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Anzeiger. AmMIliU dcs «ml. VlMSgnichts mid des R»IHS dcr Stadt Lechzt«. W LS8. Freitag den 25. Oktober. Ml. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift deS Gesetzes über Erfüllung der Militairpslicht vom 1. September 1838 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, . rm Jahre L8LL geborenen Mannschaften, welche bei unS als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der ietztcn Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt worden sind, hiermit aufgcsordert, im Anmeldungstermine Freitag den L November d. I. vor unserm Deputaten auf dem Rathhause, 2 Treppen hoch, bei Vermeidung deS in tz. 103 ff. deS obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Tauszeugnifse wegen ihres Alters zu legitimiren. Dasern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpslicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Sonnabend den S November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 13. Oktober 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. Bekanntmachung, ^ ^ die bei der Nekrntirung im Jahre L8SV und L8VO in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom I. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpslicht werben die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rekrutirung, also im Jahre 1839 und 1860 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Rckrutirungen 1833, 1856, 1837, 1838, 1839 und I86V in die Elasse der Ernährer unter Eontrole gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Freitag den L November d. I. vor unserm Deputaten, auf dem Rathhause 2 Treppen hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Bestellscheine zur Aus zeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungssallc durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig den 13. Oktober 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge der zu dem Finanzqesetze vom II. December 1860 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 12. desselben Monats wird der diesjährige S. Termin der Gewerbe- und Personalsteuer am LS. Oetober d. I. nach einem halben JahreSbetrage fällig. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge so wie die städtischen SchoH- und CommunalgefäÜe — welche letztere in Folge unsres Erlasses von einem halben Simplum mit 7 Ngr. 3 Pf. Zuschlag auf den Steuerthaler von jedem Bürger und resp. dcr Hälfte von jedem Schutzverwandten zu bezahlen sind — an obgedachtem Tage und spätestens binnen LL Tagen nach demselben bei der Stadtsteuer- Einnahme allhier zu entrichten, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort mit erecutivischen Zwangs maßregeln gegen die Säumigen verfahren werden muß. c Leipzig, am 12. Oktober 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. I)r. Koch. Bekanntmachung. DaS in dem nördlichen Seitenhose deS ehemaligen Fleischhallengebäudes, Reichsstraße Nr. 32 befindliche Seitengebäude soll aus den Abbruch versteigert werden. Erstehungöluftige werden aufgefordert, den SS. Oktober L8SL Vormittags LL Uhr in der RathSstube zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und sich weiterer Weisung zu gewärtigen. Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Verfügung bleibt Vorbehalten. Die Kaufsbedingungen find auf dem Bauamte einzusehen. Leipzig den 22. Oktober 1861. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner.