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Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg ErOsch, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohensteiil-ErnstthnIcr Anzeiger" erscheint niil Ansnah ,e Ker Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts.' pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) L ik. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. A- Alage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag las „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Di» 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil Pfg. Anzeigen-Ann .hme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Ai .eigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandtcr Manuskripte macht sich LGGGGGGTGGGGGGGGTTTDGSTCDGGGGGTGGGGTGGOG die Redaktion nicht verbindlich. GDGGDGGDDDSDGDDDTDDDDTDDGTDDDDDGDGKDDDGL Rk. 83. F-ruspr-ch-r Rr lSI NMg, dkN 18. Mil 1814. Geschäftsstelle B-M-aß- S. 41. ZShkMg Städtischer Fischmarkt im Nathause für alle hiesigen Einwohner Sonnabend, den 11. April 1914, von vormittags 8 Uhr ab. Es werden verkauft: Heringe L Pfo. 10 Pf u, Seelachs und Kabeljau si Pfd. 18 Pfg., Steinforellen -> Pfo. 20 Pfg. Freibank Hohenstein-Ernstthal. Sonnabend, den LL. April, gelochtes Rindfleisch, Pfd. 40 Pfg. und rohes Rindfleisch, Pfo. 45 Pfg. Obere Freibank, Oberlungwitz. Sonnabend, den 11.April, von vvrm. 8 Uhr n > fi^pdkeltes Rindfleisch, ü Pfund 45 Pfg. W-,VreM auf Oberwardellbttrgee Revier. In der Restauration zum „Fichtental" in Langenberg sollen am Mittwoch, den 15. April 1914, von vorm. 9 Uhr ab ca. 25 Plätze auf den Schlägel! in den Abt. 2, 8, 11, 23, 29 und 54 anstehende Stöcke und ca. 400 Nni. R.-Schne!--lrcisig und am Donnerstag, den 16. April 1914, von vorm 9 Uhr ab im Hotel „Gewerbehaus" in Hohenstein-Ec. 20.) S:ck. N.-Klöher 8 12 am Must, und 45 Stck. 13/15 ow, sowie,31,N.-Stangen 3 am list., 1 l,^"o 4 ain, 26,.»^ 5 am, 11,,«"^ 6 am, 5,,.,"° 7 am l,^"" 8 em/O^F" 9 am, 1„.> 10 12 am, 0.,. am und 28 Nm. N-Scheite, 47 Rm. N.-Rollen, 15 Rm. N.-Aeste, aufbereitel in oen Aal. 11, 23, 24, 54 und 57, unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Fürstliche Forftverivaltnug Oberwald. Neue BsrWisten Mr inilitärWen WlOngMMch. Die neu lcareeOete „Vorschrift ii er den > Waffengc'. rauch des Militärs lind seine Mn mirlung zur Nuterdrääüng innerer ilnruhcn" ! bat nach annNcher Mitteilung der „Rordd. ' Alla, Ztg." die taiserlilhc Genehmigung erhob ten und lvird demnächst an die Truppen zur Ausgabe gelangen Diese vom Preußischen Kriegsministerium anfgestell e Bor'chrift hat sm- die unter preußischer Heeresverwaltung siebenden Truppen nach Pr sung der in den einzelnen Bundesstaaten behebenden gesetzlichen Unterlagen die Zustimmung der beteiligten Bundesstaaten und des StalthaOers in Elsaß Lothringen erlalton Ebenso haben Bauern, Sachsen und Wnrtlenckerg il,r Einverständnis dainit erklärt, das: diese Vorschrift ans ihre in den Reichslanden stehenden Truppenteile An wendung findet. Die neue Vorschrift besteht aus einer H er- sichtlichen Zusammenfassung der den einzelnen gesetzlichen Anordnungen des Reiches nnd der Bundesstaalen entsprechenden Rechteil nnd Pflichten des Militärs, um der Truppe und dem einzelnen eine cinwand reic Grundlage für ihr Verhaken zu gc en. Soweit in einzelnen Bundesstaaten auf Grund landesherrlicher Vcr orönungon oder Gesetze Ergänzungen erforder lich waren, wurden sie nicht in die allgemeine Vorschrift ausgenommen, sondern es erhalten im Ciuoerst ndnis mit den betreffenden Rc gierungcn die Generalkommandos lind Trup- pcnteilc entsprechende Anweisung. Der >. Ab schnitt rehandell den Wojfengcbrouch des Mili tars aus eigenem Rech . Das preußische Gescb n' cr den Wassengebrauck oes AUlitars ans Wachen, Posten, Patronillen und allen ande ren Kommandos ist im wesentlichen in allen in Frage kommenden Bundesstaaten und in C'aß-Lotlringen eingeführt. Nen ausgenom men wurde das Recht und die Pflicht des Mili ärs zum Waffengebranch, soweit es zur Beseitigung einer Störung seiner diensllickcn Tätigkeit oder zur Abwehr von Angriffen auf M iliwr oder militärisches Eigen tum erforder lich ist. Es ist dies die allgemein anerkannte Talge aus dem Militärhoheitsrccht. Endlich ist die Ausübung der Notwehr in die Verord nung: ausgenommen, in welcher der Soldat erforderlichenfalls von der Waffe Gebrauch machen darf, um einen gegenwärtigen rechts widrigen Angriff auf Leib, Leben, Ehre oder Eigentum der eigenen oder einer anderen Per son a zmvclren. Die Notwehr darf das ge- o eile Mal der Verteidigung nicht überschrei ten und nupr in Verge'tnng ausanen. Der zwcüc A ckniti handelt voll der Ver ordnung des Mitil rs znr Unterdrückung inne rcr Unru-Ilei' nnd zur Ansfiihrung der Gesetze. Ats t^rnndsatz gilt, das; cS zunächst die Pflicht d-r stoil. ehördc ist, innere Unruhen in ihrem Entgehen zu unterdrücken und die Ruhe zu cr al cn, und da Militär hierbei nich. mitzuwir.'en lw! und niä'l znr bko en Vcri! r U no der Polizei gebraucht werden darr, in dic'en Fällen die Leitung stets einheitlich lein nun Gewährt das Mißt r auf Ersii/en der Zivil elördc seine Hilfe, so geht dic Lci- tung ans den Müitärbe eblshaber über, bis die Ruhr wieder bcrgencll ist. Das entspricht anch d r Mititör'onvcntion. Ein selbständiges Ein- slvrcitcn des Mi!il rs ist im Falle des Kriegs u >.d Belagerungszustandes, soiric in Fällen des staatlichen Notstände? vorgesehen. Der dritte Abschnitt bandelt vam Kriegs- u id Belagerungszustand. Die Vestimmnngci! hierüber griinden sich ans das nach Artiket 68 der Neichsvcrfas'ung für das Den sche Reick mit Ausnahme Bayerns gütige preußische (' csetz lilwr den Belagerungszustand vom Jimi 1851 Beim staatlichen Notstand ist daSMilß t r auch obnc Aufforderung der Zivilbehörde sel.stNudig einzuickreitcn befngt und verpflick tet, N'cnn in Fällen dringender Oiekahr für die ößcnilicke Sicke:leit die Zivilbehörde insolgc änßercr Unisiände aulßcrstande ist, die Anfor derung zn erlassen. Für diese Bestimmung war maßgebend, daß auch in den Bundes staaten, in denen gesetzlich das Einschreiten des Militärs znr Unterdrückung innerer Un rn'cn von cmcm Ersuchen der Zivilbehördc a hängig geinackt ist, das Vorhandensein einer Zivil elörde und die Möglichkeit fiir sie, ein Ersuchen zn stellen, zur Erfüllung dieser gesetz lichen Bedingung notwendig ist, daß aber, wo diese VaransTtzung nicht erfüllt werden kann, weil die Zivilbehördc infolge äußerer Um stände die Aufforderung nicht erlassen kann, ein aesctzückes Hindernis für das selbständige Cinfthreiwn des Militärs nicht besteht, sofern dies in Fällen dringender Gefahr erforderlich ist.' Fmn Waffengeiwauck soll erst geschritten werden, wenn andere Mit el znr Erreichung des Zwecks nicht ausreichen. Für den rich tigen Wassengebrauch ist der MilitärbefelM- baber verantwortlich. TageSgeschichte. Nochmalige amtliche Feststellungen über den Katserbrief. Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht an der Spitze ihrer jüngsten Ausgabe folgende offizielle Mitteilung: Zu dem unüberlegten Vorwurf einiger Blätter, unsere Mitteilungen über den gefälschten Kaiserbrief hätte acht Tage früher erscheinen müssen, möchten wir bemerken, daß es gar nicht in der Macht der amtlichen Stellen lag, eine schnellere Ausklärung zu schaffen. Zunächst war nicht bekannt, ob das Original des Briefes an die Frau Landgcäfin von Hessen überhaupt noch existierte und wo es sich befand. Erst nachdem der Brief aus dem Nachlasse des Kardinals Kopp an die Adressatin zurückgelangt war, bestand die Möglichkeit, di; über seinen Inhalt umlaufenden Angaben als freie Erfindung einwandfrei festzu stellen und zu kennzeichnen. Dies ist noch am selben Tage gescheben, an dem der Reichskanzler eine beglaubigte Abschrift des Originals erhal ten hat. Abermalige Verschiebung Ler Korfareije des Reichskanzlers. Der Reichskanzler v. Bethmann Hollweg hat die geplante Reise zum Kaiser nach Korfu abermals verschieben müssen und zwar, wie der „Tag" meldet, wegen einer Erkrankung seiner Gemablin. Es handelt sich bei Frau von Bethmann Hollweg nur um eine leichte Jn- disposilion, die jedoch' dic Patientin uns Bett fesselt. Die Taufc dcS Erbprinzen von Braunschweig findet, einer Mitteilung des herzoglichen Ober- hosmarschollomts zufolge, Sonnabend, den 9. Mai, statt. Frau Gräfin PosadowSkh P. Im Aller von 73 Jahren ist im Elisabeth- Kraukcnhause zu Berlin die Gemahlin des frü heren Staatssekretärs und fetzigen Rcichstagsab- gcordnctei: Grafen Arthur v. PosadowSky-Wehner gcstorbcn. Die Entschlafene, eine Tochter des C hcfpräsidenten des Appcllativnsgerichtshofes zu Brctzlau Gustav o. Möller, war iu erster Ehe n it dem Auilleriehauplmann Max Tyomas ver- n ählt. Zum Kommanöcur der Schntztrnppcu anstelle des aus dem Dienste scheidenden Geue- r lmajors v. Glasenapp ist Oberst v. Below, b shcr Kvmmnudcnr des Jnfautcricregsmcuis Nc. 153 in Altenburg, ernannt worden. Oberst r. Below war längere Zen Kommandeur des 3. Seebataillvns in Tsingtau. Mit einer picutzlschen Wahlrcsorm nnd ihrer Einbringung an dcu Landlag iu der v.clteu S.ssion der gegenwärligcu Logislatur- rcnode rechnet man vielfach, nachdem der Abg. Freiherr o. Zedlitz eine dahin gehende Bemerkung -m Abgeordnetenhaus gemacht und in dem amt lichen Stenogramm seiner Rede die Worte: „Die vierte Session wird ohnehin mit der Reform des Wahlrcchrs befaßt werden" gesperrt hat drucken lassen. Schon Eugen Richler pflegte großen Wert auf derartige gelegentliche Aeußerungen des stets ausgezeichnet unterrichteten sreikonscrvativen Par teiführers zu legen. Tie fünf größten Wchrberträge. Die Vorbereitungen der Steuerbehörde zur Einschätzung für den einmaligen Wehrbeurag ßnd zwar noch nicht zum Abschluß gelangt, lassen aber doch schon jetzt einen zuverlässigen Schluß auf die Höhe der fünf höchsten Ein- zclbeiträge zu. Wie verlautet, ergibt der Wehr- t -ääng der fünf höchst! esteuerten Personen im Deutschen Reiche die ansehnliche Sum-nre von 22 Millionen Mark. Diese Summe verteilt sich in folgender Weise: Frau Bertha Krupp von Bohlen und Halbach hat am meisten zu zahlen, nämlich 8 800 000 Mk. Au zweiter Stelle steht Fürst Guido Henckel v. Donners marck, der 4 200 000 Mk. zu entrichten hat. Fast ebensoviel, nämlich 4 100 000 Mk., ent fällt auf den Deutschen Kaiser. An vierter Stelle steht der Großherzog von Mecklenburg- Streich mit 3 400 000 Mk. und an fünfter der Fürst von Thurn und Taxis mit 1 500 000 Mark. Eine neue veleidigullg De«tschla«-S »srch Ruhla«-. In War'chau wurden den 53 polnischen Studenten, die aus Aula!: der bekannten Aus schreitungen Berliner Polen in der dorligen St. Paulus-Kirche vor dem deutschen Konsu lat in Warschau lärmende Kundgebungen ver anstaltet und das Konsularsgebäude beschmutzt halten, auf dem Gnadenwege die Strafen er lassen. Diese Begnadigung mutz natürlich in Deutschland böses Blut machen. Umsomehr, als im Falle des unschuldig in Köln urster Diebstahlsverdacht verhafteten russischen Of i ziers die deutschen Behörden der russischen Re gierung weitestgehende Genugtuung ga en, so datz Klagen laut wurden, Deutschland vergebe sich etwas durch diese allzu entgegenkommende Höflichkeit. Operativ« deS «Saig- Vvv Lchwe-e«. König Gustav von Schweden unterzieht sich heute einer Magenoperation, nachdem er vor vier Jahren eine Blinddarmoperatron hatte vornehmen lassen müssen. Die Magenoperation an sich ist bei dem heutigen Stande der chirur gischen Technik verhältnipmatzig ungefährlich; sür den Krankleitsverkauf kommt e- darauf au, ob es sich nur um ein einfache- Magen geschwür handelt, das mit dem Messer abge tragen werden kann, oder um eine bö-artige Geschwulst, also um Magenkrebs. Der König hat selber gewünscht, daß dic Operation so bald Ivie möglich erfolge, nachdem sich Ure Vornahme als notwendig erwiesen hat. Das relbstän-izkeitSgesetz sür Jrlaa-, das nunmehr gesichert ist, gibt Irland ein eibenes Parlament mit einem Senat von 40 nnd einem Unterhaus von 164 Mitgliedern. Tie proleslanlische Provinz Ulster erhält von den vier irischen Provinzen mit 59 die weit aus größte Zahl von Abgeordneten. An der Spitze der Verwaltung Irlands steht als Ver treter des Königs ein VFekönig mit einem irischen Ministerkabinett, dessen Mitglieder au? der Mehrheit des Parlaments hervorgehen. Tie innere Verwaltung regelt Irland nach dem In lrafttreten des Homerulegesetzes selbst ndig; einige Fragen bleiben dagegen dem übergeord neten Londoner Reichsparlament Vorbehalten, sc namentlich die über die auswärtige Poli tik, über Heer und Flotte. Auch die Finanz- Verwaltung wird einstweilen von England an hängig sein, das Irland finanziell unterstützt und dessen Defizit von rund 30 Millionen Mark übernimmt. Die Zahl der uffchen Ab geordneten i.n Londoner Parlament, die gegen- wärlig 103 beträgt, wird auf 42 herabgesetzt. Das Londoner Parlament erhält das Recht, ein Vero gegen die vom irischen Parlament gefassten Beschlüsse einzulegen. Frankreich. Die Caillaux-Affäre fördert einen Hexenkes sel von Intrigen, Verleumdungen und politi schen Machenschaften aller Art zutage, der sich die leitenden Persönlichkeiten Frankreichs schul dig gemacht haben. Herr Caillaux beschuldigte seinen der gemäßigten Partei angehörigen Geg ner Barthon in seinen eidlichen Zeugenaus sagen unverhüllt, Aktenstücke aus dem Mini sterium an sich genommen und deni „Figaro" zur Veröffentlichung übergeben zu haben. So gelangte der „Figaro" unter anderem in den Besitz der sogenannten „grünen Note" au- dem Staatsarchiv, d. h. desjenigen StaatS- dokuments, das die Intervention des dama ligen Ministerpräsidenten Caillaux in der Kongo-Kamcrmi-Angelegenheit enthielt. .Herr Caillaux erwähnte, daß er sich dieser Vermitt lung, die ihm als übertriebene Deuffchfreund- lichkeit ausgelegt worden sei, wahrlich nicht zu- schämen habe; das französische Volk würde sie ihm vielmehr danken, wenn es nach Jahr und Tag aus seinen, Caillaux', schriftlichen Aufzeichnungen über Agadir die wahre Ursache der Vermittlung erkennen würde. Zum Ersatz jener grünen Note erbielt der „Figaro" die Privatbriefe, von denen er einen bekanntlich veröffentlichte. Diese Briefe stammten von -er ersten Frau Caillaux' und wurden auf Wunsch des früheren Ministers verbrannt, nachdem je-