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chelt, reich er ater l. sie i. fahr- achen chr rügen, cbeiter Auch ttler ffabr., rtie 21. Mai bei jedem Ichützen- lhr. rng bittet tand. >-s en ahren >orf. s-r zum Fernlehen, nft onen u. it- oder : Augen rasch er- tig gut schaffen, feinster W. !ai 1911 nmen in Schul- ücht ver- ich gegen ur Ver- Freibank: HM Perksiis n« -rkchkur MWsch, PsM 4V Pst schicken, einfache Zwischenfragen an untere Stellen AU Will richten, Erinnerungen herauszugeben, Strafregister' * Das Ministerium des Innern hat eine Ver ¬ hüt daß diese Zufbche- seitens der Sozial- Die Beratung des abgesetzt und des Etnführungsge- setzt unter der Voraussetzung, rung in loyaler Weise demokratie erfüllt werde. Gesetzentwurfes wu-rde hieraus beschlossen, mit der Beratung Fernsprecheinrichtungen sind im Verkehr sowohl mit Behörden und Dienst stellen Ivie auch mit anderen Beteiligten ihrem Zwecke entsprechend zu benutzen. Von diesen Ein richtungen ist ein maßvoller Gebrauch zu machen, und es sind jedenfalls die Fernsprecher für den Fernverkehr nicht blos aus Bequemlichkeit, insbe sondere nicht zu Anfragen und zu Mitteilungen zu benutzen, die nicht gerade dringlich sind und ebenso gut und weit billiger schriftlich, sei es durch den betreffenden Beamten selbst oder durch die Kanzlei, Ueber das Schicksal der elsaß-lothringi schen Verfassung bestehen noch immer Zweifel. Das Zentrum ist nicht imstande, ziffernmäßig fest zulegen, welche Aufnahme in seinen Reihen der Entwurf selbst nau> Annahme der Abänderungen und Wünsche haben wird, die jetzt Gegenstand der vertraulichen Besprechungen sind. Die übrigen Pur- bine Vereinfachung cies Geschäftsverkehrs bei den sächsischen Behörden. Das Ministerium des Innern auszüge herbeizuziehen, Akten rc. und KostcUvor schüsse einzufordern. Neben der Abkürzung und Beschleunigung des Verkehrs ist auf einen gesteigerten mündlichen Verkehr mit den Personenkreisen Wert zu legen, die in regel mäßiger Fühlung mit der Behörde oder Dienststelle stehen. Mit den Sachverständigen, nebengeordneten Behörden, Koinspektoren usw. ist, soweit sich die Sache dazu eignet, ebenfalls mündlicher Verkehr zu pflegen. Im übrigen ist darauf hinzuwirken, daß Sachverständige, soweit dies im einzelnen Falle möglich, ihre Gutachten so fassen, daß sie ohne er hebliche Aenderung in die Verfügung oder Entschei dung übernommen werden können. Der schriftliche Verkehr der Behörden untereinander, auch mit vorgesetzten und Nachgeordneten, soll mög lichst ohne Konzept zu den Akten und Reinschriften, sondern urschriftlich erfolgen. Im übrigen ist möglichste Kürze und Klarheit der Ausdrucks weise anzustreben; Eingangs- und Schlußformeln und jedes andere unnötige Beiwerk sind wegzulaffen. Der bloße Durchgangsverkehr bei den Be hörden ist möglichst zu beschränken und durch den unmittelvaren Verkehr zu ersetzen. Dies gilt insbesondere da, wo die Zwischenin stanz das Schriftstück bloß weiterzugeben, nicht aber ich selbst zur Sache zu äußern oder etwas zu ver fügen und auch sonst kein Interesse daran hat, von dem Vorgänge Kenntnis zu erhalten, oder wo es genügt, wenn eine von der oberen Instanz herabge gebene Sache erst bei ihrer Wiedereinreichung ihren Weg durch die Zwischeninstanz nimmt. Die Abgabe von Schriftstücken an andere Behörden oder Dienst stellen, auch vorgesetzte, Hal in der Regel ohne be sondere Begleit- oder Ueberreichungsschreiben zu er folgen. Vielmehr ist, wenn ein Schriftstück, sei es der Zuständigkeit halber, sei es zur Entschließung, Genehmigung usw. oder zur Berichterstattung, Ein reichung der Akten, Auskunftserteilung, Vornahme von Erörterungen und dergl. einer anderen Stelle überreicht oder zugefertigt wird, der Beschluß in der Regel aus das Schriftstück selbst zu bringen. Akten oder andere umfängliche Beilagen sind dem Beschlusse oder Berichte, soweit nicht im einzel nen Falle ausdrücklich etwas anderes angeordnet worden ist, jedenfalls dann nicht mit beizufügen, wenn sie für die Entschließung der Behörde offenbar entbehrlich sind oder wenn es sich lediglich darum handelt, anzuzeigen, daß eine getroffene Anordnung ausgeführt worden ist. Abschriften sollen nur angefertigt werden, wenn ein wichtiger Grund dazu vorliegt. Im schriftlichen Verkehr mit Behörden, auch den vorgesetzten und Nachgeordneten, sowie mit anderen Beteiligten sind in möglichst ausgedehnter Weise Vordrucke zu verwenden. In geeigneten Fällen (zu Erinnerungen, Herbeiziehung von Akten oder Unterlagen, Verständigung auf Anfragen nach dem Sachstande usw.) sind Po st karten zu ver wenden, ebenfalls unter kurzem Vermerk zu den Akten. Um dem Mangel an Raum zur Unterbringung der Akten und der damit verbundenen Geschäftser schwerung tunlichst vorzubeugen, ist von Zeit zu Zeit die Vernichtung entbehrlicher Akten und Schriften nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften einzuleiten. Die vorhandenen Schreibmaschinen sind hauptsächlich zur Anfertigung von Rein- und Ab schriften zu verwenden, können in geeigneten Fällen aber auch für Diktate zu Konzepten und Reinschriften benutzt werden. Die bestehenden Um die Vorteile der Stenographie für den inneren Geschäftsbetrieb der Behörden mög lichst auszunutzen, sollen die Behördenvorstände bei der Annahme von Diätisten und Maschinenschreibe rinnen, soweit ihnen diese zusteht, möglichst auf die Kenntnis der Stenographie sehen und stenographie kundigen Bewerbern den Vorzug geben. eine Verordnung erlassen, die sicher in allen Kreisen der Bevölkerung mit der größten Befriedigung aus genommen werden wird. Die Verordnung betrifft die Vereinfachung und schnellere Erledigung des Geschäftsverkehrs bei den sächsischen Behörden, die beweist, - daß die sächsische Regierung sich der Er kenntnis nicht verschlossen bat, daß auch der Ge schäftsverkehr der sächsischen Behörden noch an man chen Mängeln krankte, die den Anforderungen der heutigen Zeit auf möglichst schnelle und möglichst vereinfachte Erledigung der Geschäfte nicht mehr ent sprechen, und daß sie den ernsten Willen hat, diesen Mängeln energisch abzuhelfen. Sicher wird die neue Verordnung dazu beitragen, den Verkehr des Publikums mit den Behörden wesentlich einfacher zu gestalten und dahin wirken, daß die Klagen, die bisher nach dieser Richtung des öfteren laut wur den, mehr und mehr verstummen. Die Verordnung enthält in ihren wesentlichen Vorschriften die folgenden Bestimmungen: Die Vorstände der Behörden und Dienststellen haben in ihrem Geschäftsbereiche fortdauernd auf möglichste Vereinfachung und Beschleunigung des Dienstbetriebes hinzuwirken und, soweit es mit den bestehenden Vorschriften vereinbar ist, auch aus eigener Ent schließung Anordnungen zu treffen und durchzu führen, welche eine Ersparnis an Zeit und Schrif- tenverkehr herbeizuführen geeignet sind. Dazu ge hört die ständige Anleitung der Beamten, sich bei der Registrandenführung wie in Aussertigungen knapp und erschöpfend auszudrücken, bei Beschei dungen unnötige Formalien wegzu- llassen und Anordnungen und Verfügungen auf das zu beschränken, was im einzelnen Falle un bedingt notwendig ist oder sonst durch die Sachlage geboten erscheint. Die Vorstände können anordnen, daß die Re- gistrandenführer oder die mit der Bearbeitung einer Sache regelmäßig betrauten Beamten, soweit sie den Gegenstand beherrschen, die Eingänge sofort mit einem Beschlusse versehen öder eine urschriftliche Ausfertigung zur Unterschrift mitvorlegen, ohne eine besondere Anweisung des Vorstandes abzuwarten. Die Vorstände können bestimmte einzelne geeignete und als zuverlässig be- setzes zur Versicherungsordnung heute zu beginnen. Die Strafrechtskommisfion beriet in den letzten Sitzungen über das Sträfen- s y st e m. Die Todesstrafe ist grundsätzlich beibe- halten, dabei aber für die Beratung des besonderen Teils die Prüfung der Frage vorbehalten worden, inwieweit etwa das Anwendungsgebiet der Todes st rafe einzuschränken sein möchte. Die Vorschläge des Vorsntwurfs hinsichtlich der Frei heitsstrafen sind im wesentlichen gutgeheißen worden. Bezüglich der Haft, deren Anwendungsgebiet noch nicht feststeht, hat sich die Kommission dahin schlüssig gemacht, daß sie mehr als nach dem Vorentwurf den Charakter einer Lustockia dovesta (Ehrenstrafe) tragen müsse. Die Mindest- und Höchstdauer der Zuchthaus- und Gefängnisstrafe ist in gleicher Weise wie im geltenden Recht und im Vorentwurf ge regelt. Deutsch-amerikanische Einigung in der Kalifrage. Zwischen dem Kalisyndikat und sämtlichen in Hamburg vertretenen amerikanischen Kaliinteressenten ist gestern nachmittag vollesEinverständnis über die Preise und Rabatte für den neuen Kali vertrag erzielt worden. Es wird sofort in die Beratung der technischen Einzelheiten und die Aus arbeitung des neuen Vertragsentwurfs eingetreten werden. Persönlichkeiten Rußlands teilnahmen. Natürlich feiert die ru s s is ch e Pre s s e den Besuch in schwunghaften Artikeln und vornehmlich finden d i e Blätter den wärmsten Ton, die sich sonst nicht gerade durch Deutschfreundlichkeit auszeichnen. So schreibt die „Nowoje Wremja" unter der Ueberschrift „Herz lich willkommen!" : „Der Kronprinz besucht Ruß land nicht nur als Thronfolger des mächtigsten mit Rußland durch die Dynastie verbundenen Herrschers, sondern auch als naher Verwandter des russischen Hofes. Die Beliebtheit, Einfachheit, das Pflichtge fühl und andere schöne Eigenschaften des jungen Paares entsprechen völlig den Idealen der Russen." Und „Birshewija Wjedomosti" schreibt: „Der Besuch des Kronprinzen hat zweifellos politische Be deutung. Der Kronprinz ist ein lebendiger Träger der politischen Gedanken, die nach Potsdam geführt haben. Im Lager der Feinde findet Deutschland nicht Rußland und Rußland nicht Deutschland." Das Blatt drückt schließlich den Wunsch aus, daß der Besuch des Kronprinzen der Anfang einer neuen durch keine Kriege verdunkelten Periode sein möge. Prompt schallt das deutsche Echo dieser Liebens würdigkeiten in der „Nordd. Allg. Ztg.", wenn diese ausführt: „In Deutschland wird der herzliche Willkommensgruß, der dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von der russischen Presse dargeboten wird, mit aufrichtiger Befriedigung ausgenommen. Die engen Bande, die die Kaiserhöfe Deutschlands und Rußlands miteinander verknüpfen, sowie die auf bewährter Ueberlieferung und klarer Würdigung der beiderseitigen Interessen beruhenden freundschaft lichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbar mächten werden bei Gelegenheit des Besuches unse res Kronprinzenpaares in Rußland erneut weithin sichtbar als bedeutsame Bürgschaften des Friedens, dessen Erhaltung die Herrscher und die Regierungen Deutschlands und Rußlands als hohes Ziel ihrer Politik ansehen." Wir wollen im Interesse der beiden Völker hoffen, daß all' dies, was von hüben und drüben kommt, wahr und ehrlich empfunden ist! Elsatz-Lothringen. Aus clem Keicbk Vom Besuche unseres Kaiserpaares in London ist heute lediglich zu melden, daß die hohen Herr schaften eine Reihe von Besuchen abstatteten und Sehenswürdigkeiten besichtigten. Gestern mittag gab der deutsche Botschafter ein Früh- stück, an dem das Kaiserpaar und die Prinzessin Viktoria Luise teilnahmen. Am Abend wohnte das Kaiserpaar und das englische Königspaar der Gala vorstellung im Drury Lane-Theater bei. Das Theater war in den Farben gold, weiß und korn blumenblau eigenartig dekoriert. Der künstlerische Gedanke der Dekoration war, den Eindruck von Meißener Porzellan hervorzurufen. Als die Fürst lichkeiten die Loge betraten, wurde die National hymne angestimmt. Auf dein Programm stand u. a. der „Sang an Aegir". In dem von König Georg für die Festvorstellung ausgewählten Stück „Money", teien scheuen sich, solange das ziffernmäßige Moment ; nicht beantwortet ist, Stellung zur Sprachenfrage Iwie zum Pluralstimmrecht zu nehmen. Man will sich nicht für diese Prinzipien engagieren, wenn das Gesetz wegen der Unstimmigkeit im Zentrum schließ lich doch zustande kommt. Heute sollte die Kom mission wieder zusammentreten. Deutsche Blumentage und ihre finanziellen Erfolge. Der finanzielle Erfolg der Blumentage der letzten zwei Wochen in Deutschland beläuft sich auf gegen 1>/, Millionen Mark. Es brachten in den letzten 14 Tagen die Blumentage von Dresden 215 000 Mark, Darmstadt 30 000 Mark, Wiesbaden 50 000 Mark, Frankfurt a. M. 10 000 Mark, Mün chen 200 000 Mark, Flensburg 25 000 Mark, Bre men 71000 Mark, Stettin gegen 100 000 Mark, Halle a. S. 50 000 Mark, Osnabrück 42500 Mark, Offenbach a. M. 40 000 Mark, Magdeburg 50 000 Mark, Zwickau 44000 Mark, Leipzig 160000 Mark, Chemnitz annähernd 100000 Mark, Saar brücken 22 500 Mark, Düsseldorf 95 000 Mark, Worms 6000 Mark, Bautzen 12000 und Hanau 15 000 Mark. In Bremen brachte der Kornblumen tag 71000 Mark, während der gleichzeitig veran staltete sozialdemokratische rote Nelkentag mit 12000 Mark abschloß. Die Aufhebung des Hilsskassengesetzes. In der gestrigen Sitzung der Reichsver- Aus ciem Auslancke. Ueber die Furcht der Franzosen vor der deutschen Konkurrenz wird aus Paris geschrieben: Der Deputierte Paul Meunier, Präsident des Generalrates des Aube-De partements, überreichte einem mit der Abgrenzung des Champagnerweinbaugebietes betrauten Staats rate ein von einer Frankfurter Weinfirma währte Kanzleibeamte ermächtigen, einfache Anfragen im Kanzleiwege zu beantworten, Ladungen abzu- mit Postkarte oder Brief erledigt werden können. ordnung zwecks Vereinfachung und Be schleunigung des Dienstbetriebes erlassen. * Im Reichstage hofft man, da die Sozial demokratie ihre Einwände als nutzlos aufgeben will, die Reichsversicherungsordnung noch vor Pfingsten in zweiter Lesung zum Abschluß zu bringen. Der Vertreter des 22. sächsischen Reichstags wahlkreises, Fabrikbesitzer Merkel, hat die Wieder annahme einer Reichstagskandidatur abgelehnt. Einen Kornblumentag beabsichtigt der Sächsische Militärvereinsbund am 2. und 3. September im ganzen Königreich Sachsen abzuhalten. * Der eben instand gesetzte Lenkball on „k. II" erlitt bei der Probefahrt Beschädigung en; zwei Insassen wurden verletzt. * Der finanzielle Erfolg der Blu menlage der letzten zwei Wochen in Deutschland beläuft sich auf gegen 1^/, Millionen Mark. In Dänemark ist die 40 000 Arbeiter um fassende Aussperrung aufgehoben worden. Die Gesamtzahl der französischen Truppen in Marokko übersteigt jetzt 30000 Mann. Der Mutesarif von Jerusalem ist wegen des Diebstahls in der Omarmoschee abgesetzt worden. * Die Feuersbrunst in Kirin hat einen Schaden von 40 Millionen Rubel angerichtet. * Näheres siehe weiter unten. einem Werk des Novellisten und Dramatikers aus sicherungs-Kommission stand der Ge ber Epoche der Königin Viktoria Lord Lyttan, Hattens sctzentwurf über die Aufhebung d e s H i l f s- die hervorragendsten Schanspieler Englands die k a s s e n g e s e tz e s zur Beratung. Von s o z i a l- Rollen übernommen. Die Handlung spielt zur Zeit^d emokratischer Seite wurde der Wunsch der Königin Viktoria. Große Sorgfalt wurde auf ausgesprochen, die Beratung dieses Gesetzentwurfs, die Inszenierung und Ausstattung verwendet, dieser mit der R.-V.-O. nicht im unlöslichen Zusam- auch dem Zeitalter der Königin Viktoria entsprachen? menhange stehe, bis zum Herbst zu vertagen. Das deutsche Kronprinzenpaar Der Wunsch damit begründet daß die Mtt- c. 'gliedcr der sozialdemokratischen Fraktion durch die nachmittag s,o Uhr in Z a r s k o; e Verhandlungen im Plenum zu stark in Anspruch «selo eingetroffen und vom rapschen Ka^ seien, als daß sie an der Beratung dte- herzüch emp angen worden. Abends 8 Uhr and Vorlage, die einige Schwierigkeiten bereiten im Hauptsaale dev Großen Halms ein G a l a - sich «ach Wunsch beteiligen können. Man inner statt, an dem der Hof und viele bedeutende ^rde bestrebt sein, die Verhandlungen über die Versicherungsordnung und das Einführungsgesetz so zu fördern, daß diese Gesetze vor Pfingsten zur Verabschiedung gelangen könnten. Von feiten der übrigen Parteien wurde dem aus gesprochenen Wunsche kein Widerstand entgegenge- Ar. Y5 Zreitag, den >9. Mai f9Y. 6f. )ahrz Brief- und Telegramm-Adresse Amtsblatt Hohenstein-Ernstthal. Geschäftsstelle Schulstraße Nr. 31. Inserats nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Fernsprecher Nr. tt. Erscheint ieden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das üeljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. m-ElMckl WM Amtsblatt für bs LW. AMMt M kn AMmt z» Hchnstm-kniWl. Organ aller Gemetndeverwaltnnge« -er umliegende» Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Grnftthal, Oberlungwitz, Gersdors, Hermsdorf, Bernsdo / Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirs»»>- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlb«»ft Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w.