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Freitag, den 5. August. 187K FrankenbeMr MchrichtMatt und Das Bezirksallzeiger. t mir Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. t LskLUlltMLodULK 83. 84. 88. 89. 99. 91. 85. 88. Verordnung, die diesjährig« Volkszählung betreffend; vom 18. Juli 1870. Verordnung, die militärischen Nachrichten in Zeitschriften betreffend; vöm 16. Juli 1870. eine che. von .'alt o, -ruch. sagte Sie >,000 mlr'S legen, charf. ericht »einer hlt, >ei- ils. ade auf zoß var ges int Uer ein lde iz- dte cht ten so m. er- em m. lahm liehen dürr h ei- und ußte. stück. zu- lters, aieh- hdh. wer- mich seine nm's kein lieg, nnte - UIN -ill's mien mein Ge- melden. Durch die hiesige Bundestelegraphen- stalion gingen uns gestern folgende Depeschen der Generaldirection der Telegraphen zu: Saarbrücken, Montag, I. August. Vom Kriegsschauplatz an der Saar ist über die letzten Julitage zusammenstellend Folgendes zu melden: I) Am 28. Juli sind in der Umgegend von Saarbrück bei einer diesseits vorgenommenen Re- cognoöcirung zahlreiche Schüsse gewechselt wor- den, aber unsrerseits keine Verwundungen vor gekommen. 2) Die Veibindung von Saarlouis nach Trier und Saarbrücken ist völlig frei und ungehemmt, da die feindlichen Kolonnen und Pa trouillen vor uns über die Grenze zurückweichen. 3) Saarburg und Merzig sind von uns besetzt, die Saarlinie behauptet. 4) Eine feindliche Infan terie-Colonne, der Artillerie beigegeben, hatte, wie gemeldet, einen Angriff auf Saarbrück ge macht, war aber abgewiesen worden. Diesseits ein Ulan tödt, zwei Füsiliere verwundet, zwei Pferde tobt. 5) Feindliche Colonnen sind gegen St. ArnaS und GerSweiler vorgegangen und ha- ben die dortigen Waldungen besetzt. Lebhaftes Gewehrfeuer, furchtbare MunitionSverschwen- düng Seitens beS Feindes, wie berichtet wird. Saarbrücken, 30. Juli. Unsere Infanterie hat im Falle überlegenen Angriffs Befehl, sich aus Saarbrücken zurückzuziehen, die Kavallerie soll Fühlung am Feinde behalten. Das heutige CH. T. meldet die Räumung Saarbrücken'S mit nachstehenden Worten: Berlin, 3. August, Nachm. Osficiell wird gemeldet: Am 2. August 10 Uhr früh ist daS kleine in Saarbrücken stationirte Detachement von 3 feindlichen Divisionen angegriffen worben. Die offene Stabt wurde von ben Franzosen mit" 23 Geschützen beschossen, um 12 Uhr Mittag» ward die Höhe deS vor der Stadt gelegenen ErercirrplatzeS und um 2 Uhr die Stadt von unserm Detachement geräumt. Der Rückzug zum nächsten Soutien (UnterstützungSpostrn) ward in guter Ordnung angetreten. Unsere Verluste sind verhältnißmäßig gering. Nach Aussage ei- neS Gefangenen war der Kaiser um I I Uhr vor Saarbrück eingetroffen. Ein über Amsterdam eingegangeneS Telegramm aus Metz vom 2. August meldet: Saarbrücken wurde durch die Franzosen besetzt. ES scheint sich mehr um einen französischen Theatercoup für' die Anregung der Pariser als um eine militäri-^ Unter Bezugnahme auf unseren Aufruf für den internationalen Hilfsverein in 88 dieses Blattes bitten wir recht dringend um schleunige Zustellung der dem genannten Verein zugedachten Beiträge an Geld, Verbandsstücken und Erqnickungsmitteln. Frankenberg, am 3. August 1870. Der Stavtrath. Meltzer, Brgrmstr. Leiß er, die neckt ber- hat Ei- N>l- ach- ste iank zenv hen, sie sich, ha- Vom Kriegsschauplätze liegen heute einige auSsührlichere Berichte Das 14. Stück deö Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1870 ist erschienen und kann an RathSstelle einaesehen werden. Dasselbe enthält: Verordnung zur Bekanntmachung einer mit der Großherzoglich Badischen Regierung in Betreff der gegenseitigen Leistung der RechtS- hülfe getroffenen Uebereinkunft; vom 12. Juli 1870. Deere», die Bestätigung der Statuten des Rettungshauses zu Berthelsdorf bei Herrnhut für verwahrloste Mädchen betreffend; vom 6. Juli 1870. O e r > 1 i ch e S. Frankenberg, 3. August. Bei dem heute Vormittag aus Anlaß der schweren, über uns hereingebrochenen Kriegszeit in unsrer Stadtkirche abgehaltenen außerordentlichen Gottesdienste war das Gotteshaus in allen seinen Räumen von Andächtigen dicht erfüllt. Die sehr erbauende Predigt hielt Herr Sup. Vr. Körner über Psalm 62, 8 und 9. Er beantwortete die Frage: Wo rauf sollen wir unsre Siegeshoffnung stützen in der gegenwärtigen Krieges- nth? damit: Wir sollen sie stützen nicht auf r Sünden unsers Widerparts, auch nicht auf unsers Volks Gerechtigkeit, sondern nur allein auf den gnädigen und barmherzigen Gott. Die Leim Ausgange in den ausgesetzten Becken ein gesammelte Collecte für die hülfsbedürftigen Fa milien der zur Fahne einberufenen Krieger ergab die Summe von 37 11 2 tz. uegen heule einige ausführlichere Berichte vor, die allerdings noch nichts Wesentlicheres und namentlich kein Borrücken der deutschen Truppen 87. Verordnung, die portopflichtige Correspvnbenz zwischen Behörden der dem Norddeutschen Bunde angehörenden Staaten betreffend: vom 20. Juli I870. Verordnung, die Anlegung der Bahnhofsstraße zu Geithain betreffend; vom 20. Juli 1870. Bekanntmachung, eine Abänderung des Reglements vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen deS Norddeuschew Bundes betreffend; vom 27. Juli 1870. , Verordnung, Vie postamtliche Insinuation behördlicher Zufertigungen und Verfügungen in Verwaltungssachen betreffend; vom 27, Juli 1870. Dekret wegen Bestätigung der Statuten der Vorschußbank zu Leipzig; vom 25. Juli 1870. Frankenberg, am 3. August 1870. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Generalverordnung an die Geistlichen und Kirchenbuchführer des Landes Nach § 141 der Verordnung vom 24. December 1866 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 327) haben bedürftige Ehefrauen vo» Zum Dienst einberufenen Reservisten und Landwehrmännern, um die in 8 26 deS Gesetzes vom 24. December 1866 geordnete Unter stützung erlangen zu können, für sich und ihre Kinder Trau- und Taufscheine beizubringen. Obwohl Man vorauSsetzt, daß die Geistlichen und Kirchenbuchsührer, wenn sie um Ausfertigung dieser Zeugnisse angegangen werden. Koken dafür nicht fordern winden, so findet Man doch für angemessen, hiermit ausdrücklich anzuordnen, daß die obengedachten Nachweise mit Rücksicht auf den Zweck, zu welchem sie verlangt werden, den Betheiligten in kürzester Form und unentgeldlich zur Verfügung gestellt werden, Dresden, am 2. August 1870. Ministerium deS CultuS und öffefltlichen Unterrichts. von Falkenstein.