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Tiesk? Blatt crnvnnt täglich Adrild« und ist durch alle Post, anstaltrn de- In- und Nu-lande» zu Dresdner Journal. beziehen. Prei« fLr da« Piertellechr IVi rhlr 2nsertion«gebth. reu für de« »au« einer gespalteue» Zeil« » Vf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittags angenommen. 1 .. Anhalt. Verhandlungen der Stadtverordnete« in Dresden. — Erinnerung an GotthrlfAugust Anton. — Lagetgeschicht«: Dres den: 28. Sitzung der zweiten Kammer. Leipzig: Professor Marbach; allgemeine außerordentliche Arbeiterversammlnvg. Lichtenstein: Bezirks- Vereinsversammlung. Berlin. Pofen. Rendsburg. Hamburg. Frankfurt. Prag. Neapel. — Kirchliche Umschau.— Feuilleton.— EingrseudeteS. — Geschäft Skatender. — Ortskalender. — Angekommene Reisende. Verhandlungen der Stadtverordneten in Dresden. Ordentliche Sitzung am 12. Juli 1848. 1) Der Stadtrath theilt den Stadtverordneten mit, daß er deren Antrag: die ökonomischen Angelegenheiten für sämmtliche milde Anstalten einer einzigen Deputation zu übergeben und alle dergleichen Anstalten aus einem Magazine zu versorgen, geprüft, jedoch für unaus führbar befunden habe, insbesondere da eS sich um neue Anstellungen von Expedienten und Aufsehern, um Beschaffung geeigneter Räum lichkeiten handle und durch ungünstige HandelSkonjunkturen wesent liche Verluste entstehen könnten. Das Kollegium faßt hierbei Be ruhigung. 2) Von der kürzlich erwähnten Einquartierungsbehörde ist an den Stadtrath der Antrag ergangen: die Quartierämter zu organi- stren. ES wird nun vom Stadtrath und der Einquartierungsbehörde vorgeschlagen, die Stadt nach den Polizeibezirken in 8 Quartierämter zu theilen, dem als 9. die Stadt Neudorf mit den links der Königs brücker Straße liegenden Häusern hinzugefügt werden solle. JedeS Quartieramt soll gebildet werden au- 2 Stadtverordneten (einem an sässigen und einem unansässigen) und 2 achtbaren Bürgern deS be treffenden Bezirks, sowie einem Billeteur. Für das gesammte Ein- quartierung-wesen soll der Expedient Denneschau mit 200Thalern Gehalt angestellt werden. Gegen die Dringlichkeit dieser Anstellung erhebt Vorstand Küttner Bedenken, da der Expedient jetzt nicht ge hörig zu tyun haben würde; Stadtverordneter Schubert weist jedoch die Nothwendigkeit der provisorischen Anstellung nach und Stadtver ordneter Opitz beantragt die Anstellung mit monatlicher Kündigung. Diese Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung erledigt werden. 3) Bor der Bürgermeisterwahl nennt Vorstand Küttner noch mals die drei vom Stadtrathe vorgeschlagenen Kandidaten und rühmt die Verdienste und Vorzüge jedes Einzelnen. Der Städteordnung gemäß stellt er die Frage an das Kollegium, ob eS die drei Vorge schlagenen für hinlänglich befähigt zum Bürgermeisteramts halte? Stadtverordneter Bromme: so sehr er die persönlichen Vorzüge und Fähigkeiten der drei vorgeschlagenen Kandidaten (Bürgermeister Schanz, Regierung-rath Schill, Bürgermeister Gottschald) anerkenne, so befinde er sich doch in der Nothwendigkeit, zu erklären, daß er sich der Wahl enthalten müsse, weil erketnen drr Vorgeschlagenen für hinläng lich befähigt halte zu dem Bürgermeisteramte in Dresden. Er al« Stadtverordneter habe die Verantwortung mit zu tragen, wenn die- Ergebniß der Wahl ein für die Stadt ungünstige« wäre; deshalb halte er sich moralisch für verpflichtet, sich bei der Wahl nicht zu betheiligen. Nach ß. 119 der Städteordnung müsse er nach seiner gewissenhaften Uederzeugung handeln, und nach tz. 204 könnten die gesammten Wähler von der Wahl der Vorgeschlagenen absehen, folglich müsse e« auch Einer können, und somit glaube er auch gesetzlich gerechtfertigt zu sein. Vorstand Küttner widerlegt diese Ansicht mit Verweisung auf h. 33 der Geschäftsordnung, wonach kein Stadtverordneter sich einer Abstimmung entziehen darf. Gleiche Gründe bringt Stadtver ordneter Krumbein gegen Herrn Bromme vor; auch die Stadtver ordneten Walther und Köchly erklären sich gegen die Bromme'sche Ansicht, welche vom Stadtverordneten Seidenschnur in Schutz ge nommen wird. ES wird hierauf die obige Frage gegen 5 Stimmen (Bromme, Dindorf, Naumann, Schulze, Seidenschnur) bejaht und zur Wahl verschritten. Dieselbe fiel von 58 Abstimmenden mit 32 Stimmen auf den RegierungSrath Schill in Leipzig, während Herr Bürgermeister Schanz in Chemnitz 25 Stimmen, Herr Bürger meister Gottschald in Plauen 1 Stimme erhielt. In Folge dieser Wahl beantragt Stadtverordneter Haymann, den erwählten Bürger meister durch eine Deputation de- Stadtrach- und der Stadtverord neten begrüßen zu lassen, womit die Versammlung gegen 10 Stimmen einverstanden ist. Auf die Bemerkung der Stadtverordneten Walther, Leonhardi, Münz, daß diese Deputation schleunigst nach Leipzig reisen müsse und mit dem Stadtrarhe nicht erst in Vernehmen zu treten sei, modificirt da- Kollegium den Beschluß dahin, daß die Wahl der Deputation sofort vorgenommen werden soll. Es werden in Folge dessen Vorstand Küttner, die Stadtverordneten Haymann und Nitzschner gewählt, Herm Schill am nächsten Tage al« neuen Bürger meister von Dresden zu begrüßen. 4) Der Stadtrath hat beschlossen, den Nachtwächtern, welche namentlich in jüngster Zeit von Leuten angegriffen worden seien, die Möglichkeit zu einem Hilfssignale und zurDertheidigung zu geben und zu diesem Behufe Pfeifen zu 16 Ngr. und mit Blei au-gegoffene Stöcke («26 Ngr.) zu behändigen. Die Ausstattung mit breitkrämpigen Hüten hat der Stadtrath verworfen. Derselbe fordert ferner für jeden der 2mal wöchentlich Dienst thuenden Nachtwächterexspektan ten ein Stiefelgeld von I Thaler. Stadtverordneter Seidenschnur beantragt bei dieser Gelegenheit den bereit- vor 4^ Jahren in Antrag gestellten gänzlichen Wegfall de« ebenso unnützen al« störenden Horn» blasens der Nacktwächter (mit Ausnahme der Feuersignal,), wird darin von den Stadtverordneten Walther und Zeitz unterstützt, von den Stadtverordneten Anger I. und Leonhardi aber die Beibehaltung der Hörner gewünscht, während Stadtverordneter Walther auf die Gefahr aufmerksam macht, den Nachtwächtern eine so gewichtige Waffe, al« beantragt worden, in die Hände zu geben. E- wird bei der Abstimmung der Aufwand von 35 Thalern für die Stöcke ab gelehnt, dagegen der Ankauf der Pfeifen (26Thlr. 20 Ngr.) bewilligt, ebenso da- Stiefelgeld von 1 Thaler (25 Thaler,) und dem Seiden- schnur'schen Anträge gegen 4 Stimmen beigepflichtet. 5) Der Wachtmeister der reitenden Kommunalgarde, Herr Frei, sucht in Betracht seiner jetzt vermehrten Dienstleistung um eine Re muneration von 5 Thalern, der Kommunalgardenausschuß für die Tambours der Kommunalgarde um eine Remuneration von 1 Thaler pro Mann noch. Gegen die Bewilligung der Remuneration für Herm Frei erklären sich die Stadtverordneten Albert, Leonhardi,