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L8S« Pr» Jnsnat 2b Pf» «ltra. eirlnstir Jnscrat«» Sijchcinl täglich, mit Ausnahme der kann- »nd gellt»««, adend« lilr den sol- gcndcn Tag. Preis vierteljährlich l M. dl) Psg., mvnatlich bO Pf«., Einzel-Nrn. b Pfg. Bestellungen nehmen alle Post- anftalien, Posibolen und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. R-dallion,strich 20 Psg. Nachwell und vsterten-rnnahm« Jnseral-iiietltzrnlt rr»,ck-''dcrger Lu, * /R » betrag 20 Pf,. Ämkblait der Lönigl. Amt-ha«Plmamschast Flöha, des Lönigl. Amtsgericht, und de, StMrats ?« Frankenberg. - Die geehrten ansNUligen Abonnenten ersuchen wir, die Bestellungen ans das mit 1. Oktober beginnende Quartal unseres Blattes bei den zuständigen Postanstalten recht zeitig erneuern zu wollen. LxpvMioa äss krLvkvlldvrLvr I'LßvdlLNes. Anmeldung zur Bürgerverpflichtung. Nach 8 17 dec revidlrten Slädteordnung sind alle Gemsindemitglieder zum Er werbe deS Bürgerrechts berechtigt, weiche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunierstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben. 4. unbescholten sind, 5. eine dirkete Staatssteuer von mindestens 3M.— Pf. entrichten, 6. aus die letzten zwei Jahre ihre StaatSsteuer und Gemeindeabgaden, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder a) im Gemeindebezirke ansässig sind, oder d) daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadlgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Auf gabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bür gerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglteder, welche ^.. männlichen, Geschlechts sind, L. seit drei Jähren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6 mindestens neun Mark an direkten StaatSsteuern jährlich entrichten. Unter direkten Steuern sind die Grundsteuer und die Einkommensteuer zu verstehen. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zur Erwerbung deS Bürger rechts verpflichtet sind, werden hierdurch aufgefordert, sich spätestens den 30. September dieses Jahres bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark unter Vorlegung der StaatSsteuer- quiltung an Rathsstelle (Meldeamt, I Obergeschoß, Zimmer Nr. 7) anzumelden. Auswärts Geborene haben Geburtsschein oder Taufzeugntß beziehentlich Militär papiere mitzubringen. Hierüber machen wir alle zum Erwerbe des Bürgerrecht- berechtigten Personen daraus aufmerksam, daß diejenigen, welche in die Listen für die diesjährige Wahl der Stadtverordneten eingetragen sein wollen, sich ebenfalls bis zum vorbemerkten Tage anzumelden haben. Frankenberg, den 11. September 1896. Der Stadtrath. i. v. Stephan, St -R. Bekanntmachung. Gemäß Verordnung des Königlichen Finanzministerium- ist zur Deckung de- bei der Handels- und Gewerbekammer in Chemnitz erwachsenden Berwal- tungsauswandes für da« laufende Jahr em Steuerzuschlag von 2 Pfennigen ans jede Mark desjenigen EinkommenstenerfatzeS zu erheben, welcher auf oaS im Einkommensteuerkataster vom Handel und Ge werbe eingestellte Einkommen, soweit letzteres den Betrag von svo Mark übersteigt, entfallen wird. * Die zur Entrichtung solchen Zuschlag- verpflichteten Gewerbtreibende« hiesiger Stadt fordern wir hierdurch auf, gedachten Steuerzuschlag gleichzeitig mit dem 2. Einkommensteuertermrne de» SV. September dieses Jahres an die Stadtsteuereinnahme hier abzufübren. Frankenberg, am 17. September 1896. Der Stadtrath. vr Mettig, Brgrmstr. U. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 19. September 1896. -f Die Jahreszeit der düsteren Ahnungen und ern sten Symbolik, der Herbst, rückt heran. Langsam aber sicher treten seine Wahrzeichen an die Stelle derjenigen deS scheidenden Sommers; schnell und unerwartet kommt oftmals des Herbstes Ende und eine einzige frostige Nacht verwirklicht die Todesahnungen der Natur. In Len Wäldern ist es bereits recht still geworden, kein Lied ertönt mehr aus den Zweigen; hier und da fällt schon ein Blatt, die Natur ist müde geworden und be- reitet sich ganz langsam zum Winterschlaf« vor. Doch noch haben wir den Anfang des Herbstes vor uns; laßt unS diesen also genießen. Wohl dem, der in diese Zeit seine Erholungsreise verlegen kann. Der sengende Son nenbrand des Hochsommers ist dahin und wer zeitig fein« Wanderung beginnt, den stört auch die Kürze der Tage nur wenig. Em Badearzt sagt: „Richtet man seine Erholungsreise im Herbste ein, so gewinnt man «ine wahre hygienische Vorbeugung: die Nachteile des Sommers werden ausgeglichen, und für den Winter wird neue Frische und Widerstandsfähigkeit eingehetmst." Und zu diesem gesundheitlichen Vorteil gesellt sich das Genießen der herrlichen Herbstnatur. Zwar sind die Aussichten der Wetterpropheten recht mäßige, indessen darf man doch aber wohl hoffen, daß uns auch dies mal wieder wenigstens etliche Sonnentage beschert werden. s Das Explodieren der Petroleumlampen. Die häufig vorkommenden Explosionen der Petroleum- lampen werden vielfach hauptsächlich dem AuSblascn der Lampe von oben zugeschrieben. Dies trifft jedoch nach dem Ergebnis der im Auftrage der kaiserlichen Normal-AichungSkommifsion angestelltcn behördlichen Ermittelungen nicht zu. Es hat sich herausgestellt, daß die Explosionen, die durch das AuSblasen der Lampe von oben infolge plötzlicher Verbrennung von Dampfgemischen im Bassin entstehen, sehr selten sind, und kaum einen von Hundert aller Unfälle auSmachen. Die meisten Explosionen find auf äußere Umstände, Umwerfen, schnelle Bewegung oder Schiefhalten der Lampe rc, oder auch auf eine Ueberhitzung der Lampe zurückzutühren, wodurch sehr leicht eine Entzündung der Dämpfe im Innern deS Brenners und deS Oel- behälters hervorgerufen wird. Nach den Feststellun gen der Normal AichungSkommission übersteigt schon unter normalen Verhältnissen die Temperatur deS Dampfgemrsches im Brenner und Oelbehälter die Zimmertemperatur bedeutend. Um Explosionen vor- zudeugen, find folgende Regeln zu beobachten: 1. die Lampe muß einen schweren und breiten Fuß haben, damit sie nicht umsalle. 2. Die Oelbehälter von Me- tall sind denen aus Glas oder Porzellan vorzuziehen. 3. Der Zylinder muß gut passen und so aufgesetzt sein, daß die Last nicht seitwärts an die Flamme ge langen kann. 4. Der Brennring muß fest aufsitzen. 5. Der Docht soll weich und nicht zu dicht sein und eine solche Breite haben, daß er leicht eingezogen wer den kann. 6. Der Oelbehälter ist vor dem Gebrauch der Lampe ganz zu füllen, und bei der Füllung darf nicht eine brennende Lampe in der Nähe fein. 7. Die Lampe ist stets rein zu halten. 8. Das Auslöfchen hat nach Hinabdrehen des Dochtes bis zur Höhe des Brenners durch Blasen über den Zylinder hinweg zu erfolgen. 9. Die brennende Lampe ist nicht der Zug luft auszusetzen; man vermeide also, mit derselben zu gehen! f Ebersdorf. Die beständige Ungunst der Witterung hat die Ernte bedeutend zurückgehalten und beeinträchtigt. Trotzdem gedenkt man im Laufe der Woche so weit zu kommen, daß Sonntag über acht Tage, also am 27. September, daS Erntedankfest ab gehalten werden kann. Mit Sonnabend vor dem 1. Oktober beginnen die hiesigen sogenannten Kartoffel- ferien und erreichen am 11. Oktober ihr Ende. In diese Zeit sällt auch das hiesige Kirchweihfest. Das selbe wird stets Montag nach dem Michaelistage, mit- hin diesmal am 5. Oktober, gefeiert. — Der am Donner Stag vormittag in einer me chanischen Weberei im Stadtteil Altchemnitz durch die noch unaufgeklärte Explosion der zu einer Schlicht- Maschine gehörigen Trommel verbrühte 15 Jahre alte Arbeiter ist am Freitag früh im Krankenhause, wohin man ihn alsbald gebracht hatte, den erhaltenen Brand wunden erlegen. — In Oederan erfolgte heute nachmittag 1 Uhr — am Jahrestage des Oederaner Eisenbahnunglück- — die Weihe des von der Stadt Oederan und den Angehörigen deS in Zwickau garnisonierenden 9. In fanterieregiments Nr. 133 zu Ehren der seiner Zeit verunglückten Mannschaften dieses Regiments an der Unglücksstätte errichteten Denkmals. Hierzu hatten sich vom genannten Regiment eine Deputation von ca. 10 Offizieren zur Vertretung deS Offizierkorps und eine solche von einem Feldwebel, zwei Unteroffi zieren und zwei Soldaten der seiner Zeit betroffenen 1. Kompanie zur Vertretung dieser Kompanie, sowie die Regimentskapell«, die bei der Feier spielte, nach Oederan begeben. Außerdem hatten sich die kgl. sächf. Militärvereine 133er in Zwickau, Chemnitz und Anna berg durch Deputationen mit den Vereinsfahnen an der Feier deterligt. Ferner wurden heute auf den Gräbern der damals verunglückten Soldaten sowohl seitens des Offizierkorps wie seitens der 1. Kompanie Kränze niedergelegt. — „Einen Bären aufgebunden" hatte irgend ein Spaßvogel in Cotta bei Dresden mehreren Dresdner Blättern mit der Nachricht, der Bär deS ZirkuS Maine, welcher bekanntlich einem Knaben verschiedene Verletzungen beibrachte, sei erschossen worden. DaS Tier befindet sich im Gegenteil recht wohl, umsomehr, als eö vom ferneren Auftreten in Cotta dispensiert worden ist. — Gegenüber der aus Dresden verbreiteten Nach richt betreffs der Wiedereröffnung der Festung König- stein für das Publikum hat der „Pirn. Anz." von der Kommandantur die Mitteilung erhalten, daß „von irgendwelcher Aenderung in den jetzt bestehenden Be stimmungen über den Besuch der Festung keine Reoe ist". — Der Verband deutscher Holzschleifer und der Verein sächsischer Papierfabrikanten hat dem in Krip pen wohnhaft gewesenen Erfinder deS Holzstoffe-, Friedrich Gottlob Keller, welcher auf dem dortigen sFriedhofe seine Ruhestätte gefunden hat, ein Grab-