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siger Stadt» kirr. fut- 1«^ KrelS* kyn-hie. LS 2L L0 N a/V^ 44. Mittwochs., dkuttz/Mtgust. Wurde die Genehmigung. Dirertion^-^LMWWZMNsH ,..WalyEKvWkMn üW ßeren. ÄargerausschuM vriMligton zur Befchäftlgüng erwAbloD hiesige, so Die zur AufhayiÄWWM ruuA 'zrt St ra ßtnba§^^^^ ÄLHrehderf'HMaH' vd^Wly THIr. vorgettagen üsid davon MMthige ^dtm Hknomiyen. Protokoll des Stadtrathes, nach welchem Derselbe : .- 7 ^:u r ! - '-> .'/vom grö« M):'Wr, »WAr hiesige, Einwohner, WMer hohen, Otaa tsregie- WnddarlehyLweife zu ge. auf das Gesuch des Hm. Schullehrers An sorge zu Hausdorf die Verwahrung desibn-Bükgerrecdls allhier, gegen Entrichtung der üblichen Gebühr von jährlich -----:MMgr.,- xefplvlü hat. Das Collegium ertheilte einstimmig seine Ge» nehmizung.' ° ' <!'7-fi! - ,v' ' ' Protokoll deS Stadtrathes, nach welchem Derselbe auf den vom Stadtverordneten - Collegium untenü 4. Juli gestellten Antrags in Betreff der Sistirung der Holzauktionen kN hiesiger .fiskalischer Staats, Waldung, nicht «.nzugehen g^ bei der ganz geringen Abgabe, des Holzes — von wel chem sehr viel als Nutzholz verwendet werde—7 die Vertheilung desselben kelne allgemeine sein könne, die Auktionen jetzt auch höhere Preise nicht herausstellten, und die Staatsregieruug endlich, wie schon erwiesen, auf dergleichen Gesuche nicht eingehe. Die Beschlußfassung über diese Angelegenheit wurde bis zu nächster Sitzung ausgesetzt, um noch einige" genauere Erörterungen bis dahin an» stellen zu köntien. H In Berücksichtigung der noch etwas schioffen Bk schaffenheit der hiesigen Reserve - Communalgarde wurde brschloffen. detm Stadtrathr zu beantragen, daßDerselbe die vollständige kräftige Organisation ßlMveroräMen-Ver^ z» Fran^ea-erg. d. öffcntllche Sitzung, am 10. August 1848. Mk Sltzüng'Hegänn Nnchmkktägs halb 6 Uhr. Versammelt waren II Mitglieder des Collegiums. ÄN Vortrag und zur Beraltzüng gelangten: Die Erklärung des Hrn. Fabrikanten Behr, nach welcher Derselbe, in Folge Verabhandlung mir dem Stadlrathr, auf. den Beschluß der Stadtver ordneten vom 4. Juli d. I., in Betreff der Ein friedigung seines Gartens, eingehen will, unter hem Vorbehalt, diese Ümfrirdigung ganz nachts Nem Belieben herzustellen. ' Das Collegium genehmigt diesen Vorbehalt um sö unbedenklicher', als ja der Zweck gedachter Ein- friedignng nur dieSicherstellung des eignen Grund- M ckes ^des Hrn. B e h r ist. Comlnumkat der König!. Amtshauptmannschaft zu Chemmtz, die'für jetzt nur theilweise zu erfolgende Herstellung des Straßentractes von'hier nach Frei- berg betreffendund Eröffnung, daß unter solchen Umständen die hohe Stcmtsregierung auch von der vollen Gewährung der Böü hlesiger Stadt offerir- ten Handdarlehne absehen wolle- ' . ' .Dnn Rathsdesthluffe conform genehmigte das Collegium- daß für fetzt der hohen Staatsregie- ttmg iLOS THln als Hanvdarlehn gewähret wer den, zugleich doch auch unter der Bedingung, daß dieWmere Unterhaltung gedachten Straßentractes vom Staatsfiskus übernommen werde/ Dabei Wirde no» der Antrag an den Stadtrach gestellt: Derselbe wolle auch der ferneren'Verfolgung vie- f« Straßenbauangelegenheit- foEhreNke Auf- tnerksamkrit widmen/ -!,cks! s/t -v-ch 8^'' u No MM t U ch'l^.W-'t.rsE