbehörden und die Ehrenbezeugung vor der französischen Fahne, nach einem Zeremoniell, das noch be sonders mit der französischen Botschaft in Berlin vereinbart werden soll. Gegen diese fünf Punkte wäre im Gruude nicht allzuviel einzuwenden. Es hat kaum jemanden in Deutschlad ge geben, Ler die Vorfälle in Breslau nicht aufrichtig bedauert und die erneute Spannung mit Frankreich, die naturnot- wendig daraus folgen mußte, ehrlich beklagt hat, denn wir sind nun einmal hilf- und wehrlos und wir müssen alle Eheste, seien es nun die eines aufgehetzten und unkrontrollier- baren Pöbels oder die eines hysterischen und machtüber spanntesten Nationalismus und Chauvinismus, hinnehmen. Und es ist ganz selbstverständlich, Laß wir der französischen Regierung für die Breslauer Ausschreitungen Genugtuung geben müssen und Lie Nation als Gesamtheit kür den Mangel an Lstziplm, AerantworMwreu uno Würde eines unbekannten Hausens bitten muß. Sr, weit wäre alles in Ordnung und wenn die französische Regierung sich daraus beschränkt hätte, ihrer wirkkich oder vermeintlich beleidigten Würde Genugtuung zu verschaffen, jo wäre dagegen nichts einzuwenden gewesen. Aber der Geist der Note ist es, Ler sehr schwere Be denken für die Zukunft Europas rechtfertigt. Denn aus dieser Note muß man die Absicht der französischen Re gierung lesen, den Zustand Ler unerträglichen Spannung zwischen Deutschland und Frankreich geradehin zu verewigen. Die französische Regierung verlangt nämlich Lie Ermittelung und Bestrafung aller an dem „Überfall" auf Las französische Konsulat Beteiligten innerhalb acht Tagen. Das ist natür lich vollständig unmöglich. Selbst bei dem besten Willen zur Unterwürfigkeit kann kein Mensch, und wäre er selbst allwissend und allmächtig, in acht Tagen alle an einem Volksauskauf beteiligten Elemente ausfindig machen, wenn sie nicht aufs Geratewohl ein paar Dutzend Menschen, ganz gleich ob schuldig oder unschulüig, herausgreifen und an ihnen ein Exempel statuieren will. Und die heutige deutsche Regierung ist doch wahrlich weder allwissend noch allmächtig. Der einsachste Menschenverstand muß jedem sagen, daß dieie Forderung Frankreichs schlechthin unerfüllbar ist, weil sie über die menschliche Krach geht. Wenn Lie französische Re gierung sie trotzdem stellt, so geht daraus hervor, daß sie sich Handhaben oder vielmehr Daumschrauben zu neuen Re pressalien sichern will. Die Spannung zwischen Deutschland und Frankreich soll nicht aujhören — so wollen es die heutigen Machthaber Frankreichs. Die Regierung der Republik, beißt es in der Note, wünscht mit der deutschen Regierung in einer Atmosphäre der Beruhigung und Arbeit friedliche Beziehungen zu unter halten. Wie soll das aber möglich sein, solange die fran zösische Regierung nicht das geringste Verständnis, ja nicht einmal den Willen zu diesem Verständnis für den psycho logischen Zustand des deutschen Volkes offenbart? Physisch und seelisch zerrüttet durch einen langen Krieg, durch namen lose Leiden und Entbehrungen, durch die unsagbaren Kämpfe und Anstrengungen zur Herstellung einer neuen inneren Ordnung, befindet sich Las deutsche Volk in einer fortgesetzten Spannung, in einer dauernden Erregung, die nicht gemildert wird durch die uns aufgezwungenen Volksabstimmungen, durch die künstliche Entfachung Ler nationalen Gegensätze in Gegenden, wie Schlesien, Schleswig, Ost- und Westpreußen, durch die Übergriffe und unvermeidlichen Zwischenfälle in Len besetzten Gebieten, kurz, durch den ganzen Gährungs- zustanü, in den wir Lurch Len unglücklichen Krtegsausgcmg geschleudert worden sind. Liesen Seelenzustand, den keine wie immer geartete Negierung zu meistern vermag, in Rechnung zu ziehen und bei allen Landlunoev zu berücksichtigen, das wäre Lie Pflicht Les Siegers, wenn das Verständnis für die Zukunft und für die gemeinsamen Interessen Europas vorhanden wäre. Es muß klipp und klar ausgesprochen werden, daß es politisch zweck mäßiger, klüger und weitschauender gewesen wäre, wenn Frankreich in diesem Jahre auf die offizielle Feier des Nationalfestes in Berlin verzichtet hätte. Die Würde Frank reichs hätte keinen Schaden genommen und viel Aufregung und unnötige Spannung wäre unterblieben, wenn die franzö sische Fahne in diesem Jahre noch nicht auf der französischen Botschaft gehißt worden wäre. Statt dessen verlangt die französische Regierung jetzt noch nachträglich die Bestrafung des Hauptmanns v. Arnim, well die Parade nicht nach französischen Begriffen feierlich genug war, und außerdem soll noch der Reichskanzler in Person bei der französischen Botschaft einen Bittgang tun und seine Entschuldigung aussprechen. Man sieht aus all diesen Forderungen nur zu deutlich die Absicht, nicht etwa einem beleidigten Recht sachliche Genug tuung zu verschaffen, sondern ein Volk zu demütigen, ihm seine ganze Nichtigkeit gewissermaßen lebendig vor Augen zu führen. Damit wird zwar das Machtgeiühl befriedigt und die wehrlose Ohnmacht des deutschen Volkes und Staates vor aller Welt bekundet, — was ja übrigens kein Geheimnis ist! — aber keineswegs der Zukunft und den höheren Interessen der europäischen Menschheit gedient. Nach Lage der Dinge ist nicht zu bezweifeln, daß den französischen Forderungen die Erfüllung zuteil wird, soweit sie im Rahmen der Möglichkeit liegt. Etwas anderes ist es freilich mit Ler Stimmung, in der diese Erfüllung geschieht. Darüber werden schon die Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß einigen Aufschluß geben, das endgültige Urteil aber wird die unbestechliche Geschichte sprechen. Die Wahrheii über Rußland. Unerträgliche Tyrannei. Im Berliner Organ der Unabhängigen, der Freiheit, setzt das Mitglied der nach Rußland entsandten Delegation der Unabhängigen, Wilhelm Dittmann, seine aus eigener Anschauung geschöpften Schilderungen der Zustände in Sowjetrußland fort. Er bezeichnet als die Grundlage, auf der allein das Sowsetrußland möglich sei, die kulturelle Rückständigkeit des russischen Bauern, der 75 °/o der Gesamt bevölkerung ausmacht, und den das revolutionäre Regiment durch die Zuteilung des Landes der Gutsherren für sich g"/" wann. Sozialismus und Kommunismus gibt es in R'?,«' land auf dem Lande zunächst noch nicht und auch in Städten und Industriezentren herrscht nicht die Diktats, . Proletariats, sondern die Diktatur über das Proleta^^^ Hilse des Machtapparates, der aus der neuen bureaukratie und der Roten Armee besteht. Der