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HolMemer Tageblatt. jeden Wochentag abends für den folgenden M AO'nehmen die Erpcdüion bis Borm. 10 Uhr, Tag und kostet durch die Austräger pro U W 8 sowie für Auswärts alle Austräger. deSql Quartal Mk. 1.40: durch die Post Mk. 1.50 r K » alle Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach. Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtratbes zu Hohenstein. «SS— —S— — —»^«SS--«SSSS—SSS—SS- -Ml — Nr. 178. Freitag, den 2. August 1889. 39. Jahrgang. zugegangen: Aufruf! Ein schweres, in seinen Folgen noch nicht ganz übersehbares Unglück hat die Stadt Waldenburg betroffen. In den Nachmittagsstunden des 12. Juli entlud sich über ihr ein Hagelwetter mit solcher Gewalt, daß ihre Bewohner den dadurch verursachten Schaden allein zu tragen völlig außer Stande sind. Die Ernte ist vernichtet. Die Saaten sind zerschlagen. Kaum ein Korn wird noch in den Halmen gefunden. Die Bäume stehen, arg beschädigt, blätter- und früchtelos. Noch viel trauriger ist die Verwüstung, welche der Hagel an den Häusern der Stadt angerichtet hat. Keines ist verschont geblieben. Zahllose Fenster sind zerbrochen, die Bedach ung zerstört, zum Theil so arg, daß eine Neudcckung unvermeidlich ist. Eine schnelle Aus besserung war infolge der allgemeinen Beschädigung unmöglich. So gestatteten die offenen Dächer dem nachfolgenden, am 14. Juli mit besonderer Heftigkeit sich ergießenden Regen freien Eingang. Zahlreiche Wohnungen sind durch die einstürzenden Decken unwohnlich ge worden und haben verlassen werden müssen. Ja es steht zu befürchten, daß, wo nicht baldige Abhilfe geschafft werden kann, eine weitere Reihe von Häusern unbrauchbar wird, Der Schaden an den Häusern allein ist vorläufig aus 200,OM Mk. taxirt worden. Und gerade die ärmeren Bewohner der Stadt sind am härtesten betroffen: Kleine Handwerker, Weber und Strumpfwirker, zum Theil in beinahe überschuldeten Häuschen woh nend, durch den völligen Ausfall der nicht versicherten Ernte ihrer Existenzmittel fast beraubt, sind sie nicht im Stande, aus eigenen Kräften für die Wiederherstellung ihrer Wohnungen Sorge zu tragen. Die Nothlage ist groß. Vor allem brauchen wir baldigst baare Unterstützung, damit die Calamitosen den Aufwand für die Herrichtung ihrer Wohnungen bestreiten können. Unsre Gemeinde kann denselben allein nicht schaffen, denn es ist keiner, der nicht durch das Un wetter mehr oder minder geschädigt worden wäre. So haben sich die Unterzeichneten vereinigt, diese öffentliche Bitte auszusprechen in der Zuversicht, daß die Mildthätigkeit, obwohl sie in diesem Jahre schon oft in Anspruch ge nommen worden ist, auch dieser großen allgemeinen Nothlagc gegenüber sich bewähren werde. Freundliche Spenden, für die wir im Voraus schon herzlich danken, bitten wir an den Stadtrath zu Waldenburg gelangen zu lassen. Waldenburg den 21. Juli 1889. Das Hilfskomitee. An den Stadtrath zu Hohenstein. Wie dem sehr geehrten Stadtrath schon bekannt ist, hat am 12. d. M. ein überaus heftiges Hagelwetter unsere Stadt betroffen. Der beifolgende Aufruf enthält eine in keiner Weise übertriebene Darstellung der Folgen dieses Unglücks. Es ist nun zwar beschlossen worden, um staatliche Unterstützung nachzusuchen; doch ist zweifelhaft, ob diese Petition, welche übrigens noch nicht zum Abgang gebracht ist, da die sehr umfangreichen Unterlagen noch nicht vollständig haben beschafft werden können, von Erfolg wird begleitet sein. Jedenfalls ist schleunige Hülle einem erheblichen Theile der Betroffenen sehr nöthig, und es hat sich daher Die Entrichtung der Grundsteuer betr. Der am 1. August c. fällige 2. Termin der Grundsteuer ist längstens bis zum 14. August d. I. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Hohenstein, den 29. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Die Entrichtung der Comnnmanlagen betr. Der am 1. August d. I. fällige 3. Termin der Commnnanlagen ist längstens bis zum 20. August d. I. an die Stadtcassen-Einnahme abzusühren. Hohenstein, am 31. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Es ist uns folgender Aufruf mit dem beigcfügten Anschreiben vom 27. Juli er. ein Hülfscomitee gebildet, um öffentlich Gaben zu sammeln und die augenblickliche Noth, wo sie am größten ist, schnell nach Möglichkeit zu lindern.! Den sehr geehrten Stadtrath ersuchen wir daher ganz ergebenst in geeigneter Weise eine Sammlung für die Hagelbeschädigten unserer Stadt veranstalren, vielleicht auch aus städtischen Mitteln einen Betrag zur Linderung der hier herrschenden Noth gcfl. bewirken zu wollen. Für ircundliche Bemühung sprechen wir bereits jetzt unsern verbindlichsten Dank aus. In vollkommenster Hochachtung Waldenburg, den 27. Juli 1889. Das Hilfseomitee. Bürgermeister Kretschmar, Bors. Wenn auch unsere Stadt durch das Hagelwetter mit zu leiden gehabt hat. so steht dieser Schaden doch in keinem Verhältniß zu den Verwüstungen in Waldenburg, die der Stadt und der ganzen Umgebung ein trostloses Aussehen geben. Wir haben deshalb hier an Rathsstelle eine Sammelstätte errichtet und bitten Namens unserer Nachbarstadt hilfsbereite Hände ein Scherflein für die Geschädigten mit bei zusteuern. Die Quittung wird wieder öffentlich geleistet werden. Hohenstein, den 31. Juli 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Polizeilicher Geschäftsbetrieb im Monat Juli 1380. Es sind 71 Anzeigen erstattet worden. Dieselben betrafen: Diebstahl 4, Betteln 3, Straßencontravention 18, ruhestörenden Lärm und groben Unfug 8, Beamtenbelcidigung 4, Zuwiderhandlung gegen das Hundesteuerregulativ 8, verbotswidrigen Schankbetrieb 3, Zuwider handlung gegen das Wasserregulativ 4, Besuch von Tanzlocalcn durch Fortbildungsschüler 4, Zuwiderhandlung gegen das Melderegulativ 1, Concubinat 1, Bagiren 1, gewerbsmäßige Un zucht 1, Veterinärsache 1, minderwichtige Butter 2, Svnntagsentheiligung 1, Zuwiderhandlung gegen die Localbauordnung 1, Zuwiderhandlung gegen das Marktwesen 1, Körperverletzung l, Vereinsversammlung 1, Trunkenheit 1, Unglücksfall l, Selbstmord 1. Sistirt wurden 9 Personen, von denen 4 dem König!. Amtsgericht zugeführt wurden. Strafverfügungen wurden gegen 55 Personen erlassen. 10 Bestrafungen wur den kurzer Hand erledigt. Ferner fanden 5 Gewerbestreitsachcn ihre Erledigung. Weiter wurden 5 Arbeits-, 3 Dienstbücher, 1 Arbeitskarte, 8 Erlaubnisscheine, 4 Ge- wcrbclegitimationskarten, 13 Gcwerbeanmeldescheine, 5 Paßkarten, 3 Reisepässe, 11 Verhalt- scheinc, 7 Zeugnisse ausgestellt und 11 Beglaubigungen bewirkt. Das Einwohner- und Frcmden-Meldewcsen in hiesiger Sradt gestaltete sich wie folgt: Als angezogen wurden gemeldet: Familien und einzelnstehende, selbstständige Personen 20, Gcwerbsgehiffen, Lehrlinge, Besuchssiemde 94, Dienstboten 20: in Summa 130 Personen. Die Zahl der Meldungen über Familien u. s. w., welche bereits hier setzhaft, die Wohnung gewechselt haben, belief sich auf 16, die der Gewerbsgehülfen u. s. w. auf 20, die der Dienstboten auf 2; in Summa 38 Personen. Als von Hohenstein fortgezogen wurden gemeldet: Familien u. s. w. 9, Gewerbs gehülfen u. s. w. 71, Dienstboten 12; in Summa 92 Personen. Reiseuuterstützungcn wurden an 4 Personen, welche theils mittelst Zwangs passes in ihre Heimath verwiesen waren, theils von hier ausgewichen sind, ausgezahlc. Hohenstein, den 1. August 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Auf Beschluß des Gemeinderathes soll die erledigte Polizeidicner-Stelle vom 1. October 1889 an wieder neu besetzt werden. Bewerber haben ihre selbstgeschriebenen Gesuche nebst Zeugnissen bis zum 13. Au gust cr. bei dem unterzeichneten Gemeinderathe einzureichen. Nur militärisch Gediente finden zuerst Berücksichtigung. Gersdorf, am 30. Juli 1889. Der Gemeinderat h. Jordan. 12. öffentl. Sitzung des Stadtgemeirideraths am 30. Juli 1889. Anwesend 6 Rathsmitglieder, 14 Stadtverordnete. Herr Bürgermeister vr. Ebeling eröffnete die Sitzung abends 8 Uhr. 1. Es wird davon Mittheilung gemacht, ». daß der Expedient in der Stadtkasse eine Stellung in Leip zig erhalten habe und daß der Stadtrath die Entlassung aus dem Amte schon am 15. August genehmigt habe, b. daß das Geld für zwei bisher nicht eingelöste, aber ausge- lovste Stadtschuldscheine bei der Sparcasse belegt sei. c. Die Eigenthums- und Grenzverhältnisse des Teichplatzes wer den auf Grund der Acten erörtert. Um nicht ein der Stadt gemeinde zustehendcs Recht durch Verjährung zu verlieren, habe der Stadtrath mit den Anliegern einen Pachtvertrag über die Benutzung des Weges aufgestellt. Derselbe wird verlesen und erhält der Hr. Vorsitzende Vollmacht, die Ver träge zu vollziehen. ck. Für ein aus dem Bauausschuß austretendes Milglied wird der bisherige Stellvertreter, Herr Schmiedemeister Hermann Schmidt, gewählt und zum stellvertr. Mitglied Herr Rob. Martin ernannt. 6. Ein vom Stadtrath zn Waldenburg eingegangenes Gesuch um Beihülfe für die durch das letzte Hagelunwettcr geschä digten Haus- und Feldgrundstücksbesitzer wird vorgetragen und besprochen. Mit Rücksicht auf den Schaden, der auch unserer Stadt gemeinde erwachsen ist, will man von einer besonderen Agitation absehen. Es soll aber eine Sammelstätte an Rathsstelle errichtet werden. k. Die seit dem Jahre 1877 vielfach behandelte Frage dcrZu- behörigkeit der sogen. Zechenhäuser ist vom Hrn.'Vorsitzen den auf Grund der Acten in einem Memorandum darge stellt. Das Letztere kommt zur Verlesung, wird gut geheißen, und ist nunmehr der Kgl. Kreishauptmannschaft zu Zwickau zu unterbreiten. 2. Die vom Stadtrath anheim gegebene Frage, ob die Fenster der städtischen Gebäude gegen Hagelschäden zu ver sichern seien, wird nach Besprechung der Bedingungen dahin er ledigt, daß man von einer Hagelversicherung absehen will. 3. Der Stand der Verhandlung über die Verbreiterung der Verbindungsflraße wird vorgetragen. Man spricht die Hoffnung aus, daß die betheiligten Grundstücksbesitzer zu einer Einigung kommen möchten, um so zu Gunsten der Allgemein heit, besonders aber auch im wohlverstandenen eigenen Interesse die dortigen Straßenverhällnisse zu regeln und so eineu Ver bindungsweg zwischen den beiden Schwestergemeinden herzu- stcllen, der gewiß eine Zukunft für sich habe. Der Herr Vor sitzende wird mit den entsprechenden Vollmachten vergehen. 4. Auf einem städtischen Grundstück ruht eine kleine, dauernde Hypothek für die Armenkasse. Man beschließt, dem Eigenthümer, welcher dieselbe beseitigt sehen möchte, die Lösch ungsbewilligung zu ertheilen und schreibt die Bedingung für die Löschung vor. 5. Im Grenzgebiet der 3 Gemeinden an der Lungwitzer- straße haben sich verschiedene Male Uebelstände bei Gewittern