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Wkikmtz-Zcitmlg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend 74. Jahrgang Sonnabend, den 18. Januar 1908. Rr 6 Der Stadtrat. Der Stadtrat. Dippoldiswalde, am >5. Januar 1908. Ausnahmebestimmungen zu beachten: seinen Anhängern noch daß der neue Sultan Mulay Hafid rr. 9 Bullen, wo er mit seinen Truppen und die genügende Macht besitzt. Der wichtigen Hafenstadt Rabat, und sidenz im Innern des Landes, in Marrakesch ausgeschlagen. Man alte der der darf Sultan sitzt in der neue hat seine Re- zweiten Hauptstadt aber wohl sagen, ein großes Uebe» r Abgeord reffend der rllgemeiner t der Aus sch infolge n seit den soberrichtel r die Der ern in des :r erklärte Konfliktes e gerechne aft ziehe^ orderlichen nicht mem Mann ge wendigkeit nteidigwm in neuerer i Kolonien len Seiten mer Form! ie britisch« glich ve« in er erst n Hauvl! ! NUN dl« s Staates von allen geben hall jeder noch! ibe" bissig eder ganz Zache gcU jum Ober : auch dik >en. Aus man ge- s gilt sul - Lebenil l. Wieses st sestgestell »f im Bau Arbeiter a« ast zwanzit ewerbe b^ aus 99492 Vorhände^ hin l700<^ Im Jahr, Millionen Opfer sin« kosten uswj nsbesonder, entstanden^ ugezogener für immei ldemokratü mungen außer Kratt. Dippoldiswalde, am 15. Januar 1908. gewicht über den alten Sultan dadurch gewonnen hat, daß sich die alte marokkanische Hauptstadt Fez für den neuen Sultan erklärt hat. Außerdem herrscht bei den marokkanischen Stämmen eine große Unzufriedenheit mit dem alten Sultan deshalb, weil man ihnr zum Borwurfe macht, daß er das Land den Fremden übergebrn habe. In Wirklichkeit ist dies ja nicht der Fall, denn die Wirren und Räubereien in Marokko haben ja erst die Großmächte dazu genötigt, durch ihre Mandatare Frankreich und Spanien den Versuch zu machen, Ordnung in Marokko zu schassen. Frankreich und Spanien sind durch die Aus rufung eines zweiten Sultans in Marokko auch in eine tödliche Verlegenheit gebracht worden, denn mit dem alten Sultan Abdul Asis sind die Verträge seinerzeit abgeschlossen morden, aber der neue Sultan Mulay Hasid besitzt jetzt die größere militärische Macht und den bedeutenderen polititchen Anhang in Marokko. Was kann da solchen ver wickelten Zuständen gegenüber eine kluge Politik der Groß- i, Bullen, afe östen Im Interesse des Rechnungswelkes bei den städtischen Kassen werden alle Gewerbe treibenden und wnstigen Personen, die noch Forderungen an diese Kassen haben, hiermit ausgefordert, ihre Rechnungen baldigst und längstens bis 2V Mes«» Monsk» bei der Stadtkassenverwaltung einzureichen und die ihnen zustehenden Beträge bei der selben zu erheben. Gleichzeitig werden auch diejenigen, die noch mit Pacht und Holzkaufgelderu, sowie sonstigen Abgaben im Rückstände sich befinden, aufgefordert, ihre Rückstände ungesäumt an die Siadtkasse abzuführen. Stadt« at Dippoldiswalde, am 16. Januar 1908. mr. o: weihe, russischer r. Roggen ), russische' 195, schles te 159 bis schief, und w.-ini 1bS 172-175 ><-; netto: Ic>- netto: Endlicher feine 2bSI nibay 5. Raps-! 59. Leln- 2. 17,59. iarken) er- 5V-Z7M 0, Bäcker- 5 ', Pohl- tto vtzm Abgabe! ZI,00 bi« iuttermem h»e Sa-I »1-12,89. Markens, ic Artikel! ste unter brr Notig 0000 In M., Heul egeldruschl An den l Feiertagen der drei hohen Feste, sowie an den Bußtagen, dem Lharfreitag und dem Totensonntag ist nur der vorstehend unter Ain. I di» 8 bezeichnete Handelsbetrieb und zwar zu den gleichen Stunden wie . — - - —- —— jeder Staatsbürger zählt politisch nach seinem inneren Werte, den er für die Allgemeinheit hat! Sachsens Ein wohnerzahl von 41/2 Millionen Seelen ergibt bei 90 Ab geordneten naturgemäß 30 Wahlkreise (zu je >50000), in welchen je 3 Abgeordnete (je 1 der 3 Abteilungen) zu wählen wären. Das ergäbe z. B. für Dresden 9 Abge ordnete, für Leipzig ebensoviele usw. Damit wäre jedes komplizierte Verfahren der Bezirkswahlen oder dergl. ver mieden und es könnte ein sehr einfaches Wahlsystem auf solcher Grundlage entstehen, welches geeignet erscheint, allen Interessen zu dienen. — Zu diesem Vorschläge bemerkt das Hausbesitzerorgan, daß der Schwerpunkt der ganzen Reform in einer Neugestaltung der Ersten Kammer, in der auch der seßhafte städtische Haus- und Grundbesitz seine Vertretung zu finden hätte, läge. Der Haus- und Grund besitz könne gern auf eine eigene Wahl seiner Vertreter verzichten. In der Ersten Kammer könne der Haus- und Grundbesitz seine Wünsche und Beschwerden anbringcn und dort könne er auch darauf rechnen, daß sie sorgfältig und verständig geprüft werden. Was nützen ihm alle schönen Worte und Versprechungen der Kandidaten zur Zweiten Kammer vor ihrer Wahl, wo es doch imperative Mandate nicht gebe und daher kein Abgeordneter an das gebunden sei, was er versprochen habe. Männer wie der verstorbene Abgeordnete Kunath und der Abgeordnete Enke seien rar und auch sie unterlägen dem Fraklionszwange. In der Ersten Kammer gäbe es keine Fraktionen, wohl aber Jnterefsentengruppen, und eine solche müsse eben auch für den Haus- und Grundbesitz geschaffen werden, eher werde ihm nicht geholfen werden können. Die ganze Wahlrechts frage sei für die Hausbesitzer von geringer Beoeutung, so lange die Regierung sich nicht entschließe, in die Wahl rechtsreform die Reform der Ersten Kammer einzubeziehen. Dies zu veranlassen, müsse das ganze Bestreben aller Haus besitzer des Landes sein. Die Verschlimmerung der Wirren in Marokko. Marokko hat nun zwei Sultane und zwei Regierungen? Das ist wohl das Schlimmste, was einem in Gährung und Anarchie befindlichen Lande passieren kann. Der Autorität ist dadurch in Marokko die Spitze abgebrochen. Der alte legitime Sultan Abdul Asis ist durch die Aus rufung seines Bruders Mulay Hasid durch die diesem er gebene Partei noch lange nicht vom Throne gestoßen, sondern jeder Sultan herrscht nun für sich in dem Gebiete, Rnkussznt in Hm MkmsW'N R dm MckM. Offene Verkaufsstellen müssen nach § 139e der R.-G.-O. von 8 Ukn bis 3 Uki» morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen fein. An den Sonnabenden vor Palmarum, vor Ostern, vor Pfingsten, vor de» Schützenfeste und vor dem Kirchweihfeste, ferner an den Werktagen der letzten beiden Wochen vor dem Weihnachtsfeste und am Sylvestertage — auf welche Tage auch die Vorschriften in § I39c der R. G.-O. über die Ruhezeit der Gehilfen usw. hier keine Anwendung finden — dürfen offene Verkaufsstellen in der Stadt Dippoldiswalde bi» 1v Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr ojfen gehalten werden. an den übrigch Sonn- und Festtagen erlaubt. Dagegen darf auch der Btt» kauf von Blumen am l. Weihnachts- und am l. Osterfeiertage und zwar während der Zeit von l l Uhr vormitags bis 1/24 Uhr nachmittags und am I. Psingstfeertage, während der Zeit von ll Uhr vormittags bis 2 Uhr nach mittags stattfinden. Nicht minder ist der verkauf von Blumen, Bindereien und Topfgewächsen zum Gräberschmuck am Talvnnonnkag von Be- endigung des Vormittagsgottesdienstes an bis >/24 Uhr nachmittags nachgelassen. Für die 4 Adventssonntage, die Jahrmarktssonntage, den Vogelschieß, und den Kirmessonntog gelten Ausnahmen insofern, als der gesamte oben unter Nr. 1 bis 7 bezeichnete Handelsverkehr von Beendigung des Vormittagsgottes dienstes an bis 8 Ahr abends und zwar ohne Ausschluß der Zeit des Abend gottesdienstes freigegeben ist. Der Vormittagsgottesdienst endet in der Regel i/2ll Uhr vormittags,- vor dem Schluß desselben darf aber der Verkauf, wo als Zeitpunkt für dessen Beginn oder Fortsetzung oben die Beendigung des Vormittagsgottesdienstes festgesetzt ist, nicht stattsinden, auch wenn der Gottesdienst später als 1/2N Uhr ge schlossen wird. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gerichtlich und zwar nach § 146 a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mark, im Ünver- mögensfalle mit Halt bestraft. Alle früheren Bekanntmachungen usw , welche die Sonntagsruhe im Handels- gewerbe betreffen, treten mit der Veröffentlichung der vorstehenden veränderten Bestim- Bcstimmnngen über die Sonntagsruhe im Handelsgewe be im Stadtbezirke Dippoldiswalde. Der unterzeichnete Stadtrat hat die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelegewerbe hier neuerdings einer Revision unterzogen und wird nachstehend eine Uebersicht der gegenwärtig gebenden diesbezüglichen Vorichristen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Verkauf im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen findet in der Stadt Dippoldiswalde vom 19 Januar 1908 ab wie folgt statt: 1. Der Verkauf von Mitch ist mit Ausnahme der Zeit des Vormittagsgottesdienstes unbeschränkt gestattet, 2. der Verkauf von Brot und weißer Bockmare. sowie die Beschäftlgung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter kierbei darf nicht mährend der Zeit des VoiMittagsgottesdienstes und nicht länger als bis 6 Uhr nachmittags statt sinden (auf Konditorwaien findet diese Vorschrift jedoch keine Anwendung, diese gehören unter Zisser 5), 3. Fletsch und Fleischwaren dürfen nur von 7 bis 9 Uhr, sowie von ll bis 12 Uhr vormittags und von 6 bis 8 Uhr abends verkauft werden, 4. der Grünwarenhandel ist zulässig in der Zeit von 7 bis 9 Uhr vormittags und von Beendigung des Vormittagsgottesdienstes an bis 1 Uhr nachmittags, 5. für den Handel mit sonstigen Eß. und Materialwaren, sowie für den Ver kauf von Beleuchtungsmaterial, Tabak und Zigarren ist die Zeit von Be endigung des Vormittagsgottesdienstes an bis 1/24 Uhr nachmittags freigegeben, 6. der Verkauf von Heizungsmaterial ist auf die Zeit von 7 bis 9 Uhr vor mittags beschränkt, 7. alles übrige Handekrgewerbe, soweit dasselbe nach 8 55a der Reichsgewerbe- ordnung an Sonn- und Festtagen nicht überhaupt verboten ist, kann nur vom Schluß des Vormittagsgottesdienstes an bis >/24 Uhr nachmittags betrieben werden. Hierbei sind noch folgende Die Bau- und Betriebsgesrllschaft für Zentralanlagen (Stelzenmüller) in Chemnitz beabsichtigt, in dem unter Nr. 83 des Brandoerstcherungs-Katasters für Seifersdorf ge legenen Grundstück eine zur Erzeugung von elektrischem Licht und Kraft für das Elektrizitätswerk Seifersdorf zu errichten. In Gemäßheit von 8 1? der Reichrgewerbeordnung wird dies mit der Aufforde- rvng hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtsttteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Dippoldiswalde, am 8. Januar 1908. 15 n. Königlich« Amtshauptmannschast. Die »WÄHeritz-Zelttmg* erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergchen- denAbendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., cinmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Mle Postan- stalten, Postboten, sowie unsereAnsträger nehmen Bestellungen an. Ein neuer Vorschlag zur Wahlrechtsfrage. Aus Houkbesttzerkretsen wird in der „Dresdner Bürger- zeitung", dem Organ der Hausbesitzer, nachfolgender neuer Vorschlag zur Wahlrechlsfrage verösfentlicht: 1. Die Zweite sächsische Kammer setzt sich künftig aus 90 Abgeordneten des Landes zusammen. 2. Dieselben werden durch alle sstaatsbürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, er- lwählt; es gilt das geheime, direkle Wahlrecht. 3. Alle Wahlberkchttgten werden in'drei Abteilungen geteilt, welche ie ein Diittel der Abgeordneten zu wählen haben. — Wahlpflicht! 4. Die erste Abteilung enthält alle Privat-, Gemeinde und Staatsangestelsten, alle Lohnarbeiter und überhaupt alle Staatsbürger, welche sich in einer wiit- Ichaftlich abhängigen Lebensstellung befinden, also von »irrem Unternehmer abhängen. 5. Der zweiten Abteilung gehören alle.wirtschaftlich Unabhängigen an, also die ! lelbständigen Unternehmer (Gewerbetreibenden aller Art), ferner die Grundbesitzer in Stadt und Land, welche ein Reineinkommen von mindestens 800 Mark auf dem Lande, t500 Mark in der Stadt versteuern. 6. Die dritte Ab- «ilung schließt endlich jene Männer in sich, welche durch Begabung und Bildung eine führende Stellung errungen haben, also die Höheren Beamten in herausgehobenen Stellungen, diejenigen Unternehmer in Handel, Landwirt- «hast und Industrie, welche mindestens zehn Wahlberech tigten eine Lebenseristenz gewähren und schließlich alle sie, welche eine höhere Schulbildung durch ein abgelegtes ktaatseramen beweisen. 7. Familienväter sollen, wenn le das 40. Lebensjahr erreicht, «ine doppelte Stimme saben (womit der verheirateten Frau ein verdecktes Stimm- pcht zugestanden ist). — Bei einem solchen Wahlsystem pme, so wird in der Begründung ausgeführt, das Plural- klimmrecht indirekt zur Anwendung, wie leicht begreiflich Ind das alte Klassenwahlrecht nach dem bloßen Einkommen päre glücklich durch den zeitgemäßen Gedanken reformiert: Inserate werden mit 1L Mg - solche aus unserer Ämtshauptmam,schäft mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raun« berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. ZO Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus schlag. Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für di- Königliche YmtslMptmmnlchLst. das Königliche Amtsgericht nnd den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtfeitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- nnd hauswirtfchastlicher Monats-Beilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde.