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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn« und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.15 Mk., monatlich 1.05 Mk. Einzelne Nummer 10 Psg. Inseratenpreis 1 Zeil« 25 Psg., von auswärts 30 Psg., RcNamezeilenpreis 50 Psg., di« dreigespaltene Zelle im amtlichen Telle 50 Psg. Nachlaß nach festem Tarif. und Waldenburger Anzeiger. Filialen: in Mtstadt Waldenburg bei Herrn Otto För ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emm« oerw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und.in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. — poltfekUelsfas» s» Gsmel^everdsnttv-Gtro- N»onlo MaLckendurg fir. rH. Amtsblatt für das Anttsgeriätt und den Ztaüttat zu Waldenburg. poMili.ciikonIo b<lm poN- l-de-kL-n« c.iprig gtr. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtSbeMe Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Lam enleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wallenburg und Ziegelheim. Nr. 100. Solllllibtlid, den 3. Mai ' 191S. Witterungsbericht ausgenommen am 2. Mai, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 755 mm reduziert aus den Meeresspiegel. Dhcrmometerstaud -j- 12" L (Morgens 8 Nhr -l- 9,»" L. Tiefste Nachttemperatur -s- 4,^ L.> Keuchtigteitsgehalt der Lust nach Lamprechts Polymeter 40"/«. Daupuntt — 1'. Windrichtung West. Riederschlagsmeage in den letzten 48 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,-> mm. Daher Witterungsausfichteu für den 3. Mai: Wechselnde Bewölkung. Mmtlieher Teil. Auf Grund der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung, vom 23. März 1919 (Rcichsgesetzblatt Seite 355) und der hierzu ergangenen Ausführungsverord nung vvm ». April 1919 (Sächsische Staatszeitung Nr. 80 vom 7. April 1919) ordnen di.c in Nr. SO der Sächs. StoalSzeilung vom 5. Februar d. I. bekannt gegebenen Demodilmachungsausschüsse für den Regierungsbezirk Chemnitz hiermit an: 1. Jeder Arbeitgeber der gesamten Metall und Maschinen- induftrie, der Textilindustrie, der Papier- und Lederindustrie, der Industrie der Holz- und Schnitzstoffc, des Bekleidungs gewerbes, des Baugewerbes (einschließlich Lehm- und Ton- warenherstellung, Betrieb von Brüchen und Gruben) und des polygraphischen Gewerbes ist verpflichtet, diejenigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) zu entlassen, die s) weder auf Erwerb angewiesen sind noch bei Kriegs ausbruch einen aus Erwerb gerichteten Beruf hatten oder d) bei Kriegsausbruch oder später als Arbeiter einem land- oder forstwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenbetriebe, als Bergarbeiter oder als Gesinde berufsmäßig tätig waren. 2. Bon der Entlassung find ausgenommen ,) die vom Arbeitgeber beschäftigten eigenen Haushal- tungSangchörigen, b) Generalbevollmächtigte und die im Handelsregister oder Gcnossenschaflsregister eingetragenen Organe und Ver treter des Unternehmens. 3. Den nach Ziffer 1 zu entlassenen Arbeitnehmern ist von den Arbeitgebern für den ersten zulässigen Termin zu kün digen. Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche oder die ver tragsmäßige, sofern diese die kürzere ist, mindestens aber eine zweiwöchige. 4. Bor der Kündigung (Ziffer 3) hat der Arbeitgeber den Arbeiterausschuß oder Angestelltenausschuß zu hören. Be steht nach einem vom NeichsarbeitSamle für allgemein ver bindlich erklärten Tarifverträge eine andere Vertretung der Arbeiter oder der Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber, so tritt diese an die Stelle der Ausschüsse. Wo weder Aus schüsse noch die letztgenannten Vertretungen bestehen, tritt an ihre Stelle die Mehrheit der Arbeiter oder Ange stellten. Ist dft nach Absatz 1 vorgcschriebene Anhörung vor der Kündigung nicht möglich, so ist sie unverzüglich nachzuholen. Für jeden aus Grund dieser Anordnung entlassenen Ar beitnehmer ist unbedingt eine erwerbslose Ersatzperson ein zustcllen, zu deren Erlangung der Arbeitgeber sich eines nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweises (städtische undBezirks- arbeilsnachweise, Arbeitsnachweise von Berufsvereinigungen und ähnliche) zu bedienen hat Zu diesem Zwecke ist inner halb drei Tagen nach erfolgter Kündigung der Ersatzbedarf bei einem dieser Arbeitsnachweise anzumelden. Die Ersatzperson wie überhaupt alle künftig einzustellenden Arbeitnehmer dürfen nicht den nach Ziffer 1 zu entlassenden Arbeitnebmergruppen angebören. 6. Jede nach Ziffer 1 zu entlassende Person ist innerhalb einer Woche nach ausgesprochener Kündigung (Ziffer 3 und 4) unter Angabe von Namen, Beruf und Wohnort vom Arbeitgeber dem Demobilmachungskommifsar anzuzeigen unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Arbeitsnachweises, bei dem der Ersatzbedars angemeldet worden ist. Die in Betracht kommenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer find zu weiteren Auskunfterteilungen und Anmeldungen verpflichtet, soweit solche zur Durchführung dieser Anordnung und der sonstigen Vorschriften der Verordnung vom 28. März 1919 erforder lich find. / 7. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese und etwa noch zu erlassende Anordnungen werden, soweit sie nach § 16 der Verordnung vom 28. März 1919 nicht mit Buße bedroht sind, nach 8 20 der Verordnung mit Gefängnis strafe bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. > 8. Diese Verordnung tritt am 7. Mai dS. IS. in Kraft. Chemnitz, den 26. April 1919. Der DemobilmachungSkommissar. Lossow, Kreishauptmann. i. Sonnabend gegen LebenSmittelbezugskarte Abschnitt 2 90 Gramm Graupen für 9 Pfg., Abschnitt 8 2 125 Gramm Haferfiocktn für 19 Pfg., iebenSmittelbezugskarte S Abschnitt 38 125 Gramm Auslands-Marmelade für 80 Pfg., in allen Geschäften, kebensmittelbezugskarte O Abschnitt XU 250 Gramm Kindermehl für 40 Pfg. bei Tetzner, Boßecker Nachf. und Eugen Wilhelm. Markenfrei Sauerkraut, saure Gurken und Brühwürfel in ver schiedenen Geschäften, geräuchertes Haifischfieisch (Pfund 5,20 Mk.) in den 8 größeren Geschäften, Urischgemüse in kleinen und großen Posten, insbesondere zur Streckung der Kartoffelvorräte, bei Bühling. Die Marken sind vom Verkäufer abzuschneiden, zu je 100 Stück zu bündeln und am 6. Mai an die. Firma Eugen Wilhelm abzuliefern. , Außerdem. Sonnabend Vormittag in der Markenausgabe- stelle gegen Vorlegung von Brotmarkenbezugskarte und Alters nachweis (Familienstammbuch, Impfschein) für Kinder von 6—8 Jahren, sowie für werdende und stillende Mütter und für kranke Personen, d. s. solche, denen der Arzt die regel mäßige Abgabe von Grieß verordnet hat, Ausgabe von Anweisungen aus 1 Tafel Schokolade (1,50 Mk.), erhält lich bei Frau Gränz. II Sonnabend von 2—6 Nhr Nachmittags Abgabe von 30 Gramm Landbutter für 26 Pfg. auf Marke fiz bei der Firma Eugen Wilhelm, Schreck und Konsumverein, 30 Gramm Margarine für 15 Pfg. auf Abschnitt l l der Landcsfettkarte bei der Firma Eugen Wilhelm und Konsum- Verein. Es wird darauf hingewiesen, daß auch bei Schreck eine größere Menge Butter zum Verkauf gestellt wird. * HI. Beim Fleischwarenverkauf am Sonnabend dieser Woche erhalten auf Reichsfleischkarte Marke X Erwachsene 150 Gramm Fleisch einschl. Wurst, Kinder bis zu 6 Jahren die Hälfte. Für Militärurlauber wird das Fleisch aus die Woche 28. April dis 4 Mai beim Fleischer Röder bis 11 Uhr Bormittags ausgegeben. Di« Fleischer werden erneut darauf hingewiesen, daß lant Verordnung des Arbeits- und Wirtschastsmimfteriums vom 24. 12. 1918 beim Fleisch- Verkauf immer sämtliche Fleischmarken der laufenden Woche abzuschneiden find. Waldenburg, den 2. Mai 1818. Der Gtadtrat. Als Leichenfrau für die Stadt Waldenburg und die Orte Altmaldenburg mit Eichlaide, Dürrenuhlsdorf, Schwaben und Gutsbezirk Waldenburg sowie als stellvertretende Leichen frau für Ebersbach, Ortsteil Kleinbernsdorf (Reinholdshain , Kertzsch, KleVchursdorf, Oberwinkel, OertelShain, Remse und Gutsdezirk Remse ist nach zuständiger Entschließung des Stadtrates bsz. der Gemeindevertreter und der AmtShaup:- mannschast Glauchau mit Zustimmung des Bezirksarztes (Gesetz vom 20. Juli 1850 ß 2) Frau Marie Anna verchel. Seltmann geb. List in Waldenburg heute verpflichtet worden. Waldenburg, den 30. April 1919. Der Stabtrat. Bekanntmachung. Nach Beschluß des Kirchenvorstandes vom 28. April 1919 ist 8 9 der Dienstordnung des Totenbettmeisters dahin geändert worden: Der Totengräber empfängt bei Beerdigungen eines Erwachsenen nach Grad 2 statt 5 - Mk. jetzt 6— Mk., ,, .1 450 „ „ 550 „ bei Armenbegräbniffen „ 4— Mk. „ 4— „ Die Aenderungen treten mit 1. Mai 1919 in Kraft. Der Kircheuvorstanv zu Waldenburg. Oberpfarrer Kaiser. Bezirköverband. N.-L.-Nr. 532. Getr. a. PtrsMern vanjrMinRoMM Mn. In verschiedenen Ortschaften des amthouptmannschaftlichen Bezirks wird wiederum grüner Roggen und Wetzen ohne die erforderliche Genehmigung abgemäht und verfüttert. Es wird deshalb in Erinnerung gebracht, daß grüner Roggen und grüner Weizen nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft und in rev. Städten nur mit Genehmigung des Stadtrates abgemäht oder verfüttert wer den darf (Ministerial-Verordnung vom 15. April 1816 und 30 Mai 1917 — Sächs. Staatszeitung Nr. 92/1916 und Nr. 123/1917 -bin Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1915 — Reichsgesetz blatt Seiie 287). Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Glauchau, am 28. April 1919. Amtshauptmann Frhr. v. Welck. Die RegiernnFstruppen in München eingeriickt. In einer deutschen Denkschrift werden Dokumente über Aufmarsch einer belgisch-englischen Armee veröffentlicht. Die deutschen Gesangenen werden für den Aufbau des verwüsteten Rordfrankreich verwendet. General Haller bedroht mit feinen Truppe« Danzig. Der Kurs der deutschen Reichsmark im Ausland hat sich gebessert. Die Kohlenförderung im Ruhrrevier nimmt langsam wieder zn. Zn Oberschlesir« hatte der Abwehrstreit der Beamten schaft Erfolg. Die Bevölkerung Münchens ruft dringend um Hilfe. Starnberg südlich van München ist van den Württem bergern besetzt. Die Palen fallen beabsichtigen, Deutschland den Krieg zu erklären. Die Südslawen find in Kärnten eingebrochen. »nxembnrg ist in ein» wirtschaftliche Unian mit Bel gien getreten. Krautreich will die deutschen KriegSgefaugeue« frei- geben. Die Sazialistenkonfereuz in Amsterdam ist am Mitt woch geschlafft« worden. Zu Kopenhagen mutzte der Stratzeubahuvcrtehr Wege« Mangel au Kohle« eingestellt werden. Rarwegen liefert 1,35V,ÜÜÜ Heringe. 8» Zürich ist es zu ««ruhen gekommen. Lie Abwesenheit der Italiener auf der Pariser »au- ferenz wird für Deutschland günstig gedeutet.