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Nr. 8S 3. August 1876 Donnerstag >e Verantwortlicher Redakteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. in pt. >st, em en ur eit >s. nd ter ee- »er >se. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag-, Donnerstag- »nd Sonnabend-. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Austage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Mißstände im Zahlungsverkehr. Die Dresdner Handels- und Gewerbekammer er- läßt unter dieser Ueberschrift einen Aufruf, den wir beider hohen Bedeutung de« beregten Thema'« auch in unsetm Blatte gern veröffentlichen. Mit diesem, an Jedermann ge richteten Mahnrufe, dessen Beherzigung dringend zu empfehlen ist, folgt die Gewerbekammer dem Vorgänge anderer, welche in ähnlicher Weise Anregung zu Regelung de« Credit- wesen« und insbesondere zur Beseitigung der ungebührlich langen Creditfristen gegeben haben. Der Aufruf lautet: Das in Deutschland übliche, ungebührlich lauge Credit- geben und Creditfordern wird in den gewerblichen und Handels- Kreisen als ein arger, schwer zu beseitigender Mißstand auf das Lebhafteste empfunden und beklagt. ' In kritischen Geschäftsperioden, wie die jetzt auf Handel, Ge werbe und Industrie lastende, in denen der Waarenhandel nach dem Auslands erschwert und zugleich die Kaussähigkeit im Inlands er heblich herabgedrückt ist, treten die Nachtheile der jetzt bei uns üb lichen Zahlungswcise doppelt fühlbar zu Tage. Während man in Frankreich und England im Großverkehre längere als 3—äwöchentliche, höchstens 3monatliche Zahlungsfristen nur in überaus seltenen Ausnahmesällen zugestehen, im Kleinverkehr dagegen ebenso nur ausnahmsweise von der Regel der Baarzahlung abzuweichen pflegt, sind in Deutschland 3, 6 und 9 Monate Ziel etwas Selbstverständliches, und auch der Kleingewerbtreibende und Detaillist muß mit der Bezahlung für gelieferte Maaren „ohne Ziel" ost Vierteljahre- und Jahrelang warten. Die hierdurch bedingten Mißstände wirken erschwerend aus die Concurrenzsähigkeit der deutschen Industrie im Allgemeinen, sie ge fährden vielfach die Existenz des einzelnen Gewerbtreibenden, sie führen wegen des langsameren Umsatzes der Geschästcapitalien die Vertheuerung der inländischen Gewerbserzeugnisse unausbleiblich im Gefolge. Die auf Beseitigung dieser ungerechtfertigten Creditmißbräuche gerichteten Bestrebungen kräftigst zu fördern, erscheint daher die ernste Pflicht aller gewerblichen und kaufmännischen Korporationen, wie jedes einzelnen Geschäftsmannes, und in gleicher Weise, weil im Interesse des kaufenden Publikums gelegen, auch als die Pflicht jedes Einzelnen. In Uebereinstimmung mit vielen anderen Vertretungsorganen des Handels- und Gewerbestandes und auf der Grundlage vieler sachgemäßen, die beregten Mißstände beleuchtenden Schriften, wenden wir uns deshalb an den Handels- und Gewerbestand unseres Bezirks, sowie an Jedermann, dem an der Besserung unserer gewerblichen Zustände gelegen ist und fordern zu gemeinsamem Wirken zwecks Abkürzung «nd sachgemäßer Regelung der Creditfristen, sowie zur Durchführung der Baar zahlung im Verkehr mit Handwerkern und Detaillisten hiermit auf. Die Durchführung solcher Reformen im Groß handel ergiebt sich aus den in Frankreich und England geltenden Handelsgebräuchen. Bezüglich des KleinverkehrS wird an der Möglichkeit der Beschränkung der Mißstände um so weniger gezweifelt werden können, als der Grund der Zahlungsverschleppungen in dm weitaus meisten Fällen nicht in der mangelnden Zahlungsfähigkeit, sondern in der Indolenz und Saumseligkeit der Käufer liegt. Selbstredend wird es in erster Linie Ausgabe der Kaufleute und Gewerbtreibenden sein, durch Begünstigung der baarzahlenden Käufer, durch festnormirte Zinsenzuschläge bei unvermeidlicher Ge währung längerer Zahlungsfristen, durch allmähliche Abminderung der in manchen Grossobranchen jetzt usancemäßigen 6 monatlichen oder längeren Fristen, durch vermehrte Benützung des äußerst em- pfehlenswerthen Postauftragversahrens, durch allseitig strenges Vor gehen gegen säumige oder böswillige Schuldner, vor allem aber durch sofortige, oder längstens in vierteljährigen Fristen zu bewirkende Ausschreibung und Aussendung der Rech- NUNgtN, aus welchen die lästigeren Bedingungen bei verspäteter Zahlung vorgemerkt sind, eine Besserung der Mißstände zu ermöglichen. Jedermann, so oft er als Käufer und Consument austritt, wird an seinem Theile zur Behebung eines nationalm Krebsschadens in verdienstlicher Weise mitwirken, wenn er im Verkehr mit Detaillisten und Handwerkern die Baarzahlung alS Regel sich vorschreibt, eventuell aber jedenfalls für regelmäßige Begleichung der Gewerbs rechnungen in längstens vierteljährlichen Fristen Sorge trägt. Zu alledem erneute Anregung in allen betheiligten Kreisen zu geben, ist der Zweck dieser Veröffentlichung. Gemeinsames, einheitliches Vorgehen der gewerblichen und kaufmännischen Korporationen wird die Erreichung des Zieles erleichtern. Die einzelnen Mitglieder der Dresdner Handels- und Gewerbe- Kammer werden nicht verabsäumen, in den ihnen nahe stehenden Kreisen im Sinne der Beseitigung der bezeichneten Mißstände fort und fort anregend zu wirken. Möge der Zweck de« Aufrufes: durch ein kräftiges Zu sammenwirken aller Betheiligten die Beseitigung unserer jetzigen Creditmißwirthschast zu erzielen, erreicht werden I TageSgesehichte. Dippoldiswalde. In der Nacht vom 31. vor. bi« 1. ds. MtS. ist in dem Dachraum eines Anbaues der Uhlemann'schen Ziegelei zu Hausdorf ein Feuer auSge- brochen, welche« bald nach der Entstehung wieder gelöscht wurde. Dasselbe scheint durch einen Arbeiter verwahrlost zu sein, welcher den Dachraum als Schlafstelle benutzt und den selben kurz vor AuSbruch de« Feuer« mit offenem brennenden Licht betreten hat. Das Nähere wird die Untersuchung er- Weißerih-Ieitung Amts-Ailatt für die Königs. Amtshauptmannfchaft Dipposdiswas-e, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträtye zu Dippoldiswalde und Krauenstein