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ErMdHolksfrmnd s». sie, d., 5, 6., die Königlichen Staatsgestüte, 7., die städtischen Berufsfeuerwehren. L«!rgramm-Adre1s«ü volkfreund Schneedtttz. Frrniprecheri Schneeberg kV Ao» »l. Schwakenberg z- Tagesgeschichte. Dentfchland. "— Zu dem letzten Gefecht in Südwestafrika, in dem Major Meister eine starke Hottentottenbande nach hartnäcki gem Ringen aus festen Stellunaen vertrieb, liegt jetzt eine die bisherigen Berichte ergänzende Meldung des Oberbefehls habers vor, welche dem Erfolg unserer Truppen eine erhöhte Bedeutung zu verleihen geeignet ist. Amtlich wird mitg-ttilt: Generalleutnant v. Trotha m.lpet m ter dem 16. September Tageblatt M Schneeberg ««v Umgegend. Nllalllolt siirdie Kgl. und städtischenLthörden in Äne, Grünhain, Hartenstein, Lohaun- gtorgenstad1,Lößnik,Neustädtel,Zchnceberg,Schwar)Mvergb)w.Wildensels. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorlühren, haben außer der gestzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangs- weije Heibei chaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. T>ie Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände, im Behinderungsfalle ihre Stell vertreter, haben sich zu den Musterungsterminen an den in dem Reiseplan näher bezeichneten Musterungsplätzen einzufindev, dem Herrn Pferdemusterungskommissar eine schreibgewandte Person (Gemeindeschreiber rc) zur Verfügung zu stellen und das in Spalte 1 mit fortlau fender Nummer versehene Verzeichnis der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde (Pferde- und Vorführungsliste) in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herrn Kommissar, eins zum eigenen Gebrauche bei der Vorführung bestimmt. In die Verzeichnisse sind die nicht gestellungs- bezw. nicht vorführungspflichtigen Pferde nicht einzutragen. Beide Listen müssen bez. der Eintragungen seitenweise genau übereinstimmen. Kann ein gestellungspflichtiges Pferd w-gen schwerer Erkrankung nicht vorgeführt wer den, so ist der Grund in Spalte 7 der Vorführungsliste einzutragen. Bei hochtragenden Stuten ist der Pferdevorführungsliste der Deckschein beizufügen. Gemeinden pp. die keine Pferde vorzuführen haben, haben Vacatlisten (doppelt) vorzulegen. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände sind verpflichtet, sür die ^Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute (keine Kinder) uwd ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsltste stattfinoet. Hierzu ist an dem linken Bockenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel (Nummer- tafel) mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Borführungslifte entspricht, zu befestigen. Bei den bereits bei einer früheren Musterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferden sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Gemeindevorstände die BestimmungStäfelchen anzubringen. Die Pferdeverzeichnisse sind von den Ortsbehvrden nur in den Spalten 1, 2 und 3 und zwar möglichst genau auszufülle«, die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 erfolgt durch den Herrn Kommissar; außerdem ist auf Seite 1 des Verzeichnisses die Richtigkeit zu besch-inigen. Durch diese Bescheinigung der Richtigkeit ist eine weitere Bescheinigung über etwaige Angaben in der Liste, so wenn ein Pferd schwer erkrankt ist, und so nicht vorge führt werden kann, nicht nötig. Fahrzeuge werden nicht mit vorgeführt. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden für strengste Durchführung der auf die Pferdemusterung Bezug habenden Anordnungen persönlich verantwortlich gemacht und ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß die Stellungspflichtigen so zeitig beordert werden, daß sie mit den Pferden zu den angefitztrn Zeiten pünktlich zur Stelle sind, damit der Herr Kommissar nicht aufgehalten wird und rechtzeitig nach den folgenden Orten gelangen kann. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß 8 27 des Kriegs- leistunasgesetzes vom 13. Juni 1873 unnachstchtlich bestraft werden. Den Privattierärzten und Civilschmieden ist die Teilnahme an dem Musterungsgeschäft gestattet Zwickau, am 18. September 1905. Nr. 2080. I. L. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die diesjährige Pserdevormusterung des Pferdebkständes des amtshauptmann- schastlikben Bezirks findet in der Zeit vom 4. Oktober bis 25. November dieses Jahres und zwar für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Hartenstein an den in dem nachstehenden Reiseplan O bezeichneten Tagen statt. Hierbei sind folgende Bestimmungen zu beachten: Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu dem betreffenden Termine und auf den ihm von der OnSbehörde angegebenen Platz seine bei der letzten Pferdevormusterung als „kviegs» brauchbar" eventuell als „vorübergehend Unbrauchbar" befundenen Pferde und alle seit der letzten Musterung neu hinzugekommeuen Pferde vorzufahren. Die seit der letzten Pferdevormusterung 4 Jahre alt gewordenen Pferde sind ebenfalls mit vorzuführen. Bon der Vorführung befreit sind: »., die unter 4 Jahre alten Pferde, ^Inlccaitn-ilnnahm« für dl« am Nachmittag «rscheinende Nummer bl« vor mittag II Uhr. Eine Bürgschaft sür »t« nilchsttägtae Ausnahme der Anzeigen bez an de» vorgeschrledenen ragen sowie an bestimmter Stelle wird nicht! gegeben, ebenso wird Mr die Richtigkeit »clepboniich aufgegcbener Anzeigen! ' nicht garantiert. Auswärtige AuslrLge nur gegen vorauebeznhtung. Für Ruck-I I gäbe eingeiandter Manuskripte macht sich die Redaktion nia» verantwortlich. I o., Stuten, die entweder hochtragend sind — d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist —, oder die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, ä., Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu ge hörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag deS Besitzers, e., Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, k., Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, x, Pferde, welche wegen Erkrankung nicht warschfähig sind, oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, 5., Werde, welche bei einer früheren in der betreffenden Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind und i., Pferde unter 1.50 in Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishouptmann befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Amtshauptmann hierzu ermächtigt. Die Vorführung hat blank, ohne Geschirr auf Trense mit 2 Zügeln zu erfolgen. Die Hufe sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. Bon der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sink ausgenommen: . 1 ., die Mitglieder der regierenden Deutschen Familien bezüglich der zum persön lichen Gebrauche gehaltenen Pferde, 2 , die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal, aus Chamis, daß der Feind in dem Gefecht bei Nubib am persönlichen Erkundungen des Majors Maercker ermöglicht. 13. September etwa 300 Köpfe stark war, darunter 200,Der Feind floh unter Zurücklassung von (wie bereits gemel- Mann mit G-wehren, Hottentotten und auch Herero unter >det) 60 Toten und 50 gesattelten Pferden in kleinen Trupps Andreas. Während Major v. Utbmann mit der 7. Kompag- in nordöstlicher Richtung. Die unmittelbare Verfolgung wird nie Regiments 1, Halbbatterie Naorowski und 13 Maschinen- durch Major Meister fortgesetzt, während Ersatz-Kompagnie 1a gewehr-Abteilung 1 die Westausgänge der 2000 bis 3000 auf die Linie Uais—Nomtlas angesetzt ist und die 4. Elappen- Me'er hohen Achab-Berqe sperrte, griff Major Meister mit Kompignie die Nankluft-Eingänge besetzt hält. der 4. Kompagnie des 2. Regiments, 2. Ersatz-Komp ignie 1a Generalleutnant v. Trotha begibt sich nunmehr über und 6. Batterie die feindliche Stellung an. Der sieg- Bethanien zunächst nach Kenn nin? Hoop. Er hat den Sü'en reiche Aufgang d S Gefechts in der völlig unbekannten Ge- ^s Schutzzoll ets in falze-de ei"g teilt: 1. Brzi k gerd wurde i.ur Luich die von langer Hand vorbereiteten N rdbe yanien un) Beiseba uater M.jvr Meister. ^Truppen: 3 ., die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienst gebräuche gehaltenen Pferde, 4 ., Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedinat notwendigen eigenen Pferde, die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beför derung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß, Da die Beförderung vo« Fleisch und anderen Gtzwaren ans offener Straße in ««verdecktem Zustande dem Schmutz und Straßenstaub den freien Zu- tritt zu diesen Gegenständen gestattet, bei dem Genüsse solckpx Waren aber die menschliche Gesundheit leicht geschädigt wtrden kann,, bestimmt die WnMche AmtStzauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses, ' . daß die Beförderung von Fleisch und anderen Eßwaren durch Äewm betreibende oder deren Gehülsen nur noch in verdecktem Zustande und unter Beobachtung der größten Reinlichkeit erfolgen darf und daß Zuwiderhandlungen hiergegen mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft werden. Schwarzenberg, am 11. September 1905 1955. ^4 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters August Fischer in Schneeberg wird zur Abnahme der Schlußrechnung d's Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen dos Scblußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die Nicht verweribaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 17. Oktober 1905, Vormittags 10 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Schneeberg, den 18. September 1905. Königliches Amtsgericht. Das im Grundbuche für Zelle Blatt 4 auf HwUWSvrLgrMlUNg. den Namen deS Kaufmanns Alfred Eftel in Aue eingetragene Grundstück soll am «. November 1V05, Vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Tos G^udstück ist nachdem Flurbuche 9,7 Ar groß, mit 228 45 Steuereinheiten be legt und auf 44 000 — «Z geschätzt. Es ist im Flurbuch für Zelle Nr. 103a, 103b ein ¬ getragen, trägt die Nr. 9 Abt. L des Brandkatasters für Aue, liegt unmittelbar am Bahnhof Aue, Alberodaerstr. 3 und eianet sich besonders für Speicher- und Niederlagszwecke. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 7. Juni 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlüses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufge fordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Der für den 28. Oktober anberaumte Versteigerungstermin tft infolge Rücknahme des früheren Antrags aufgehoben worden. Königliches Amtsgericht Ane, den 20. Sevtember 1905. i^v-l --E-rr-- -RS—------ - - Erzgebirgiich« volkifteund- erscheint Iligltch mit «»«»ahme der Lägel .. . i noch den Sonn- und gelllagen. Abonnement monatlich «0Pig. t 4^1. 220 kgnlerule Im AmEatlbrjüI der Raum der bsp. PetüMe IS Pfg. deSgl. . » vOO iMr audwarlS Ik> Ug, im amtlich«! Teil der Raum der 3lp. Eorpusjeile» j M. im Rell-Teil die 2» Corpuszeile !N Plg. ! Tag. Ort und Zeit der Musterung. Vorführplatz. Die Musterung erfolgt von aus. 16. November 17. 18. 20. Langenbach 9" Vorm. Wildbach 10" . Thierfeld 8° - Hartenstein 9" - Stein 10'° - Zschocken m. 8" - Neuwittendorf u. 9'° - Raum 8" - Beutha 9^' - Dorfplatz Dorfstraße Markt in der Nähe der Muldenbrücke unterer Musterplatz in Zschocken oberer - - Dorfplatz Wiesenburg. Hartenstein. - - B B