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WMeimr Tageblatt Inserat« nehme» die Expedition bis Bormittag n Uhr, sowie die Austräger, desgleichen all« Aimonccn-Erpedttionen zu Originalprels« entgegen. ßchchÄ-ßMW, AttluM Uiti-AecksDitz, Kersürrf, HemÄsrf, 8»W, raWdm, siillki, Rcksiitts, KÄch, NHm, IlchnU, ÄriÄns, Mtilch, MUti«, AWM, Mtizrw!,. Geschäfts Anzeiger für Erschein, jeden Wochentag abends sür den folgenden Tag und kostet durch die Expedition und durch die Träger Mk. I.W, durch die Post Mk l.k>0 frei inS tzaus. AmtsdlcrIL für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Nr. 69. Sonnabend, den 26. März 1887. 37. Jahrgang. Witterungö-Ausstcht ans Sonnabend, den 26. März: Böige westliche Winde, veränderliches Wetter mit zeitweise» Niederschlägen bei wenig veränderter Temperatnr. Bekanntmachung. Da bci Eintritt günstiger Witterung mit dem Verlegen der Gasrohren in den hiesigen Straßen begonnen werden soll, bringen wir dies hiermit zur öffent lichen Kcnntniß und ersuchen diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche ge sonnen sind, bzascottsumcutcu zu werden, sich unter Angabe der Flauuncu- zahl während der Expeditionszeit im Rathhanse bei Herrn Stadtcasscncontroleur Zimmermann nnznmeldcu. Gleichzeitig will man hierbei, indem aus die «ul» D aufgestellten Bedingungen aufmerksam gemacht wird, noch ansdriirklich betonen, das; denjenigen tronsumeutcu, welche ihre Anmeldung jetzt bewirken, vie Zuleitung bis an das Hansgrundstück kostenfrei besorgt wird, während für spätere Meldungen dasselbe nur auf Kosten -er Abnehmer erfolgen kann. Hohenstein, am 21. Mürz 1887. Der Ausschutz sür Erbauung der Gasanstalt. C Bedingungen, unter welchen die Gasanstals zu .Hohenstein die Liefer»ng von Gas an Privatpersonen zu übcruehmcn bereit ist. 8 1. Die Abgabe von Gas an Private erfolgt innerhalb des ganzen Be reiches des vorhandenen Rohrnetzes. tz 2. Tie Kosten der Abzweigung vom Hauptrohre, soweit dieselbe 5 Meter Länge nicht überschreitet und nach Eröffnung der Gasanstalt gelegt werden, sind vom Consumenten mit 10 Mark 80 Pf. zu bezahlen, ohne daß dadurch die fragliche Strecke in seinen Besitz übergeht. Abzweigungen von mehr als 5 Meter Länge unterliegen bez. ihrer Kosten besonderer Vereinbarung. 8 3. Die Herstellung der Abzweigung vom Hauptrohre, sowie die Lieferung und Ausstellung des Haupthahnes und Gaszählers darf nur durch die Gasanstalt erfolgen; dagegen kann die Privatcinrichtnng im Innern des Hau ses, außer von der Gasanstalt auch von andere» fachkundigen Personen ausgcsührt werden, doch muß die Einrichtung sowie etwaige Verlängerungen und Abänderungen vor Ingebrauchnahme durch die Anstalt geprüft werden. 8 4. Die Kosten der von der Gasanstalt hergcstcllten Gascinrichtung, sowie deren Bcrlängerungcn und Reparaturen sind sofort nach Vollendung nnd Erprobung derselben zu berichtigen. Ausnahmsweise und nm weniger Bemittel ten die Änlage einer Gaseinrichtung zu erleichtern, werden nach besonderem Uebercinkommcn Ratenzahlungen gestattet, jedoch bleiben in diesem Falle sämmt- lichc Theile der Einrichtung,'Nichts davon ausgenommen, so lange im Besitze der Gasanstalt, bis die betreffende Rechnung voll bezahlt ist. 8 5. Beschädigungen der Straßenrohr-Abzweigungen, der Gasmesser und der Leitung bis 1 Meter hinter dem Gasmesser, sind der Gasanstalt nnverweilt anzuzeigen und ist cs dem Consumenten in keinem Falle gestattet, die deshalb nöthigen Reparaturen ohne Borwissen der Gas-Anstalt oder von anderen, als den von der Anstalt beauftragten Personen vornehmen zu lassen. tz 6. Der Consument ist für alle Gefahren und Schäden verantwortlich und ersatzpflichtig, welche durch Unterlassung der in 8 5 vorgeschricbcncn Mel dungen oder sonst durch Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen entstehen. Derselbe übernimmt auch die volle Vertretung sür alle Nachthcile, welche durch Fahrlässigkeit beim Gebrauche der Privat-Gascinrichtungen hcrbcigcsührt werden. Bon etwa entstehenden Mängeln an der Einrichtung, besonders auch bei vorhandenem Gasgerüche hat der Consument unvcrwcilt bci der Gasanstalt An zeige zu machen, damit die Ursachen ermittelt nnd Abhülfc geschafft werden kann. Außerdem bleibt die Gasanstalt berechtigt, da nöthig die Gascinrichtungen zu inspiciren und ist der Consument gehalten, die dabei als unbedingt noth wendig erkannten Acnderungen und Reparaturen unvcrwcilt vornehmen zu lassen. 8 7. Die Flammenzahl, sowie jede Vermehrung oder Verminderung der selben ist der Gasanstalt — soweit diese die Einrichtung nicht selbst hcrgcstcllt hat — vorher anznzcigen. Die Einrichtung einer größeren Flammcnzahl, als wofür der Gasmesser geaicht, ist unzulässig. 8 6. Allmonatlich wird der Verbrauch an Gas eines jeden Consumenten durch einen Anstaltsbeamtcn abgeleseu und nach Cubikmctern berechnet. Wegen etwaiger durch Stillstehen von Zählern oder sonst entstandener Differenzen über die Höhe des Monatsverbranchs wird zwischen Consument und Gasanstalt eine Vereinbarung dahin ausdrücklich Vorbehalten, daß der wirkliche Verbrauch nach Maaßgabe des in Ordnung gebrachten richtig zeigenden Zählers ermittelt wird. 8 8. Die Rechnung über verbrauchtes Gas wird den Consumenten all monatlich durch einen Beauftragten der Gasanstalt vorgclcgt und ist sofort zu berichtigen. Wenn innerhalb 14 Tagen Zahlung nicht erfolgt, so ist die Anstalt berechtigt, dem betr. Consumenten den weiteren Gaszufluß zu entziehen. 8 10. Der Preis des Gases ist bis auf Weiteres pro Cubikmeter auf 20 Pf. festgesetzt. An Rabatt wird den Consumenten gewährt bei einem Jahresverbrauche von 500-1000 Mk. . . . 4"/,, 1001—2000 - . . . 7»/g, 2001—5000 - ... 10»/,. Der Preis sür Gas zu gewerblichen Zwecken (Gasmotoren) unterliegt be sonderen Bedingungen. Die Anlieferung der Gasmesser geschieht Seiten der Verwaltung der Gasanstalt und werden Solche entweder zum Ankaufspreis und zwar bci einer Flammcnzahl von 3 5 10 20 30 50 32 Mk. '40 Mk. 52 Mb 68 Mk. 84 Mk. 120 Mb abgegeben. Es sollen aber zur Erleichterung der Consumenten dieselben mieth- weise gestellt werden nnd zwar so, daß für 3 5 10 20 30 50 40 Pf.' '50 Pf. 70 Pf. 80 Pk.' 100 Pf. '120 Pf. per Monat erhoben wird. Nach Ablauf von 10 Jahren geht der Gasmesser in den Besitz des Cou- sumentcn über. 8,11. Etwaige Veränderungen im festgesetzten Preise des Gases könne» nur am 1. October jeden Jahres vorgenommen werden, sind aber den Consu- mentcn mindestens 60 Tage vorher bekannt zu machen. 8 12. Bei eventncllcm Besitzwechsel einer Gaseinrichtung hat sich der ncuein- getretene Besitzer ebenfalls zu vorstehenden Bedingungen unterschriftlich zu bekennen. 8 13. Die Gasanstalt wird jederzeit für hinreichende Lieferung reinen Gases besorgt sein; sollte aber die Abgabe von Gas in Folge außerordentlicher und unvorhergesehener, den Betrieb störender Ereignisse auf kürzere oder längere Zeituntcrbleibcn müssen, so stehen dem Consumenten deshalb Schüdenansprüch nicht zu. Dippmann. Uhr Mädchenklassc Knabenklasse Mädchenklasse Knabcnklasse I II III VI IV IV V V II III IV V VI VII 8 VglO ^1' 3 ^4 5 Bekanntmachung. Die öffentlichen Schulprüfungen in Oberlungwitz finden in nachstehender Ordnung statt: Schneeweiß. Schneeweiß. Dippmann. Schneeweiß. Cantor Kühnert. Derselbe. „ Fortbildungsschul-Kl. I Mittwoch, den 3V. März „ Fortbildungsschul-Klasfe I Dienstag, den 28. März (obere Schule). Herr Scheffler. „ Günther. „ Klotz, Fräul. Martini. „ Scheffler. „ Günther. „ Steinhäuser. „ Klotz. „ Richter. 8 V«11 V,I2 3 4 4^5 V-6 (obere Schule). Herr Hommel. „ Richter. „ Steinhäuser. V4I2 „ „ VI „ Hommel. Während des Examens liegen die Nadelarbeiten in den Lehrzimmern No. 2 Schulen aus. Die Schttlentlassungsfeier in der oberen Schule findet g, den 1. April, früh 10 Uhr statt, die in der Kirchschulc Sonnabend, den 2. April, früh 8 Uhr. Zur Theilnahme an den Prüfungen und Entlaffungsfeierlichkeitcn werden die hiesigen Schul-, Kirchen- und Gemeindevorsteher, sowie die Angehörigen der Schüler und Freunde der Schule im Namen der Localschulinspection und des Lchrercollegiums crgcbenst eingcladen. Oberlungwitz, den 24, März 1887. Die Localschulinspection. Laube, Pfarrer. Montag, de» 28. März (Kirchschule). Uhr gemischte Klasse I Herr Cantor Kühnert. 8 Uhr Knabcnklasse I ','210 „ „ II V2II - ,, m